Vr. 274. Abendblatt.
Vierunddreissigster Jahrgang.
Dienstag, 1. Grto.
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Politische Uebersicht.
Wie früher dem kleinen Spremberg, so ist jetzt der Pom- merschen Hauptstadt Stettin das Glück zu Theil geworden, von dem Banne des kleinen Belagerungszustandes befreit zu werden. Da die preußische Regierung keinen Antrag auf Verlängerung der Ausnahmemaßregel stellte, so ist diese mit dem heutigen Tage erloschen. Bekanntlich hatten tnmultuarische Scenen nach Auflösung einer Versammlung vor zwei Jahren die Regierung veranlaßt, den kleinen Belagerungszustand über Stettin zu verhängen, int klebrigen sind die Verhältnisse dort genau so, wie in den anderen mit dem „Kleinen" gesegneten Städten; es besteht eine organi- sirte sozialdemokratische Partei, die unausgesetzt thätig ist, die Wirkungen des Sozialistengesetzes zu paralysiren. Man darf deshalb fragen: War der Verzicht aus die fernere Anwendung des Art. 28 des Ausnahmegesetzes für Stettin angezeigt, warum nicht auch für Hamburg-Altona, für Leipzig, für Frankfurt-Offenbach-Hanau? Im Frankfurter Bezirk ist die öffentliche Ordnung nie durch die Sozialdemokratie gestört worden; daß sie bedroht gewesen sei, ist eine zwar oft wiederholte, aber nicht durch greifbare Thatsachen begründete Behauptung, gegen die aus allen Kreisen der Bürgerschaft stets kräftig protestirt worden ist. Jüngst hat man nun vorgebracht, der Ausnahmezustand sei für Frankfurt unentbehrlich wegen der Gefahr anarchistischer Attentate, der dieser Bezirk ausgesetzt sei. Das ist ein müßiges Gerede, das nur die Verlegenheit bekundet, die der Mangel an stichhaltigen Gründen zu erzeugen pflegt. Allerdings ist Frankfurt der Schauplatz zweier anarchistischer Verbrechen gewesen, des Attentats int Clesernhof und der Ermordung Rumpff's, aber wir wissen, daß sogar unter dem ersten Eindruck dieser Ereignisse die zuständigen Behörden die Frage, ob der kleine Belagerungszustand zu verhängen sei, auf das Bestimmteste verneint haben. War man damals der Ansicht, daß sich aus jenen Verbrechen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung folgern lasse, wie kann man da jetzt aus der Besorgniß vor anarchistischen Freveln eine Rechtfertigung für die Aufrechterhaltung des Ausnahmezustandes herleiten?
Herr Herve ist nun doch von seiner Kandidatur im 8. Pariser Wahlbezirk zurückgetreten. Er folgt damit der Weisung des Grafen von Paris, aber er sagt es nicht, daß er zu Gunsten des boulangistischen Kandidaten Marius Martin zurücktrete; er erklärt in seinem Schreiben an die Wähler des Bezirks blos, er trete zurück, „um die Konservativen nicht zu spalten", die nach ihm „einig sind in der Gemeinsamkeit der Ideen, des Glaubens und der Gefühle". Das „Journal des Debats" bemerkt zu diesen Phrasen des Herrn Akademikers trocken Folgendes: „Die Konservativen, von denen er redet, sind die Parteigänger des Generals Boukanqer. Der Glaube, den sie gemeinsam haben, ist derjenige, den Herr Naquet mit dem Bischof Jreppel vonNngers theilt. Die Ideen und Gefühle, die sie vereinigen, ist die Liebe zum Königthum, repräsentirt durch den Grafen von Paris, die Liebe zum Kaiserthum, das Fleisch werden will im Prinzen Victor, die Liebe zum Cäsarismus, verkörpert im General Boulanger, und die Liebe zur Demagogie, geführt durch Herrn Rochefort. Bis zu welchem Grade sie einig sind, das zeigt eine Aeußerung des Herrn Marius Martin, der vor vierzehn Tagen gesagt hat: „Ich kann nicht zurücktreten zu Gunsten des Herrn Herve, denn seine politischen Ideen sind den meinigen diametral entgegengesetzt." Herr Herve trägt Bedenken, in eine so homogene Armee Zwiespalt zu tragen und einen Konkurrenten zu schädigen, der so vortrefflich mit ihm einverstanden ist. Er zieht sich also zurück. Nach der Haltung seines Blattes und seiner