27. AugustlSSS^
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Uji* ! Arbeitskräften beseht sind.
»Die Arbeitswilligen, welche während des letzten Streiks ge- i arbeitet, und auch die, welche von Eröffnung der Arbeitsstätten am i|; ■ 4. Juli an bis zur Beendigung des Streiks gearbeitet haben, find von dieser Maßnahme ausgesHoffen."
Dieser Beschluß ist nicht ganz verständlich. Wo gibt es "wohl Maurer und Bauarbeiter, die bis zum 31. März 1900 E kontraktlich verpflichtet sind? Dies aber muß man aus dem | Wortlaut des 1. Absatzes herauslesen. Soll es aber bedeuten, daß den Arbeitern, die überhaupt kontraktbrüchig geworden sind, -eine etwa zweijährige Buße auferlegt wird, dann -muß man sagen, daß dies ein Stück ist, das alles Dagewesme überbietet.
De-erreich-Ungarru
^^Auch kann für größere Landgemeinden, Landbürgermeistereien Gesetzes oder Aemter, für welche nach ihren besonderen örtlichen Verhält- > im Reg,
des Herrn Calvert, Herr > ableguna veröffentlicht, aus der ersichtlich ist, daß sich nach Abzug des von Herrn Calvert gespmdeten Beitrages von 60,600 JL und dem Erlös aus dem Verkaufe der überlebenden Kameele sowie von Ausrüstungsgegenständen u. s. w. in Höhe von 8300 JL ein Fehl- petrag von 25,120 tX ergibt. Herr Magarey bemerkt des Fernern, daß die von ihm an Wells gemachten Zusagen auf den formellen Versprechungen Calvert's beruhten, der diese auch bis zum Januar vorigen Jahres mehr als einmal wiederholt habe. Er, Magarey, habe übrigens nach der Rückkehr der Expedition den Mitgliedern derselbe» die Zusicherung ertheilt, daß die Regierung, falls Herr Calvert keine weiteren Zahlungen zu leisten Willens ser, um Erstatt-
M der durch die Aufsuchung der verunglückten beiden Expeditrons- lyglÄrr Wells «Nd Zones entstandenen unvorhergesehene» Un
kosten angegangen werden solle. Das habe er auch bereits gethan und sein Antrag, bei deffen Ablehnung er sich eventuell an private Gönner wenden wolle, werde gegenwärtig im Ministerium erwogen. Er habe Alles versucht, um von Herrn Calvert, der in E n g- land lebt, den zugesicherten Restbetrag, durch dessen Nichteingang die Finanzen der Erpedition zugegebenermaßen in die größte Verwirrung gerathen sind, zu erhalten, seine Bemühungen seien indessen von keinerlei Erfolg begleitet gewesen. Daneben habe allerdings auch das Schicksal der Herren Wells und Jones die ganze Sachlage sehr emfindlich zu Ungunsten des finanziellen Abschlufles der Expedition verändert. _ , .
= (Frankfurter Stadttheater.) Statt »Hans Herling wird heute der „Trompeter von Säckingen' mit Frl. Hüttel vom Stadttheater in Aachen als Marie und Herrn Brinkmann in der Titelpartie gegeben.
= (Kleine Mittheilungen.s Ueber das Berliner Gastspiel der Frankfurter Opernsängerin Frl. Hedwig Schacko berichtet die Berliner Börsenzeitung: Im Neuen Opern-Theater (Kroll) ist mit Frl. S ch a ck o ein lieber, stets gern gesehener Gast wieder eingezogen. Frl. Schacko eröffnete ihr Gastspiel als Mignon. Im ersten Akt war sie noch nicht ganz die alte. Glücklicher Weise zeigte der zweite Akt, daß Frl. Schacko sich im Vollbesitz ihrer Stimmmittel befindet, daß sie es auch heute nicht verschmäht, wirklich warm zu werden, daß fie es auch heute versteht, den Hörer warm zu machen. So durchdacht jede Bewegung, jeder Schritt dieser Darstellerin ist, so ungezwungen natürlich, so von dem Augenblick dictirt erscheint Alles, was diese Mignon thut ; so kunstvoll Frl. Schacko fingt, so wenig gekünstelt klingt das, was fie fingt. Fast, als ob Gesang die natürliche Sprache dieser Mignon wäre. Erne ";gnadete Künstlerin, die in der Oper das Opernhafte vergessen ißt! — Der Schauspieler Herr Felix R o s s e r t (ein Schüler des
niffen ein Bedürfniß ortsstatutarischer Regelung (Abs. 1) besteht, insbesondere städtischer Vorort-, Jndustrieort^ Badeorte u s. w sofern ein genehmigtes Ortsstatut nicht zu Stande kommt, auf Antrag der Aufsichtsbehörde der Kreisausschuß beschloßen, ob und inwieweit die Bestimmungen des zweiten Titels aus die Beamten oder einzelnen Klassen der Beamten dieser Verbände sinnentsprechende Anwendung zu finde» habe». Bei Anwendung der an- gezogenen Bestimmungen tritt an die Stelle des Bezirk-au-schuffrs der Kreisausschuß. ___ , ...
Die Bestimmungen der vorstehenden Absätze finden auf die Beamte» der Amtsbezirke entsprechende Anwendung. ,
§21. Für die Bürgermeistereien in der Rh ein Provinz kann die Anstellung besoldeter Beigeordneter durch die Burgermeistereiversammlungen beschlossen werden. Für die Art der Ernennung und die Bedingungen der Anstellung derselbe» ftno dre die Landbürgermeister betreffende» Bestimmungen maßgebend.
§ 22. Auf die streitigen Penfionsansprüche der rn diesem Titel bezeichnete» Beamten, sowie auf die streitigen Ansprüche der Hinterbliebenen derselben findet § 17 mit der Maßgabe sinnentsprechende Anwendung, daß an Stelle des Bezirksausschuffes der Kreisausschuß tritt.
