Sonrttag, s«. August 1906
Wr. 935. Sirvetttes Morgenblittt.
und Handelsblatt.
(Neue Frankfurter Zeitung.)
(Frankfurter Handelszeitung.)
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Eabsichtigte, ohne Titel und Charakter vor- ;n Zufall erfuhr er von meiner Stellung.
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leidigende Aeußerungen roii der in Hessen verhandelt
v. k. St)»utt), 20. Juli. Aus Nukualofa wird gemeldet, daß die elfte Session des ParlamentS der Tonga« Inseln am 13. Juni durch den König in Person geschlossen worden ist. Dasselbe hat, woran andere Volksvertretungen sich ein Beispiel nehmen können, im ganzen nuracht Tage in Anspruch genommen, da alle Forderungen der Regierung glatt genehmigt ivorden sind. Am Tage der feierlichen Schließung der Sitzungen begab sich der mit seinem Krönungsmantel angetanene König unter Vorantritt einer Musikkapelle und gefolgt von seiner Garde durch die Reihen der Sparlier bildenden Zöglinge des dortigen „College" in den Sitzungssaal, wo er nach einer Ansprache an die Vcrsamm« ' hing die Session für geschlossen erklärte. Dann gab die am Strande ausgestellte „Batterie* Salut ab, die Kapelle spielte die Nationalhymne von Tonga und das großartige Schauspiel war vorüber. Tonga und sein König haben nunmehr aus drei Jahre Ruhe, denn das neue Parlament tritt erst nach Ablauf dieser Frist wieder zusammen. Sonst wird aus der Gruppe noch gemeldet, daß sich die Pflanzungen von der langen Dürre — diese hat vom November vorigen Jahres bis zum vergangenen April gedauert — zu erhole« beginnen, wozu die verhältnismäßig ungewöhnlich kühle Witterung das ihrige Beiträgen soll. Im Norden waren reichliche Regengüsse zu verzetchen, sodaß die Aussichten sür die Kopra- und Bananenernte dort ausnehmend gute sein sollen.
gen, die mit den S> allgemeine Zuständig
,SIötz' und Baden bei Beschicke MU gleiche« Mut «trage» — I*
HoratIo.
Tausende von Gesichtern hat die Ocffentlichkeit, die sich mit uns befaßt, indem sie uns liest; ebenso viele aber hat auch die „andere" Oeffentlicheit, mit der wir uns befassen, die wir beobachten, über die wir zu schreiben baben, in der wir uns Auskunft erbitten. Fast an jedem Tage bekommt es derjenige, der sich ohne Scheu vor neuen oder alten Vorurteilen als Zeitungsberichterstatter bekennt, mit einem andern Ausschnitt aus dem großen Theater der Welt zu tun. Jede Tür wird ihm von einer andern Hand geöffnet. Jeder Gruß wird anders erwidert. Wenn man noch Neuling ist im Verkehr mit den Auskunftsstätte» der Oeffentlichkeit, mit Beamten z. B-, mit uniformierten Gesetzeshütern, dann überschätzt man gelegentlich den Eindruck seiner mit der Visitenkarte unterstützten Bitte und so konnte ich kurz nach meinem Dienstantritt in Berlin mir eine Absage holen, die beinahe zu einer komischen Stratzenszene wurde. In einem abaelverrten Viertel CharlottenburgS, bei der neuen Kunst-
Wir und die Oeffentlichkeit.
Indiskretionen aus der Mappe des Bericht , erstatters.
Von Alfred Gold (Berlin).
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worben, auf denen vorerst vier Patres und vier Fratres kein beschauliches, sondern ein arbeitsreiches Leben führen sollen. Mit dem Bau des Klosters und einer Kirche dazu, die auch als
Vermischtes.
# Mainz, 35. Aug. Morgen — am 26. August — find e| 40 Jahre, daß die zur preußische» Mainar»», -ehSrigen Truppe» des 20. und 32. Jnsanterie-Aegimeuts, die unter dem Befehl bei, Generals Plummer standen, bli Stabt und seitherige Bundes« festung Mainz..wieder besetzten. Der Abzug derbahertsche« Truppen erfolgt gleichzeitig, während di, kurhessischen und »assgut« sehen Truppenteile in ihre Heimat entlassen wurde.
? Vom Rhein. Von verschiedenen Schulbehörden ist neuestenl angeordvet worden, daß die W»t t e r n a ch r i ch t e n, die seit einiger Zeit an den Postanstalien veröffentlicht werden, jeden Morgen de« älteren Bolksjchülern vor Schluß des Unterrichts diktiert werden, damit besonders auf dem Lande die Landwirte ihre
, mung öffentlicher Interessen absprechen. Aus dieser Ver- Zennunq klarliegender Tatsachen erklären sich im Grunde ge-
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alle übrigen ■
gezeigt haben, 'sichtslosigkeiten
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Verständnislosigkeit der Berichte für die Besonderheit des Preßwesens dadurch erreicht, daß sie der Presse überhaupt m öffentlicher Aufgaben und Wahrneh-
Arbrtten danach einrichten können.
