ZrvetteS Mrn-gexblM bet Nrairkfarier ZertmH
Nummer 649 Tetz,
fass
AUS DEM REICH
herrscht jedoch schlechter Wetter.
Wüste
Flr
Segen
t
I
I
ji
li
Snttii Wßt in 1 ein« Re i neuen § pfcer s. a-r ' noch ni sDilemm , ten, die i ®ir un leflcn. i iiung 1 ■ Li Bei un8 da I doch au [ 1614 red \ gungsw ■ solange s den blr > linnen, f lassen, herabge Völker f ; Wen
t Internat dann tr welchen i welchen s setzen k ! Wicht, zubereit s Semübi häng! ; Um bii Ns ,ä Mete Vi fmaßnal kals bi1 machun kßändnii
In (Deuts Stauer haltene der Wi Gesetz Wirtsck Misai tzten Stang, Zusttm totoi ianbm schwi ttze B Nissen mögliö irgend^ Frage gruppe
Uom holländischen Flugmesen.
Erfolg der „Snip". — Befürchtungen wegen der „Uiver". (Drahtmeldung unseres Korrespondenten.)
w Amsterdam, 20. Dez. Dak niederliindische Flugzeug „Enip' nt nach Zurücklegung der 3600 Km. langen Ozeanstrecke in Para, maribo gelandet. Der Ozeanflug wurde in 17 Stunden und 20 Minuten vollbracht. Von dem durch seine Erfolge im London — Melbourne-Flug s» berühmt gewordenen Flugzeug „Uiver', dar dieser Tage zu einem Schnellpostflug nach Niederländisch-Jndien ausgestiegen war, hat man seit Mitternacht oom 19. auf den 20. Dezember keine Nachricht mehr. Damals befand c$ sich aus der Strecke Kairo — Bagdad, und zwar zwischen Gaza und Ruthba. Dort muß er in Schwierigkeiten ge. raten sein. Um dar Flugzeug aufzufinden oder wenigstenr feine Lage zu bestimmen, werden alle Maßnahmen getroffen. In der
Der mexikanische Bundesstaat Colima hat vorgeschrleb^ daß alle Geistlichen unter 50 Jahren verehelicht ffl müssen. M
Tie Regierung von Paraguay soll durch einen Gesetzentwurf ermächtigt werden, eine Fläche von rund 425 000 Hektar in bä Nähe der Rio Pilcomayo zu enteignen und an 3000 Soldat-, zu verteilen, die sich im Verlauf der Cssaco-Krieges ausgezeichn^ haben. Die neuen Kolonien sollen in der ersten Zeit militärisch^ Kommando unterstellt werden.
Auf Irland wurde die seit 1912 bestehende Prohibi t i o n wieder aufgehoben.
Der Verfasser des Tertes mutz geuauut werde«, j
GD Kassel, 20. Dez. Wie die „Kurhessische Landeszeitung" mitteilt, wird der städtische Musikbeauftragte eine Verfügung erlassen,-j die allen Veranstaltern.von Konzerten zur Pflicht macht, „bei der s Anmeldung von Aufführungen nicht nur den Komponisten, sondern | auch den Textverfasser zu benennen".
Anlaß zu dieser Verfügung des Musikbeauftragten ist folgender * Umstand: In diesen Tagen sollte in Kassel, gleichzeitig auch in | Erfurt und München, eine Weihnachtskantate „Vom Tode zum' - Leben" von dem bekannten Komponisten und Chorleiter Bruno 't Stürmer unausgeführt werden. Die „Kurhessische LandeSzeitung^ s
Vertraue» für Vrastdeut Eardeua«.
Mexiko, 20. Dez. (DNB.) Die Kammer nahm am Donnerstag einstimmig ein Vertrauensvotum für Präsident Cardenas an. Ter Antrag auf Auflösung des Wohlfahrtsausschusses der Kammer, der die Reinigung der Beamtenschaft zur Aufgabe hat, wurde mit 74 gegen 42 Stimmen abgelehnt.
Fartsetzer der „Erusteu Kidelfarfcher" bestraft.