Vi er ter Titel.
Kreis-undProvinzialbeamte.
§ 23. Die §§ 9 bis 12 und 14 bis 17 gelten sinnentsprechend auch für die Rechtsverhältniffe der Kreisbeamten mit der Maßgabe, daß statutarische Anordnungen der landesherrlichen Genehmigung unterliegen.
Bezüglich der Verhältniffe der Prodinzialbeamten bewendet es, unbeschadet der Vorschriften des ersten Titels dieses Gesetzes bei den bestehenden Bestimmungen.
Schluß - und llebergangsbestimmungen.
§24. Ist die nach Maßgabe dieses Gesetzes zu bemessende Pension eines Beamten geringer als die Pension, welche ihm hätte gewährt werden müffen, wenn er am 31. März 1900 nach den bis dahin für ihn geltenden Bestimmungen penfionirt worden wäre, so Wird diese letztere Pension an Stelle der ersteren bewilligt, jedoch unbeschadet der Feststellung des Wittwen- und Walsengeldes nach Maßgabe dieses Gesetzes, soweit nicht auch in dieser Beziehung bereits erworbene Rechte bestehen.
§ 25. Die Bestimmungen dieses Gesetzes finden auf Gemernde- forstbeamte keine Anwendung.
§ 26. Unberührt bleiben :
1. Der § 28 i« Kreisordnung für die Provinz Westfalen vom 31. Juli 1886 (G. S. S. 217) und der § 27 der Kreisordnung für die Rheinprovinz vom 30. Mai 1887 (G. S. S. 209), jedoch mit i der Maßgabe, daß die Vorschrift jedes ersten Absatzes dieses Paragraphen aus die nach § 20 des vorliegenden Gesetzes pensionsberechtigten Beamten Anwendung findet, und daß die Zahlungspflicht der Kaffenverbände fich außer auf die nach § 20 zu zahlenden Pensionen auch auf die den betreffende» Verbänden nach dem dritte» Titel obliegenden Wittwen- und Waisenversorgungsansprüche "^S^Der Artikel 111 des Gesetzes vom 31. März 1882, insoweit er nicht durch das Gesetz, betreffend die Ausdehnung einiger Bestimmungen des Gesetzes vom 31. März 1882 wegen Abänderung des Pensionsgesetzes vom 27. März 1872 auf mittelbare Staatsbeamte, vom 1. März 1891 (G. S. S. 19) ab geändert ist.
§ 27. Das gegenwärtige Gesetz tritt am 1. April 1900 m Kraft.
Mit diesem Zeitpunkte treten die dem Gesetze entgegenstehenden Bestimmungen außer Kraft.
§ 28. Der Minister des Innern ist mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt. c =
Der vorstehende Gesetzentwurf ist von dem Minister des Innern zunächst den Provinzial- bezw. Lokalbehörden zur gut- I achtlichen Aeußerung zugegangen. Insbesondere sollen hierbei nachstehende Punkte umgehend erörtert werden:
1. Sind vom Standpunkte der Verhältnisse der dortige» Pro- I vinz Bedenke» gegen die Geltung der allgemeinen Bestimmungen des ersten Titels für die Beamten aller Kommunalverbände (8 1), d. h. sowohl der in dem Runderlaffe meines Herrn Amtsvor- aänqers vom 30. September 1892 (Ulin. Bl. S. 285) unter 2 genannten Verbände, als auch der Amtsbezirke (vergl. Ueberschrift des dritten Titels) zu erheben ? -
2. Walten solche Bedenken gegen den durch § 18 bestimmten Geltungsbereich des zweiten Titels betreffs der Städte und I »Cferfett üb ?
3. Empfiehlt es sich — etwa im Hinblick auf § 14 der Gebührenordnung für Zeugen und Sachverständige vom 30. Juni 1878 (R. G. Bl. S. 173) — dem § 7 einen zweiten Absatz des Inhalts
läßt! — Der Schauspieler Herr Felix R o s s e r t (ein Schuler des Herr» Bolz), der im Frankfurter Schauspielhaus in kleinere» Parthien fich Vortheilhast bemerkbar gemacht, wurde vom Görlitzer Stadttheater, DiÄtion Hartmann, engagirt. — Wie uns aus SaintMauriceim Kanton Wallis mitgetheilt wird, hat ein Frankfurter Herr Victor Lorie, der schon vor drei Jahren das Matterhorn als ältester Tourist bestiege» hat, soeben als 63jähriger die 3180 Meter hohe, sehr gefährliche Dent noire, die Ostspitze der Dent du midi, ohne Führer glücklich bezwungen. — Wie man uns aus Nürnberg schreibt, ging im dortigen Sommertheater am Donnerstag eine Lustspielnovität „Bergauf" von Direktor Fr. G o t t s ch e i d und Hermann Eckart (Pfeudonhm für einen Nürnberger Rechtsanwalt) in Szene. Das Stück behandelt das Aufwärtsstreben von vier junge» Leute», eines Schriftstellers, eines Arztes, eines Juristen und eines Malers, ist »ach uralter Schablone gearbeitet und zeichnet fich durch einen Ueberfluß a» Witzlostgkeit aus. Der Erfolg war ein „Achtungserfolg" letzter Güte. — Man berichtet uns aus Paris: Der Verein der Künstler Frankreichs faßte den Beschluß, zu Ehren des Erbauers der Großen Oper, Charles G ar »irr, ein Standbild auf.dem Platze vor diesem Kunstinstitute zu errichte».
tote er durch die Herren Kooperatoren in Ischl verkörpert wird, zur unumschränkten Herrschaft gelangte."
