Nummer 173 Seite 3
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Zweites Morgcnblatt der Frankfurter Zeitung
Freitag, 6. April 1934
standen; da der heutige Wert dieser Beteiligung von Horwitz nicht
erforderlich erachtet.
(in Mill. Pld.)
das sind 98 Millionen mehr.
werde für 1934 eine weitere Steigerung auf 60 000 bis 65 000
t
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Wie wir hören, beabsichtigt Dr. Keup gegen bas Urteil des Landgerichtes Revision beim Reichsgericht cinzulegen.
Das Urteil im Prozeß Kenp-Kormitz.
Die Gesellschaften nicht geschädigt. — Jedoch schwere Mißgrißr
(Privattelcgramm der „F rankfurter Z«it un g".)
/V Bank von England. — Der Zinstermin im Bank« ausweis, (a London.) Die Vermehrung des Notenumlaufs um Lst. 3.04 dürfte noch auf den Osterbedarf zurückzuführen sein, da sich die Rückflüsse in diesem Wochenausweis noch nicht auswirken können. Die Abnahme der Regierungseinlagen um 4.38 Mill, ist auf den Aprilzinstermin für Koneols und andere Anleihen zurückzuführen. Zum Teil erklärt das auch das starke Anschwellen der Einlagen der Banken. Beachtlich ist die erhebliche Zunahme der Begierungssicherheiten, die darauf schließen läßt, daß das Zentralinstitut durch Ankauf von Schatzwechseln dem Markt Geld zur Verfügung gestellt hat. Voraussichtlich ist ein Teil der letzten Zuteilung an die Bank von England gegangen, da sie im Markt kaum als*Käufer aufgetreten ist. Das Verhältnis der Zettelrücklagen zu den kurzfristigen Außenverbindlichkeiten ist infolge des größeren Notenumlaufs von 49.2 auf 43.8 etwas stärker zurückgegangen.
zv- Westdeutsche Kalkwerke AG, Essen, (ff Essen.) Bei der zu den Rheinisch-W estfälischen Kalk werken AG in Dornap gehörenden Gesellschaft wird sich für das abgelaufene Geschäftsjahr ein Gewinnabschluß ergeben. Mit einer Wiederaufnahme der Dividendenzahlung ist jedoch vorläufig noch nicht zu rechnen, (i. V. AK- Herabsetzung 5.5 zu 3 auf 1.79 Mill, und Wiedererhöhung auf 3 Mill, zur Deckung des Verlustes.) ....
* Vereinigte Bautzner Papierfabriken. — Neuer Verlust. — Auflösung der oBes. zur Teildeckung. Die Bilanz 1933 weist bei rd. 220 000 (i. V. 300 000) Abschreibungen einen Verlust von rd. 150000 (i. V. 386 000) aus. Zur Teildeckung des Gesamtverlustes (ein- echließl. der Vorjahre) von rd. JUL 948 000 (bei JUL 3.18 Mill AK) soll der Reservefonds von JUL 440 000 aufgelöst werden wonach ein Verlust von rd. 500 000 vorzutragen bleibt. Die Verwaltung sehe der nächsten Entwicklung mit Zuversicht entgegen.
Der zweite Gerrke-Prozeß.
Berlin, 5. April. Nachdem in dem Prozeß gegen den früheren Reichskommissar Tr. Gerek-e und seinen Sekretär Freiging, am Donnerstag Vor Ostern die Vernehmung de« Angeklagten Frei- gang abgeschlossen war, wurde am letzten Dienstag mit der Vernehmung des Hauptaageklagten Tr. Gereke begonnen. In mehrstündiger Erörterung wurde zunächst die Gründung der Zeitschrift „Tie Landgemeind? behandelt. Bei diesem Anklagekomplex handelte es sich darum, daß Tr. G-reke sich das Eigentum an dieser Zeitschrift auf dem Wege über eine besondere Verlagsgcsellschaft verschafft, und daß er dem Vorstand des Landgemeindcverbandes falsch« Angaben über die Ertragsfähigkeit der Zeitschrijt gemacht haben sollte.
Heute wurde die Erörterung des Vertragspunktes „Die ^anb= gemeinde" fortgesetzt. Es handelte sich vor allem darum, zu klären, ob Dr Gereke bei der Herausgabe der Zeitschrift „Die Landgemeinde" mit einem Risiko zu rechnen hatte und ob er aus diesem Grunde berechtigt war, vom Landgemeindeverband Zuschüsse zu fordern, obwohl ein Gewinn bei der Herausgabe der Zeitschrift von vornherein gewährleistet war Dr. Gereke verteidigt sich damit, daß er behauptete, aus den Einnahmen durch die Zeitschrift sei der politische Kampf der Landgemeinden geführt worden und man hätte immer damit rechnen müssen, daß sich der Bestand der Bezieher verringern werde, zumal die Mitglieder der Landge- meindeverbandes der Zeitschrift gegenüber äußerst empfindlich gewesen seien. Entgegen dieser Ansicht stand die Anklagebehörde aus dem Standpunkt,"daß Dr. Gereke keineswegs mit einem Risiko zu rechnen hatte, denn nach den Satzungen des Landgemeinde-Ver- bandes waren seine Mitglieder verpflichtet die Zeitschrift .Die Landgemeinde" zu beziehen. Wenn dies auf eine Summe gebracht werde hätte Dr. Gereke immer mit einem Ueberschuß rechnen können. Tatsächlich habe ja auch die Zeitschrift in allen Monaten einen Gewinn abgeworsen.