Wie der „Evangelist' mitteilt, hatten sich vor dem Sonder- gericht Halle/Saale eine Anzahl Mitglieder der Bund-er „Zeugen Jahves", der Fortsetzung des verbotenen Bundes „Ernster Bibelforscher", zu verantworten. Die Beklagten erklärten sich für unschuldig. Sie seien treue Staatsbürger, achteten den neuen Staat und seinen Führer und hielten sich immer im Rahmen der Gesetze, „natürlich aber nur, soweit sie mit dem Willen Jckhves übereinftimmen". Der Anwalt der „Zeugen JahveS" berief sich bei der Verteidigung auf den Schutz der freien Religionsübung, den die Verfassung von Weimar jedem Staatsbürger gewährleiste. Sowohl die „Zeugen Jahves" wie die „Ernsten Bibelforscher' seien ReligionKgesellschaften, wie sie die Weimarer Verfassung im Aug« habe, ein Verbot käme einem VerfaffungSbruch gleich. Diese Beweisführung lehnte dar Sondergericht aber sehr entschieden ab. Es handle sich hier um Religionsgesellschaften, die ihrem Wesen nach dem Staat gefährlich werden könnten. Mit Schriften, die aus dem Ausland hereinkommen, werde eine sehr b.edenkliche Z e rs e tz u ngSa rb e i t betrieben, der der Staat, obwohl er den Schutz der freien Religionsübung grundsätzlich zugestehe, nicht müßig zusehen dürfe. Das Sondcrgericht, das zur Begründung seiner Standpunktes Stoss über die Zersetzungsarbeit der „Zeugen Jahves" beibrachte, sprach alle Angeklagten, Männer und Frauen, schuldig und verurteilt« jeden zu drei Monaten Gefängnis.
Vorgeta«fcht<rRa«kükerfall im Gife«batz«abt-ii
Köln, 20. Dez. (DNB.) Am Mittwoch vormittag wurde in einem Abteil zweiter Klasse des P e r s o n e n z u g e S Köln- Koblenz der 25jährige Heinrich Fueerbach aus Annen (Westfalen) mit einer Schußwunde in der Herzgegend ausgefunden. Der Zugführer veranlaßte die Neberführung des Schwerverletzten in das Krankenhaus in Brühl. Die ersten Angaben der Fueerbach, er sei von einem Unbekannten überfallen und seiner Barschaft von 2000 Mark beraubt worden, schienen den Beamten der Landeskriminalpolizei unwahrscheinlich. Ihre Bemühungen führten dann auch bereits am Donnerstag mittag zur Aufklärung dieses Vorfalls. Fueerbach hat selbst gestanden, sich den Schuß in selbstmörderischer Absicht beigebracht zu haben. Als Grund hierzu gibt er wirtschaftliche Not an. Ta der Schuß aber nicht den Tod herbeigeführt habe, sei er auf den Gedanken gekommen, den übrigen Reisenden gegenüber einen Ueherfall vor- zutäuschen. Er hatte kein Geld bei sich. Die Schußwaffe, mit der er sich die Verletzung beibrachte, will er au? dem Abteilfenster geworfen haben.
protestierte gegen diese Aufführung, weil ihr als Verfasser des Textes der Kantate ein wegen marxlstischer Betätigung aus dem Staatsdienst entlassener Volksschullehrer bekannt geworden sei. Der Verfasser des Textes ist zwar inzwischen Mitglied deS Reichsverbandes deutscher Schriftsteller geworden, aber die 'Kurhessische Landeszeitung" begründete ihren Protest, damit, daß „durch die Aufführung die Träger des nationalsozialistischen Kultur- willens lächerlich gemacht worden seien". Nunmehr haben, wie das Blatt weiter mitteilt, die Veranstalter des Konzerts in freier Ent. scheidung auf die Dichtung des ehemaligen Lehrers Verzicht geleistet und die Uraufführung unter Zugrundelegung eines neueH Textes für den 22. Januar angesetzt.
Fahrlässige Körperverletzrmg «nb FührerslrrchK
geldbewegung und mit den WahrungSexperimentlern überhaupt zur Verfügung stellte.
Seine eindrucksvolle Beweisführung war vor allen Dingen darauf gerichtet, dem Lande die Gefahren der Bindung der Währung an die schwankenden und der Spekulation ausgelieferten Warenpreise klarzumachcn und zu erläutern, welche Katastrophe für die Schweiz als Gläubiger- und Schuldnerland heraufbeschworen werde, wenn sie etwa isoliert zu Schwundgeldexperimenten schreiten wollte. Eine Krise wie etwa die heutige, die derart offenkundig von der Warenseite hereingebrochen sei, könne nicht von der G e l d s e i t e, wie es die Freigeldler meinen, geheilt werden. Es sei eine groteske Behauptung, wenn den Opfern der Krise suggeriert werde, daß die Nationalbank es in der Hand habe, die Krise in der Schweiz binnen einigen Wochen völlig verschwinden zu lassen. Bundesrat Meyer, der mit scharfen Worten jedes Eingehen auf die Freigeldidee ablehnte, kam gleichzeitig auch auf die neben der Freigeldpropaganda marschierende Abwertungspropaganda zu sprechen, die das englisch-amerikanische Beispiel als Entschuldungs- und Kostcnsenkungsverfahren zur Nachahmung empfiehlt. Eine Abwertung der schweizerischen Währung müsse weit mehr als in England und in den Vereinigten Staaten «ine Steigerung der LebenS- haltungs- und Produktionskosten für die Exportindustrie bringen, ohne daß der Jnlandmarkt davon einen Vorteil hätte.
