Vr. 274. Abendblatt.

Vierunddreissigster Jahrgang.

Dienstag, 1. Grto.

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(Frankfurter Handelszeitung.) UNd Oldtt (Seue Frankfurter Zeitung.) Frankfurter^Societäts-

Politische Uebersicht.

Wie früher dem kleinen Spremberg, so ist jetzt der Pom- merschen Hauptstadt Stettin das Glück zu Theil geworden, von dem Banne des kleinen Belagerungszustandes befreit zu werden. Da die preußische Regierung keinen An­trag auf Verlängerung der Ausnahmemaßregel stellte, so ist diese mit dem heutigen Tage erloschen. Bekanntlich hatten tnmultuarische Scenen nach Auflösung einer Versammlung vor zwei Jahren die Regierung veranlaßt, den kleinen Be­lagerungszustand über Stettin zu verhängen, int klebrigen sind die Verhältnisse dort genau so, wie in den anderen mit demKleinen" gesegneten Städten; es besteht eine organi- sirte sozialdemokratische Partei, die unausgesetzt thätig ist, die Wirkungen des Sozialistengesetzes zu paralysiren. Man darf deshalb fragen: War der Verzicht aus die fernere Anwend­ung des Art. 28 des Ausnahmegesetzes für Stettin angezeigt, warum nicht auch für Hamburg-Altona, für Leipzig, für Frankfurt-Offenbach-Hanau? Im Frankfurter Bezirk ist die öffentliche Ordnung nie durch die Sozialdemokratie gestört worden; daß sie bedroht gewesen sei, ist eine zwar oft wieder­holte, aber nicht durch greifbare Thatsachen begründete Be­hauptung, gegen die aus allen Kreisen der Bürgerschaft stets kräftig protestirt worden ist. Jüngst hat man nun vorge­bracht, der Ausnahmezustand sei für Frankfurt unentbehrlich wegen der Gefahr anarchistischer Attentate, der dieser Bezirk ausgesetzt sei. Das ist ein müßiges Gerede, das nur die Verlegenheit bekundet, die der Mangel an stichhaltigen Gründen zu erzeugen pflegt. Allerdings ist Frankfurt der Schauplatz zweier anarchistischer Verbrechen gewesen, des Attentats int Clesernhof und der Ermordung Rumpff's, aber wir wissen, daß sogar unter dem ersten Eindruck dieser Er­eignisse die zuständigen Behörden die Frage, ob der kleine Belagerungszustand zu verhängen sei, auf das Bestimmteste verneint haben. War man damals der Ansicht, daß sich aus jenen Verbrechen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung folgern lasse, wie kann man da jetzt aus der Besorgniß vor anarchistischen Freveln eine Rechtfertigung für die Aufrecht­erhaltung des Ausnahmezustandes herleiten?

Herr Herve ist nun doch von seiner Kandidatur im 8. Pariser Wahlbezirk zurückgetreten. Er folgt damit der Weisung des Grafen von Paris, aber er sagt es nicht, daß er zu Gunsten des boulangistischen Kandidaten Marius Martin zurücktrete; er erklärt in seinem Schreiben an die Wähler des Bezirks blos, er trete zurück,um die Konserva­tiven nicht zu spalten", die nach ihmeinig sind in der Ge­meinsamkeit der Ideen, des Glaubens und der Gefühle". DasJournal des Debats" bemerkt zu diesen Phrasen des Herrn Akademikers trocken Folgendes:Die Konservativen, von denen er redet, sind die Parteigänger des Generals Boukanqer. Der Glaube, den sie gemeinsam haben, ist der­jenige, den Herr Naquet mit dem Bischof Jreppel vonNngers theilt. Die Ideen und Gefühle, die sie vereinigen, ist die Liebe zum Königthum, repräsentirt durch den Grafen von Paris, die Liebe zum Kaiserthum, das Fleisch werden will im Prinzen Victor, die Liebe zum Cäsarismus, verkörpert im General Boulanger, und die Liebe zur Demagogie, ge­führt durch Herrn Rochefort. Bis zu welchem Grade sie einig sind, das zeigt eine Aeußerung des Herrn Marius Martin, der vor vierzehn Tagen gesagt hat:Ich kann nicht zurücktreten zu Gunsten des Herrn Herve, denn seine politischen Ideen sind den meinigen diametral entgegenge­setzt." Herr Herve trägt Bedenken, in eine so homogene Armee Zwiespalt zu tragen und einen Konkurrenten zu schä­digen, der so vortrefflich mit ihm einverstanden ist. Er zieht sich also zurück. Nach der Haltung seines Blattes und seiner eigenen Sprache hätte uns das Gegentheil überrascht. Die Wahl im 8. Bezirk kann jetzt typisch werden, denn da der Kandidat der Republikaner der gemäßigte Frederic Passy ist, so muß es sich zeigen, wie viele Konservative die revolutio­näre Politik Boulangers unterstützen und wie viele eine ächt konservative Politik auf dem Boden der Republik treiben wollen. Mehrere Konservative halten indessen ihre Kandida­turen gegen die Boulangisten aufrecht, so in Paris die drei Herren Cochin, Deville und Calla. Sie erklären, sie hätten mit den Boulangisten gar nichts gemein, könnten also nicht zu deren Gunsten zurücktreten ; sie müßten vielmehr den wirk­lichen Konservativen die Gelegenheit wahren, ihrer eigenen Gesinnung gemäß zu stimmen. Die Boulangisten sind da­rüber wüthend, wie sie denn überhaupt nicht mehr recht wissen, was sie thun und sagen. Boulanger hat in London geäußert, er sehe schon ein großes Elend, Arbeitslosigkeit und Hungersnoth über Frankreich kommen ; dann werde matt sich seiner wieder erinnern. Also wer von ihm nichts wissen will, der wird mit Heimsuchungen aller Art bestraft, und vom Elend seiner Landsleute erwartet Boulanger einen neuen Aufschwung seiner Sache. Ein netter Retter! Sein Genosse Laisant hat am Samstag in einer Boulangisten-Versamm- lung die Aeußerung gethan : Wenn die Feinde an der Grenze stünden, so würde er sein Schwert zuerst gegen die Parla­mentarier kehren. Derlei verzweifelte Worte sind gewiß nicht geeignet, die boulangistische Sache-won ihrem drohenden Untergange zu retten.

