r. 166 Drittes Worgenblatt. SvWMWIa Mw». Dtenslsg, 17. Juni 190®

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Privat - Arprschcn der Frankfurter Zeitung.

W Wie«, 16. Juni 11.15 N. JmBudqetausschusse hat sich heute eine große Debatte über die Angriffe des Alldeutschen Berger auf die DonaudampsschifffahrtSgelellschaft entwickelt, wobei Handelsminister Baron C a l l und Sektionschef S t i b r a l eine aktenmäßige Widerlegung seitens der Gesellschaft vorbrachte». Ein Beschluß wurde nicht gesüßt. Minister Razek war heute in Wien und konferirte mit dem MinisterprSsi. deute» Körber und dem Obmann deS Czechenklubs Pacak. Un­zweifelhaft wird Rezek nach de« Vertagung des Reichsrathes wieder iu'S Amt eingesetzt.

Mrrlfffls tetrgraphisches Csrrespsnden?- Bureau.

Düsseldorf. 16. Juni. Unter Theilnahme von 1500 Mit- Medern begann heute die 43. Hauptversammlung des Ver­eins deutscher Ingenieure. Nach einer Ansprache des Vorsitzenden Generaldirektors Oechelhäuser wurde Regierungsrath Prof. Slaby die Grashof - Denk­münze verliehen. Es folgte die Erstattung des Ge­schäftsberichtes, an welche sich Vorträge schlossen.

London, 16. Juni. Bei Berathung des Finanzge­setzentwurfes erklärt Schatzkanzler Hicks Beach sich mit dem Abänderungsvorschläge einverstanden, nach dem der Zoll auf Getreideabfälle, die als Viehfutter verwendet werden, von 3 auf 1% Pence herabgesetzt werden soll. Der Abänderungsvorschlag wurde vom Hause angenommen.

Das fünfzigjährige Jubiläum des Germanischen Museums.

(Wvlff'L telegr. Corresp..Bureau.)

Nürnberg, 16. Juni. Die vom Kaiser dem Ger­manischen Museum geschenkte Siegels a m m - lung enthält Nachbildungen der von den deutschen Königen und Kaiser in der Zeit von 752 bis 1806 geführten Siegel, denen sich auch die der Siegel der Kaiserinnen, der Land­frieder sowie Reichsvikariate beigesellen und unter denen die Fälschungen eine besondere Abtheilung bilden. Diese Ab­formungen sind von dem kgl. sächsischen Staatsarchivar Ober­regierungsrath Dr. Posse in Dresden in dreißigjähriger unermüdlicher Sammelarbeit zusammengebracht. Die Stücke, nach unmittelbar von den Siegeln genommenen Abdrücken auf galvanischemWege hergestellt, echt versilbert,sind historisch wie künstlerisch gleich bedeutsame Darstellungen. Die Schrift der alten Siegel geben sie in voller Klarheit wieder und bieten in dieser Vollständigkeit nirgends mehr vorhandenes Material. Die Sammlung wird ergänzt durch Nachbildungen der Siegel des Kaisers Wilhelm, des Kaisers Friedrich und des regierenden Kaisers sowie durch die Siegel des neuen DeutschenReiches. Die untere Hälfte des vierthürigenSchran- kes enthält in 56 Schubfächern die ganze zeitlich geordnete Sammlung. Im oberen Theile des Schrankes, der für eine Vergrößerung der Sammlung Raum bietet, sind eine Anzahl besonders interessanter Stücke zur Schau gestellt, so die Siegel Gipins, Karls des Großen, Ottos des Großen, Lud­wigs des Bayern, Maximilians und Anderer. Der Prunk­schrank ist von Baurath Erhardt, dem Restaurator der Dome in Schleswig und Bremen, in romantischer Stilform entworfen und vom sächsischen Hoflieferanten O. L. F r i e d- r i ch in Dresden ausgeführt. Er ist aus altem braun geton­ten Eichenholz gearbeitet, mit reiche nMesfingbeschlägen gra- virt, gepunzt, darauf galvanisch verkupfert und brünirt. Ueber den Thüren, unter der flach modellirten Kaiserkrone be­findet sich eine Metalltafel mit. der Widmungsschrifi: Museo Germanico Wilhelmus II. Imperator. Impera« torum Sigilla, in großen römischen Buchstaben. Die In­schrift ist dem aus dem 11. Jahrhundert stammenden Liber Aureus in Brünn entnommen. Den Abschluß der In­schrift bildet das Verbriefungswappen der Hohenzollern- schen Burggrafen von Nürnberg. Der über drei Meter hohe Schrank, der mit silberglänzenden Siegeln und wie bei Altar­bildern geöffneten oberen Flügelthüren einen prächtigen An­blick gewährt, steht auf einer Estrade des neu eröffneten Waffensaales aufgestellt.