eigenen Sprache hätte uns das Gegentheil überrascht. Die Wahl im 8. Bezirk kann jetzt typisch werden, denn da der Kandidat der Republikaner der gemäßigte Frederic Passy ist, so muß es sich zeigen, wie viele Konservative die revolutionäre Politik Boulangers unterstützen und wie viele eine ächt konservative Politik auf dem Boden der Republik treiben wollen. Mehrere Konservative halten indessen ihre Kandidaturen gegen die Boulangisten aufrecht, so in Paris die drei Herren Cochin, Deville und Calla. Sie erklären, sie hätten mit den Boulangisten gar nichts gemein, könnten also nicht zu deren Gunsten zurücktreten ; sie müßten vielmehr den wirklichen Konservativen die Gelegenheit wahren, ihrer eigenen Gesinnung gemäß zu stimmen. Die Boulangisten sind darüber wüthend, wie sie denn überhaupt nicht mehr recht wissen, was sie thun und sagen. Boulanger hat in London geäußert, er sehe schon ein großes Elend, Arbeitslosigkeit und Hungersnoth über Frankreich kommen ; dann werde matt sich seiner wieder erinnern. Also wer von ihm nichts wissen will, der wird mit Heimsuchungen aller Art bestraft, und vom Elend seiner Landsleute erwartet Boulanger einen neuen Aufschwung seiner Sache. Ein netter Retter! Sein Genosse Laisant hat am Samstag in einer Boulangisten-Versamm- lung die Aeußerung gethan : Wenn die Feinde an der Grenze stünden, so würde er sein Schwert zuerst gegen die Parlamentarier kehren. Derlei verzweifelte Worte sind gewiß nicht geeignet, die boulangistische Sache-won ihrem drohenden Untergange zu retten.
Morgen wird in Washington der Kongreß der amerikanischen Staaten eröffnet und der Staatssekretär Herr Blaine wird die Genugthuung haben, Delegirte aus allen Staaten Mittel- und Südamerikas zu empfangen. Die eigentlichen Verhandlungen werdm erst Mitte November beginnen, denn zunächst sollen die Gäste auf Kosten der nordamerikanischen Union in einem prächtig eingerichteten Extrazuge, welcher alle Annehmlichkeiten eines Hotels ersten Ranges bietet, durch die Ver. Staaten geführt werden, um deren Industrie kennen zu lernen. Wir haben bereits das Kongreßprogramm mitgetheilt und zugleich im Einzelnen nachgewiesen, wie wenig Aussicht auf Durchführung desselben vorhanden ist. Diese Ansicht ist auch in den Ver. Staaten selbst die vorherrschende. Alle von dem Präsidenten Harrison zu Vertretern der Union ernannten Drle- girten sind Anhänger eines Hochschutzzolltarifs, was seitens der Eingeladenen wohl bemerkt worden ist. Dieser Tarif ist das Haupthinderniß einer Ausdehnung der Handelsbeziehungen zwischen den Ver. Staaten und Südamerika. Argentinien und Chile haben keinen Anlaß, die Jndustriepro- dukte, welche sie nöthig haben, statt in Europa in den Ver. Staaken zu kaufen, falls letztere nicht zum mindesten den 4oll auf die Hauptausfuhrartikel der ersterwähnten Länder, wie z. B. Wolle unb Vieh, wesentlich erniedrigen. Daran
ist aber unter dem gegenwärtigen Regime in der großen Republik nicht zu denken. Ob ohne solche Zugeständnisse aber eine Annäherung auf politischem Gebiete möglich ist, muß vorläufig bezweifelt werden, denn die Staaten Südamerikas sind mit der Zeit nicht nur sehr eifersüchtig auf ihre Selbstständigkeit geworden, sondern sie haben auch untereinander Interessengegensätze aufzuweisen, welche nicht durch bloßen Respekt vor der großen Republik im Norden ausgeglichen werden können. Die „Times" sagt daher treffend: „Wenn die Delegirten wieder Heimreisen, zufrieden mit ihren Gastgebern, durchdrungen von der Größe des Landes und beseelt von deut Wunsche, dasselbe int Jahre 1892, zur Zeit der Weltausstellung in Newyork, wieder zu besuchen, dann wird der Pan-Amerikanische Kongreß so viel geleistet haben, als matt vernünftigerweise von ihm verlangen tarnt." In Wirklichkeit dürfte auch Herr Blaine nicht mehr wünschen.
Deutsches Kelch.