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zV Neuer Goldzugang bei der Bank von Frankreich, (sw Paris.) Der Ausweis des französischen Noteninstituts zeigt erwartungsgemäß eine neue Steigerung des Goldbestandes um Fr. 248 Mill, gegen 314 Mill, in der Vorwoche, was wohl vorwiegend auf Zugänge aus der Schweiz zurückgeht. Im übrigen zeigt der Ausweis, der unmittelbar vor dem Ultimo abgeschlossen ist, eine beachtliche Vermehrung des Notenumlaufs um über Fr. 2 Mdn., wobei aber zu beachten ist, daß der Ultimobedarf diesmal vorwiegend durch Abhebungen von Privatguthaben und nur zu einem Teil durch Wechseleinreichungen finanziert worden ist, was schon «daraus hervorgeht, daß der Wechselbestand nur um Fr. 572 Mill, gestiegen ist, nachdem allerdings bereits in der Vorwoche eine Zunahme um 425 Mill, erfolgt war.
• Weiteres Ansteigen der Einlagen bei den preußischen Sparkassen. Die günstige Entwicklung bei den preußischen Sparkassen hat sich auch im Februar weiter fortgesetzt. Insgesamt stiegen die Spareinlagen um 138,2 Mill, auf 7019.7 Mill, und überschritten damit zum ersten Male die 7 Milliardengrenze. Von diesem Emlagenzuwachs entfielen JUL 55,8 Mill, auf den reinen Einzahlung s u b e r - schuß, dessen Höhe insbesondere auf die günstige Entwicklung der Einzahlungen zurückzuführen ist. Daneben wuchsen JtJL 41,6 Mill. Zinsgutschriften zu. Bekanntlich können nicht alle Sparkassen ihren Abschluß bis Ende Januar fertigstellen, so daß noch ein erheblicher Teil der beim Jahresschluß gutgebrachten Zinsen in der Februarstatistik erscheint. Schließlich fielen JUL 38.2 Mill, auf Aufwertungsgutschnften und 2.6 Mill, auf Umbuchungen. Die Giroeinlagen stiegen um 24,8 Mil. auf 831 Mill. JUL
• Schuldentilgung des Bezirksverbandes Kassel, (r Hanau.) Nach einem Bericht der Bezirksverwaltung sind am 31. März von den mehr als JUL 31% Mill, nach der Inflation aufgenommenen Schulden (ohne die neuen im Rahmen des Arbeitsbeschaffungsprogramms aufgenommenen Schulden) noch JUL 22,6 Mül. vorhanden, so daß annähernd ein Drittel der Neuverschuldung (nach der Inflation) getilgt ist. (lieber die Höhe der neuerdings aufgenommenen Arbeitsbeschaffungskredite macht der Bericht offenbar noch keine Mitteilung. D. Schrift!.).
• AG für Verkehrswesen, Berlin. Bei der Gesellschaft kann 1t. „FWD“ mit der Wiederaufnahme der Dividendenzahlung in Höhe von 3% gerechnet werden. Die Bilanzsitzung ist für die zweite Märzhälfte vorgesehen. Das letzte Jahr habe ein befriedigendes Ergebnis gebracht. Auch in den bisherigen Monaten des neuen Geschäftsjahres sei eine weitere Verkehrsbelebung zu verzeichnen.
» Vor der Burbaeh-Entscheidung. (□ Berlin.) Mitte Januar hat bekanntlich die Verwaltung der Burbach-Kaliwerke AG in Magdeburg eine Erklärung verbreitet, wonach mit der Vorlage der rückständigen Bilanz für 1932 bald zu rechnen sei, nachdem die Kapitalherabsetzung von 1932 Anfang Januar 1934 in zweiter Instanz für gültig erklärt worden war. Seitdem ist nunmehr eine Reihe von Monaten verstrichen, und, dem Vernehmen nach, ist der AR nunmehr zum 12. April zur Bilanzsitzung zusammenberufen worden. Wieweit in dieser Sitzung auch schon die erneut erforderlich gewordene Sanierung beschlossen werden kann, entzieht sich noch der Kenntnis. Die.Sanierung «Verhandlungen sind recht schwierig und z. Zt. noch kaum abgeschlossen. So steht z. B. unseres Wissens noch nicht fest, wieweit eine Mitwirkung anderer Mitglieder des Kalisyndikats an der Neuordnung erreicht werden kann.
• Iduna Holding AG. — Firmenänderung. Die Iduna Holding AG, die bekanntlich m i t dem Iduna-Germania- Versicherungskonzern seit längerem nichts mehr zu tun hat und in amerikanischem Großaktionärbesitz ist, beruft zum 25. April eine ao. GV ein, in der Vorstand und AR für die Geschäftsjahre 1931/32 und 1932/33 aus formalen Gründen nochmals entlastet werden sollen. Ferner soll über die Frage einer Aenderung der Firma Beschluß gefaßt werden; diese Aenderung war bekanntlich schon im Vergleich der Iduna Holding AG mit den Iduna-Germania-Vensicherungs-Betriebsgesell- schaften vorgesehen. Im Hinblick auf die vor kurzem ergangene Entscheidung des Reichegerichts zugunsten der Iduna Holding AG, in der die GV-Beschlüsse vom 9. Juli 1932 als rechtsgültig bestätigt wurden, soll die ao. GV auch zu dem in der letzten GV vom 2 Januar 1934 gemäß dem Antrag des Vertreters der amerikanischen Aktionäre gefaßten Beschluß auf Einreichung einer Regreßklage gegen frühere Verwaltungsmitglieder Stellung nehmen, da diese Klage durch das Urteil des Reichsgerichts beeinflußt werje.