Tie Argumente des BundeSrats wurden schließlich in einer Resolution b e r bürgerlichen Ratzmitglieder zusammengefaßt, worin «in Eingehen auf den Freig«ldantrag rundweg abgelehnt wird. Dieser Mlehnungsantrag wurde vom gesamten Ständerat gegen zwei Stimmen angenommen, nämlich gegen die des Freigeldvertreters selbst, und gegen die eines sozialdemokratischen Ständeratek, der eine Weiterführung der Diskussion zur Aufklärung der Landes forbertc.
In den Waldungen der Staatlichen Forstverwaltung' rimJ um Den Erbeskopf wurden mehrere Treibjagden 'für Winterhilfswerk abgchalten. Dabei kamen zehn Stück wild und zwei Stück Rehwild zur Strecke. Als Treiber hatten M zehn arme Holzhauer zur Verfügung gestellt. Sie hatten bafeurl einen Ausfall von je vier Mark Tagelohn, brachten jedoch tojl Opfer zugunsten erwerbsloser Kameraden.
p Zürich, 20. Dez. Im schweizerischen Ständerat kam eS bei der Beratung bei Bundesooranschlags überraschend zu einer Wäh« rungSdiskussion, da der vor einigen Monaten vom Kanton Appenzell gewählte Ständerat Sonderegger, einer der Führer der Freigeldbewegung, die Gelegenheit zur Einreichung eines Antrages auf Einführung dieses Währungssurrogats benutzte. Ter Antrag forderte im einzelnen „Fixierung der Kaufkraft" durch Anpassung der Währung an die schwankenden Warenpreise. Zu diesem Zweck forderte er von der Nationalbank Regelung des Notenumlaufs und Verhinderung der Notenhortung durch steigendes Disagio. Gleichzeitig soll durch Bilndesmaßnahmen der Großhandelsindex so weit in die Höhe getrieben werden, baß auch der Lebenshaltungsindex zu steigen beginnt, während andererseits jegliche Bodenspekulation wiederum durch staatliche Maßnahmen verhindert werden soll.
Zur Begründung dieser den bekannten Experimenten von Wörgl und den Theorien von Silvio Gsell nachkonstruierten Wäh- rungSideen, die in einzelnen schweizerischen Kantonen, besonders bei der Bergbauernschaft, bei den Lohnstickern, aber auch bei der Frcmdenindustrie eine bemerkenswert große Anhängerzahl gesunden haben, hielt Sonderegger eine mehr als zweistündige Rede, in der er die wirtschaftliche und finanzielle Situation der Schweiz als aufs äußerste gefährdet barstellte, aus der man mit ben bisherigen Methoden keinen Ausweg mehr finden werde. Welch ungeheure Resonanz der Währungsdilettantismus der Freigeldbewegung bereits in der Schweiz gefunden hat und wie ernst auch der Bundesrat das Verhängnisvolle dieser Propaganda nimmt, geht schon daraus hervor, daß her Vorsteher des Finanzdepartements Bundesrat Meyer nicht nur die Ab- lehnung des Antrages selbst forderte, sondern sich darüber hinaus zu einer mehrstündigen Auseinandersetzung mit der Frei
erschienener Erlaß des Reichsverkehrsministeriums weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf jene Interessengemeinschaften hin, zu denen sich Lnmibusbesitzer zusammenschlossen, um ohne Genehmigung einen fahrplanmäßigen Verkehrsdienst durchzuführen. Von größerer praktischer Bedeutung dürfte es aber werden, daß die Unternehmer von Gelegenheitsverkehr nunmehr ausdrücklich auch in den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt werden. Die Behörden werden nicht mehr darauf angewiesen sein, erst zu prüfen, ob tatsächlich oder gar auch formell Linienverkehr vorliegt, da in Zukunft sämtliche Unternehmer, die in irgendeiner Form gewerbsmäßig Personen befördern, einer Genehmigung bedürfen. Schon das vorliegende Rahmengesetz — näheren Aufschluß werden die bevorstehenden Durchführungsvorschriften geben — läßt vermuten, daß beabsichtigt ist, Unternehmer des Gelegenheitsverkehrs in mancher Hinsicht schärferen Bestimmungen zu unterwerfen als die de« Linienverkehrs. In jedem Fall wird in Zukunft kein Anreiz mehr bestehen, einen Linienverkehr als Gelegenheitsverkehr zu verkleiden. Wenn sich herausstellt, daß es im Gelegenheitsverkehr mit größeren Hindernissen und mit schwereren Auflagen verbunden ist, die Genehmigung zu erlangen, dann würde sich sogar (umgekehrt wie bisher) bald die Neigung zeigen, Verschleierungen aufzugeben und Linienverkehr wirklich auch als Linienverkehr zu deklarieren. Da in Wirtschaft und Recht die Herstellung klarer Verhältnisse immer nur von Vorteil sein kann, würde die vorgesehene Regelung insofern Wirkungen auslösen, die nur begrüßt werden könnten.