= [$ie Rembrandt - Ausstellung 1« Amsterdam.) Die Ausstellung von Werken Rembrandts, die zu Begmn des nächsten Monats in Amsterdam anläßlich der Krönungsfestlichkeiten eröffnet jpitb, wird nach einer Mittheilung des Neuen Wiener Tagblatt folgende Bilder und Zeichnungen umfassen: Königi» Victoria schickt zwei Bilder aus der Sammlung im Buckingham-Palaste, darunter die berühmte „Dame mit dem Fächer". ES schicken ferner: Der Herzog von Westminster fünf Meisterwerke aus dem Grosvenor House; der Herzog von Buccleuch zwei Gemälde aus Montagne House; der Herzog von Devonshire drei Gemälde und eine Mappe mit Zeichnungen; der Earl of Spencer drei Bilder; ferner schicken Bilder und Zeichnungen aus England: Earl of Derby, Mr. Cartwright, Captain Holford, Mr. I. P. Heseltine, Herzog von Portland, Lord Northbrook, Sir Ch. Turner, Lord Wantage, das Museum von Glasgow, die Galerie Hunter, A. Sanderson (Edinburgh), Mr. Beattie (Glasgow). Das von dem Bierbrauer Jacobsen der Stadt Kopenhagen geschenkte Museum „Nye Carlsberg Glyptothek* stellt den „Studenten am Fenster" aus; Fürst Juffnpow drei Bilder, Graf Merode-Westerloo (Brüffel) einen heiligen Petrus im Gefängniß. Kaiser Wilhelm überläßt das berühmte Bild „Samson und Dalila*, der Großherzog von Sachsen-Weimar ein Rem- brandt-Portrait; ferner stellen aus die Galerien von Schwerin, Leipzig, Darmstadt, Aschaffenburg, Karlsruhe, Straßburg, Metz; Fürst Liechtenstein, Fürst Salm-Salm, Weber (Hamburg), James Simonsen, Carl von der Heydt (Berlin), Alft. Thieme und I. O. Goltschall (Leipzig), Baron Oppenheim (Köln), Profeffor G. Martins (Bonn), Dr. Martin Schubart (München), F. 3E. Majer, A. Straßer, Baron Königswarter (Wien), Georg Rath (Budapest), Ad v Beckerath (Berlin); dann aus Posen und Galizien Graf Raczhnski, Fürst Lubomirs«, Graf Tarnows«, das Ezartoryski- Museum (Krakau). Aus Paris kommen Bilder, die im Befitze find von Wo» Bonnat, Rudolph und Maurice Kann, Madame Andre und M. Jules Porges, Gräfin Pourtales, Baronin Hirsch, Baron Schickler, Ad. Schloß, Wasserman», Leop. Goldschmidt, A. Lehmann und der Bilderhändler Durand Ruel und Ch. Sedelmeyer. Sedelmeher stellt außerdem Reproduktionen aller Rembrandt-Bilder aus, deren Originale nicht »ach Amsterdam geschickt werde»; diese Sammlung allein — fie gehört zum großen Rembrandt-Werke Dr. Bode's—umfaßt mehr als 400 Nummern.
= (Wirth und Gast) Herr A. Strackö Besitzer des Hötel d’Allemagne in Ostende und des dortigen Hötel-Buffet du Chemin de fer au dSbarcadere, richtet an uns eine Zuschrift, der wir Folgendes entnehmen: „In der „Franks. Ztg." Vom23.ds. wird in einem Artikel: „Die billigste Reise nach London", den em Leser aus Culmbach eingesendet hat, bemerkt: „Nach der Ankunft (gegen 4 Uhr Morgens) fiel es mir gar nicht ein, das sündhaft theure Buffet ben’Station maritime zu bereichern oder mit dem Expreßzug weiterzureisen, sonder» ich frühstückte dreimal und aus
gezeichnet (1 Franc) in einem kleinen sauberen Cafe an bei Place äu Commerce." Erlauben Sie mir als Restaurateur des Buffets dem Einsender Nachstehendes zu erwidern: Auch bei mir im Buffet kostet das Frühstück Einen Franken. Es ist dies em vom Staate fixirter Preis. Zu berücksichtigen ist, daß Brod, Butter und Zucker zur beliebigen Verfügung der Reisenden auf den Tischen stehen. Es ist einerlei ob ein Reisender mehr oder weniger rßt oder trinkt, denn dies kommt nicht in Betracht, der „sündhaft theuere Preis" bleibt derselbe. Es freut mich, daß der Einsender nicht bei mir gefrühstückt hat, denn er hätte alsdann gewiß nicht dre i ma l zu frühstücken brauchen (wobei ihn sein Frühstück drei Franken gekostet), sondern würde sich für seinen Franken auf meine Kosten für den ganzen Tag gefüttert haben. Hätte mich übrigens der Einsender um Rath gefragt, so hätte ich ihm ein Haus empfohlen, wo das Frühstück gar nur fünfundzwanzig Centimes kostet, feine Reise hätte sich dadurch erheblich billiger gestellt. Auf solche Gäste leiste ich natürlich gerne Verzicht. Zur Beurtheilung der „sündhaften Preise" lege ich der geehrten Redaktion de» offiziellen Tarif bei.Jede weitere Auseinandersetzung wftd dadurch überflüssig. (Wir habe» uns aus diesem Tarif überzeugt, daß man im Hotel- Buffet von Ostende (Quai) in der That sehr preiswürdig verpflegt wird, ja zu wohlfeileren Preisen als an dielen Orten, die vom internationalen Verkehr weitabgelegen find. D. Red.)