* Berlin, 30. Sept. Morgen tritt das Gesetz vom 1. Mai 1889, betreffend die Erwerbs- und Wirthschaftsgenos- srnschaften, in Kraft. — Wie sehr sich durch die Massen- pensionirungen in Preußen im letzten Jahr der Pen- sionsetat vermehrt hat, ergibt nachstehender Vergleich nach dem Stande Ende Juni 1889 gegen Ende Juni 1888. Die rin- geklammerten Zahlen bedeuten diejenigen des Vorjahres. Es gab im preußischen Kontingent Pensionäre 62 (51) Generale der Infanterie und Kavallerie, 202 (176) Generalleutnants, 220 (196) Generalmajors, 464 (440) Obersten, 497 (480) Oberstleutnants, 1104 (1061) Majors, 1121 (1052) Hauptleute und Rittmeister. Die Zahl der pensionirten Generale ist also um 61, die der übrigen pensionirten Stabsoffiziere um 153 gewachsen. Bei der Marine ist die Zahl der pensionirten Vizeadmirale von 9 auf 10, der pensionirten Kontre - Admirale von 14 auf 15, der pensionirten Kapitäne zur See von 24 auf 26 und der Korvettenkapitäne von 26 auf 27 gestiegen. In vorstehenden Ziffern sind diejenigen Pensionäre, welche auf dem Etat des Reichsinvalidenfonds stehen, noch nicht einbegriffen.
R Dortmund, 30. Sept. Die Herren Bunte und Schröder, die bisher Vorsitzende des hiesigen großen bergmännischen Vereins „Glückaus" waren, sind in der gestrigen Generalversammlung nicht wiedergewählt worden; an ihre Stelle kommt der ehemalige Delegirte Herr Wienke. — Gestern wurde hier eine öffentliche Schneiderversammlung auf Grund des Sozialistengesetzes aufgelöst, weil der Redner, Hr. Zwiener aus Bielefeld, erklärte, die Bezeichnung Sozialdemokrat halte er für kein Schimpfwort, sondern für einen Ehrennamen.
# Wurzel», 30. Sept. Dem Ausgange der am 8. October int Reichstagswahlkreise Oschatz-Wurzen-Grimma bevorstehenden Ersatzwahl scheinen die Anhänger des Kartells neuerdings, trotz aller gegentbeiligen Versicherungen in der Presse, dennoch mit einiger Besorgniß entgegenzusehen. Es geht das vor allen Dingen aus der Thatsache hervor, daß sie, nachdem auch die „Konserv. Korresp." die Ablehnung des freisinnigen Vorschlages aus Herstellung gleicher Stimmzettel als ein nicht gerade geschicktes Vorgehen bezeichnet Hat, nunmehr selbst mit dem Anerbieten hervortreten, auf diesen Wunsch nachträglich eingehen zu wollen. Dieser Rückzug ist umso beachtenswerther, als die Kartellblätter des Wahlkreises bereits in offizieller Form, d. h. auf Anweisung der konservativen Wahlleiter, die Zurückweisung des genannten Vorschlages in äußerst trivialer Weise zu begründen versucht hatten. Erklärlich erscheint aber dieses Vorgehen um deswillen, weil selbst in Grimma, der Hochburg der Konservativen, eine freisinnige Wahlversammlung einen für die freisinnige Sache überaus günstigen Verlauf genommen hat, obwohl die Kartellbrüder Vorsorge getroffen hatten, ihre sämmtlichen Mannschaften zum Besuch der Versammlung anfzubieten. Am Sonnabend und Sonntag haben die Freisinnigen in den Städten Strehla und Oschatz Versammlungen abgehalten.
b. Darmstadt, 1. Oct. Die „Darmstädter Zeitung" veröffentlicht in ihrem heutigen Blatte die Verfügung betr. Verlängerung des kleinen Belagerungszustandes für den Kreis Offenbach. Nach den Meldungen hiesiger Blätter wurde am Samstag Abend eine Schreinerversammlung ausgelöst, als einer der Redner die Sozialdemokratie verherrlichte.
H. München, 30. Sept. Zur Zeit cirkuliren nach dem „M. Frdbl." bei denBahnämlern Listen, welche einen Ueber- blick über bie Dienstleistung bezw. Ueberbürdung des Bahnpersonals gewähren sollen und deshalb mitgrößter Genauigkeit zu ammengestellt sind, um jedenfalls dem Regierungs- Kommissär in der Kammer als Anhaltepunkt zu dienen. Diese Listen dürften ein düsteres Bild zeigen, falls die Verhältnisse wahrheitsgetreu geschildert werden. — Der Prinzregent begibt sich morgen Früh zu längerem Jagdaufenthalt nach Berchtesgaden.
* Stratzburg, 30. Sept. Unser Metzer Korrespondent hat die bekannte Behauptung des Herrn Antoine, er habe von der deutschen Regierung niemals Geld erhalten, als unwahr bezeichnet. Jetzt befaßt sich auch in ihrer heutigen letzten Nummer die amtliche „Landeszeitung" mit der Erklärung Antoine's, indem sie schreibt: „Demgegenüber ist zu bemerken, daß laut hier in Straßburg hiuterliegenden Quittungen die hiesige Landes- hauptkasse an Herrn Antoine im Ganzen Jt. 2185.48 bezahlt hat für die Reffen, welche er seinerzeit im Auftrage der elsaß- lothringischen Landesverwaltung behufs Ankauf von Beschälern ins Ausland unternommen hat." Wie sich der „französische Patriot" nun wohl herausreden wird?