Morgen wird in Washington der Kongreß der amerikanischen Staaten eröffnet und der Staatssekretär Herr Blaine wird die Genugthuung haben, Delegirte aus allen Staaten Mittel- und Südamerikas zu empfangen. Die eigentlichen Verhandlungen werdm erst Mitte November beginnen, denn zunächst sollen die Gäste auf Kosten der nordamerikanischen Union in einem prächtig eingerichteten Extrazuge, welcher alle Annehmlichkeiten eines Hotels ersten Ranges bietet, durch die Ver. Staaten geführt werden, um deren Industrie kennen zu lernen. Wir haben bereits das Kongreßprogramm mitgetheilt und zugleich im Einzelnen nachgewiesen, wie wenig Aussicht auf Durchführ­ung desselben vorhanden ist. Diese Ansicht ist auch in den Ver. Staaten selbst die vorherrschende. Alle von dem Prä­sidenten Harrison zu Vertretern der Union ernannten Drle- girten sind Anhänger eines Hochschutzzolltarifs, was seitens der Eingeladenen wohl bemerkt worden ist. Dieser Tarif ist das Haupthinderniß einer Ausdehnung der Handelsbe­ziehungen zwischen den Ver. Staaten und Südamerika. Ar­gentinien und Chile haben keinen Anlaß, die Jndustriepro- dukte, welche sie nöthig haben, statt in Europa in den Ver. Staaken zu kaufen, falls letztere nicht zum mindesten den 4oll auf die Hauptausfuhrartikel der ersterwähnten Länder, wie z. B. Wolle unb Vieh, wesentlich erniedrigen. Daran

ist aber unter dem gegenwärtigen Regime in der großen Re­publik nicht zu denken. Ob ohne solche Zugeständnisse aber eine Annäherung auf politischem Gebiete möglich ist, muß vorläufig bezweifelt werden, denn die Staaten Südamerikas sind mit der Zeit nicht nur sehr eifersüchtig auf ihre Selbst­ständigkeit geworden, sondern sie haben auch untereinander Interessengegensätze aufzuweisen, welche nicht durch bloßen Respekt vor der großen Republik im Norden ausgeglichen werden können. DieTimes" sagt daher treffend:Wenn die Delegirten wieder Heimreisen, zufrieden mit ihren Gast­gebern, durchdrungen von der Größe des Landes und beseelt von deut Wunsche, dasselbe int Jahre 1892, zur Zeit der Weltausstellung in Newyork, wieder zu besuchen, dann wird der Pan-Amerikanische Kongreß so viel geleistet haben, als matt vernünftigerweise von ihm verlangen tarnt." In Wirk­lichkeit dürfte auch Herr Blaine nicht mehr wünschen.

Deutsches Kelch.