* Ver. Kugellagerfabriken AG, Schweinfurt. Die Gesellschaft hat 1933 rund 700, in den ersten Monaten 1934 weitere 400 Neueinstellungen vorgenommen; die Belegschaft beträgt zur Zeit ca. 4100 Mann, gegen Ende 1932 rd. 1100 Mann mehr. Der Umsatz im Inland hat sich gegen 1932 um etwa 50—60 °/o gebessert, der Export dagegen ist um einige Prozent zurückgegangen. Während 1932 ca. 50% der Gesamterzeugung exportiert wurden, betrug die Ausfuhr 1933 ca. 40%. Die Verwaltung beurteilt die Aussichten für das kommende Geschäftsjahr sehr günstig; die ersten Monate zeigten eine beträchtliche Steigerung des Auftragseinganges.
zV Dürkoppwerke AG, Bielefeld. — Erhöhter Reingewinn. (ff Esse n.) Für 1933 ergibt sich nach ausreichenden Abschreibungen und Rückstellungen JUL 64 569 (2576) Reingewinn, der vorgetragen werden soll. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr von der Zunahme des Fahrradverbrauches Nutzen ziehen können. Auch die Beschäftigung in Industrienähmaschinen hat sich infolge der verstärkten Ansprüche an die Bekleidungsindustrie gehoben. Im laufenden Jahr hat sich die Absatzsteigerung fortgesetzt. Insgesamt sind bei der Gesellschaft 604 Arbeitnehmer neu eingestellt worden.
* AG Chemische Produkte Pommerensdorf-Milch. — 4 (0) % Dividende. Der auf den 7. Juni einzuberufenden GV wird nunmehr die Verteilung einer Dividende von 4% vorgeschlagen (i. V. JUL 19 607 Gewinn zum Vortrag).
ZV Sinalco AG, Detmold, (ff Esse n.) Die zur Dortmunder Hansabrauerei AG gehörende Gesellschaft verzeichnet für das am 30. November 1933 abgelaufene, Geschäftsjahr einen i Verlust von JLJL 6966 (2790), der vorgetragen werden soll.
(GV 30. April.)
♦ Förderung der Autoindustrie schafft erhöhten Reifenbedarf, (hf Hamburg.) Nach dem Bc- ’ richt des Hamburger Kautschukvereins hatten 1933 die durch i die Reichsregierung angeordnete Steuerbefreiung für neue Wagen : und die Ablösungsmöglichkeit für alte Wagen eine starke Steigerung der Nachfrage nach Automobilreifen zur Folge: der Bau ‘ der Autostraßen lasse hoffen, daß ein weiterer Aufschwung auf 1 diesem Gebiet erfolgen werde. — Die Entwicklung des Welt- - kautsc.hukmarktes sei 1933 u. a. durch die Restriktions- • Verhandlungen, die Zunahme des Weltverbrauchs und die Preis- ' Steigerung gekennzeichnet. Es sei zu hoffen, daß die Verlust- • oeriode für die Kautschukplantagen jetzt endgültig beendet sei. Der Weltverbrauch für 1934 wird auf 850 000 t geschätzt (1933: i 810 000 und 1932 : 670 000): die Schätzung wird jedoch als sehr unsicher bezeichnet. Die Weltverschiffungen betrugen 1933 844 000 (i. V. 704 000) t. Der Durchschnittspreis stieg 1933 auf 3% (2%«) d. Der Kautschukverbrauch Deutschlands betrug 1933 48 000 bis 50 000 (i. V. 43 000) t. und es
Frankfurter Handelsblatt.
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Dieser nunmehr in erster Instanz beendete Prozeß aus der Zeit der Pfandbriefbank-Fusionen hat sich zwar nicht im Brennpunkt des öffentlichen Interesses abgespielt; aber er bietet für den am wirtschaftlichen Leben Interessierten einen aufschlußreichen Einblick in die Hintergründe um das Zustande- , kommen der Fusionen und läßt andererseits die Wandlung erkennen, die sich zwischen der früheren und heutigen Beurteilung der Beteiligung einzelner an guten Geschäften, ' deren geistige Väter sie sind, eingestellt hat.
Die Vorgeschichte: Zwei im Hypothekenbankwesen sehr aktive Männer, Dr. Keup und der jetzt im Ausland befindliche Dr. Fränkel, vereinigten sich in ihren Bestrebungen um die Zusammenfassung der deutschen Hypothekenbanken und erreichten, daß aus der ersten Fusion zwischen Roggenrentenbank und Preußischer Pfandbriefbank im Jahre 1927 als Folge eines m der Inflation abgeschlossenen Interessengemeinschafts-Vertrages, der die in ihn gesetzten Hoffnungen nicht voll erfüllt-, ich eine Kette von Fusionen entwickelte, die über die Aufnahme der Preußischen Hypothekenbank (die damals von Kreuzer beherrscht wurde und deren Repatriierung als erwünscht angesehen werden mußte) und die Vereinigung mit der Preußischen Centralboden den Anstoß zur Schaffung der Gemeinschaftsgruppe Deutscher Hypothekenbanken in ihrer heut'- g e n F o r m gab. Wenn auch die Entstehung der Gememschafts- gruppe keineswegs in erster Linie auf die Initiative von Frankel zurückzuführen ist, so haben doch die wesentlich von ihm betriebenen vorangegangenen Fusionen die Atmosphäre geschaffen in der ohne größere Widerstände dieser Abschluß ermöglicht wurde, der allerdings infolge der Bankenkrise 1931 nickt ganz seine ursprünglich beabsichtigte Gestalt erhielt. Frankel war m seinem Bereiche ohne Zweifel die treibende Kraft; Keup wurde sein Gefolasmann, ohne vielleicht immer völlig zu erkennen, inwieweit bei Fränkel das volkswirtschaftliche Interest e an eiE Zusammenfassung im Hypothekenwesen oder das Streben nack eigener wirtschaftlicher Macht im Vordergrund stand. Dafur war Keup zu sehr von seinen eigenen Ideen und Planen bewegt die der landwirtschaftlichen Kreditgewährung tm Rahmen der deutschen Siedlungspolitik gegolten haben.