Men, 16. Juni. Das Abgeordnetenhaus be­endete die Generaldebatte über die Fahrkarten- Steuervorlage. Die Anträge auf Rückverlveisung der Vorlage an den Ausschuß wurden abgelehnt, und das Ein­gehen in die Spezialdebatte beschlossen.

Deutsches Reich.

* Frankfurt, 16. Juni.

Eine Delegirtenkonferenz der Vorstände sämmt­licher preußischer Anwaltskammern, die Ende vorigen Monats in Berlin tagte, hat nach der »Deutschen Juristenztg." in Bezug aus die Frage der Prozeßver­schleppungen und der neuen Gerichtsvollzieherordnung eine Verwahrung an den Justizminister gegen die Be­hauptung gerichtet, daß die Rechtsanwälte zum Schaden der Rechtspflege und der Rechte der Parteien Prozesse verschleppte», ebenso gegen die Ausführung in der Denkschrift über die Ge- richtsvollzieherordnovg, daß das Widerstreben der Rechtsan­wälte gegen die Neuordnung des Gerichtsvollzieherwesens auf einen einseitigen Jnteressenstandpunkt zurückzujühren sei.

Ans Schleswig-Holstein, 14. Juni. Die schleswig- holsteinischen B ü n d l e r haben in der letzten Zeit recht viel Pech gehabt. Ihr bisheriger Provinzialvorsitzender, Guts­besitzer Milbera - Augustenhof, war krankheitshalber ge­zwungen, sein Amt nieoerzulegen; er erhielt den Grafen Reventlow- Wulfshagen zum Nachfolger. Früher war dieser Herr Sozialdemokrat, und ihm war während seiner Thätigkeit als Rechtsanwalt in Kiel die Vertheidigung in fast allen von sozialdemokratischer Seite geführten Prozessen über­tragen. Nachdem er Besitzer des Gutes Wulfshagen geworden war, freundete er sich mit den Antisemiten an und wurde auch bald der Führer des kleinen Antisemitenhäufleins in der Provinz. Sein Avancement zum Provinzialvorsitzenden des Bundes der Landwirthe hat viele, sonst dem Agrarbund nicht fernstehende Kreise arg verschnupft. Bereits kurz nach dem Bekanntwerden der Wahl erklärten dieFlensburger Nachrichten", die bis dahin den Agrariern alle möglichen Gefälligkeiten erwiesen und ihre Waschzettel stets kritiklos ausgenommen hatten, daß sie jetzt nicht mehr mitthun würden. Die Bündler in der Landschaft Angeln, unter denen sich einige Heißsporne befinden, hatten dem Blaste den Boykott ange­droht, worauf es sich in aller Form von dem Bunde der Landwirthe lossagte. In ihrer . Verlegenheit wissen die Bündler jetzt nicht, was sie thun sollen, um den Bewohnern des platten Landes durch das Mittel der Presse näherzu­steten. Wie verlautet, wollen sie nunmehr dieAngler Landpost", ein kleines Winkelblättchen, welches in dem etwas über 1000 Einwohner zählenden Dorfe Süderbrarup er- schemt, in eine täglich erscheinende Zeitung umwandeln. Wenn sie dem Verleger nicht bedcutcttde Unterstützungen in Baar zufließen lassen, wird diese Verändemng jedenfalls den Ruin des Blattes, das bisher dreimal wöchentlich er­schien und nur eine kleine Auflage hat, herbeiführen müssen. Eine der ersten Aufgaben des Blattes dürste wohl die Unter­stützung der Reichstagskandidatur des Grafen Reventlow im Wahlkreise Schleswig-Eckernförde sein. Ob die vereinigten Anstrengungen der Agrarier und Antisemiten, ihren Führer ins Parlament zu bringen, diesmal Erfolg haben werden, erscheint recht zweifelhaft, da sich gegen die Person des Grafen ein stets wachsender Widerstand- selbst in den Reihen der dem Bunde nahestehenden Parteien geltend macht. Bezeichnend ist übrigens, oaß die Bündler es vorrieben, sich in die unmittel­

bar bevorstchrnde Landtagswahl im Steife Schleswig nicht einzumischen. Man ermattet, daß bet Landrath v. Alten, dessen Wahl bekanntlich kasfitt wurde, wiederaewählt wird. Herr v. Alten weilt gegenwärtig in Marokko; ihn kann also diesmal bet Vorwurf der Wahlbe­einflussung nicht treffen wie bei bet letzten Wahl. Seine Wählet halten stotz seiner Ablehnung an der Kandidatur v. Alten fest

Frankreich.

Nochmals die Rede von JaurdS.