+ St. Jugbert, 24. Aug. Das heute ausgrgebeue Potizeifahn« dungsblatt für Bayern enthält eine« hinter dem hiesigen Kaplan Avril evl»fj»»en.Steckbrief wegen begangenen SittlichkettSver« brechen. Die Sache wurde aber nicht mit be* sonst üblichen Schnelligkeit betrieben, so daß es dem von hier aus durchgegangenen Kaplan gelungen sein dürste, ein sicheres Versteck z« «reichen. Die Verbreche« wurden an schulpflichtigen Mädchen begangen.
Q Fulda, 24. Aug. Die von den Franziskanern auf dem hiesigen Frauenberg beabsichtigte Niederlassung in Kelkheim im Taunus ist genehmigt worden. Im ganzen sind zur Ausführung der Siedlung acht Morgen Grundstücke er«
Zeitung immer noch nach Willkür geschädigt werden. Vor allem aber leidet die Presse unter einer Rechtsanwendung, die jede Stetigkeit und Sicherheit vermissen läßt. Es ist so ntit gekommen, daß es kaum eine Möglichkeit sür die Presse gibt, auch bei der größten Vorsicht einer Bestrafung zu entgehen, wenn sic nicht auf ihre eigentlichen Aufgaben vetzichten will, weil gar nicht mehr das, was eine Zeitung sagt, sondern das, was möglicher Weise andere herauslesen könnten, als Maßstab für diy richterliche Beurteilung gilt.
Kelkheimer Pfarrkirche benützt werden soll, wird sofort begonnen. Einstweilen bewohnen die Franziskaner das schon vorhandene Haus.
st Au» Miitelfrankcn, 23. Aug. In Mauck ist die Gütlerswitwe Lehnert, deren Mann letzten Winter von zwei blutjungen Handwerks« burschen aus dem Heimweg mit einem Baumstamm erschlagen und beraubt wurde, aus Gram und Kummer über diesen Verlust ge» st o r b e n. Fünf kleine Doppelwaise« in ärmlichsten Verhältnisse« hinterbleiben.
forscher Polizei-Offizier zu Pferde hält sich sür witzig, wenn er von hohem Roß herabruft: ,
„Da ist ja kein Zug in der Kolonnel Mehr Front, wenn ich bitten darf!"
Einmal mußte ich das anhören, und nur das kalte Blut, das zu unserem Berufe gehört, hat mich, vor der. Unüberlegtheit bewahrt, darauf zu erwidern.
Durch eine günstige Ausnutzung des Moments erreichen wir oft mehr, als durch die Protektion wohl- oder Ü6el»: wollender Funktionäre oder sogenannter Preßbureaux, und mein gelungenstes Erlebnis spielte auf der Terrasse eines sehr berühmten Klubs sich ab, auf der ich mich eines Abends ganz uncffiziell aufhielt. Das war vor. zwei Jahren, als ein königlicher Gast zum Besuche des Kaisers in der Hafenstadt weilte. Auf der Terrasse hielten nach dem Diner, als der Kaffee gereicht wurde, die beiden Monarchen Cercle. Alle Straßen ringsum waren mit dicken Stricken versperrt, und nur durch eine zufällige Lücke im Bollwerk kam ich bis an das Gitter des hellbeleuchteten Vorbaus heran. Herren im Klub-Smoking und mit den Abzeichen an dör Mütze gingen, rauchend auf und nieder. > Ein Angestellter kam. Meine Mütze war blank wie die eines Gymnasiasten. Ich mußte des Rückzugs gewärtig sein. Da sah mich einer meiner Nach.