* Berlin, 30. Sept. Morgen tritt das Gesetz vom 1. Mai 1889, betreffend die Erwerbs- und Wirthschaftsgenos- srnschaften, in Kraft. Wie sehr sich durch die Massen- pensionirungen in Preußen im letzten Jahr der Pen- sionsetat vermehrt hat, ergibt nachstehender Vergleich nach dem Stande Ende Juni 1889 gegen Ende Juni 1888. Die rin- geklammerten Zahlen bedeuten diejenigen des Vorjahres. Es gab im preußischen Kontingent Pensionäre 62 (51) Generale der In­fanterie und Kavallerie, 202 (176) Generalleutnants, 220 (196) Generalmajors, 464 (440) Obersten, 497 (480) Oberstleut­nants, 1104 (1061) Majors, 1121 (1052) Hauptleute und Ritt­meister. Die Zahl der pensionirten Generale ist also um 61, die der übrigen pensionirten Stabsoffiziere um 153 gewachsen. Bei der Marine ist die Zahl der pensionirten Vizeadmirale von 9 auf 10, der pensionirten Kontre - Admirale von 14 auf 15, der pen­sionirten Kapitäne zur See von 24 auf 26 und der Korvetten­kapitäne von 26 auf 27 gestiegen. In vorstehenden Ziffern sind diejenigen Pensionäre, welche auf dem Etat des Reichsinvaliden­fonds stehen, noch nicht einbegriffen.

R Dortmund, 30. Sept. Die Herren Bunte und Schröder, die bisher Vorsitzende des hiesigen großen berg­männischen VereinsGlückaus" waren, sind in der gestri­gen Generalversammlung nicht wiedergewählt worden; an ihre Stelle kommt der ehemalige Delegirte Herr Wienke. Gestern wurde hier eine öffentliche Schneiderversammlung auf Grund des Sozialistengesetzes aufgelöst, weil der Redner, Hr. Zwiener aus Bielefeld, erklärte, die Bezeichnung Sozialdemokrat halte er für kein Schimpfwort, sondern für einen Ehrennamen.

# Wurzel», 30. Sept. Dem Ausgange der am 8. Octo­ber int Reichstagswahlkreise Oschatz-Wurzen-Grimma be­vorstehenden Ersatzwahl scheinen die Anhänger des Kartells neuerdings, trotz aller gegentbeiligen Versicherungen in der Presse, dennoch mit einiger Besorgniß entgegenzusehen. Es geht das vor allen Dingen aus der Thatsache hervor, daß sie, nachdem auch dieKonserv. Korresp." die Ablehnung des freisinnigen Vor­schlages aus Herstellung gleicher Stimmzettel als ein nicht gerade geschicktes Vorgehen bezeichnet Hat, nunmehr selbst mit dem Aner­bieten hervortreten, auf diesen Wunsch nachträglich eingehen zu wollen. Dieser Rückzug ist umso beachtenswerther, als die Kar­tellblätter des Wahlkreises bereits in offizieller Form, d. h. auf Anweisung der konservativen Wahlleiter, die Zurückweisung des genannten Vorschlages in äußerst trivialer Weise zu begründen versucht hatten. Erklärlich erscheint aber dieses Vorgehen um deswillen, weil selbst in Grimma, der Hochburg der Konservati­ven, eine freisinnige Wahlversammlung einen für die freisinnige Sache überaus günstigen Verlauf genommen hat, obwohl die Kartellbrüder Vorsorge getroffen hatten, ihre sämmtlichen Mann­schaften zum Besuch der Versammlung anfzubieten. Am Sonn­abend und Sonntag haben die Freisinnigen in den Städten Strehla und Oschatz Versammlungen abgehalten.

b. Darmstadt, 1. Oct. DieDarmstädter Zeitung" veröffentlicht in ihrem heutigen Blatte die Verfügung betr. Ver­längerung des kleinen Belagerungszustandes für den Kreis Offenbach. Nach den Meldungen hiesiger Blätter wurde am Samstag Abend eine Schreinerversammlung ausgelöst, als einer der Redner die Sozialdemokratie verherrlichte.

H. München, 30. Sept. Zur Zeit cirkuliren nach dem M. Frdbl." bei denBahnämlern Listen, welche einen Ueber- blick über bie Dienstleistung bezw. Ueberbürdung des Bahnpersonals gewähren sollen und deshalb mitgrößter Ge­nauigkeit zu ammengestellt sind, um jedenfalls dem Regierungs- Kommissär in der Kammer als Anhaltepunkt zu dienen. Diese Listen dürften ein düsteres Bild zeigen, falls die Verhältnisse wahr­heitsgetreu geschildert werden. Der Prinzregent begibt sich morgen Früh zu längerem Jagdaufenthalt nach Berchtesgaden.