* Frankfurt, 1. October. Die „Demokr. Corresp." schreibt: Die „Freisinnige Zeitung" des Herrn Eugen Richter gibt Kenntniß von einer angeblich aus der Volkspartei stammenden Zuschrift, welche sich gegen die „Frankfurter Zeitung" und gegen die Haltung des Vororts Frankfurt wendet. Es sei kein Zufall gewesen, daß auf dem Parteitage in Kaiserslautern „fast Alles, was außerhalb Frankfurt a. M. Namen und Bedeutung in der Partei hat, nicht erschienen war." Nur ein auf der Geschäftsreise befindlicher Württemberger fei dagewesen, Baden sei nicht vertreten gewesen, ebenso Sachsen und Thüringen, hervorragende Bayern und Hessen fehlten. Schließlich heißt es, „man" sei eben mit der Leitung des Frankfurter Vororts, namentlich aber mit der Haltung der „Franks. Ztg." gegenüber der freisinnigen Partei unzufrieden. Diese ganze Darstellung beruht, wie unsere Parteigenossen wissen, auf Unwahrheit. Die Zusammensetzung des Parteitages war eine durchaus normale und früheren Hauptversammlungen entsprechende; Württemberg war allerdings nur durch einen Delegirten vertreten, der über die Wahlaussichten Bericht erstattete. Unsere Württembergischen Parteigenossen sind nicht in größerer Anzahl gekommen, weil sie laut ihren an den Vorort gelangten Briefen durch äußere Umstände am Erscheinen verhindert waren. Wir hatten die Angaben dieser Briese unter allen Umständen für glaubwürdiger als die mysteriösen Andeutungen der „Freis. Ztg." Baden war, ebenso wie Bayern und Hessen, stark vertreten; in Sachsen und Thüringen besitzt die Volkspartei keine organisirten Verbände, es ist daher auch nicht wunderbar, daß von dort keine Vertreter erschienen waren. Daß „man" innerhalb der Partei mit der Leitung des Vorortes unzufrieden fei, widerspricht den Thatsachen vollständig; fein der Partei angehörender Redner, fein Parteiblatt hat diese Leitung bemängelt. Was die Haltung der „Franks. Ztg." anbelangt, so hat biete selbstverständlich mit der ganzen Angelegenheit nichts zu thun. ES ist eine der alten Praktiken der «Freisinnigen Zeitung",
die Begriffe Volkspartei-Leitung und „Franks. Ztg." nach Belieben und Bedarf zu vertauschen. Der hier erwähnte Artikel des freisinnigen Blattes hat natürlich keinen anderen Zweck, als den Eindruck hervorzurufen, daß in der Volkspartei ein Zwist bestehe; die fehlenden Thatsachen werden durch Entstellungen und Unterstellungen ersetzt. Ob es aber gerade von freundnachbarlicher Gesinnung zeugt, daß die „Freis. Ztg.", welche gegen jede fachliche Kritik der „Franks. Ztg." ober eines anderen demokratischen Blattes so außerordentlich empfindlich ist, die Generalversammlung der Volkspartei in der hier gekennzeichneten Art behandelt, das möchten wir doch fragen. — Anknüpfend an diese Darstellung der „Demokr. Corresp." sei die heutige Auslassung des Stuttgarter „Beobachters", des Organs unserer schwäbischen Parteigenoffen, zu dem Artikel der „Freis. Ztg." mitgetheilt. Der „Beobachter" schreibt unter unter der Ueberschrist „Zur Parteihaltung": Die „Freisinnige Zeitung" veröffentlicht eine „Zuschrift aus der Volkspartei", wonach es keineswegs Zufall gewesen sei, daß auf dem Parteitag in Kaiserslautern Württemberg wie Baden je nur durch einen Gesinnungsgenossen vertreten war". Um nicht durch Stillschweigen zu dieser Mittheilung den Schein Oer Bestätigung eines absichtlichen Fernbleibens zu erwecken, sind wir veranlaßt zu erklären, daß der württe rn- bergischen Parteileitung eine solche Absicht vollständig fernlag.
Arankreich.