Die entscheidende Frage ist für alle, die das Gesetz angeht: Ist damit zu rechnen, daß die in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern noch verhältnismäßig schwachen Ansätze zu einer Motorisierung der Personenbeförderung über große Strecken durch den neuen Rechtszustand eine Hemmung^ oder gar eine Rückbildung erfahren werden? Oder ist im Gegenteil zu erwarten, daß diesen Ansätzen eine Förderung zuteil wird, die dazu beiträgt, daß neben der Eisenbahn andere neuzeitliche Verkehrsmittel, deren Eignung sich infolge technischen Fortschritts erhöht hat, an Boden zu gewinnen vermögen? Eine Antwort hierauf läßt sich an Hand des Gesetzes noch nicht geben. Voller Aufschluß wird erst ans den Durchführungsvorschriften und vor allem aus der Gestaltung der Genehmigungspraxis zu gewinnen sein. Außer Zweifel steht, daß eine ungebundene Ausbreitung des motorisierten Fernverkehrs nicht in Betracht kommen wird. „Im nationalsozialistischen Staat gehört die Führung des Verkehrs zu den Aufgaben des Staates. Die Verkehrsmittel können sich in öffentlicher oder privater Hand befinden. Alle müssen sich jedoch an Normen halten, die einheitlich für das ganze Reich erlassen werden. Jedem Beförderungszweig müssen diejenigen Aufgaben zugewiesen werden, die er im Rahmen des Gesamwerkehrs und der Wirtschaft am besten zu lösen vermag. Voraussetzung hierfür ist ein Reichsverkehrsrecht, das in mehreren Gesetzen die unmittelbar zusammengehörenden Verkehrszweige regelt." So heißt es in der Präambel, mit der das „Gesetz über die Beförderung von Personen zu Lande' eingeleitet wird. Damit werden die allgemeinen Richtlinien Umrissen, die auch für die Regelung des Automobilverkehrs im Dienst der Personenbeförderung Bedeutung gewinnen müssen. Zugleich ist darin die Ankündigung enthalten, daß diesem ersten Spezialgejetz weitere folgen werden, die zusammen erst das einheitliche Gebilde eines ReichSverkehrSrechtS ergeben werden.
Die Rettungstat der „New Dark", j
Aus Anlaß der heldenhaften Rettungstat der „New Fork*« Besatzung tyat der Reichs- und preußische Minister des Inner,, Dr. Frick, an das Hamburgische Staatsamt folgendes TM gramm gerichtet:
»Anläßlich heldenhafter RettungStat der Besatzung „9Zero g)ott* ersuche unverzüglich Einreichung von Vorseblägen zur Beantragung der Rettungsmedaille. Reichs- und preußischer Innen, Minister Tr. Frick." *. .:
Der norwegische Ministerpräsident dankt der Besatzung 1 der „New Jork".
Hamburg, 20. Dez. (DNB.) Der norwegische Ministerpräsident und Minister deS Aeußeren Mowinckel hat an die Hamburg« Amerika-Linie das folgende Telegramm gerichtet:
„Habe eben mit Bewunderung von der Rettung der Besatzung des norwegischen SchisfeS „Sisto" durch die heldenhaften Anstrengungen der Besatzung Ihres Schiffes „New Dork" gelesen- Ich bitte Ihre Gesellschaft, meinen herzlichen Tank entgegenzunehmen und der Besatzung der „New Mark" überbringen zu wollen."
schiebe komm: lunger Erfolg Sotio: fchäil-
Da» Warschauer Elektrizitätswerk beschlagnahmt.
Eine Gerichtsentscheidung gegen französische Unternehmer.
* Warschau, 20. Dez. In Warschau wurde heute eine Entscheidung gefällt in einem Prozeß, den die Stadt Warschau gegen das einer französischen Aktiengesellschaft gehörendeWarschauer Elektrizitätswerk angestrengt Hot. Tie Stadt verlangte sofortige Lösung des KonzessionSvertrageS, der noch aus dem Jahre 1902 stammt. Außerdem forderte sie, daß daS gesamte Eigentum deS Werkes in städtischen Besitz übergehe, sowie sofortige Exmission der französischen Gesellschaft auS sämtlichen Räumlichkeiten. Tie Klage gründet sich im Wesentlichen darauf, baß die französischen KonzessionSinhaber ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen seien.
DaS Handelsgericht ordnete infolgedessen heute vorerst die Beschlagnahme des gesamten beweglichen und unbeweglichen Gesellschafts-Vermögens an und ernannte einen Treuhänder, den früheren Verkehrsminister Kühn.