* Stratzburg, 30. Sept. Unser Metzer Korrespondent hat die bekannte Behauptung des Herrn Antoine, er habe von der deutschen Regierung niemals Geld erhalten, als unwahr be­zeichnet. Jetzt befaßt sich auch in ihrer heutigen letzten Nummer die amtlicheLandeszeitung" mit der Erklärung Antoine's, in­dem sie schreibt:Demgegenüber ist zu bemerken, daß laut hier in Straßburg hiuterliegenden Quittungen die hiesige Landes- hauptkasse an Herrn Antoine im Ganzen Jt. 2185.48 bezahlt hat für die Reffen, welche er seinerzeit im Auftrage der elsaß- lothringischen Landesverwaltung behufs Ankauf von Beschälern ins Ausland unternommen hat." Wie sich derfran­zösische Patriot" nun wohl herausreden wird?

* Frankfurt, 1. October. DieDemokr. Corresp." schreibt: DieFreisinnige Zeitung" des Herrn Eugen Richter gibt Kenntniß von einer angeblich aus der Volkspartei stammenden Zuschrift, welche sich gegen dieFrankfurter Zeitung" und gegen die Haltung des Vororts Frankfurt wendet. Es sei kein Zufall gewesen, daß auf dem Parteitage in Kaiserslauternfast Alles, was außerhalb Frankfurt a. M. Namen und Bedeutung in der Partei hat, nicht erschienen war." Nur ein auf der Ge­schäftsreise befindlicher Württemberger fei dagewesen, Baden sei nicht vertreten gewesen, ebenso Sachsen und Thüringen, hervor­ragende Bayern und Hessen fehlten. Schließlich heißt es,man" sei eben mit der Leitung des Frankfurter Vororts, namentlich aber mit der Haltung derFranks. Ztg." gegenüber der freisinnigen Partei unzufrieden. Diese ganze Darstellung beruht, wie unsere Parteigenossen wissen, auf Unwahrheit. Die Zusammen­setzung des Parteitages war eine durchaus normale und früheren Hauptversammlungen entsprechende; Württemberg war allerdings nur durch einen Delegirten vertreten, der über die Wahlaussichten Bericht erstattete. Unsere Württembergischen Parteigenossen sind nicht in größerer Anzahl gekommen, weil sie laut ihren an den Vorort gelangten Briefen durch äußere Umstände am Erscheinen verhindert waren. Wir hatten die Angaben dieser Briese unter allen Umständen für glaubwürdiger als die mysteriösen Andeut­ungen derFreis. Ztg." Baden war, ebenso wie Bayern und Hessen, stark vertreten; in Sachsen und Thüringen besitzt die Volkspartei keine organisirten Verbände, es ist daher auch nicht wunderbar, daß von dort keine Vertreter erschienen waren. Daß man" innerhalb der Partei mit der Leitung des Vorortes unzu­frieden fei, widerspricht den Thatsachen vollständig; fein der Partei angehörender Redner, fein Parteiblatt hat diese Leitung bemängelt. Was die Haltung derFranks. Ztg." anbelangt, so hat biete selbstverständlich mit der ganzen Angelegenheit nichts zu thun. ES ist eine der alten Praktiken der «Freisinnigen Zeitung",

die Begriffe Volkspartei-Leitung undFranks. Ztg." nach Be­lieben und Bedarf zu vertauschen. Der hier erwähnte Artikel des freisinnigen Blattes hat natürlich keinen anderen Zweck, als den Eindruck hervorzurufen, daß in der Volkspartei ein Zwist bestehe; die fehlenden Thatsachen werden durch Entstellungen und Unter­stellungen ersetzt. Ob es aber gerade von freundnachbarlicher Gesinnung zeugt, daß dieFreis. Ztg.", welche gegen jede fach­liche Kritik derFranks. Ztg." ober eines anderen demokratischen Blattes so außerordentlich empfindlich ist, die Generalversamm­lung der Volkspartei in der hier gekennzeichneten Art behandelt, das möchten wir doch fragen. Anknüpfend an diese Darstel­lung derDemokr. Corresp." sei die heutige Auslassung des StuttgarterBeobachters", des Organs unserer schwä­bischen Parteigenoffen, zu dem Artikel derFreis. Ztg." mitge­theilt. DerBeobachter" schreibt unter unter der Ueberschrist Zur Parteihaltung": DieFreisinnige Zeitung" veröffentlicht eineZuschrift aus der Volkspartei", wonach es keineswegs Zu­fall gewesen sei, daß auf dem Parteitag in Kaiserslautern Würt­temberg wie Baden je nur durch einen Gesinnungsgenossen ver­treten war". Um nicht durch Stillschweigen zu dieser Mittheilung den Schein Oer Bestätigung eines absichtlichen Fernbleibens zu erwecken, sind wir veranlaßt zu erklären, daß der württe rn- bergischen Parteileitung eine solche Absicht vollstän­dig fernlag.

Arankreich.