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geworden, daß für den Redakteur, der doch Staatsbürger ist, die Behandlung staatsbürgerlicher Angelegenheiten keine Wahr- nchmung berechtigter Interessen ist, daß ihn, obgleich Mitglied einer Gemeinde, die kommunalen Angelegenheiten nicht „persönlich nahe angehen", usw. Rühmliche Ausnahmen in der Juristenwelt haben zwar längst diese kleinliche Auffassung für unhaltbar erklärt, aber bisher vergeblich. So hat Professor Kohler vor einiger Zeit ganz zutreffend ausgesprochen, daß die Presse den Berus hat, die praktischen Interessen der Nation und bamit der Menschheit nach allen Richtungen hin zu'fördern, Mißstände hervorzukehren und Ideen zu verbreiten, welche die Welt in ihrer Kulturarbeit fördern sollen. . ,
Wenn in der Rechtsprechung diese Erkenntnis non dem Wesen der Presse als Institution der öffentlichen Meinung, als Vertrdterm allgemeiner Interessen zum Durchbruch käme, dann würde sich daraus ein vollständiger Wandel von selbst ergeben, und die Presse könnte auf eine verständnisvollere Beurteilung rechnen. Soweit sind wir aber noch lange nicht, und es scheint, daß dazu erst eine gründliche Reform des ganzen Rechtswesens, eine mannigfaltigere Zusammensetzung des Rich- terperfonal^ eine'mehr auf das praktische Leben bedachte Ausbildung und eine vermehrte Heranziehung von Laien zur Rechtsprechung erforderlich ist, ganz abgesehen von einer besseren Gestaltung des Rechts überhaupt. Bei den guten Erfahrun- gen, die mit den Schwurgerichten gemacht worden sind, ist die allgemeine Zuständigkeit der' Schwurgerichte für Preßvergehen eine selbstverständliche Forderung. Die Presse wird ihrerseits nichj aufhören, nach Kräften an der Aufklärung und Reformierung der Rechtsprechung mitzuarbeiten, nicht nur, soweit es sich um ihre eigenen Beziehungen zu dieser handelt, sondern weit darüber hinaus. Nur durch ihre Vermittelung kann klargestellt werden, was als Mängel in der Rechtspflege empfunden wird, und ebenso ist ihre Hilfe auch für die positive Mitwirkung tzur Einführung besserer Zustände unentbehrlich. Sie leistet damit nicht nur der Allgemeinheit Dienste, sondern nutzt auch dem Ansehen der Rechtsprechung.
Es sind Urteile zustande gekommen, die eine ungeheuer komplizierte Gedankenarbeit des Redakteurs fast bei jedem Wort voraussetzen, und die Richter haben geglaubt, diese Gedanken im Urteil „feststellen" zu können. Die Redakteure wissen nach der Ansicht solcher Richter immer genau, wie jeder einzelne Leser jedes einzelne Wort auffaßt, und die Richter wieder kennen nicht nur die Meinungen der Leser, sondern auch, was der Redakteur bei ihnen vorausgesetzt hat. Nun werden ja gewiß an die geistigen Fähigkeiten der Redakteure alle Tage recht hohe Anforderungen gestellt, — auch das, was man unter dem handwerksmäßigen Teil ihrer Tätigkeit versteht, beansprucht mindestens so viel geistige Arbeit, wie von den Organen der Rechtspflege im allgemeinen aufzuwenden ist —; 'aber eine Gedankenleserei. wie sie ihnen von den Gerichten zugeschrieben worden ist, können sie doch nicht treiben, schon weil ihre Arbeit eine viel zu hastige ist, um jedesmal eine eingehende Erwägung darüber anzustellen, welche Gedanken sie bet anderen auslösen könnten, und. auch, wenn sie so viel Zeit zur Ueberlegung hätten, wie ein Staatsanwalt für seine Anklagerede oder das Gericht für die Formulierung des Urteils, würden sie sich nicht anmaßen, so leichtfertig ein Urteil über die Gedanken anderer abzuqebcn, wie sie es nur zu oft von den Gerichten über sich ergehen lassen müssen. Natürlich tragen solche Urteile nicht zur Wertschätzung der Rechtsprechung bei, ebensowenig eine unangemessene Behandlung, der die Preßangeklagten durch Anklagevertreter wie durch Gerichte selbst häufig ausgesetzt sind. Die Geschichte der meisten Zeitungen weist Beispiele dafür auf. Die Frankfurter Zeitung hat in der langen Reihe der gegen sie geführten Preßversol- gungen oft genug Erfahrungen nach dieser Richtung gemacht.
Ans qllen Gebieten ist der Presse durch engherzige Auffassung der Gerichte ihre Aufgabe erschwert worden. Die Anwendung des groben Unfugparagraphen, der lange Zeit eine bequeme Handhabe, jene polemische Ausführung eines Blattes, die einen politischen Gegner unangenehm berühren konnte, strafrechtlich zu verfolgen. Als dem ein Ziel gesetzt wurde, hat man andere Auslegungen gefunden, um Strafverfolgungen durchführen zu können. Eines der schlimmsten Mittel zur Preß- schikanierung ist der Zeugniszwang geworden, dessen Anwendung, vielfach ohne gesetzliche Grundlage und in, einigen Fällen unter direkter groberBerletzung derGesetze, es ermöglichte, Redakteure ihrer Freiheit zu berauben, auch wenn man ihnen trafrechtlich nicht beikommen konnte. Die Absicht, auf die- ’em Wege pas Preßgeheimnis zu durchbrechen, ist freilich miß- siückt. Neuerdipgs schickt man sich ja an, gegen Abgeordnete las gleiche Mitel zu gebrauchen, um sie zur Preisgabe ihrer Gewährsmänner zu zwingen, voraussichtlich mit dem gleichen kläglichen Resultat und unter neuer SchÄigung der Rechtsautorität. Eine weitere nur zu berechtigte Klage der Presse geht dahin, daß ihren Vertrtretern oft von den Gerichten ohne zwingenden Grund der gute Glaube abgesprochen wird, obgleich ein Richter bei besserer Ueberlegung sich fast immer sagen müßte, daß die Presse nicht die Gefahr einer Strafverfolgung auf sich laben wird, wenn sie nicht von ber Richtig- überzeugt ist. Eine Würdigung' der, wirkst eben bei den Gerichten schwer zu finden.