P Paris, 30. Sept. Die „Cocarde" ladet die Wähler von Montmartre ein, gegen die Annullirung der für Boulanger abgegebenen Stimmen in einem „Aufruf an alle Demokraten Frankreichs" Beschwerde zu führen und die letzteren cnffzu- sordern, die verletzte Volkssouveränetät zu vertheidigen und das allgemeine Stimmrecht dadurch zu rachen, daß sie bei den Stichwahlen allenthalben für „Revisionisten" — d. h. in den meisten Fällen für Monarchisten — stimmten. Wenn man nach der Aufnahme urtheilt, welche der, beiläufig bemerk, rechtlich wie politisch gleich bestreitbare Beschluß der Zählungskommission der Seine unter den Wählern von Montmartre selbst gefunden hat, so würde ein derartiger Aufruf kaum eine bedeutende Wirkung erzielen. Ob der Zählausschuß die Stimmen Boulangers als gültig ober als ungültig betrachtet, ist praktisch bebeutungslos. Der Ausschuß hat nur eine Meinung abzugeben; bie enbgiltige Entscheidung liegt bei der Kammer, die nach souveränem Ermessen den General trotz des über ihn verhängten Urtheils als gewählt ausnehmen kann, aber weit wahrscheinlicher ihm bie Thüre bes Bourdon- palastes verschließen wird. Es zeugt vielleicht vom schlechten Geschmack des Poffibilisten J of frin, baß ihm bie „strikte Legalität" genügte, um das Manbat aus der Hand der relativen unb absoluten Minderheit der Wähler anzunehmen. Mancher andere Kandidat hätte sich heikler gezeigt und einen unter diesen Umständen angebotenen Sitz lieber offen gelassen. Allein dieser ganzen Frage wirb allgemein eine höchst untergeordnete Wichtigkeit beigemeflen. Parlamentarische Republik ober sonst etwas? so lautete schon im ersten Gange bie Wahlfrage, unb dieser Angelpunkt bes ganzen Kampfes tritt jetzt bei ben Stichwahlen, wo bie Fehde zwischen den verschiedenen republikanischen Schattirungen allenthalben völlig eingestellt ist, nur noch schärfer hervor. Da ist es denn begreiflich, baß die Anhänger des vagen und widerspruchsvollen „Sonst etwas" stündlich weniger an Zahl und verzagter werden. Während sich die Republikaner geeinigt haben, zerfällt bie Koalition sichtlich, trotz aller Bemühungen der Führer, sie beisammen zu hatten. Beim Ueberblick des künftigen Verhältnisses der Parteien bezeichnete ich unlängst als wahrscheinlich, daß bald ein Theil der Boulangisten durch die natürliche Anziehung von der Mehrheit und von ben Konservativen aufgesogen würde; diese Vermuthung ist rascher in Erfüllung gegangen, als ich selbst geglaubt hatte: Salon j. B., der reiche Eigenthümer der „France", ist in Dünkirchen durch das Patronat Bou- langer’S gewählt worden; bekanntlich halten sich die Fischer jener Hafenstadt dem Exkriegsminister zu Danke verpflichtet, weil derselbe sich rühmte, den Stockfisch auf bie Speisekarte ber Soldaten gefetzt zu haben. Nachdem nun aber Lalou, Dank Bonlanger und den Stockfischen, Abgeordneter ist, denkt der brave Mann auch an den Abonnentenstand der „France", ber durch ihre bon- langistische Politik etwas Schaden genommen haben soll, upd findet für nöthig, ben Lesern zu versichern, er werbe, wenn es sich ■ um bie Vertheibigung ber Republik handle, mit allen Republikanern Hanb in Hanb gehen! Wie ber Leiter ber „France" nach links, so ist der eines anderen großen Unternehmens, des „P r inte mps", den ebenfalls Boulanger empfohlen hatte, nach rechts abgeschwentt. Wer weiß, ob es nicht eine der dauerndsten Leistungen des Gründers der ehrlichen Republik bleiben wird, der Linken Lalou, der Rechten Jaluzot gegeben zu haben?
* Paris, 30. Sept. Außer den deutschen Malern Uhde und Liebermann und dem deutschen Graveur Köpp in g find nach Deutschland noch Ehrenpreise (höchste Auszeichnung) ertheilt worden den deutschen Vorschuß-Vereinen (für Kredit-Vereine) unb dem „Cercle Mulhoufien" in Mülhausen im Elsaß (für Arbeitervereinslokale).
Kollernd.
* Rotterdam, 30. Sept. Tie Great Castern Railway Co. in London gibt bekannt, daß dieNachricht.ihrDampferdienst zwi- chen Rotterdam und Harwich sei durch den hiesigen Strike unterbrochen, der Begründung entbehre. Die hiesigen Arbeiter der Gesellschaft striken nicht und die Dampfer verkehren regelmäßig mit Passagieren und Ladung.
Autgarie«.