P Paris, 30. Sept. DieCocarde" ladet die Wähler von Montmartre ein, gegen die Annullirung der für Bou­langer abgegebenen Stimmen in einemAufruf an alle Demo­kraten Frankreichs" Beschwerde zu führen und die letzteren cnffzu- sordern, die verletzte Volkssouveränetät zu vertheidigen und das allgemeine Stimmrecht dadurch zu rachen, daß sie bei den Stich­wahlen allenthalben fürRevisionisten" d. h. in den meisten Fällen für Monarchisten stimmten. Wenn man nach der Auf­nahme urtheilt, welche der, beiläufig bemerk, rechtlich wie politisch gleich bestreitbare Beschluß der Zählungskommission der Seine unter den Wählern von Montmartre selbst gefunden hat, so würde ein derartiger Aufruf kaum eine bedeutende Wirkung erzielen. Ob der Zählausschuß die Stimmen Boulangers als gültig ober als ungültig betrachtet, ist praktisch bebeutungslos. Der Ausschuß hat nur eine Meinung abzugeben; bie enbgiltige Entscheidung liegt bei der Kammer, die nach souveränem Ermessen den General trotz des über ihn verhängten Urtheils als gewählt ausnehmen kann, aber weit wahrscheinlicher ihm bie Thüre bes Bourdon- palastes verschließen wird. Es zeugt vielleicht vom schlechten Geschmack des Poffibilisten J of frin, baß ihm biestrikte Lega­lität" genügte, um das Manbat aus der Hand der relativen unb absoluten Minderheit der Wähler anzunehmen. Mancher andere Kandidat hätte sich heikler gezeigt und einen unter diesen Umständen angebotenen Sitz lieber offen gelassen. Allein dieser ganzen Frage wirb allgemein eine höchst untergeordnete Wichtig­keit beigemeflen. Parlamentarische Republik ober sonst etwas? so lautete schon im ersten Gange bie Wahlfrage, unb dieser Angel­punkt bes ganzen Kampfes tritt jetzt bei ben Stichwahlen, wo bie Fehde zwischen den verschiedenen republikanischen Schattirungen allenthalben völlig eingestellt ist, nur noch schärfer hervor. Da ist es denn begreiflich, baß die Anhänger des vagen und widerspruchsvollenSonst etwas" stündlich weniger an Zahl und verzagter werden. Während sich die Republikaner geeinigt haben, zerfällt bie Koalition sichtlich, trotz aller Bemühungen der Führer, sie beisammen zu hatten. Beim Ueberblick des künftigen Verhältnisses der Parteien bezeichnete ich unlängst als wahrschein­lich, daß bald ein Theil der Boulangisten durch die natürliche Anziehung von der Mehrheit und von ben Konservativen aufge­sogen würde; diese Vermuthung ist rascher in Erfüllung gegangen, als ich selbst geglaubt hatte: Salon j. B., der reiche Eigenthü­mer derFrance", ist in Dünkirchen durch das Patronat Bou- langerS gewählt worden; bekanntlich halten sich die Fischer jener Hafenstadt dem Exkriegsminister zu Danke verpflichtet, weil der­selbe sich rühmte, den Stockfisch auf bie Speisekarte ber Soldaten gefetzt zu haben. Nachdem nun aber Lalou, Dank Bonlanger und den Stockfischen, Abgeordneter ist, denkt der brave Mann auch an den Abonnentenstand derFrance", ber durch ihre bon- langistische Politik etwas Schaden genommen haben soll, upd findet für nöthig, ben Lesern zu versichern, er werbe, wenn es sich um bie Vertheibigung ber Republik handle, mit allen Republika­nern Hanb in Hanb gehen! Wie ber Leiter berFrance" nach links, so ist der eines anderen großen Unternehmens, desP r in­te mps", den ebenfalls Boulanger empfohlen hatte, nach rechts abgeschwentt. Wer weiß, ob es nicht eine der dauerndsten Leist­ungen des Gründers der ehrlichen Republik bleiben wird, der Linken Lalou, der Rechten Jaluzot gegeben zu haben?

* Paris, 30. Sept. Außer den deutschen Malern Uhde und Liebermann und dem deutschen Graveur Köpp in g find nach Deutschland noch Ehrenpreise (höchste Auszeichnung) ertheilt wor­den den deutschen Vorschuß-Vereinen (für Kredit-Vereine) unb demCercle Mulhoufien" in Mülhausen im Elsaß (für Arbeiter­vereinslokale).

Kollernd.

* Rotterdam, 30. Sept. Tie Great Castern Railway Co. in London gibt bekannt, daß dieNachricht.ihrDampferdienst zwi- chen Rotterdam und Harwich sei durch den hiesigen Strike unterbrochen, der Begründung entbehre. Die hiesigen Arbeiter der Gesellschaft striken nicht und die Dampfer verkehren regelmäßig mit Passagieren und Ladung.

Autgarie«.