während seines Aufenthalts auf Tscheragan geboren wurde, hat si-ch dort verheiratet und ist Vater eines achtjährigen Knaben und eines sechsjährigen Mädchens geworden. Alle diese Prinzen und Prinzessinnen konnten kürzlich zum ersten Male auf dem kurzen Wege nach dem Sternenkiosk Tscheragan verlassen. Der Sultan laßt ihnen übrigens oben eine ausgezeichnete, man sagt sogar: liebevolle Behandlung zu Teil werden.
Mit dem Tscheraganpalaste unauslöschlich verbunden bleibt der Name seines unglücklichen genialen Baumeisters. S e r k i s Effendi 93 a II i an , ein türkischer Armenier, bekleidete wie neun seiner Vorfahren das Amt eines kaiserlichen Hof- architekten. Die Stellung war feit mehr als zwei Jahrhunderten in dieser Familie erblich. Ihr Beiname B a l l i a n ist auf einen hauptsächlich von Armeniern bevölkerten Bezirk in der kleinasiatischen Provinz Karaman zurückzuführen. Die Serkis Ballian waren fast durchwegs bedeutende und angesehene Leute. Eine Reihe der interessantesten und malerischesten Bauwerke, hierunter mehrere berühmte Moscheen, sind Denkmäler ihres schöpferischen Geistes. Der Bau von Tscheragan verschlang eine Million Pfund. Kaum war aber der Palast unter Dach, so wurde gegen Serkis Effendi unter der Anschuldigung, er habe große Unterschleife begangen, die Untersuchung eingeleitet. Er flüchtete ins Ausland, worauf die Behörden seine bedeutenden Liegenschaften konfiszierten. Unter Abdul Hamid wurde er begnadigt und kehrte als gebrochener und zu Grunde gerichteter Mann an die Stätte seiner und seiner Vorfahren Wirksamkeit zurück. Ende der neunziger Jahre starb er, und mit ihm trug man den letzten der Baumeister-Dynastie von zehn Sultanen zu Grabe. Abdul Hamid ließ ihm auf seine Kosten ein prunkvolles Begräbnis veranstalten.
Deutsches Reich.
H Aus der Pfalz. Eine für das G eh iIf e np erso« nal bei ben bayerisch en Notariaten sehr bedeut« samen Entschließung hat kürzlich bas Justizministerium erlassen. Es bestimmte u. a., daß einem volljährigen Gehilfen, nach einjähriger Dienstzeit ein Gehalt von minbessens 900 Mark pro Jahr bezahlt werden muß. Interessant und für bas sozialpolitische Empfinden bezeichnend ist es nun, aus welche Weise versucht wird, der ministeriellen Anordnung sich zu entziehen. So verlangte ein pfälzischer Notar, ein Mann, dessen jährliches Reineinkommen auf mindestens 25,000 Mark veranschlagt wird, von einem 40jährigen Gehilfen, den er bereits zehn Jahre beschäftigt, baß er eine Erklärung unterschreiben solle, wonach er nur noch als Aushilfsschreiber tätig sei. — Dann hätte der Mann nämlich den Anspruch auf Zahlung des schrecklich hohen Monatsgehalts von 75 Mark nicht mehr gehabt.
B Elberfeld. 23. Aug. Die Freisinnige Volkspartei unterbreitete der Stadtverwaltung einen Antrag auf Erichtung eines Krematoriums uno Uebernahme der Feuerbestattung in st S d t i s ch r Regie. Da die Stadtverordneten kürzlich den von derselben Seitt gestellten Antrag auf Errichtung eines Kommunalfriedhofes und Uebernahme des gesamten Beerdigungswesens ablehnten, dürfte de» neue Antrag wohl demselben Schicksal verfallen.
Australien.
Das Parlament der Tonga-Insel«.
Tscheragan.
DstS Gefängnis des Sultans Murad.
Z Konstantinopel, 22. August.