* Sofia, 30. Sept. Der frühere Premierminister Rados- lawow, der vor einiger Zeit wegen Preßvergehen zu vier Monaten Gefängniß vernrtheilt worden war — das Berufungsgericht hatte bie Strafe auf 10 Tage ermäßigt —, ist, ber „Köln. Ztg." zufolge, auf Vorschlag bes Justizministers Tonischem jetzt vom Fürsten begnadigt worben. — Ein neues Manifest Zan- kows forbert bie Bulgaren auf, den Fürsten zu entthronen, nachdem dessen stärkste Stütze, Stojanow, gestorben sei.
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Herichtsjeitttng.
* Frankfurt, 30. Septbr. In der „Kölnischen Volkszig." finden wir den nachstehenden Bericht über eine ant letzten Freitag hier vor der Ersten Civilkammer des Landgerichtes verhandelte Klage. Es handelte sich nm einen Arrestantrag der Fran Hirsch gegen das hiesige Vermögen des Barons Victor v. Erlanger zu Wien. Gläubigerin war durch Rechtsanwalt Regensburger, Schuldner durch Rechtsanwalt Schmidt-Polex, Beide von hier, vertreten. Letzterer stellte zunächst Antrag auf Sicherheitsleistung, da die Klägerin Ausländerin sei. Rechtsanwalt Regensburger entgegnete, eine solche Sicherheitsleistung sei nur bei Klagen erforderlich. Um eint solche aber handle es sich hier nicht, sondern nur um einen Antrag. Nach längerer Berathung lehnt« der Gerichtshof diesen Antrag ab. Nunmehr erhob der Anwalt des Schuldners den Einwand der Unzuständigkeit des Gerichtes. Der Gegenanwalt erwiderte, dieser Einwand sei jetzt unzulässig, nachdem der Gerichtshof bereits einen Beschluß in der Sache gefaßt habe. Hierauf wurde in die Verhandlung eingetreien. Dr. Regensburger führte aus, daß die Gesammtforderung der Klägerin 256,000^.betrage. Zur Zahlung derselben sei Schuldner durch drei Instanzen in Wien im November v. I. sowie im März unb August b. I. kostenfällig verur- theilt worden. Nun sei es aber besannt, daß der Schuldner im Jahre 1883 für einen Verschwender erklärt und unter Curatel gestellt worden sei; man könne in Wien von ihm nichts bekommen, müsse sich also an sein hiesiges Vermögen halten. Solches sei vorhanden durch direkte Ansprüche des Schuldners an das Bankhaus von Erlanger u. Söhne, durch weitere Ansprüche an das mütterliche Erbe und durch die von Seiten der hiesigen und Pariser Verwandten des Schuldners im Jahre 1883 durch Circular abgegebene Erklärung, die Passiva desselben decken zu wollen. ES sei nun Gefahr im
Verzüge, da sein (des Anwalts) Antrag nicht der einzige seiner Art sei, sondern ein gleicher auch noch von anderer Seite vorliege. Rechtsanwalt Schmidt-Polex erwiderte, Schuldner besitze hier fein Vermögen. Als derselbe im Jahre 1883 liquidiren mußte, hätte das Bankhaus von Erlanger u. Söhne drei Millionen zur Befriedigung der Gläubiger vorgestreckt und mit diesem Betrage den Schuldner auf einem besonderen Conto belastet. Außerdem bestehe noch ein besonderes Cnratel-Conto im Betrage von über 300,000. Unter Hinzurechnung von Zinsen unb anderer Beträge stehe heute Victor v. Erlanger mit etwa 4 Millionen beim Bankhaus« v. Erlanger u. Söhne belastet. Die Erbschaft der am 28. Mai d. I. verstorbenen Mutter des Schuldners habe in einer Coniocorreiit-For- derung von zwei Millionen an das Bankhaus v.Erlangern.Söhne bestanden. Diese Summe sei im Juni d. I. unter die vier Brüder zu gleichen Theilen »ertheilt und der auf Victor entfallende Betrag von 500,000 auf dessen Conto verbucht worden. Später hätte dann jedes Kind aus dem Nachlaß nochmals etwa 41 16,000 erhalten, die gleichfalls verbucht worden seien. Er behaupte also, Schuldner besitze hier kein Vermögen. Außerdem würden diesseits die Urtheile der österreichischen Gerichte behufs Zwangsvollstreckung nicht anerkannt. Rechtsanwalt Regensburger erwiderte, wenn auch daß mütterliche Erbtheil bereits im Juni d. I. vertheilt worden sei, so habe Schuldner doch zu der Zeit, als der Arrest-Antrag gestellt wurde, noch nicht die Immission als Erbe besessen. Uebrigens feiet Sache der Gegenpartei, nachzuweifen, ob Schuldner hier noch Vermögen besitze. Der Gerichtshof wies den Arrest-Antrag ab. Et heißt in ber Begründung, es möge dahin gestellt bleiben, ob Schuldner im Inland« noch Vermögen besitze oder nicht. Sei letzteres der Fall, so werde dasselbe von einem Kurator verwaltet, von dem nicht zii befürchten stehe, daß er es fort bringe. Ein Grund für Arrestlegung fei also nicht vorhanden.