k (Die Calvert'sche Forschungs-Expedition.) Man schreibt uns aus Sydney vom 11. Juli: Ueber die finanzielle Seite der C a l v e r t 'schen Forschungs-Expedition hat jetzt der Leiter derselben, Herr L. A. Wells, eine Reihe von Angaben gemacht, welche deutlich genug erkenne» laffev, daß das Unternehmen gleich zu Beginn zu Reibereien zwischen den Hauptbetheiligte» Veranlassung gegeben hat. Wells führt aus, daß ihm von Seiten des Herrn A. F. C a l v e r t die Zahlung einer Summe von 80,000 bestimmt zugesichert worden sei. Hiervon waren 60,000 bei Abgang der Erpedition auch thatsächlich auSbezahlt worden, während der Rest Wells noch vor seinem Ausbruch vom Fidrohfluffe zur Verfügung gestellt werde» sollte. Diese restliche» 20,000 «JH find indessen, so führt Wells des Weitern aus, bis zum heutigen Tage nicht entrichtet worden, dagegen hat der Vertreter des Herrn Calvert, Herr Magarey, nunmehr eine Rechnungs- ableguna veröffentlicht, aus der erfichtlich ist, daß fich nach Abzug des von Herrn Calvert gespendeten Beitrages von 60,600 JL und
Em neuer Gesetzentwurf betreffend die Rechtsverhältniffe der Kommunalbeamten.
O »erlitt, 26. August.
Der seiner Z?it im Ministerium desJnnern aus- gearbeitete, in der „Frankfurter Zeitung" zum Abdruck gekommene Entwurf eines Gesetzes betreffend die Rechtsverhältnisse der Kommunalbeamten hat auf allen Seiten, insbesondere auch aus den Kreisen der Betheiligten so lebhafte Beanstandungen gefunden, daß der Minister des Innern sich veranlaßt gesehm hat, diesen ersten Entwurf ganz fallen zu lassen und einen vollständig neuen Gesetzentwurf ausarbeiten zu lassen, den wir nachstehend zum Abdruck bringen:
Entwurf eines Gesetzes betreffend die Rechtsverhältniffe der Kommunalbeamten.
Wir Wilhelm von Gottes Gnaden, König von Preußen rc. verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtags für den Umfang der Monarchie, mit Ausschluß der Hohenzollern'schen Lande, was folgt: .
Erster Titel.
Allgemeine Bestimmungen.
§ 1. Kommunalbeamter im Sinne dieses Gesetzes ist jeder Beamt e„. welcher von der zuständige» Behörde für den Dienst einer Gemeinde oder eines sonstigen Kommunalverbandes als solcher angestellt ist.
Auf kommunale Ehrenbeamte sticket dieses Gesetz keine An- Wendung.
§ 2. Ueber die Eigenschaft eines angestellten Kommunalbeamten entscheidet, wen» Streit entsteht,. die Aufsichtsbehörde des Kom- »mnalverbandeS. .
Gegen die Entscheidung steht den Betherllgten unter Ausschluß des ordentliche» Rechtsweges binnen zwei Wochen die Klage im Verwaltungsstreitverfahren zu. Zuständig ist, wenn die Entscheidung von dem Landrath gefällt ist, der Bezirksausschuß, in den übrigen Fällen das Oberverwaltungsgericht.
ß 3. Bor dem Dienstantritt ist jeher Kommunalbeamte auf dre Erfüllung aller Obliegenheiten des ihm Übertragenen Amtes eidlich 3 Jede^ Kommunalbeamte erhält bei seiner Anstellung eine Anstellungsurkunde.
§ 4j®ie Zahlung des Gehalts erfolgt tn Ermangelung besonderer Festsetzungen vierteljährlich im Voraus.
§. 5. Die Hinterbliebenen eines Kommunalbeamten erhalten für das auf den Sterbemonat folgende Vierteljahr »och die volle Besoldung des Verstorbenen (Gnadenquartal). Dabei finden die für die unmittelbaren Staatsbeamten geltenden Bestimmungen mit der Maßgabe Anwendung, daß an Stelle der Genehmigung des Verwaltungschefs diejenige der Kommunalverwaltungsbehörde tritt.
§ 6. In dem Genusse der von dem verstorbenen Beamten bewohnte» Dienstwohnung ist die Hinterbliebene Familie in Ermangelung anderweiter Festsetzungen nach Ablauf des Sterbemonats noch einen Monat zu belasten. Hinterläßt der Beamte keine Familie, so ist denjenigen, auf welche sein Nachlaß übergeht, unter der gleichen Voraussetzung eine vom Todestage an zu rechnende vierzehntägige rist zur Räumung der Dienstwohnung zu gewähren.
„Für die Beamten der Städte und der im dritten Titel erwähnten ländlichen Verbände kann, sofern ein Statut nicht zu Stande kommt, auf Antrag der Aufsichtsbehörde der Bezirks- (Kreis) Ausschuß die erforderlichen Vorschriften erlassen.'?
4. Erscheint es zweckmäßig, den § 11 durch eine besondere Regelung der Verhältnisse des polizeilichen Exekutiv« beamtenpersonals in dem Sinne zu ergänzen, daß »ach dem Vorbilde der entsprechenden staatlichen Einrichtung bte Anstellung dieses Personals auf Lebenszeit unter Vorbehalt der Kündigung zu erfolgen hat, und dabet als Schutzmittel gegen willkürliche Kündigung etwa die Zustimmung des Bezirksausschusses zu der durch die Kommunalbehörde erlaffenen Kündigung vorzusehen? t m
5. Wird für die Fälle der Anstellung städtischer Beamten auf Kündigung (§ 11 Abs. 1) eine der ungerechtfertigte» Kündigung vorbeugende Bestimmung (vergl. oben unter No. 4) dem Gesetzentwürfe einzufügen sein?