Unter den zahlreichen Sultansschlöffern, die sich wie eine kostbare Kette von der Spitze des historischen alten Serails den Bosporus entlang bis zur Einfahrt in das Schwarze Meer Hin- ziehen, wirkt wohl keines so fesselnd wie der Palast von Tscheragan. Am Fuße des berühmten Hügels gelegen, dessen Plateau der Sternenkiosk mit seinen Hunderten von Dependenzen krönt, übt er eine starke Wirkung auf den Beschauer. Nicht daß er sich an Größe und Vielgestaltigkeit nut vem unweit gelegenen Marmorpalast von Dolmabagtsche zu messen vermöchte. Seine Fassade zeigt auch nicht die Grazie und das Phantasiereiche der auf dem gegenüberliegenden asiatischen Ufer weithin leuchtenden Sultansschlösser von Beglerbeg und Anatoli-Hissar. Und trotzdem nimmt dieser ernstgehaltene türkische Renaissancebau, den auf der einen Seite die Wellen der köstlichen Meeresstraße umspielen, während ihn an den anderen dichtes Waldesgrün umgibt, das Auge sofort gefangen. Geheimnisvolle Legenden knüpfen sich an den harmonischen Bau, und feine absolute Abgeschlossenheit verstärkt den Zauber, den er ausübt. Durch volle drei Dezennien durfte man sich ihm nur auf Distanzweite von zweihundert Dietern nähern, wenn man nicht unliebsame Bekannt- schäft mit den gefürchteten Prätorianern, die zu Hunderten dieses glänzende Gefängnis umstellten, machen wollte. Mit äußerster Strenge versahen sie ihren Dienst. Dreißig Jahre hindurch war Tscheragan der Kerker des unglücklichen Bruders des Sultans, des schon nach kurzer Regierungszeit abgesetzten Sultans Murad. Während seiner Gefangenschaft durfte weder am Außen- noch an dem künstlerischen Jnnenbau, der Wunderwerke der Holzkunst und Täfelung enthalten soll, etwas geändert oder ausgebessert werden. Nicht einmal der einig- Meter breite, am Außengitter entlang führende Kai, der teilweise bereits eingestürzt war, durfte repariert werden.
Jetzt erst, fast zwei Jahre nach dem Tode Sultan Murads, ist ein Jrade ergangen, welches anordnet, das Versäumte nachzuholen. Die Arbeiten haben unter Auflicht einer besonderen Kommission vor einigen Wochen begonnen. An ihrer Spitze steht der zweite Palastsekretär Izzet Pascha und der Minister für Minen und Forsten Selim Pascha. Es sind vorläufig aus der kaisexlichen Zivilliste 10.000 Pfund für die Instandsetzung des Schlosses bewilligt, doch wird dieser Betrag nicht annähernd ausreichen. Die Verwahrlosung des Palastes soll jeder Beschreibung spotten. Bevor die Architekten an die Arbeit gingen, hat man auf Befehl des Sultans den Harem Murads und seine Nachkommenschaft, welche dieGe- fangen'awft des entthronten Fürsten teilen mußten, in einen KioSk von Iildiz umquartiert. Ein Sohn, der Murad
Hochschule, die grabe vom Kaiser eingeweiht werden sollte, spielte sich die Szene nämlich ab. Die Schutzmannskette hatte ich glücklich passiert. Mit einem Briefbogen in der Hand, der mir vom Sekretariat der Hochschule statt der vergriffenen Zutrittskarten geschickt worden war, näherte ich mich dem Polizeileutnant. Der Polizeileutnant hatte keine Zeit. Sein blonder und zierlicher Kopf mit dem spiegeln, den Helm war in nervöser Bewegung. Jeden Augenblick konnte ihm die Kutsche des Kaiser» gemeldet werden. Er gab mir den Brief zurück. „ , .
„Ich bitte Sie, mir als Berichterstatter den Zutritt frei, zugeben!"
Als ich das gesagt hatte, sah man im Hintergrund schon ein dichtes Gewühle von Reitern und Wagen, und während Hüte geschwenkt und Hurrarufe ausgestotzen wurden, blinkten die Lanzenspitzen der ersten Ulanen schon ganz in der Nähe. Der Kaiser kam, und ich stand allein noch an der abgesperrten und leeren Durchgangsstelle. »Ich komme als Vertreter der Presse", beteuerte ich rasch.
Da ritz dem armen Polizeileutnant die Geduld. Er mutzte mich loswerden. Er war für die absolute Leere dieses Platzes in diesem Augenblick verantwortlich. Er schrie wie ein Kommandierender vor der Front:
„Die Presse jeht uns jar nischt an!"
Das war ein unanfechtbares Bekenntnis aus einem gepreßten Beamtenherzen, und so endete mein kühner Hand- streich mit einer schmerzlichen Niederlage. Vom Kutschersitz einer Taxameterdrofchke aus sah ich die Anfahrt zu der farbenreichen Einweihungsfeier freilich doch.