* Sofia, 30. Sept. Der frühere Premierminister Rados- lawow, der vor einiger Zeit wegen Preßvergehen zu vier Mo­naten Gefängniß vernrtheilt worden war das Berufungsgericht hatte bie Strafe auf 10 Tage ermäßigt, ist, berKöln. Ztg." zufolge, auf Vorschlag bes Justizministers Tonischem jetzt vom Fürsten begnadigt worben. Ein neues Manifest Zan- kows forbert bie Bulgaren auf, den Fürsten zu entthronen, nach­dem dessen stärkste Stütze, Stojanow, gestorben sei.

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Herichtsjeitttng.

* Frankfurt, 30. Septbr. In derKölnischen Volkszig." finden wir den nachstehenden Bericht über eine ant letzten Freitag hier vor der Ersten Civilkammer des Landgerichtes verhandelte Klage. Es handelte sich nm einen Arrestantrag der Fran Hirsch gegen das hiesige Vermögen des Barons Victor v. Erlanger zu Wien. Gläubigerin war durch Rechtsanwalt Regensburger, Schuldner durch Rechtsanwalt Schmidt-Polex, Beide von hier, vertreten. Letzterer stellte zunächst Antrag auf Sicherheitsleistung, da die Klägerin Ausländerin sei. Rechtsanwalt Regensburger entgegnete, eine solche Sicherheitsleistung sei nur bei Klagen erfor­derlich. Um eint solche aber handle es sich hier nicht, sondern nur um einen Antrag. Nach längerer Berathung lehnt« der Gerichtshof diesen Antrag ab. Nunmehr erhob der Anwalt des Schuldners den Einwand der Unzuständigkeit des Gerichtes. Der Gegenanwalt erwiderte, dieser Einwand sei jetzt unzulässig, nachdem der Gerichts­hof bereits einen Beschluß in der Sache gefaßt habe. Hierauf wurde in die Verhandlung eingetreien. Dr. Regensburger führte aus, daß die Gesammtforderung der Klägerin 256,000^.betrage. Zur Zahl­ung derselben sei Schuldner durch drei Instanzen in Wien im No­vember v. I. sowie im März unb August b. I. kostenfällig verur- theilt worden. Nun sei es aber besannt, daß der Schuldner im Jahre 1883 für einen Verschwender erklärt und unter Curatel ge­stellt worden sei; man könne in Wien von ihm nichts bekommen, müsse sich also an sein hiesiges Vermögen halten. Solches sei vor­handen durch direkte Ansprüche des Schuldners an das Bankhaus von Erlanger u. Söhne, durch weitere Ansprüche an das mütterliche Erbe und durch die von Seiten der hiesigen und Pariser Verwandten des Schuldners im Jahre 1883 durch Circular abgegebene Erklä­rung, die Passiva desselben decken zu wollen. ES sei nun Gefahr im

Verzüge, da sein (des Anwalts) Antrag nicht der einzige seiner Art sei, sondern ein gleicher auch noch von anderer Seite vorliege. Rechtsanwalt Schmidt-Polex erwiderte, Schuldner besitze hier fein Vermögen. Als derselbe im Jahre 1883 liquidiren mußte, hätte das Bankhaus von Erlanger u. Söhne drei Millionen zur Befrie­digung der Gläubiger vorgestreckt und mit diesem Betrage den Schuldner auf einem besonderen Conto belastet. Außerdem bestehe noch ein besonderes Cnratel-Conto im Betrage von über 300,000. Unter Hinzurechnung von Zinsen unb anderer Beträge stehe heute Victor v. Erlanger mit etwa 4 Millionen beim Bankhaus« v. Er­langer u. Söhne belastet. Die Erbschaft der am 28. Mai d. I. ver­storbenen Mutter des Schuldners habe in einer Coniocorreiit-For- derung von zwei Millionen an das Bankhaus v.Erlangern.Söhne bestanden. Diese Summe sei im Juni d. I. unter die vier Brüder zu gleichen Theilen »ertheilt und der auf Victor entfallende Betrag von 500,000 auf dessen Conto verbucht worden. Später hätte dann jedes Kind aus dem Nachlaß nochmals etwa 41 16,000 erhal­ten, die gleichfalls verbucht worden seien. Er behaupte also, Schuld­ner besitze hier kein Vermögen. Außerdem würden diesseits die Ur­theile der österreichischen Gerichte behufs Zwangsvollstreckung nicht anerkannt. Rechtsanwalt Regensburger erwiderte, wenn auch daß mütterliche Erbtheil bereits im Juni d. I. vertheilt worden sei, so habe Schuldner doch zu der Zeit, als der Arrest-Antrag gestellt wurde, noch nicht die Immission als Erbe besessen. Uebrigens feiet Sache der Gegenpartei, nachzuweifen, ob Schuldner hier noch Ver­mögen besitze. Der Gerichtshof wies den Arrest-Antrag ab. Et heißt in ber Begründung, es möge dahin gestellt bleiben, ob Schuld­ner im Inland« noch Vermögen besitze oder nicht. Sei letzteres der Fall, so werde dasselbe von einem Kurator verwaltet, von dem nicht zii befürchten stehe, daß er es fort bringe. Ein Grund für Arrest­legung fei also nicht vorhanden.