Dock die Beweggründe für die Fusionen waren nicht der Hauptgegenstand dieses Prozesses; Anklagebehorde und Gericht haben sich weitgehend den von Keup vertretenen Standpunkt zu eigen gemacht, daß die Fusionen wichtig, wertvoll und z. T. notwendig waren: »Es wurde ein Volkswirts ckaftlich wertvolles Werk geschaffen, so formuliert es die Begründung. Roch heute ist es schwierig, sich schon abschließend ein Urteil über die gesamten Aus- wirkungenn der Fusionen zu bilden; fest steht ledoch, daß sie keine irgendwie gearteten schädlichen Folgen für die deutsche Volkswirtschaft gezeitigt haben, und ihre Berechtigung wenn auch vielleicht nicht ihre zwingend« Notwendigkeit muß nickt nur aus dem Blickfeld der damaligen, zentralisierungsfreudigeren Zeit, sondern auch vom heutigen Standpunkt aus anerkannt werden. Den Kernpunkt des Prozesses bildeten aber vielmehr die erheblichen Sondervergütungen die aus Anlaß der Fusionen bewilligt wurden und das Urteil beschränkt sich unter Fallenlassen der früherenAnftagepunkte. Untreu« gegenüber der „Siedlungsgruppe (einer uktio- närgemeinschaft als deren Führer und Vertreter Keup galt), Betrug und unlauterer Wettbewerb, auf die Beanstandung der Höhe dieser Provisionen. Mit der Anerkennung diefes Wertes des Geleisteten wird der Anklage viel hon ihrer moralifchen Schwere genommen Der V e r g l e i ch m i t d e m L a h u s e n- Prozeß in dem die handelsrechtliche Untreue eben alls den schwersten Anklagepunkt darstellte, muß sich in diesem Zusammenhang aufdrängen: hier wie dort der Vorwurf per,on- licher Bereicherung zu Lasten des Unternehmens, dem dre Angeklagten vorstanden, das ist die äußere Gleichheit des Tatbestandes. Darüber hinaus jedoch zeigen sich kaum Parallelen. Karl Lahusen (der als Hauptangeklagter bekanntlich zu 5 Jahren Gefängnis und einer größeren Geldstrafe verurteilt wurde) nahm als Führer der Nordwolle Handlungen vor, die in direktem Gegensatz zum Interesse seiner Gesellschäft standen und di« zu einem wesentlichen Tess erfolgten, um die übermäßige Beanspruchung der Gesellschaftsfinanzen zu persönlichen Zwecken zu verdecken - anderen gegenüber, vielleich auch vor sich selbst. Erich Keup dagegen hielt feine eigen Tasche allein dann offen, als sein Unternehmen Gejchaftc machte, an deren Zustandekommen er führend beteiligt war und deren Vorteil für die Gesellschaft für außer Zweifel stand. Die Schädigung seiner Gesellschaft erreichte Nicht 'm mindesten wie es auch die Urteilsbegründung wiederholt betont, die Grenze der Gefährdung; nicht nur für die Zukunft waren Vorteile zu erwarten, sondern auch un Zeitpunkt der Fusionen trat trotz der hohen Vergütungen eine Stärkung der Reserven ein. Und wenn heute der Staatsanwalt darauf ^nweiss d ß die Strafe dem gegenwärtigen Rechtsempfinden des Volkes entsprechen müsse, so ist anderersesss eine Beurteilung der gegen Keup und Fränkel erhobenen Vorwurfe nickt möglich, ohne an di« leichtere Hand zu denken, die man damals vielfach leider auck in Fragen der Zwischengewlnne hatte, als man noch im Glauben war, einen echten Aufschwung ?u erleben und teilweise der Maßstab für a n g « m e s s e n e das heißt bescheiden« Gegenleistungen abhanden gekommen war. ^as J allerdings nur ein allgemeines Merkmal, das bei der Beurteilung dieses Falles wie auck anderer Berücksichtigung finden muß jedoch k - i n « E n t s ch u l d i g u n g für die Vergehen die das Gericht festgestellt hat. Mag Keup auch ferne Rechte als Direktor der Pfandbriefbank üb rschritten haben - weder der Staatsanwalt noch der Vorsitzende haben bergest en zu be- ■ tonen, daß Keup alles andere als eine Verbrechernatur ist, 1 jedoch seine Tat sühnen müsse.
Die Sparmaßnahmen in Frankreich.