Im allgemeinen macht man in Berlin die Erfahrung, daß Regierungsbeamte und vor allem auch die Organe der Polizei dem Anliegen eines Zeitungsmannes sich durchaus nicht verschließen, vorausgesetzt, daß er dabei den richtigen Jnstanzen» zug einhält! Auf den Jnstanzeuzuz kommt es in erster und in letzter Linie an. Und da gerade wir Berichterstatter am ehesten gewöhnt sind, jedes Gehirn so zu nehmen und zu behandeln, wie es nach seinem besonderen Gesichtskreis behandelt sein will, können wir nicht selten die Genugtuung erleben, auch in den Kreisen der B u r e a u l r a t i e als eine zulässige Macht, die im Weltensysteme ihren Platz hat, empfangen zu werden. Man gestattet uns allerlei Besichtigungen und schickt uns Zu- triMartcn für abgeschlossene Feststraßen. Die Kommandantur, die Ministerien, das Polizeipräsidium erledigen solche Gesuche meist ohne Schwierigkeiten, und nur als ich meine Bitte einmal zu allgemein gefaßt und, ohne genau informiert zu fein, an die Polizei gerichtet hatte, bekam ich die lakonische Antwort: Das kgl. Polizeipräsidium gibt keine Karten aus, „am allerwenigsten aber Karten zur Besichtigung der Feststratze". Ich mutzte, um korrekt zu fein, mich an den Magistrat wenden und um Zuerteilung eine» „Platzes" bitten.
Bei solchen Gelegenheiten werden nämlich nicht Passier- scheine, sondern f e st e P l ä tz e angewiesen, gelegentlich auch nur minderwertige Plätze, worüber die Berliner Presse sich schon öfters beschwert hat. Manchmal, aber zum Glück nur selten, schützt selbst ein solcher privilegierter Platz nicht vor unliebsamen Erfahrungen. Man ist mit einer bunten protegierten Gesellschaft, Frauen und Herren, in eine Reihe gepfercht, und ein
Tatsachen erklären sich im Grunde genommen alle übrigen Absonderlichkeiten. Während die Presse ihre innere Berechtigung nur daraus herleitet, daß sie der Oeffentlichkeit dient, sehen die Gerichte in ihr lediglich ein privates Erwerbsunternehmen mit rein privaten Interessen, ohne besonderen öffentlichen Beruf, und ohne für sich geltend machen zu dürfen, daß sie öffentliche Interessen vertrete. Daß diese weltfremde Ansicht tagtäglich als grundfalsch erwiesen wird, kümmert die Gerichte nicht; sie halten an ihrer Theorie fest und versagen demgemäß der Presse den Schutz des § 193 des Strafgesetzbuchs (Wahrnehmung berechtigter Interessen). Nur wenn es sich um Dinge handelt, die den angeklagten Redakteur persönlich nahe angehen, so sagen sie, könne die Wahrnehmung berechtigter Interessen geltend gemacht werden; allgemeine öffentliche Interessen aber rechnen sie nicht dazu. Man kann nicht ärger die einfachste» Tinge verkennen, Der Redakteur wird im allgemeinen persönliche Angelegenheiten überhaupt nicht in feinem Blatte behandeln, eben weil er darin kein Organ für Vertretung privater Interessen sieht, sondern sich seiner öffentlichen Pflichten bewußt ist. Es ist eine alte Erfahrung, daß die Journalisten ihre eigenen Ange- legenheiten überhaupt in der Presse am wenigsten berücksichtigen, über ihre eigenen Kongresse am schlechtesten berichten. In diesem Jahre konnte man wieder diese Erfahrung machen, obgleich der Journalistentag sehr wichtige Beschlüsse zur Justiz- reform faßte. Die Presse »st sich durchaus bewußt, daß sie ■ allgemeine Interessen zu vertreten habe, und das tut sie, in» dem sie ein Augenmerk auf alle öffentlichen Vorgänge richtet, zu ihnen Stellung nimyit, Uebelstände zur Sprache bringt und auf ihre Abstellung hinwirkt. Und dabei soll sie keine berechtigten Interesse» wahrnehmen ? Wer ihr das abstreftet, dem geht überhaupt das Verständnis für die öffentliche Meinung ab, der hält nur das für gut, was die hochwohlweise Obrigkeit tut. Es ist vorgekommen, daß die Wahrnehmung berechtigter Interessen einer Zeitung sogar da abgestritten wurde, wo sie sich gegen verleumderische Angriffe wehrte; die Frankfurter Zeitung ist einmal ohne Rücksicht auf 8 193 bestraft worden, weil sie über einen gegen sie selbst geführten Prozeß — den große» Bismarckprozeß vom Jahre 1879 — - einen durchaus objektiven Bericht mit den Reden des Staatsanwalts und der Verteidiger gebracht hatte, der angeblich beleidigende Aeußerungen widergab. In einem anderen Prozeß, der in Hessen verhandelt wurde, lehnte das Gericht die Anwendung' des § 193 mit der Motivierung ab, daß den Ange- klagten als Preußen die politischen Verhältnisse Hessens nichts
barn, der Herr SekretariuS selber war's, mit blinzelnden Augen lächelnd an und sagte:
„Sie sind Wohl als „ganz Geheimer" hierhergestellt?" Ich war geheim und diplomatisch genug, darauf überhaupt nicht zu antworten, und konnte bleiben. I
Daß auch die offizielle Welt den ZeitungSbericht- erftatter zu finden weiß, wenn sie ihn braucht oder er irgendwie ihr Interesse erweckt, auch dafür habe ich ein Beispiel, das ich aber hier mitzuteilen nicht für schicklich halte; denn ich möchte meine harmlosen Indiskretionen nicht auf den hochmögenden Herrn ausdehnen, der den Verfasser eines Kunstberichtes zu vertraulicher Unterhaltung in fein vielgesuchtes Arbeitszimmer geladen hatte. Daß diese Vertraulichkeit auf dem Gebiete der Kunst lag, ist kein Zufall; da scheint sie am ehesten zu gedeih«", un*--’ Privaten natürlich noch mehr als unter Ministerialdirektoren; fast berühmt ist in Berlin der Besitzer eines Kunstfalons, der bekannteren Kritikern nicht nur selbst die Honneurs macht, sondern gelegentlich die liebenswürdig gemeinte Frage stellt:
„Haben Sie auch Papier und Bleistift bei sich?"