Zs Paris, 15. Juni. GLrault-Richard, der poli­tische und journalistische Adjutant des Abgeordnete» I a «r e S, kommentirt heute in bet .Petitr Republique* die DonnerstagS- Rebe feines Meisters über die Frage der internationalen Ab­rüstung. Er vettheidigt JaureS gegen die Mißdeutungen, welche DLroulede und Dtumont, die reinen Apostel des CäsotismuS und des KletikaliSmus, jener Rede gegeben haben, indem sie unterstellten, Jaures habe als Führer der Re­gierungsmehrheit den Verzicht auf Elsaß - Lothringen und die Unfähigkeit bet Republik, die beiden verlorenen Provinzen wiederzuerobern, ausgesprochen. Jaures hatte von dem Wort GambettaS reden wollen, «wonach man nie davon sprechen dürfe, aber immer daran denken müsse"; Jaures selbst hat aber in seiner Rede ebenfalls das Wort Elsaß-Lothringen nicht über feine Lippen gebracht, obwohl es ihm ein Zwischenruf des Nationalisten Tournade, des Besiegers Henri BrissonS, in die Erinnerung brachte. James sprach auch mitfeinem Wort von dem Frankfurter Friedensvertrag. Man konnte glaube», daß James durch den ihm entgegenlärmenden Widerspruch verhindert wurde, die unheilvolle Wirkung des Gambetta'schm Spruchs »eiset auszumalen. Diese Ver­muthung wird nun aber heute von der »Petite Republique" entkräftet. Girault - Richard verdolmetscht darin die Idee James' wie folgt: »Wir haben niemals Frankreich zugemuthet, Elsaß-Lothringen aufzugeben, wir haben uns im Gegentheil immer gegen jeden Völkerraub erhoben. Wir haben immer das Recht der ihremVaterland entrissenen Völkerschaften vertheidigt, frei über sich zu verfügen. Wir erwarten aber den Akt aus- gleichender Gerechtigkeit, den die Revanche-Helden nicht mit den Waffen vollbringen konnten« und den sie mit ihrem Geschrei nm verzögern von dem internationalen Proletariat, das, selbst unterdrückt, der natürliche Vertheidiger des Rechts der Uuter- diücklm ist.- Die Idee, welche die Sozialisten und Jaures leitet, ist also so zu formuliren: Wenn eines Tages in Frankreich und in Deutschland daS Proletariat zu entscheiden haben wird, so steht es den Elsässern und Lothringem frei, sich Frankreich anzu­schließen oder bei Deutschland zu verbleiben, wie eS ihnen be­liebt. Unter der Herrschaft deS internationale» Sozialismus würde die nationale Verschiedenheit aber ihre Bedeutung verlieren und die Elsaß»Lothringer hätten kaum mehr daS Bedürfniß, zwischen dem Osten oder Westen zu wählen. Man ersieht daraus, daß Jaures viel eher dazu neigt, die nationale Frage der Zugehörigkeit Elsaß-Lothringens zu einem Mittel der Propaganda für den Sozialismus zu machen, und daß er noch ziemlich weit davon entfernt ist, sie als gelöst und gegenstandslos anzusehen. Ob diese neue sozialistische Formel in Frankreich selbst eine Zugkraft auf die Masse au«- üben wird, ist schwer vorauszusagen; in ruhigen Zeiten diskutirt man gern abstrakte Ideen, bis ein grober Zwischenfall die alte Leidenschaft wieder wachruft, das Naheliegende vergessen macht und das Vergangene in der Erinnerung wieder auflebcn läßt. Es wäre Unrecht, sich darüber zu täuschen, denn die historische Tradition ist gewiß in Deutschland nicht weniger wirksam als in Frankreich; jo lange man in Deutschland rüstet und Kriegs­lieder singt, wird sich wohl auch kaum in Frankreich eine Mehr­heit für die Abrüstung und das Vergessen bet nationalen Wünsche fiiiben.

Vermischtes.

Köln, 16. Juni. DieKölnischeZeitung" ging ant 9. Juni 1802 in den Besitz der Erben Schaubergs über. Zur Feier des hundertjährigen Besitzes versammelten sich gestern Vormittag Besitzer, Leiter und Mitarbeiter in einem der großen Säle der Druckerei zu einem Festakt, bei dem Kommerzienrath Dr. Joseph Neven-Dumont einen historisch-krittschen Rückblick gab. Redner theilte dann die anläßlich des Jubiläums erfolgten Stiftungen mit. Regierungspräsident v. B a I a n hob hervor, es liege dem Staate in den jetzigen bewegten Zeiten unendlich viel an einem so guten Verhältniß zwischen Arbeitgeber und Arbeit­nehmern. Redner theilte eine Reihe von Ordensaus­zeichnungen an Angestellte mit.