Paris, 5. April. Die von der Regierung heute veröffentlichten Sparmaßnahmen sehen eine Gesamtersparnis von 2 7 6 0 Millionen Francs vor und bestehen aus 14 Verordnungen. Diese umfassen folgendes: 1. Ersparnisse an Sachaus- gaben und Einschränkung der Subventionen 660 Millionen Francs, 2. Derwaltungsresorm durch vorzeitige Pensionierung von einem Zehntel des Beamtenbestandes und entsprechende Verminderung der Beamtenstellen 750 Millionen, 3. Ersparnisse an Beamtenpensionen bei gleichzeitiger Durchführung des von den Beamten angestrebten Pensionenausgleichs 300 Millionen, 4. Abschaffung der Toppeibezüge von Beamten verschiedenster Art 190 Millionen, 5. Abbau der Beamtengehälter um 6 bis 10 Prozent, wobei der letztere Satz für die Gehälter über 100 000 Francs gilt, 360 Millionen, 6 Einsparungen bei Arbeitslosenunterstützungen, der Sozialversicherung und durch Reorganisation der Eifenbahn 300 Millionen.
Tie Einzelheiten dieser unter 6) erwähnten Maßnahmen werden noch nicht befanntgcgeben. doch sollen die zustänoigen Minister bereits die entsprechenden Pläne vorbereitet haben. Ebenfo sollen auch die A r b e i t s b e s ch a f s u n g s p l ä n e, die noch nicht Gesetzeskraft erlangt haben, vorbereitet worden fein, wobei die Finanzierung der Arbeitsbeschaffung aus den Mitteln der Soizal- oersicherung sowie der staatlichen Zuschüsse für diese Institut on vorgesehen ist. Ti« ArbeitSbeschassungSpIäne sollen gleichzeitig mit bet zweiten Etappe der Dekrete in Höhe von etwa 1,5 Milliarden Francs genehmigt werden. Dieser zweite Schub bezieht sich bekanntlich auf die P e n f i o n e n und sonstigen B e z ü fi.e bet Kriegsteilnehmer, worüber die Regierung gegenwärtig mit den zuständigen Verbänden noch verhandelt. Tie Aussichten für eine gütliche Einigung zwischen Regierung und Kriegs- teilnehmetorganisationen haben sich in den letzten 24 Stunden gebessert.
* Die Abschlüsse der Grollreedereien Nach Abschreibungen aus Sonderreserven und M ährungsgewinneu Verlustvortrag von je
2.3 Millionen.
hf H a m b u r g, 5. April (drahtlich).
Ueber die heutige Bilanzsitzung des gemeinsamen AR von Hapag und Lloyd wird folgende Mitteilung ausgegeben: „Die Aufsichtsräte der Hamburg-Amerika-Linie und des Norddeutschen Lloyd kamen heute in Hamburg zu ihrer diesjährigen Bilanzsitzung zusammen und beschlossen, den Generalversammlungen vorzuschlagen, den 1933 eingetretenen Verlust, der sich nach Vornahme des Poolausgleichs auf je rund JUL 2.3 Mill, beläuft, auf neue Rechnung vorzutragen. Durch Auflösung der von 1932 verbleibenden Sonderrücklage sowie durch Vereinnahmung außerordentlicher Ertrage ist es möglich gewesen, ausreichende Abschreib u n g en auf die Flotten und die sonstigen Anlagewerte vorzunehmen. Die G\ des Lloyd ist auf den 29. Mai nach Bremen,„die der Hapag auf den 30. Mai nach Hamburg einberufen worden.“
Die Verluste von je JUt 2.3 Mill, erscheinen angesichts der schwierigen Situation der Schiffahrt gering. Allerdings kann das wirkliche Ergebnis des Geschäftsjahres erst nach Betrachtung der gesamten Bilanz beurteilt werden. Die Mitteilung enthält nichts über die Höhe der als ausreichend bezeichneten Abschreibungen. Die Sonderreserven, die jetzt für diese Abschreibungen herangezogen werden, enthalten bei beiden Gesellschaften noch je JUL 10.98 Mill. Die außerordentlichen Erträge durften hauptsächlich auf U m s c h u 1 d u n g s transaktionen und Gewinne auf Dollarverbindlichkeiten zurückzuführen sein.
Gefängnis und 9000 Mark Geldstrafe verurteilt. Der Staatsanwalt hatte, wie in Ergänzung der letzten unvollständigen Meldung noch nachgetragen werden muß, gegen Keup 3% Jahr: , Gefängnis und 500 000 Mark Geldstrafe, gegen Horwitz ein Jahr Gefängnis und keine Geldstrafe beantragt.
In seiner zweieinhalbstündigen Urteilsbegründung beschäftigte sich der Vorsitzende zunächst mit den beiden Personen, die die treibenden Kräfte bei den Fusionen waren, Dr. Keup und Dr. Fränkel. Schon die allererste, nicht unter Anklage stehende Verschmelzung zwischen Roggenrentenbank und Preußischer Pfandbriefbank im Jahre 1927 sei von ihnen gemeinsam erdacht, beraten und durchgeführt worden, und seitdem habe man dieses ungleiche Paar nur noch in einem Atem nennen können. Wenn das volkswirtschaftliche Verdienst beider bei den Fusionen vom Gericht durchaus anerkannt werde, so müßte andererseits die Tatsache, daß sie ihr Verdienst gleich in klingende Münze umwechselten, schärfste Verurteilung finden. Keup habe bei der ersten beanstandeten Fusion rund 225 000, dann bei der Vereinigung mit Zentralboden etwa 475 000 Mark in die eigene Tasche fließen lassen (die Geldstrafen entsprechen diesen Beträgen); eine weitere halbe Million sei ihm dann aus späteren Fusionen zugeflossen, die nicht Gegenstand der Anklage waren. Bei diesen ungerechtfertigten Einnahmen seien allerdings die vom A.-R. genehmigten Gratifikationen einbegriffen, da das Gericht der Ansicht sei, daß ungetreue Direktoren, die so stark für ihr eigenes Interesse arbeiteten, keine Sondervergütungen von ihren Gesellschaften zu beanspruchen hätten. Er handelt sich bei diesen Gratifikationen für Keup um zwei Beträge von 150000 bzw. 125 000 Mark. Für den ersten Betrag hat sich im Laufe der Verhandlung nicht klar ergeben, ob bei der Bewilligung der wahre Zweck bekannt war. Im zweiten Falle wußte der A.-R. von der Verwendung; neben Keup und Fränkel erhielt noch ein weiterer Direktor eine Vergütung in gleicher Höhe, deren Bereck- tigung das Gericht ausdrücklich anerkannte, da in diesem Falle keine unrechtmäßige Bereicherung erfolgt sei.