Den Gipfel der Herzlichkeit aber erwirkte mir meine Beziehung zur «Frankfurter Zeitung" bei Herren vom Rhein und aus dem Süden des Reichs, und sympathisch gedenke ich sowohl des Briefmarkensammlers aus Hessen-Nassau, der in seiner Ausstellung es sich nicht nehmen lassen wollte, sich mit seinen interessanten historischen Erklärungen ausschließlich mir und meinem Blatte zu widmen, wie auch des verdienstvollen Parteigenossen, mit dem ich bei anderer Gelegenheit zusammentraf. Ich hatte mich ihm, da ich ihn mit keiner Bitte zu belästigen beabsichtigte, ohne Titel und Charakter vorgestellt. Durch einen Zufall erfuhr er von meiner Stellung. Liebe- und vorwurfsvoll sagte er darauf zu feinen Bekannten:
„®r if<$ ja bo1 unsrer 8 e i t u n g. Er hätt'S mir n«t g’fagt, Wenn ich'n net erst a’fragt hätt'l"
Verfolgung auf sich loden wird, wenn sie nicht von der Richtigkeit ihrer Angaben überzeugt ist. Eine Würdigung der wirklichen Verhältnisse ist eben bei Den Gerichten schwer zu finden. Daß bei per Fülle der Einläufe, bei der Notwendigkeit für eine TageSMiung, sich auf ihre Gewährsmänner iu. verlassen, bei der Unmöglichkeit, überall eine langwierige Nachprüfung anzustellen, Irrtümer nicht immer zu vermeiden sind, und daß man nicht jedes Wort auf die Wagschale legen sann, auf diese ’o selbstverständlichen Dinge wird tn der Rechtsprechung.so jut wie nie Rücksicht genommen, und so kommen Urteile von wdauerlicher Oberflächlichkeit zustande. Dazu kommt, daß >as eine Gericht für strafbar erklärt, was das andere für er- aubt hält. Es mag hierbei die häufiger beobachtete Tatsache erwähnt fein, daß gerade Beiträge von Fachjuristen, also besonders rechtskundigen Personen, am leichtesten dem Strafrichter verfallen
Es würde.zu weit führen, hier im einzelnen alle Punkte aufzuzählen uno Näher zu erläutern, in denen sich die Unbilligkeiten der Rechtsprechung gegenüber der Presse gezeigt haben, oder auf die damit zusammenhängenden Rücksichtslosigkeiten beim Strafvollzug einzugehen. Ihren Gipfelpunkt hat die CSX___fl « V . ’ . T! .2.11 S. . .. sk! AU. aLXa u A« A SU rtfAwSaVKrtir
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Die Presse in der Rechtsprechung.