T Berlin, 30. Sept. Die beiden Privatklagen Sonnemänn wider v. Hammerstein und Dr. Kayßler wider von Hammerstein, die in erster Instanz eine materielle Erledigung nicht gefunden hatten, beschäftigten heute in zweiter Instanz bie Strafkammer VI. hiesigen Landgerichts I. unter Vorsitz bei Lanbgerichtsraths Funke. Das Schöffengericht hatte f. Z. den angeklagten Kreuzzeitungs-Redakteur außer Verfolgung gesetzt, weil H ber Ansicht war, daß durch bie Reichstagssession, während welcher Frhr. v. Hammerstein als Abgeordneter Immunität genießt, die bei Preßbeleidigungen festgesetzte 6monatige Verjährungsfrist nicht unterbrochen werde. Das Schöffengericht hat auf Grund dieser Anschauung in beiden Fällen Strafverjährung für vorliegend erachtet und den Angeklagten außer Verfolgung gesetzt. Gegen dal fchöffengerichtliche Erkenntniß hatte zunächst Herr Sonnemann bie Berufung eingelegt unb war zum gestrigen Termine persönlich erschienen. Der Angeklagte war durch den Rechtsanwalt Raetzell vertreten, der Kläger durch den Rechtsanwalt JonaS. Es handelt sich um einen Artikel in Nr. 431 ber „Kreuzzeitung" vom 27. Oct. 1888, ber sich gegen Herrn Sonnemann richtete und ihm u. A. ben Vorwurf des Häuser-Wuchers machte und behauptete, daß er an einem Geschäft beteiligt gewesen fei, an dem eine blödsinnige Frauensperson um ihr Grundstück gebracht worden fei. — Herr Sonnemann erklärte, daß et gezwungen gewesen sei, gerade wegen dieser Vorwürfe den Weg ber Privatklage zu beschreiten, da eine ganze Reihe von Artikeln ber „Kreuzzeitung" in letzter Zeit eine ähnliche Tendenz gegen ihn verfolgt hätten. Der Vertreter bei Angeklagten bot ben Beweis der Wahrheit dafür an, baß der Kläger in den Jahren 1869—73 von einer nicht ganz zurechnungsfähigen Frauensperson ein viel werthvolleres Grundstück zum Preise von ' 3 pro Quadratfuß gekauft und ihr versprochen habe, ihr bei \ weiterem Verkauf ein Viertel des Mehrerlöses herausziizahlen. — ! R.-A. Jonas hielt diesen Beweisantrag für viel zu wenig substan- \ Hirt, da selbst, wenn diese Behauptungen wahr wären, gar nicht er» i sichtlich ist, wo ein Häuserwucher des Herrn Sonnemänn liegen solle, j Was di« Frag« ber Verjährung betrifft, so seien die Ausführungen del Vorderrichters unzutreffend. Die Ansicht desselben, daß hier der Fall ebenso liege, als da, wo bie Ermächtigung eines Bundesfürsten zu einet Strafverfolgung erforderlich fei, fei keineswegs richtig. Bei dem Schutze ber Reichstagsabgeordneten gegen Strafte rfol- ; gütigen während bet Dauer einer Session handle es sich keineswegs ; um eine formelle Frage, sondern nm eine Frage des materiellen Rechts. Hier liege die Sache so, daß das Landgericht beschlossen habe, die Sache ruhen zu lassen, bis die Genehmigung des Reichstags zur Strafverfolgung ertheilt ober die Session geschlossen fein würd«. Der Kläger hab« die Genehmigung uachgesucht, der Reichstag aber habe, da er hier zum ersten Male in einer Privatklagesache angerufen wurde, eine Entscheidung nicht getroffen, die Sache vielmehr an dieKommisfionznrückgegeben undinzwischensei bieSeff ion geschlossen worben. Wollte man beit Anschauungen des Vorderrichters folgen, bann würbe eine Immunität ber Reichstagsabgeordneten aus Art. 31 entstehen, an die wohl f. Z. Niemand gedacht hat, da daraus schließlich eine Straffreiheit entstehen würde. — R.