Zu den Fusionen selbst betonte der Vorsitzende, daß man weder die Uebertragung der Aktienankäufe an die Banksirma Fränkel & Simon (deren stiller Teilhaber Dr. Fränkel, der frühere Direktor von Centralboden war), noch den vereinbarten Kaufpreis für die Aktien beanstande. Die Psandbriefbank mußte die Beschaffung der Aktien einer außenstehenden Bankfirma übertragen und auf deren Schultern das Risiko abladen. Daß bei F. & S. ein derartiges Risiko bestanden habe, bestreite das Gericht nicht, wenn auch andererseits die Bank selber die Mittel für die Aktien- käufe durch lOOvroz. Bevorschussung zur Verfügung stellte. Zu Mißbehagen müsse aber die
Doppelrolle von Fränkel
Anlaß geben. Man hegte deshalb auch gegen ihn stets ein leiseS Mißtrauen bei der Pfandbriefbank und Keups Aufgabe war es gerade, die Durchführung der Fusion auch in den Einzelheiten zu überwachen; dabei habe Keup feine Beteiligung am Konsortium und dessen Gewinnen seinen Mitdirektoren mindestens nicht klar bekannt gegeben. Ter Darstellung Keups, daß er an der Konsortialhastung mit 500000 Mark beteiligt war und daher auch Gewinnanteile aus dem Konsortium empfing, könne das Gericht nicht folgen, stelle es sich vielmehr so dar, daß die Aufforderung an Keup, in das Konsortium einzutreten, die damals noch erforderliche Form bildete, um ihm die Gewinnbeteiligung an den Erträgen aus den Fusionsgeschäften mundgerecht zu machen. Fränkel habe genau gewußt, daß er allein nichts erreichen konnte; man müsse sich einmal vorstellen, was aus Fränkels Geschäften geworden wäre, wenn Keup nicht seine Kontrollaufgabe vernachlässigt hätte, um ganz zu ermessen, welche Verantwortung Keup trug.
Der Vorsitzende erörterte dann die Berechtigung oder Nicht- bercchtigung der früher von unS im einzelnen aufgeführten S o n- dervcrgütungen, und wies bei den besonders hohen Beträgen, die der K r e u g e r - K o n z e r n erhielt, daraus hin, daß hier keine Untreue erblickt werden könne, da bei der ersten Fusion die Kreuger-Gruppe die völlige Beherrschung der Preußischen Hypothekenbank (sie besaß rd. 80 Prozent deS Kapitals) aufgab und im zweiten Fall- zur Erhaltung der ihr verbleibenden Sperrminorität infolge der Kapitalserhöhung Aktienkäuse vornehmen mußte. , .
Die einzelnen Beanstandungen d-S Gerichts folgen weitgehend denen der Staatsanwaltschaft; insgesamt werden bei der Fusion mit der Preuß. Hypothekenbank rd. 1.1 Mill., bei der Verschmelzung mit der Central-Boden 2.3 Mill, als unberechtigt angesehen. Bei der Strafzumessung sei einerseits die Hohe dieser Beträge und die Notwendigkeit
für Sauberkeit im Wirtschaftsleben zu sorgen, zu berücksichtigen, andererseits müßten die Verdienste von Keup sowohl um das Unternehmen, in dessen Dienst er jahrelang gestanden hätte, als auch seine sonstigen bedeutenden Leistungen, )o auf dem Gebiete des Siedlungswefens, anerkannt werden. Wenn er auch nicht als „Verführter** angesehen werden dürfe, so sei er doch dem Einfluß von Fränkel unterlegen. Beachtet werden müsse auch die Wirkung der Strafe nach außen; cs sei heute Aufgabe jeder Strafe, abschreckend zu wirken und für die Kreise, die es angehe werde das verkündete Urteil ein wpitzin scheinendes Warnungssignal sein. Das Gericht habe (entgegen dem Antrag »es Staatsanwaltes) eine Differenzierung der Strafe für dl«: beiden Fälle als richtig erachtet und für den ersten Fall ein Jahr, für den zweiten Fall zwei Jahre Gefängnis für angemessen angesehen, die zu zweieinhalb Jahren zusammenzuziehen seien. Angesichts der Höhe der Strafe habe der Antrag auf Haftentlassung abgelehnt werden müssen, da weiterhin Fluchtverdacht gegeben sei.
Der Angeklagte Horwitz sei an der Gewährung einer unberechtigten Provision von 900 000 Mark beteiligt gewesen, die Mitte 1932 beim Verkauf deS Union-Bank-PaketeS nach dem Tode von Ivar Kreuger erfolgte. Das Gericht stellte fest, daß Horwitz sich offenbar dem Einfluß des flüchtigen Hallström nicht habe entziehen können. Sein persönlicher Nutzen aus dieser Provision habe neben einer geringen Barentschädizung in der Gewäh-
Notenumlauf.............