Dem Prozeß ging eine heftige französisch-polnische Pressepolemik voraus. Von polnischer Seite wurde betont, daß die französischen Eigentümer deS Elektrizitäts-Werkes Gewinne an- ftrebten und erzielten, wie man sie sich nur in Kolonien träumen lassen könnte. Im Interesse des Staates und der öffentlichen Moral müsse diesem Auswuchs fremdländischen Kapitalismus ein Ende gemacht werden.
Hinrichtung eiuer Fra« in England.
Hüll, 19. Dez. (United Preß.) MrS. Ethel Major, eine 43jährige Frau, die wegen Giftmordes an ihrem Gatten vom Lchwurgericht in Lincoln zum Tode verurteilt worden war, wurde heute früh um 9 Uhr durch ben Strang hingerichte t. Dies ist das erstemal feit acht Jahren, baß in England an einer Frau bie Todesstrafe vollzogen wurde. Das Geschworenengericht hatte seinerzeit die Begnadigung der zum Tode verurteilten Frau empfohlen. Mrs. Major behauptete bis zuletzt, daß ihr Mann Selbstmord begangen hatte, legte Berufung gegen bas Todesurteil ein, aber ohne Erfolg. Ein Gesuch um Begnadigung wurde vom Innenminister abgelehnt mit der Begründung, daß er keinen Anlaß sehe, in den gerechten Gang der Gesetze einzugreifen. Auch die letzten Bemühungen dez Oberbürgermeisters von Hüll, der sich die ganze Nacht hindurch bemühte, einen Aufschub der Hinrichtung zu erreichen, waren vergebens. Tie fand zur festgesetzten Zeit statt.
Die letzte Hinrichtung einer Frau in England wurde in Manchester vollzogen, und zwar im Jahre 1926, als eine Mrs. Calvert wegen Ermordung ihrer SBrrtin ihr Leben lassen mußte.
Prozeß gegen einen früheren Bürgermeister.
52 Bonn, 20. Dez. Vor der Großen Strafkammer hat sich des ] frühere Bürgermeister von Siegburg, Ley, wegen fahrlässiger 1 Körperverletzung und Führerflucht nach der Tat zu verantworten^ j ferner wirft die Anklage Ley Anstiftung zur Strasentziehung und H Beiseiteschaffung einer amtlichen Urkunide vor. Mit Ley zusammen 1 sind der Siegburger Beigeordnete Dr. Fußhöller und de» J ehemalige Siegburger Polizeikommissar Günter von BrauniA ichwcig angeklagt. Fußhöller wird der Nötigung unter Miß« 1 brauch der Amtsgewalt und Braunschweig der Urkundenfälschung. J 6cr Steuerhinterziehung, Nötigung unter Mißbrauch der AmtsgceM walt und des Vergehens gegen die Kraftfahazeugverordnung be« i schuldigt.
Die Grundlage des Prozesses bildet ein Unfall, den del W frühere Bürgermeister Ley bei einer Fahrt am 13. August 1933 oci-i | ursacht hat. Ley, der keinen Führerschein besaß, kollidierte auf der.I Landstraße mit einem anderen Wagen, der ins Schleudern geriet -3 und dadurch einen Fußgänger überfuhr, der einen schweren Schädel- 1 bruefi davontrug. Ley war sofort nach dem Unfall mit großerM Geschwindigkeit w e i t e r g e fa h r e n, um sich der Feststellung | feiner Personalien zu entziehen. ES gelang jedoch schließlich, 4 ben Kraftwagen LeyS festzustellen. Diese Ermittlungen gestalteten | sich jedoch infolge des Verhaltens des Beigeordneten Dr. FußhöllerW und des Polizeikommissars von Braunschweig ziemlich schwierig, | 2S?ie die Verhandlung ergab, waren Braunschweig und Dr. Fuß« | fiöHer von Ley beeinflußt und falsch informiert worden. Der B e« M sitzer des Wagens, den Bürgermeister Ley angefahren hatte, ber 1 Bürgermeister i. R. Fußangel, der als Zeuge vernommen | wurde, stellte bei der Besichtigung des Wagens von Ley kurze Zeit 1 nach dem Unfall fest, daß Leys Kraftwagen an den beschädigten 1 StcUen ganz frisch lackiert wovden war. Im Lause ber Untersuchung | erklärte Ley, daß er das Tors Stein, an dessen Eingang sich der J Unfall ereignet hatte, nicht passiert habe. Obwohl Braunschweig | bie Unrichtigkeit dieser Angaben ka n n t e, Nvurde bei der Staats- j anwaltschaft die unrichtige Schilderung aufrechterhalten u und sogar durch eine salsche Fahrtskizze gestützt. Fußhöller erklärte, | bnß seine Angaben bei der Staatsanwaltschaft auf den Informa« 1 Honen Leys beruhten.