6. Ist es angesichts des Reichsgerichtserkenntniffes vom 27. Fe- bruat 1896 (Entscheidung Cidilsachen Band 37 S. 236) räthlich, bem Verlangen der nicht zu den Militäranwärtern gehörigen Kommunalbeamten auf Anrechnung der aktiven Militär, d i e >l st z e i t bei der Penfionirung zu entsprechen, oder wäre umgekehrt eine Abänderung der pensionsrechtlichen Bestimmungen für . die Kommunalbeamten in Frage zu ziehen, welche die Anwendung der Vergünstigungen des § 107 deS Mllitärpenstonsgesetzes vom 27. Juni 1871 in der Fassung des Art. 12 des Reichsgesetzes vom 22. Mai 1893 (R. G. Bl. S. 171) auf die im preußischen Kommunaldienst angcstellten Militäranwärter ausschlöffe (vergl. die Schlußworte im § 107 a. a. O. „wenn und soweit nach Landesrecht u. s. f.) ?
7. Ist ein Bedürfniß für die Ausdehnung der Absätze 1 und 2 des § 20 des Entwurfs auf ländliche Zweckverbände anzuerkennen? „ , _ ,
8. Wird der Entwurf, dem Dorbilde in § 28 bezw. 27 der Kreis- ordnungen für die Provinzen Westfalen und Rheinprovinz in der Fassung der Rr. 1 seitens § 26 folgend (vergl. auch §§ 12 ff des Gesches betreffend die Forstschutzbeamten der Gemeinden u. s. f.
iri Wiesbaden vom 12. Oktober 1897 — (G. S.
3«* Affaire Drehs«».
G Budapest, 25. August. Einen Vortheil hat die -Dreyfus- Affaire doch gehabt: auch außerhalb Deutschlands ist man durch sie von der traditioyellen Franzosen- schwärmerei radikal kurirt worden. So beispielsweise in Ungarn. Man konnte vor wenigm Jahren noch oft genug die Aeußemng hören, daß der Sieg der Deutschen im Jahre 1870 zwar im politischen Interesse Ungarns gewesen sei, daß aber die allgemeine Kultur doch Schaden erlitten habe durch den Sieg des preußischen Korporals über den eleganten, welt- ; Mimischen Franzosen. Alle Reaktion in Europa rühre von diesem Siege her. Trotz des deutsch-ungarischen Bündniffes wurden französische Gäste in Ungarn stets mit ostentativer i; -Freundschaftlichkeit ausgenommen, während man dem „schnarren- chm" Deutschen zu verstehen gab, daß er zwar ein sehr schätz- L barer Bundesgenosse, aber kein angenehmer Gesellschafter sei. ^Seit der Dreyfus-Affaite, seit der ungeheuerlichen Verfolgung der Wahrheitssucher zumal hat sich dies Verhältniß in sein direktes Gegentheil verkehrt. Man beginnt den deutschen Ge- .rechtigkeitsfinn sogar ein wenig zu überschätzen. Ueber Frank- reich aber hört man in allen Schichten der Bevölkerung um - Aeußerungen, die alle .NLancen von der Entrüstung bis zu Abscheu, Ekel und Verachtung durchlaufen. „Das ist keine i Regierung mehr, das ist eine Mörderbande, die jeden nieder- h dolcht, der fie in ihrem schändlichen Beginnen hindern will." f„®ie ärgste Infamie der Weltgeschichte...." „Wie sie mit -Zola verfahren, so mögen Einbrecher mit einem Polizisten umgehen, der ihrer Uebermacht in die Hände fällt...." „Von Spanien und Franfteich spricht man nicht mehr.. .." „Ein Schuft, wer noch einen Fuß in das Kannibalenland setzt. ..." E JBei dem nächsten Kriege werden fie nicht nur Prügel be- kommen; die-ganze Welt wird fie ihnen auch gönnen. ..." „Das ist die Nation der Bartholomäusnacht. ..." „Wäre nicht das Häuflein der Intellektuellen, man müßte wünschen, daß Eber Ozean diesen Auswurf der Menschheit verschlinge...." Das ist eine Blumenlese von Aeußerungen, die ich in den letzten Wochen nach der Befteiung E st e r h a z y' s und der Einleitung des Verfahrens gegen Picquart gesammelt habe. „Ja, die Deutschen", Heißfis dann, „sie mögen eckig und protzig im Auftreten fein, aber Rechtsgefühl haben fie und tonest sind sie, und das ist doch schließlich das Wichtigste im Leben." Wenn also dem armen Opfer der Herren. Drumont und Genossen doch nicht :eu helfen ist, wenn Frankeich alle edleren Elemente mit eigener Hand aus dem Volkskörper exstirpirt, so möge man in Deutschland der traurigen Sache die eine gute Seite, die sie hat, abge- totmten. Die Sympathieen für Frankreich, die doch auch einmal störend in die Politik hätten eingreifen können, sind total ge- (schwunden, die Achtung vor Deutschland hat in bemfefbeu Maße
Dr. Virchow 207, Bebel 155, zersplittert oder ungiftig waren ■ 232 Stimmen. Das Centrum übte strenge Wahlenthaltung.
$ i; Bei der Hauptwahl am 16. Juni wurden abgegeben für Dr. v. - Cuny 6017, Dr. Röficke 5114, Graf Hompesch 6320, Bebel E 502 Stimmen, bei der Stichwahl am 24. Juni für v. Cuny f 11,723, für Graf Hompesch 7456 Stimmen.
* Magdeburg, 25. Aug. Eine Mittwoch abgehavene Versammlung des Arbeitgeberverbandes des : Maurer- und Zimmerergewerbes beschloß:
„Den ausständige» Maurern unb Banarbei- : ter» mitzntheilen, daß fie für bie Seit, in der sie kon- si traktbrüchig geworden, also bis zum 31. März 1900, bei keinem Geschäfte des Verbandes wieder (Arbeit erhalten, falls fie bis Sonnabend, den 27. August, früh 6 Uhr, die Arbeit nicht wieder aufnehmen.