Hinterlegte Noten ..........
Andere Regier.-Sich.d.Emissabt. do Sicherheiten do
Silberbestand .. ......
Goldmünz. u.Barrenbest.d.Emiss Depositen d. Regierung......
do d. Banken........
(in Mill. Pfd.)
Depositen d. Privaten Reg.-Sicherheiten .... Wechsel u. Vorsch. .. Sonstige. Sicherheiten.. Metallbest d. tiankabt. Reserve (pCt) ...... Clearing-H.-Umsatz ..
zV Nederlandsehe Bank. — Reflex der festeren Geldmärkte im Ausweis. (W Amsterdam.) Der zum 3. April abgeschlossene Ausweis der Nederlandsehe Bank zeigt als bemerkenswerteste Aenderungen eine Zunahme des Dombar ds von II. 144.83 auf 172.62 Mill, und eine Abnahme der Guthaben Privater von kl. 102.95 auf 80.84 ^Mill. Dagegen ist das Inlandswechselportefeuille mit kl. 25.88 (27.65) Mill, etwas niedriger als im vorwöchigen Ausweis. Der Staat hat seinen Vorschuß von fl. 10.06 Mill, zurückgezahlt und unterhält jetzt ein Guthaben von 4.25 Mill. Der Geldvorrat blieb mit 286.41 Mill, unverändert. Der Metallvorrat erreichte 810.85 (812.53) Mill. Der Banknotenumlauf ist auf fl. 993.44 (901.27) Mill, gestiegen.
zV Erfolg der 3 % Funding Loan. (a London.) Die Donnerstag morgen aufgelegten Listen für die neue 3 % Funding Loan wurden bereits um XA12 Uhr geschlossen. Von Banken und Versicherungsgesellschaften wurden große Beträge gezeichnet, aber auch Einzelzeichnungen liefen in erheblichem Umfange ein, so daß, wie man glaubt, die Anleihe erheblich überzeichnet sein dürfte.
zV Dividendeilermäßigung der Twentsche Bank, Amsterdam. (W Amsterdam.) Das Institut beantragt 3 (4) % Dividende.
ZV Zur Preiserhöhung für Träger und Formeisen, (ff Esse n.) Die bereits gemeldete Erhöhung der internationalen Verbandspreise für Träger und Formeisen von 2% Goldschilling gilt für sämtliche Abnehmerländer, mit Ausnahme von England, USA, Japan, Mandschukuo, Britisch-Indien, Schweden und Aegypten. Für die Lieferungen nach Holland sind die Preise um hfl. 1.5 je t erhöht worden, für Lieferungen in die Schweiz um sfr. 3.5.
Englische Kohle für Dänemark. Die dänischen Staatsbahnen schlossen mit britischen Firmen einen Vertrag über Kohlenlieferungen für sechs Monate von 125 000 t ab. * Dividendenerhöhung bei Holls - Royce. Die englische Automobilfabrik erklärt aus einem Reingewinn von Lst. 216 725 (i. V. 152 479) eine Schlußdividende von 10 und einen Bonus von 2%, so daß die Gesamtausschüttung 17 (10)% beträgt.
» Berner Oberland-Bahnen, Interlaken, (in Zürich.) Die Obligationär-Versammlung genehmigte einen Antrag auf Herabsetzung des Zinssatzes für die Fr. 3.99 Mill. Anleihen von 3% bzw. 4'A % auf 3 % während der Jahre 1934 bis 1942, da die Einnahmen durch die Krise in der Fremdenindustrie die Aufrechterhaltung der bisherigen Zinssätze nicht gestatteten. Für den Fall einer Besserung der Verhältnisse soll ein zusätzlicher nicht kumulativer Zinssatz von 1/4 /o gewährt werden. Die Anleihetilgung wird bis 1943 aufgeschoben.
* Personalien. In St. Gallen ist Herr Dr. ing. H. Zollikofer. der bis 1920 Direktor der Gas- und Wasserwerke von St. Gallen und als Senior der Schweizerischen Gasindustrie auch im Ausland bekannt war, gestorben. Zollikofer ist auch in Deutschland, und zwar als stellv. Dir. der Gaswerke Tilsit und als Gasinspek» tor in Spandau tätig gewesen. In der Schweiz hat er die erste Ferngasversorgung 1916 im Kanton Appenzell ausgebaut.