Die weitere Verhandlung befaßte sich mit dem Anklagepunkt, | bei dem es sich um dar Verschwinden der Urkunde einer Gehalts- | Pfändung handelt. Braunschweig soll einen nicht zugelassenen | Kraftwagen mehrere Monate benutzt und widerrechtlich daS | Erkennungszeichen mit dem Stempel der Siegburger Polizeibehörde j oetieben haben zur Aufklärung dieser Vergehen ist eine Reihe von j 3eugen geladen, deren Vernehmung in der heutigen Verhandlung | ihren Anfang genommen hat.
Fernsehen ta der Reichskanzler.
Berlin, 20. Dez. (DNB.) Dem Führer und Reichskanzler wurde am Dienstag abend durch den Staatssekretär des ReichSpost- ministeriums Dr. Lhnesorge eine Fernsehübertragung vorgeführt. Mit einem vom Reichspostzentralamt in bet Reichskanzlei aufgestellten Fernsehempfänger wurden verschiedene Ausschnitte aus Tonfilmen, Sendungen des Ultrakurzwellensenders bet Deutschen Reichspost in Bevlin-Witzleben, wohlgelungen ausgenommen.
Knappertsdnsch KleiKt ttt München.
München, 20. Dez. Im Zusammenhang mit Verhandlungen, die die für die künstlerische Geltung der bayerischen Staatstheater verantwortlichen Stellen zu dem Zwecke geführt haben, den StaatS- theatetn durch Erwirkung namhafter Reichsmittel die Möglichkeit voller Entfaltung zu geben, ist in bet Oeffentlichkeit das Gerücht aufgetaucht, daß allenfalls mit einer Neubesetzung ber Postens bei Opemdirektors zu rechnen sei. Dieses Gerücht ist falsch. DaS bayerische Kultusministerium legt Wert auf bie Erklärung, baß Generalmusikdirektor Professor K n a p p e 11S b u s ch für die künstlerische Leitung ber StaatSoper baS Vertrauen des Ministeriums genießt.
Schutzhaft.
Der norddeutsch« Nachrichtendienst der ,DNB' meldet auS Hamburg:
„In dem Walddotf VolkSdotf mußte die Witwe des Bäckers B. in Schutzhaft genommen werden. Bei der Pfundsamm- lung am letzten Sonntag hatte sie die Sammlet mit dem Bemerken abgewiesen, sie habe schon in Hamburg gegeben. Ferner wat es eine Verhöhnung des WinterhilsSwerks, daß die Witwe B. bei einer Kleidetsammlung ein paar Damenreitstiesel sowie ein großes Bündel Smokingschlipse vor einigen Wochen gegeben hatte. Am Montag abend sammelte sich nun eine größere Menschen- menge'oor ber Villa feer Witwe, feie sich in Sprechchören ihrer Erbitterung über bas unsoziale Verhalten Luft machte. Der Ge- meinfeevorstehet begab sich darauf sofort zum Platz, um die Demonstranten zu beschwichtigen. Zwei Polizisten hatten feie lieber* wachung des Hauses übernommen. Als feie Erregung der Menge sich jedoch nicht legen wollte unfe Steine von ber Rückseite her in bie Gewächshäuser flogen, mußte die hamburgische Polizei alarmiert werden, feie bei ihrem Eintreffen feie Witwe B. angesichts der Lage in Schutzhaft nahm."
Gegeu Empfehlung bestimmter Fabrikate in den Schulen.
Dar würtiembergifche Kultusministerium gibt einen Erlaß des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung unb Volksbildung bekannt, in dem es heißt: „Die Deutsche Arbeitsfront hat mir mitgeteilt, daß von ben Leitern und Lehrern in ben Schulen häufig zur Anschaffung nur bie Fabrikate einer Blei- stiftfabrik empfohlen werden. Ein derartiges Verfahren kann ich aus volkswirtschaftlichen und sozialpolitischen Gründen nicht billigen.Durch den Rückgang des Auslandsgeschäftes sind heute alle Firmen mehr denn je auf den heimischen Markt angewiesen. Tie Empfehlung einzelner Fabrikate ober Firmen in ben Schulen kann daher leicht zur Vernichtung kleinerer Betriebe führen und stellt unter Umständen eine ungerechtfertigte Unterbindung einer gesunden Konkurrenz bar. Ich bitte hoher, bie Schulleiter darauf hinzuweisen, daß es unstatthaft ist, im Unterricht Lernmittel einzelner Firmen zu empfehlen ober sogar ihre Anschaffung oder Benutzung zu verlangen."
Schivetzerischr „Lrrigeld"-Re;epte
Zurückweisung im Standerat.
(Drahtmeldung «ns ereS Korrespondenten.)
Der Rundfrmkprozeß.