T Berlin, 30. Sept. Die beiden Privatklagen Sonnemänn wider v. Hammerstein und Dr. Kayßler wider von Hammerstein, die in erster Instanz eine materielle Erledigung nicht gefunden hatten, beschäftigten heute in zweiter Instanz bie Strafkammer VI. hiesigen Landgerichts I. unter Vorsitz bei Lanbgerichtsraths Funke. Das Schöffengericht hatte f. Z. den angeklagten Kreuzzeitungs-Redakteur außer Verfolgung gesetzt, weil H ber Ansicht war, daß durch bie Reichstagssession, während welcher Frhr. v. Hammerstein als Abgeordneter Immunität genießt, die bei Preßbeleidigungen festgesetzte 6monatige Verjährungsfrist nicht unterbrochen werde. Das Schöffengericht hat auf Grund dieser Anschauung in beiden Fällen Strafverjährung für vorliegend er­achtet und den Angeklagten außer Verfolgung gesetzt. Gegen dal fchöffengerichtliche Erkenntniß hatte zunächst Herr Sonnemann bie Berufung eingelegt unb war zum gestrigen Termine persönlich erschienen. Der Angeklagte war durch den Rechtsanwalt Raetzell vertreten, der Kläger durch den Rechtsanwalt JonaS. Es handelt sich um einen Artikel in Nr. 431 berKreuzzeitung" vom 27. Oct. 1888, ber sich gegen Herrn Sonnemann richtete und ihm u. A. ben Vorwurf des Häuser-Wuchers machte und behauptete, daß er an einem Geschäft beteiligt gewesen fei, an dem eine blödsinnige Frauensperson um ihr Grundstück gebracht worden fei. Herr Sonnemann erklärte, daß et gezwungen gewesen sei, gerade wegen dieser Vorwürfe den Weg ber Privatklage zu beschreiten, da eine ganze Reihe von Artikeln berKreuzzeitung" in letzter Zeit eine ähnliche Tendenz gegen ihn verfolgt hätten. Der Vertreter bei Angeklagten bot ben Beweis der Wahrheit dafür an, baß der Kläger in den Jahren 186973 von einer nicht ganz zurechnungsfähigen Frauensperson ein viel werthvolleres Grundstück zum Preise von ' 3 pro Quadratfuß gekauft und ihr versprochen habe, ihr bei \ weiterem Verkauf ein Viertel des Mehrerlöses herausziizahlen. ! R.-A. Jonas hielt diesen Beweisantrag für viel zu wenig substan- \ Hirt, da selbst, wenn diese Behauptungen wahr wären, gar nicht er» i sichtlich ist, wo ein Häuserwucher des Herrn Sonnemänn liegen solle, j Was di« Frag« ber Verjährung betrifft, so seien die Ausführungen del Vorderrichters unzutreffend. Die Ansicht desselben, daß hier der Fall ebenso liege, als da, wo bie Ermächtigung eines Bundesfür­sten zu einet Strafverfolgung erforderlich fei, fei keineswegs richtig. Bei dem Schutze ber Reichstagsabgeordneten gegen Strafte rfol- ; gütigen während bet Dauer einer Session handle es sich keineswegs ; um eine formelle Frage, sondern nm eine Frage des materiellen Rechts. Hier liege die Sache so, daß das Landgericht beschlossen habe, die Sache ruhen zu lassen, bis die Genehmigung des Reichs­tags zur Strafverfolgung ertheilt ober die Session geschlossen fein würd«. Der Kläger hab« die Genehmigung uachgesucht, der Reichs­tag aber habe, da er hier zum ersten Male in einer Privatklagesache an­gerufen wurde, eine Entscheidung nicht getroffen, die Sache vielmehr an dieKommisfionznrückgegeben undinzwischensei bieSeff ion geschlos­sen worben. Wollte man beit Anschauungen des Vorderrichters folgen, bann würbe eine Immunität ber Reichstagsabgeordneten aus Art. 31 entstehen, an die wohl f. Z. Niemand gedacht hat, da daraus schließlich eine Straffreiheit entstehen würde. R.