„Des Weiteren ist de» sämmtlichen Arbeitnehmern öffentlich f j bekannt zu geben, daß Dienstag, den 30. August, Abends 6 Uhr, i!fämnltlicheBauarbeitenimStadtkreife Magdeburg eingestellt werden, falls bis dahin die Geschäfte, die unter Sperre liegen, nicht mit einer entsprechenden Anzahl von
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Straßen mußten die Soldaten den Pferden sogar die Sättel abnehmen und selber tragen. Die weitverbreitete Ansicht geht mhin, daß ein großer, vielleicht der größte Theil der Kavallerie und auch der Artillerie mit Pferden ausgerüstet ist, die für den von ihnen zu leiftertbcn Dienst unbrauchbar find. Es find Pferde von geringem Blute und daher von keiner oder geringer Wider- tandskraft. Sollte der Fall eintreten, daß das Heer mobilisirt wer- )en müßte, so werde man die schmerzlichsten Ueberraschungen er- lebm. Der „Carriere" betheuert, daß ihn nur der glühendste Patriotismus zur Veröffentlichung dieser Dinge dränge: „Wir orbem sofortiges und energisches Einschreiten. Die Thatsachen ind unbestreitbar; sie abzuleugnen ist unmöglich, ebenso wie es unmöglich ist, — und dieser Umstand ist besonders ernst, — daß die Regierung nicht unterrichtet ist. Schreite die Regierung ein, und schnell, beim bas sinb Dinge, die nicht aufgeschoben werden können noch dürfen."
Frankreich.
Die Affaire Picquart-Leblois.
* Paris, 26. August. Die Dreyfus-Presie ist natürlich höchst entrüstet über die von dem Untersuchungsrichter Fabre an- geordnete Verweisung des Obersüieutenants Picquart und des Advokaten Leblois vor das Zuchtpolizeigericht. Die Anklage stützt sich auf die Aussagen, die bie Angeschulbigten im Zölaprozeffe gemacht hatten. Me. Leblois sagte damals:
„Im Juni 1897 erhielt ich den Besuch des Obersten Picquart, der einen 15tägigen Urlaub in Paris verbrachte. Am 3. J,mi hatte er in Souffe einen Drohbrief von einem seiner früheren Untergebene» (dem Oberstlieutenant Henry) erhalten und war deshalb gezwungen, einen Advokaten zu Rathe zu ziehen. Zu feiner Vertheidigung machte er mir einen Theil des Dreyfus- und des Esterhazy-Handels bekannt. Ich sage: nur einen Theil, denn der Oberst Picquart hat mir nie ein militärisches Geheimniß in dem Sinne, den die Militärsprache dem Wort-Geheimniß gibt, anvertraut."
Picquart bestätigte dies und erzählte, et habe vorLeblois einige militärische Persönlichkeiten zu Rathe gezogen und bann seinem Frennbe Leblois bie Mittheilung gemacht, daß er in bett Dreyfus- unb ben Esterhazy-Handel gemengt fei. Er übergab ihm einige Briefe des Generals Gonse, von denen zwei wider seinen Willen veröffentlicht toorben sinb, vernichtete aber zuvor alle anberen Briefe, tye militärische Geheimnisse enthielten.
Es ist allerbings bezeichneub, baß man Picquart unb Leblois wegen biefen Aussagen vor bem Schwurgerichte verfolgt, indeß bie Generäle die geheimsten Archive des Generalstabs öffnen konnten, ohne daß man timen auch nur ein Wort des Vorwurfes gesagt hätte. Weber bei „Matin" ist wegen bet Veröffentlichung bes „bordereau", noch bet „Eclair" wegen bei des geheimen Aktenstückes „Ce Canaille de D.", noch General de Luxer wegen Mittheilung der Dreyfus-Akten an ben Advokaten Player verfolgt worben, inbeß Picquart und Leblois als Spione be= hanbelt werben,1 als ob bie Setunbigungen über Esterhazy als Schriftstücke, bie bie Nationalvertheidigung ober bie Sicherheit bes Landes angehen, angesehen werben könnten! Und Esterhazy, bet ein so schwer belastetes Gewissen hat, wirb weißgewaschen!
->» jedem Falle müffen Arbeits- unb Sitzungszimmer, sowie 1 i sonstige für den amtlichen Gebrauch bestimmte Räumlichkecte» so- i ort geräumt werden. '
§ 7 Der Erlaß von Vorschriften über die Gewährung von ; Tnaeqe'tbern und Reisekosten an die Beamten bei Dienstreisen kann ' v,,rÄ Statut des Kommunalverbandes erfolge». '
s 8 Hinsichtlich der Dienstvergehen der Komnmnalbeamte» I ' ..«v derjenigen sonstigen Verhältnisse derselben, welche in diesem i ©rieb nicht anderweit geregelt find, bewendet es bei den bestehen- I i ben Bestimmungen.
Zweiter Titel.
Beamte der Stadtgemeinden.
8 9 Die Anstellung derjenigen städtischen Beamten, welche I nübt au den Mitgliedern des kollegialischen Gemeindevorstandes iMaaistrats) gehören oder in Städten ohne kollegialischen Gemeindevorstand nicht als Bürgermeister oder Stellvertreter des Bürger- I Eiflers (zweiter Bürgermeister, Beigeordneter) bestellt find, erfolgt — vorbehaltlich der nachstehende» Ausnahmeu — auf Lebens- i 6 V 10 Die Annahme von Beamten (§ 9) kann zu lediglich vorübergehenden Dienstleistungen, zur Vorbereitung oder auf Ptobe erfolgen.