Die Werag j(Privattelegramm der „Frankfurter Aeitung*.) „ < Berlin, 20. Dez. Sm Rundfunkprozeß äußerte sich heute Rechtsanwalt Joos (Köln) als Zeuge über bie von bet Staatsanwaltschaft gegen Paul Korte erhobene Beschulbigung, daß er in seiner Eigenschaft als früherer Wirtschaftsdirektor derWerag .(Westdeutsche Rundfunk AG) nach Aufdeckung der Unterschlagungen deS Kassierers Schneider diesen begünstigt und daß er versucht habe, ein Strafverfahren gegen Schneider zu verhindern. JooS, der damals Rechtsbeistand der Werag war, erflärtg, Korte habe die Unterschlagungen Schneiders a u f g e b e tf t und keineswegs versucht, sie zu vertuschen. Er habe aber das größte Interesse daran gehabt, daß zunächst ber von Schneiber angerichtete Schaden wieder gutgemacht worden sei, darum sei er ebenso wie der Zeuge selbst gegen die sofortige Einleitung eines StrüfverfahrenS gewesen. Tatsächlich sei eS gelungen, das Mobiliar Schneiders zu beschlagnahmen und tzdarauS 1500 Mark für die Werag zu erlösen. Tann sei aber’ von anderer Seite dar Strafverfahren gegen Schneider, in Gang gesetzt worden. Nun feien alle weiteren Bemühungen gescheitert, au8 ben Vermögens» beständen des Schneider den Schaden zu decken. Eine Begünstigung Schneiders durch Korte sei nicht festzustellen. Er habe vielmehr seine Genugtuung darüber geäußert, daß Schneider festgenommen worden sei.
Dem Angeklagten Korte wurden bie hohen Prozeßkosten vorgehalten, bie aus ber Kasse ber Werag bewilligt wurden, um Angriffe in der Presse gegen ben Intendanten Hardt auf. dem Rechtswege zurückzuweisen. Aus diesen Prozessen sind dem Westdeutschen Rundfunk ungefähr 32 000 Mark Kosten entstanden. — Der Vorsitzende fragte Korte, ob diese Ausgabe sich denn gelohnt habe, um Angriffe gegen einen leitenden Be- amten zurückzuweisen. Korte und Dr. Bredow erklärten, der Rundfunk habe nun einmal die Pflicht gehabt, sich schützend vor seine verleumdeten Angestellten zu stellen. Hätte man diese Prozesse nicht geführt, so wäre der Ruf der Westdeutschen Rundfunks seht geschädigt worden. — Weiter wurde dem Angeklagten vorgehalten, daß aus her Kasse der Rundfunks 900 Reichsmark Schweigegelder an ein Kölner Skandalblatt gezahlt worben seien. Es handelte sich dabei um verleumderische Beschuldigungen gegen den Leiter der Opernabteilung der Kölner Senders.
chen R-
'cher Fü
Gnglaud baut Ftugbaate für den Trausatlautik-vcrkehr.
London, 20. Dez. (Europapreß.) Wie der „Daily H e r a l d' heute meldet, treffen bie führenden englischen Flugzeugwerke gemeinsam Vorbereitungen für ben Bau einer Anzahl neuer Flugboote, die für ben regelmäßigen Luftverkehr zwischen Englanb und Kanada bestimmt sind. Der neue Flugboot- Typ, bet mit Unterstützung des LuftfahrtministeriumS entworfen und erprobt wurde, soll den Flug England—Neufundland ohne Zwischenlandung machen und dabei so viel Fracht mit« nehmen können, daß die wirtschaftliche Grundlage deS neuen Luft- dienstes gesichert erscheint. Außerdem dürste dos englische Post- ministetium für die regelmäßige Beförderung der Briespost von unb nach dem amerikanischen Kontinent sehr erhebliche Subventionen bezahlen.
Rach den Erfahrungen, die man bei dem Verlauf bei L u f t- rennens England—Australien gemacht hat, ist in englischen Regierungskreisen der Wille noch stärket geworden, die Entwicklung des Überseeischen Luftverkehrs mit allen Kräften zu fördern und Englands wichtigste überseeische Besitzunaen durch die Flugpost mit dem Mutterland zu verbinden.
Wichtig für Saarabstimmuugsberechtigte.
Berlin, 20. Dez. (DNB.) Bei der Aufstellung der Listen bet | «aarabitimmungäbereditigten für die Eisenbahnfahrkarte« I bat sich ergeben, daß Briefsendungcn wegen nicht zu treffen- J d e r Anschrift als unbestellbar zurückgekommen sind. Die Saar» 1 abstimmungsberechtigten, welche in letzter Zeit ihren Wohnsitz ver- ändert und ihre neue Anschrift noch nicht gemeldet haben, werden 4 deshalb hiermit gebeten, ihre veränderte Anschrift ihren OrtSgruP«.M pen und ihren Saarobleuten umgehend niitzutcilen, damit die ® Eisenbahnfahrkarten ihnen rechtzeitig und richtig zugcstcllt werde:» | können.