-A. Raetzell hielt dagegen bie Ausführungen des Vorderrichters bezüglich der Verjährungsfrage durchaus für zutreffend und bat event, um Er­hebung des Wahrheitsbeweises. Herr Sonnemann erklärte dies« ganze Darstellung eines 20 Jahre zurückliegenden Vorganges für durchaus aus der Luft gegriffen. Er habe noch niemals mit Wohnhäusern gewuchert unb'in biefem Falle erst recht nicht. So weit er sich auf den letzteren überhaupt besinne, hab« damals eine Dame ihm den Ankauf eines ihr nicht gehörigen Grundstücks nahe gelegt, er habe dasselbe auch gekauft unb für ben Fall bes Wieder­verkaufes der betr. Dame % des Mehrerlöses gewissermaßen als Provision in Aussicht gestellt. Das Haus sei bis jetzt noch nicht ver­kauft worben, weil er einen alten, seit langen Jahren barin woh­nenden Miether nicht herausbringen wollte. Der Gerichtshof be­schloß nach kurzer Berathung, in bie Sache selbst einzutreten. R.-A. Raetzell ging nun noch näher auf ben Beweis der Wahrheit ein unb behauptete: Jene Dame hätte vor 20 Jahren mit ihrer halb blöbfinnigen Schwester ein Grundstück von circa 48,000 Quadrat» Fuß zur Pacht von ihrem Vater überkommen gehabt. Zugleich mit dem Pachtverträge habe bei Vater das Vorkaufsrecht sich ge­wahrt gehabt. Als der Vater gestorben war, seien bie Schwestern in Gelbverlegenheit gerathen, der Besitzer bes Grundstücks habe ge­droht, daß er es zu einer Subhastation kommen taffen würd«, falls er nicht bis zu einem gewissen Termin bas fällige Geld haben würde. Da habe Herr Sonnemänn intervenirt, sich das Vorkaufs­recht übertragen lassen und das Grundstück für JL 3 pro O.-Fuß (bei einem Werth von 7 JC) erworben. Der betr. Dame fei für den etwaigen Weiterverkauf ein Viertel des Mehrerlöses zugefichert worden, Herr Sonnemänn habe aber bi! jetzt das Grundstück nicht verkauft und ganz annehmbare Kaufofferten zurückgewiesen. R.» A. Ionas erwiderte, daß das Haus deshalb nicht verkauft fei, weil, Wie in Frankfurt Jedermann Wisse,in demselben ber hochbetagte Dichter Friedrich Stoltz« wohne und ber Kläger in liberaler Weise auf denselben Rücksicht nehme. Herr Sonnemänn erklärte sich bereit, das Weiteste Beweisverfahren in dieser Angelegenheit zu­zulassen und behauptete, daß diese ganze Geschichte Herrn v. Ham­merstein von einem Manne zugetragen worden sei, der als gewerbs­mäßiger Verleumder schon mehrfach vernrtheilt worden. Der Gerichtshof entschied sich dahin, daß ber § 69 St. P. O. auch auf ben tiorlicgenben Fall Anwendung finde, das Tagen des Reichstags die Verjährung also unterbreche. Wenn man bie Motive berücksich­tige, so ergebe sich, baß man bei dem § 69 an ein gesetzliches Hin» bemiß gebucht habe, welches nicht ber Strafrichter zu entscheiben habe. Das liege in dem Falle, wo es sich um die einzuholende Geneh­migung desReichstages handele,sicherlich vor. Was dieSache selbst be­trifft, so liege nach Ansicht des Gerichtshofes ein Fall hochgradiger ' Beleidigung vor. Was der Angeklagte zum Beweise ber Wahrheft vorgebracht, sei gänzlich unerheblich, denn selbst Wenn die Vorgänge vor 20 Jahren sich so abgespielt, Wie er es behaupte, so sei darin weder ein Wucher, noch ein Prellen einer blödsinnigen Frauens­person zu erkennen. Da bie Beleibigung eine sehr schwere und an» scheinend ohne jedweden Grund im Wahlinteresse erhoben worden, so habe der Gerichtshof eine hohe Strafe für angemessen erachtet unb auf 1000 Mark Gelbbuße event. 100 Tage Ge­fängniß erkannt, auch beut Kläger bie Publikationsbesugniß in derKreuz. Ztg." zuerkannt. In deut zweiten Falle war ber Chefredakteur berPost", Dr. Kaißler der Kläger gegen Herrn von Hammer st ein. DiePost" hatte am 2. October einen bie Eeffcken-Affaire betreffenden Artikel gebracht, in dem Geffcken in politischer Beziehung als natürliches Kind ber Verbind­ung Windthorst-Hammerstein und im Uebrigen all ein Adoptiv­kind des Freisinns hingestellt wurde. Herr v. Hammerstein hatte sich bemüht, Jemanden wegen dieses Artikels zur Rechenschaft |m ziehen; Dr. Kayßler hatte erklärt, daß sein Vertreter Zelle bie Ät*