Heute besteht kein Streit mehr darüber, daß die Rechtsprechung sich nicht desjenigen Ansehens erfreut, welches sie genießen müßte, wenn ihr wirklich das allgemeine Vertrauen zuteil würde. Richt auf dlls äußere Ansehen der Richter kommt es dabei an, sondern darauf, daß die Rechts- Handhabung auch wirklich als der Ausdruck des Rechts empfunden wird, daß die Rechtspflege weder mechanisch noch nach einseitigen Klassenauffassungen betrieben wird, sondern sich dem Volksgefühl anzupassen und überall das ganze Milieu richtig zu würdigen weiß. Diese Aufgabe wird immer mehr verkannt, je verknöcherter die Rechtsprechung , je äußerlicher die juristische Ausbildung geworden ist, und je weniger die Diener des Rechts sich im wirklichen Leben zurechtfinden und es in allen feinen Verzweigungen zu begreifen vermögen. Um so dringlicher wird dann die Aufgabe, im Wege der öffentlichen Kritik auf die bestehenden Mängel hinzuweisen, und die P r e s f e als Organ der öffentlichen Meinung tut nur ihre Pflicht, wenn sie hier aufklärend und, man sann wohl sagen, auch erzieherisch wirkt. Denn welche Vorwürfe man auch gegen die Presse erheben mag, das wird ihr jeber einräumen, daß sie in engster täglicher Berührung mit dem praktischen Leben steht, dessen Fühlfäden in ihr zusammen laufen. Sie wirkt auf die öffentliche Meinung, empfängt aber auch alles von dieser und bleibt darum ihr bester Gradmesser.
Von dieser Bewertung oer Presse sind die meisten Richter aber noch weit entfernt, und tagtäglich läßt sich beobachten, daß die Gerichte für die währe Bedeutung der Presse ein ausfallend geringes Verständnis zeigen, nicht nur für ihre technischen Besonderheiten, sondern noch mehr für ihre öffentlichen Ausgaben. Hinter ernstgemeinten Kritiken sucht man Sensationsmache und verhetzende Tendenzen, und, Tadel an Rechtssprüchen gilt von vornherein als strafwürdig. Kürzlich ist ja der Fall passiert, daß ein Redakteur deshalb bestraft wurde, weil er eine ihm befremdlich erscheinende Gerichtsentscheidung an verschiedenen Stellen mit Frage- und Ausrufungszeichen versah, eine doch gewiß vorsichtige Art der Kritik. Aber es gibt eben Richter, die schon in der bloßen Tatsache einer Kritik an amtlichen Institutionen und amtlichen Handlungen eine strafbare Beleidigung erblicken. So hat einmal ein preußischer Untersuchungsrichter gelegentlich. einer Vernehmung seine Meinung dahin ausgesprochen, daß jede tadelnde Aeußerung über den Kaiser ohne weiteres den Tatbestand der Majestätsbeleidigung erfülle. Ganz soweit gehen nun freilich im allgemein die Gerichte nicht; aber daß der Presse die Erfüllung, öffentlicher Aufgaben und demgemäß auch ein Recht zur Aufdeckung von Mißständen und zur freimütigen Kritik zugestanden wird, das wird man wohl nie von einem Gericht hören. Das Gegenteil ist die Regel, und so kommt es, daß die wegen Preßvergehens angeklagten Redakteure in den meisten i Fällen mit einer starken Voreingenommenheit der Richter zu kämpfen haben, welche die Bedeutung der Presse nur insoweit anzuerkennen pflegen, als sie daraus die Notwendigkeit recht hoher Strafen herleiten.
In letzter Zeit ist viel über abfällige Aeußerungen des Kaisers von den Journalisten diskutiert worden, worin von verbummelten Gymnasiasten und von ganz jungen Leuten ohne Examen die Rede war. Waren die Aeußerungen wirklich richtig wiedergegeben, so würden sie in der Verallgemeinerung nur beweisen, daß ihr Urheber ganz unzureichend informiert worden ist. Die Journalistenstellen an größeren Blättern werden immer mehr von Manern ausgefüllt, die — mit ober ohne Examen — ein gründliches Wissen erworben haben und ihre Aufgabe sehr ehift "mehmenv ^ und welche auch im Beginn ihrer Journalistenlaufbahn zumeist älter und erfahrener sind als zum Beispiel die jüngeren Offiziere, die ja für reif genug zur Erziehung der Soldaten gehalten werden, oder als Referendare und Assessoren, die man bei der Rechtspflege mitwirken läßt, und selbst als manche Monarchen, denen ja schon in recht jungen Jahren die Fähigkeit beigemessen wird, ihr verantwortungsvolles Herr- fcheramt auszuüben. Die Presse sann also wohl beanspruchen, für das, was sie tut, durchaus ernst genommen iu werden. Sie hat aber ebenso zu verlangen, daß man ihr die für ihr Wirken notwendige Freiheit nicht ungebührlich beschränkt und die verfassungsmäßig gewährleistete Meinungsfreiheit ihr nicht durch stete Verfolgungen und eine bedenkliche Auslegungskunst unterbindet. In dieser Hinsicht wird leider nur zu. viel gefehlt, und wenn die Rechtsprechung auf recht weitgehendes Mißtrauen stößt, so ist ihr Verhalten zur Presse nicht zum wenigsten daran schuld. Von der Preßfreiheit, die man im Jahre 1843 erreicht zu haben glaubte, ist man heute so weit entfernt, wie je. Durch das Mittel der vorläufigen Beschlagnahme kann eine
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