Wie ber „Westdeutsche Beobachter' au? Euskirchen melb* wurde feer Pastor und Präses a. D. Jakob Stüffer wegen SeleS gung fees Führers und Verbreitung unwahrer Gerüchte zu g Monaten Gefängnis verurteilt. Stüffer habe u. A. Jj, hauptet, die NSDAP hätte feie Wahlresultate bei feer letzten S3aM gefälscht.
r Kon gingen t
The x':ci- in jubelte, Ochern < iiine ei «tbingm stM-zeic », daß ' A feen l mtpan» z Mttschais ftsch für Mim vc r Zu < ifei der . Megium 6a in 'be Dm nati innig ent 6ie AÄu 2. Preis : feiner »i
Wohnung-Kultur gesetzlich gesichert.
f* München Der bayrische Mini st errat hat in seiner letzten Sitzung eine Landeswohnungsordnung beschlossen, Sie ist eine Ergänzung ber Bauordnung und besaßt sich mit feen Aufgaben unb feem Umfang ber Wohnungsauflicht und ben öom Staat mit ber Durchführung beauftragten Behörden, ferner bringt sie allgemeine Vorschriften über die Beschaffenheit, Belegung und Benützung der Wohngebäude, Wohnungen und Wohnungsräume. Sodann bosaßt sie sich mit ibem auf hem Führerprinzip aufgebauten Verfahren, in bem 'durch verwaltungsmäßige, polizeiliche und gerichtliche Verfolgung Mißstände a fege stellt werden sollen. Die neue Ordnung will den vorhandenen Woihnungsbestand den neuzeitlichen Anforderungen unb Anschauungen der Wohnungskultur, der Wohnungspflege und der Hygiene anpassen.
In Gellenbeck im Bezirk Osnabrück mürbe ein Müller
Schutz haft genommen, der einen großen Posten Rrg.-M etwa 400 Zentner, unsachgemäß auffee wahrt hatte. Der MggjH wird beschuldigt, daß er das Getreide ab sichtlich verde^W laffcn wollte, um es bann als Futtergetreifee zu höherem verkaufen zu können.
Di, B' r Äkad«
„jsg/e'i LsctCn:
l 1* '■' istch'änüi f 2- „T VA Loli n. ,F Ltstiag »'glaub
^gchniS l0£it de Ift jurist
KURZE MELDUNGEN
Der Reichrerziehungsminister hat auS Anlaß fee$ 175. ®eblJrui tageS von Ernst Moritz Arndt am 26. Dezember öeifg? daß vor den Weihnachtsferien an allen deutschen Schulen „in . feiger Weise dieses Mannes gedacht wird, der in einer Zeit tie^*1 Erniedrigung und höchsten Aufbauwillens einer der großen deutschen Wesens und Vorkämpser deutscher Erneuerung war."' ** i
Freitag, 21. Dezember 1931
treiben wollten, dazu übergegangen, für diesen Verkehr Fahrzeuge einzusetzen, die — wenigstens formell — nicht ihr Eigen- tum waren, sondern Omnibusbesitzern gehörten, die juristisch, wenn auch wohl häufig nicht wirtschaftlich als selbständig gelten mußten. In dieser Weise war jeder Linienverkehr als Gelegenheitsverkehr zu frisieren, auf den die Behörden nach bisher geltendem Recht keinerlei Einfluß ausüben konnten. Die für einen Linienverkehr entscheidende Eigenschaft der Regelmäßigkeit war nämlich erst dann gegeben, wenn derselbe Omnibusbctrieb fünfmal im Monat mit seinen Wagen am gleichen Zielort erschien. Um zu vermeiden, daß dieser Tatbestand sich ergab, genügte es also, daß von dem Unternehmen, das ein Liniennetz einrichten wollte, eine ausreichende Anzahl von OmnibuS- besitzern herangezogen wurde und daß deren Wagen ang'e- mietet und dann auf den einzelnen Strecken mit so großen zeitlichen Abständen abwechselnd cingesptzt wurden, daß sie höchstens nur viermal im Monat dieselbe Station berührten.
Diesen offensichtlich auf Umgehung der Notverordnung gerichteten Methoden gegenüber sahen sich die Behörden mamtlos, obwohl schon die alte Notverordnung die General- klausel enthielt, daß die Genehmigungspflicht durch Mißbrauch von normen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes nicht umgangen werden können. Diese Klausel ist auch in das Gesetz übernommen worden, jedoch mit der Erweiterung, daß neben dem bürgerlichen Recht auch das Handelsrecht angeführt wird. Nach den bisherigen Erfahrungen hätte diese Bestimmung aber wohl in Zukunft ebensowenig tote, vorher den Behörden die Handhabe geboten, um sich den erstrebten Einfluß auf den gewerbsmäßigen Personenkraftverkehr in allen seinen Formen zu sichern. Unabhängig von der gesetzlichen Neuregelung ist allerdings beabsichtigt, die Verkehrsunternehmen schärfer darauf zu überwachen, ob sie die Genehmigungspslicht umgehen; ein Ende November