Uefcer die Eigenschaft von Dienstleistungen als lediglich vorüber- I -lebenden entscheidet, wenn Streit entsteht, die Auffichtsbehörde der Stadtqemeinde. Die Bestimmung in Absatz 2 des § 2 findet hier- bei sinnentsprechende Anwendung. Die Bedingungen der Annahme von Beamten für Zwecke ihrer Vorbereitung unterliegen der freien Beschlußfassung der Stadtgemeinde. Anstellungen auf Probe dürfen die Dauer von einem Jahre nicht übersteigen. Eine Verlängerung bis zu zwei Jahren ist nur mit Genehmigung des Be- ^^Durch die vorstehenden Bestimmungen wird § 13 bes Gesetzes betreffend die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen der Kommunalverbände mit Militäranwärter» vom 21 Juli 1892 (G. S. S. 214) nicht berührt.
§ 11 Bestimmungen, welche von dem Grundsätze der Anstell- I una der Beamten (§ 9) auf Lebenszeit abweichen, können durch O r t s st a t u t oder in einzelnen Fällen festgesetzt werden. Die Festsetzungen unterliege» der Genehmigung des Bezirksausschuffes. Die Genehmigung kann bei ortsstatutarischen Festsetzungen aus Widerruf ertheilt werde». m ., _ . .
Auf die Beamten der städtischen Betriebsverwaltungen findet bet Grundsatz der Anstellung auf Lebenszeit nur insoweit Anwendung, als die Stadtgemeinden dies beschließen.
§ 12 Die Stadtgemeinden find befugt, die zu technischen oder au mechanischen Dienstleistungen erforderlichen Kräfte im Wege !es privatrechtlichen Vertrages einzustellen, sofern den Emzn- stellenden obrigkeitliche Befugnisse nicht Übertragen werden sollen.
8 13. Die Aufs ich tsbehörde ist ebenso befugt als verpflichtet, zu verlangen, daß den städtischen Beamten (§§ 9—11) die zu einer zweckmäßigen Verwaltung angemessenen Besold nngSbeträge bewilligt werden. Im Falle des Widerspruchs der Stadtgemeinde erfolgt die Feststellung der Besoldnngs- I betröge durch Beschluß des Bezirksausschuffes.
8 14 Die auf Lebenszeit oder auf Kündigung angestellten städtischen Beamten (§§ 9 bis 11) erhalten bei eintretender Dienst- nnsähigkeit — sofern nicht mit Genehmigung des Bezirksausschusses ein Anderes vereinbart ist — Pension nach den für bie Peiisionirung der unmittelbare» Staatsbeamte» geltende» Grundsatz g^chi auf den Bezug der Pension (§ l4) ruht, wenn und solange ein Pensionär im Staats- ober Kommunaldienst ein Tiensteinkommen ober eine neue Pension bezieht, insoweit als bet Betrag des neuen Einkommens unter Hinzurechnung bet zuvor «dienten Pension den Betrag des von dem Beamte» vor der Pen- sionirung bezogenen Dienfteinkommens Übersteigt.
§ 16. Die Wittwen unb Waisen aller penfionsberechtigten Beamten der Stabtgemeinben erhalten Wittwen- unb Waisengeld uach ben für bie Wittwen unb Waisen bet unmittelbaren Staatsbeamten geltenben Vorschriften unter Zugrundelegung des von dem Beamten im Augenblick des Todes erdienten Penstonsbe- traqes und mit der Maßgabe, daß an die Stelle der für das Wittwenqeld bei unmittelbaren Staatsbeamten vorgeschrlebenen Höchstsätze ein solcher von 2000 X unbeschadet der Vereinbarung eines darüber hinausgehenden Höchstsatzes tritt.
Auf das Wittwen- unb Waisengeld kommen bte Bezüge, welche von öffentlichen Wittwen- und Waisenanstalten oder von Privat- aesellschasien gezahlt werden, insoweit in Anrechnung, als bte Stadtqemeinde die Einkaufsgelder ober Beiträge geleistet hat.
8 17 Ueber streitige Pensionsansprüche der Beamten der Stadtgemeinden, sowie über streitige Ansprüche der Hinterbttebenen | der Beamten auf Wittwen- und Warsengeld beschließt der Bezirks- I ausschuß und zwar, soweit der Beschluß fich darauf erstreckt, welcher Theil des Diensteinkommens bei Feststellung dieser Ansprüche als Besoldung anzusehen ist, vorbehaltlich der ben Betheiltgten gegen einnnber zustehenden Klage im Verwaltungsstreitverfahren, tnt klebrigen vorbehaltlich des ordentlichen Rechtsweges,
Der Beschluß ist vorläufig vollstreckbar. . .
§ 18 Stadtgemeinden im ©inne dieses Gesetzes sind Diejenigen Gemeinden, welche nach einer Städteordnung verwaltet werden einschließlich der Städte in Neuvorpommern und Rügen sowie der im § 1 Abs. 2 der Städteordnung für die sechs östlichen Provinzen voni 30. Mai 1853 (G. S. S. 261) und der in §§ 94 ff. des Gesetzes betreffend die Verfaflüng und Verwaltung der Städte und Flecken in der Provinz Schleswig-Holstein vom 14. April 1869 (ffl S. S. 589) erwähnten Flecken. Für bte Provinz Hessen-Nassau ist ber 8 1 Abs. 1 der Städteordnung Dom 4. August 1897 (®. S. S. 254) auch für den Geltungsbereich dieses Gesetzes maßgebend. _ /
Dritter Theil.
Beamte der Landgemeinden, ber Landbürgermeistereien, Aemter und Amtsbezirke.
§ 19. Die bezüglich der Hinterbliebenen der Beamten der Stadtgemeinden getroffenen Bestimmungen finden auf die Hinterbliebenen der kraft Gesetzes penfionsberechtigten Beamten, einschließlich der in § 85 der Landgemeindeordnung für bte Provinz Hessen-Nassau vom 4. August 1897 (G.S. S. 301) bezeichneten Beamten der Landgemeinden, der Landbürgermeistereten tn bet Rheinprovinz unb ber Aemter in ber Provinz Westfalen mit bet Maßgabe sinnentsprechende Anwendung, daß an Stelle des Bezirksausschusses der K r e i s a » s s ch u ß tritt.