* Fachliteratuf. Als erster Band einer neuen Schriftenreihe „Oeffentliehe Kreditwirtschaft“ (herausg. von Dr. Arthur R. Herrmann und Dr. H. Marquardt, Direktoren beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband) erscheint eine Arbeit von Prof. Dr. K. M e 11 e r o w i c z. Berlin, über „Die öffentlichen Banken m der deutschen Bankwirtsehaft“. Zweck der Reihe ist, schreibt Präsident Dr. Kleiner in einem Vorwort, nicht einer Expansion des öffentlichen Bankwesens das Wort zu reden, sondern unter sorgfältiger Beachtung seiner natürlichen Grenzen seine Aufgaben im Rahmen der öffentlichen Kreditwirtschaft zu klären. Auch Dr. Kokotkiewicz begrüßt in der Vorrede die Serie. Melle- rowicz selbst gibt auf knappem Raum zunächst einen guten Ueberblick über Aufbau und Arten der öffentlichen Banken und ihren Arbeitsbereich und Geschäftsumfang. Er untersucht dann die Ursachen ihres Anwachsens und die besonders akutelle Frage der Neuordnung. Unter Hervorhebung der Gemeinnützigkeit und der besonderen Eignung der öffentlichen Banken als Instrument staatlicher Wirtschaftspolitik wird für die Sparkassen u. a. größere Freiheit im weiteren Ausbau des Personalkreditgeschäfts in der Richtung auf öffentliche Depositenbanken mit Anschluß an den Wechselkredit der Reichsbank gefordert unter Hinweis darauf, daß die Dynamik und der Expansionsdrang der Wirtschaft und damit die Tendenz zur Steigerung der Betriebs- und Unternehmungsgrößen wahrscheinlich abnähme und der sachliche und regionale Arbeitsbereich der Sparkassen, nämlich das Mittel- und Kleingeschäft, zunehmen werde. Ein Kredit Monopol der öffentlichen Banken oder eine Verstaatlichung wird dagegen a b ge lehnt. Reformbedürftig sei der Aufbau der landwirtschaftlichen Realkreditinstitute. Ebenso könne ein Teil der aus Sonderanlässen gegründeten 17 Spezialinstitute entbehrt werden. Für das eigentliche Sparkassengebiet hält M. eine Rationalisierung durch Zusammenlegung von Girozentralen und Landesbanken und der Spitzeninstitute sowie eine weitere Rückbildung der Kommunalbanken für erwünscht. In der gleichen Reihe sind als Band 2 au- der Feder von Dr. Albert Sommer „Sparkassen und Konjunktur'* sowie von Dr. H. WJ n kl er (Band 3) ..Das Personalkreditgeschäft und die Liquiditätspolitik der Sparkassen“ erschienen. Beide Arbeiten beschäftigen sich unter Zuhilfenahme von umfangreichem statistischem Material eindringlich mit den einschlägigen Fragen. — Aus Anlaß der neuen Wechsel- und Scheckgesetzgebung ist eine Reihe von Schriften erschienen, die das Verständnis der neuen Regelung erleichtern sollen. So hat Dr. Josef Fachinger einen Kommentar für die Praxis ..Wechselgesetz vom 21. Juni 1933** (Verlag Ernst Hofmann & Co., Darmstadt) verfaßt, der den Gesetzeswortlaut mit kurzen Anmerkungen zu den einzelnen Bestimmungen sowie eine allgemeine Einleitung enthält. — Prof. Dr. Georg Obst hat seine gemeinverständliche Darstellung der „Wechsel- und Scheckkunde** (C. E. Poeschel Verlag, Stuttgart) völlig neubearbeitet und damit ein kleines Handbuch gegeben, das dem Studierenden eine für die Bedürfnisse der Praxis ausreichende Kenntnis der gesetzlichen Vorschriften und des Wechsel- und Scheckverkehrs vermittelt. Lediglich der Abschnitt über Devisenbewirtschaftung ist angesichts der umfassenden Bedeutung und Schwierigkeit dieses Gebiets etwas knapp gehalten. — Vom gleichen Verfasser liegt ferner eine völlig veränderte — die 28. — Neuauflage des bekannten „Geld-, Bank- und Börsenwesens“ vor. Das umfassende Werk ist auf den neuesten Stand gebracht worden durch eine Berücksichtigung' all der vielfachen Umwälzungen, die sich seit der Bankenkrise auf diesem Gebiet ergeben haben. In der neuen Form hat es damit seinen alten Ruf als Standardwerk zur Einführung in die Geschichte der Finanz und in die komplizierte Materie der Bank- und Börsengeschäfte unter Beweis gestellt. — Die ..Kalkulation in der Industrie“ behandelt Dr. Julius G r e i f z u in einer instruktiven Schrift (Hanseatische Verlagsanstalt, Hamburg), die neben der Berücksichtigung normaler Betriebsbedingungen auch die vom Beschäftigungsgrad abhängigen Kalkulationsmethoden darstellt. Die praktischen Beispiele sind unter dem Gesichtspunkt aus- gewählt, die typischen Fehler bei der Kostenberechnung auf- zuzeigen. — Dr. öc. Andrö R. G1 a r d o n behandelt in „Die deutsche Elektroindustrie und der Absatz ihrer Erzeugnisse in der Nachkriegszeit“ (Hans Christians Druckerei und Verlag Hamburg) den Aufbau und die Bedeutung dieses wichtigen Industriezweiges, ihre Grundlagen und ihre Absatzmärkte, dies im einzelnen unter Heranziehung der Exportstatistik und unter Be« ohachtung der energiewirtschaftlichen Entwicklung der Märkte. Die Zukunftsaussichten werden mit. Zurückhaltung beurteilt, wobei insbe-andere der Aufnahmefähigkeit des Binnenmarktes etwas za enge Grenzen gezogen wurden.
H. Berkin, 5. April. Wie wir bereits kurz berichteten, wurde rung einer Darlehens an eine ihm befreundete Gesellschaft beim Keup-Horwitz-Prozeß heute mittag der Angeklagte Keup zu st—*—- *■- *■ - m~l ********** 'D-t-r™*-; ****** H**"*"*tz zwei Jahren sechs Monaten Gefängnis und zu einer Geldstrafe feststellbar sei, habe das Gericht nur eine geringe Geldstrafe für von 710 000 Mark, der Angeklagte Horwitz zu neun Monaten erforderlich erachtet.
(in Mill. Frs.)
31. 3
1933
31.3. 1934
gegen Vorwoche
(in MiiL Frs.)
31. 3.
1933
31.3. 1934
gegen Vorwoche
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Notenumlauf......
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Auslandsguthaben..
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Auslandswechsel ..
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Davon Tresorguthab.
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Handelswechsel ..
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