-A. Raetzell hielt dagegen bie Ausführungen des Vorderrichters bezüglich der Verjährungsfrage durchaus für zutreffend und bat event, um Erhebung des Wahrheitsbeweises. — Herr Sonnemann erklärte dies« ganze Darstellung eines 20 Jahre zurückliegenden Vorganges für durchaus aus der Luft gegriffen. Er habe noch niemals mit Wohnhäusern gewuchert unb'in biefem Falle erst recht nicht. So weit er sich auf den letzteren überhaupt besinne, hab« damals eine Dame ihm den Ankauf eines ihr nicht gehörigen Grundstücks nahe gelegt, er habe dasselbe auch gekauft unb für ben Fall bes Wiederverkaufes der betr. Dame % des Mehrerlöses gewissermaßen als Provision in Aussicht gestellt. Das Haus sei bis jetzt noch nicht verkauft worben, weil er einen alten, seit langen Jahren barin wohnenden Miether nicht herausbringen wollte. Der Gerichtshof beschloß nach kurzer Berathung, in bie Sache selbst einzutreten. R.-A. Raetzell ging nun noch näher auf ben Beweis der Wahrheit ein unb behauptete: Jene Dame hätte vor 20 Jahren mit ihrer halb blöbfinnigen Schwester ein Grundstück von circa 48,000 Quadrat» Fuß zur Pacht von ihrem Vater überkommen gehabt. Zugleich mit dem Pachtverträge habe bei Vater das Vorkaufsrecht sich gewahrt gehabt. Als der Vater gestorben war, seien bie Schwestern in Gelbverlegenheit gerathen, der Besitzer bes Grundstücks habe gedroht, daß er es zu einer Subhastation kommen taffen würd«, falls er nicht bis zu einem gewissen Termin bas fällige Geld haben würde. Da habe Herr Sonnemänn intervenirt, sich das Vorkaufsrecht übertragen lassen und das Grundstück für JL 3 pro O.-Fuß (bei einem Werth von 7 JC) erworben. Der betr. Dame fei für den etwaigen Weiterverkauf ein Viertel des Mehrerlöses zugefichert worden, Herr Sonnemänn habe aber bi! jetzt das Grundstück nicht verkauft und ganz annehmbare Kaufofferten zurückgewiesen. — R.» A. Ionas erwiderte, daß das Haus deshalb nicht verkauft fei, weil, Wie in Frankfurt Jedermann Wisse,in demselben ber hochbetagte Dichter Friedrich Stoltz« wohne und ber Kläger in liberaler Weise auf denselben Rücksicht nehme. — Herr Sonnemänn erklärte sich bereit, das Weiteste Beweisverfahren in dieser Angelegenheit zuzulassen und behauptete, daß diese ganze Geschichte Herrn v. Hammerstein von einem Manne zugetragen worden sei, der als gewerbsmäßiger Verleumder schon mehrfach vernrtheilt worden. — Der Gerichtshof entschied sich dahin, daß ber § 69 St. P. O. auch auf ben tiorlicgenben Fall Anwendung finde, das Tagen des Reichstags die Verjährung also unterbreche. Wenn man bie Motive berücksichtige, so ergebe sich, baß man bei dem § 69 an ein gesetzliches Hin» bemiß gebucht habe, welches nicht ber Strafrichter zu entscheiben habe. Das liege in dem Falle, wo es sich um die einzuholende Genehmigung desReichstages handele,sicherlich vor. Was dieSache selbst betrifft, so liege nach Ansicht des Gerichtshofes ein Fall hochgradiger ' Beleidigung vor. Was der Angeklagte zum Beweise ber Wahrheft vorgebracht, sei gänzlich unerheblich, denn selbst Wenn die Vorgänge vor 20 Jahren sich so abgespielt, Wie er es behaupte, so sei darin weder ein Wucher, noch ein Prellen einer blödsinnigen Frauensperson zu erkennen. Da bie Beleibigung eine sehr schwere und an» scheinend ohne jedweden Grund im Wahlinteresse erhoben worden, so habe der Gerichtshof eine hohe Strafe für angemessen erachtet unb auf 1000 Mark Gelbbuße event. 100 Tage Gefängniß erkannt, auch beut Kläger bie Publikationsbesugniß in der „Kreuz. Ztg." zuerkannt. — In deut zweiten Falle war ber Chefredakteur ber „Post", Dr. Kaißler der Kläger gegen Herrn von Hammer st ein. Die „Post" hatte am 2. October einen bie Eeffcken-Affaire betreffenden Artikel gebracht, in dem Geffcken in politischer Beziehung als natürliches Kind ber Verbindung Windthorst-Hammerstein und im Uebrigen all ein Adoptivkind des Freisinns hingestellt wurde. Herr v. Hammerstein hatte sich bemüht, Jemanden wegen dieses Artikels zur Rechenschaft |m ziehen; Dr. Kayßler hatte erklärt, daß sein Vertreter Zelle bie Ät*