§ 20. Die AnstellungS- und PenstonsverhSliuiffe der sonstigen Beamten dieser Verbände, abgesehen von den Gemeindevorstehern sowie die Ansprüche der Hinterbliebenen dieser Beamten auf Wittwen- und Waisengeld können durch Ortsstatut geregelt
gedreht und bet falsche Russe denkt insgeheim: „Welche Ueberrasch- ung, wenn die Welt erfährt, daß Du, Sontoneff, eine ganz gewöhnliche Frau Müller bist!" — „Wenn nur das Herz jung ist! so denken die decken Schwäbinnen, die alte ehrsame Jungfer Käthe Rentiert und die berühmte Malerin Gretha Oehrli. Wie diel Glanz fällt ans die beiden tutzendsamen Stuttgarterinnen. DaS Grethli vollends ist em ideales Weib; 'fie macht die schönsten Porträts und bereitet das herrlichste Brühstücksgulyas; fie gibt fich ein wenig ungebunden, aber bas
en ist tabeifrei unb keusch trotz der 31 Jahre, die das Fräulein zählt. Solche brave Naturen, wie das Käthel und das Grethel, irnüffen denn auch belohnt werden und darum kriegt die alte treue 'Käthe eine erste Prämie für ein süßes Genrestück „Die Wetterhexe ;mtb die Grethe kriegt einen Mann, einen Mann, wie ihn ein später ! Backfisch nicht vollkommener träumen kann. Es ist der alte Jugend- Ifreunb, ber weit über demMeer, gar zuOxford in Großbritannien, er» ■berühmter Profeffor geworden ist; äußerlich gleicht er einem täppischen Bären, aber seine Seele ist rein unb schuldlos, toie bte eines lieblichen Kindleins. Das unschuldige Sujet ist gefährlich durch :bte breite Geschwätzigkeit, in ber es ausgeführt ist; und bte geschwätzigste aller Figuren ist eben die holde 31jährige Naive, daS Heezensgretli. Darum wurde auch das Persönchen, das alles ■kann, von Frau P r a s ch - Grevenberg gegeben, die Alles spielt.— 'Ein «einer Schwank von Emil P e s ch k a u, „Ramadou" wurde (dem Sontoneff'schen Lustspiel beigegetien. Herr Peschkau ist Kri- ftjker und übte diesmal so wenig Selbstkritik! L. Sch.
= (DasAbenteuer des Herr«Ltvekt«g.) DerAnge- (leqenheit des Pianisten Herrn Siveking in Ischl widmet die Ber- ■liner Post folgende Betrachtung: „Man wirst dem holländischen Künstler „Religionsstörung" und Beledigunz des Geistlichen vor. ■Es besteht keine Vorschrift m Oesterreich, welche gebietet, daß »tan einen Priester, auch wenn er mit den heiligen Sakramenten ihtijmfdjreitet, zu grüßen habe. Dieses Nichtgrüße» ist unter keine» Umstanden eine ReligionSstörung, es sei denn, daß die ünterlastung in demonstrativer Weise erfolgt Von keiner Seite wird aber behauptet, daß Siveking gegen den Geistlichen demonstrirt und diesen dadurch vorsätzlich gestört habe, und wenn der Geistliche sofort mit beleidigenden Worte» an Siveking herantrat, diesem er ihm jurtef:
Jedenfalls haben Sie keine Erziehung genoffen', so erscheint die Gegenbeleidigung, die der provocirte Künstler fich, wie es scheint, hat zu schulden komme» kaffen, in einem so milden Lichte, daß es wahrlich nicht zu ihrer Sühne eines solchen schroffe» Vorgehens bedurfte, wie es ber Geistliche eiugefchlagen hat Kem Fremder in Oesterreich ist sicher, daß ihm nicht jeden Tag daffelbe passiren kann, was jetzt Herr Siveking hat erfahren müffen. In einem sÄ.-be mit überwiegend katholischer Bevölkerung hätte die katholi-
->Aichkeit doch am wenigsten Veranlassung, so eifer- - die Wahrung ihrer Rechte bedacht zu sein. Das kraffe bV« Intoleranz, daS »ns in dem Fall Siveking ent- -tuns, welchen Terrorismus Andersgläubigen gegen« *V«.itten hätten, wenn der Llttamonkanismus,
K Mailand, 23. August. Der hiesige „Carriere della (Sera" veröffentlicht heute, wie bereits telegraphisch gemeldet, einen Artikel, der berechtigtes Auffehm erregt, da das Blatt bekannt ist wegen seiner Vorsicht und Vermeidung alles deffen, was ihm als Smsattonslüstemheit ausgelegt werden könnte. Da hierzu noch der Umstand kommt, daß in Mailand immer noch der Belagerungszustand gift, so ist man gerne geneigt, es dem Blatte zu glaubm, daß nur die ernstesten Umstände es veranlaßten, zu der vorliegmdm Publikation zu schreiten. Der ■Artikel knüpft an die Mittheilung an, daß die Kommission der Kavallerieschule sich nach Turin zur Pserdeaus- st e l l u n g begeben werde, um brauchbare Offizierspferde anzu- kaufeu und erklärt, daß nicht nur die Osfizierspferde ersatz- bedürftig seien. In Militärkreisen sei bekannt, ungeachtet man diese Thatsachen geheim zu hallm bemüht sei, daß bei einem Uebungsritte des brüten Kavallerieregiments am 2. August von Padua nach S. Maria di Capua 80 Pferde infolge Entstehung von Wunden auf dem Rücke» und starkem Hinken nnfähig wurden, weiter zu marschiren. Viele andere
Pferde erwiesen sich als außer Stande, auch nur mittelmäßige en zu ertragen. Bei scharfen Steigungen der
eruugs!