Grimma, 16. Juni. In Ragewitz bei Mutzschen brannten gestern Nachmittag der Fürder schacht und der massive Förderthurm des Schippanschen Kohlen­bergwerks aus. Heute ftüh gegen vier Uhr geriethen der Obersteiger und drei Bergleute, als sie in das Werk eindrangen, durch Brandgase in Ersttckungsgefahr. Die drei Arbeiter vermochten sich zu retten. Der Obersteiger wurde im Laufe des Vormittags als Leiche zu Tage gefördett. Ein anderer Arbeiter, der heute Vormittag einstteg, fand gleichfalls den Tod.

z Friedrichshafen a. Bodenseee, 15. Juni. Die traditio­nelle Zusammenkunft der Offiziere der Bodensee­ufergarnisonen ging gestern hier vor sich. In der idyllischen Bucht vor dem Schlosse war Flottenparade, worauf die Einfahrt der vier Dampfboote unter klingendem Spiel in den festlich geschmückten Hafen erfolgte. Nach der Land­ung begaben sich die Offiziere in das Kurhaus, wo ein kameradschaftliches Vereinigungsfest gefeiert wurde, an wel­chem auch der König von Württemberg und der komman- dirende General des XIII. Armeeekorps, v. Hugo, theilna- men. Abends waren Hafen und See beleuchtet.

Preußischer Landtag.

(Privattelegr. der »Franks. Ztg/

N Berlin, 16. Juni.

Abgeordnetenhaus.

Dritte Lesung des Ausführungsgesetzes zur Fleischbeschau.

Die Generaldebatte dreht sich hauptsächlich um die §§ 4 und 13. § 4 (früher 4 a) schreibt vor, daß frisches Fleisch, das einer amtlichen Untersuchung durch approbitte Thier­ärzte nach Maßgabe des Reichsgesetzes unterlegen hat, einer nochmaligen Untersuchung auch in Gemein­de n mit Schlachthauszwang nur zu dem Zweck unterworfen werden darf, um festzustellen, ob das Fleisch inzwischen ver­dorben ist, oder sonst eine gesundheitsschädliche Veränderung seiner Beschaffenheit erlitten hat. Nach § 13 sollen für diese zweite Untersuchung Gebühren nicht erhoben wer­den.

Ein Antrag Ehlers will die betreffende Bestim­mung in § 13 dahin ändern, daß gesagt wird: Jedoch ist von der Gebühr für die Untersuchung frischen Fleisches, welches einer amtlichen Untersuchung durch beamtete oder für solche Untersuchungen von der Landespolizeibehörde bestellte ap­probirte Thierärzte nach Maßgabe des Reichsgesetzes bereits unterlegen hat, der Betrag der für die erste Untersuchung zu zahlenden Gebühr in Abzug zu bringen.

Ein Antrag Martens snatl.) will § 4 wie folgt fassen: Wenn frisches Fleisch, welches einer amtlichen Unter­suchung durch approbitte Thierärzte nach Maßgabe des Reichsgesetzes unterlegen hat, in Gemeinden mit Schlacht­hauszwang einer abermaligen amtlichen Untersuchung unter­worfen wird, so dürfen G^ühren nur bann erhoben werden, wenn durch die Untersuchung die Genußuntauglichkeit des Fleisches erwiesen wird. Ein weiterer Antrag Mattens will den 2. Absatz des § 4 streichen, wonach eine doppelte Untersuchung auf Trichinen in allen Fällen ausgeschlossen fein soll.

Ein Antrag Heye (fteikons.) will nur den Charakter der in § 4 vorgeschriebenen amtlichen Untersuchung deutlich ftstlegen, indem gesagt werden soll, daß fttsches Fleisch, wel­ches einer amtlichen Untersuchung durch beamteteoder für solche Untersuchungen von der Landes- Polizeibehörde bestellte" approbitte Thierärzte nach Maßgabe des Reichsgesetzes unterlegen hat, nicht noch­mals untersucht werden darf. Ferner soll die bezügliche Be- sttmmung des § 13 wie folgt gefaßt werden: Jedoch dürfen für die nach § 4 zulässigen abermaligen Untersuchungen fttschen Fleisches Gebühren nicht erhoben werden, sofern bei der Untersuchung festgestellt wird, daß das Fleisch inzwischen nicht verdorben ist oder sonst eine gesundheitsschädliche Ver­änderung seiner Beschaffenheit nicht erlitten hat.

Wg. Ehlers (fress. Vgg.) erneut seinen Widerspruch gegen die Beschlüsse des Hauses zu 8 4 und § 13, die mit fcteu Grundlagen des Gemeindeabgabengesetzes brechen und die Rentabilität b#r Schlachthäuser in Gefahr bringen, welche sich zu diesen Untettuchungen auf das Drängen der Re­gierung verstanden haben in der Annahme, daß ihnen zur Deckung der Kosten gemäß den Bestimmungen des Gemeinde­abgabengesetzes die Erhebungen von Gebühren gestatttt werde. Von einem Versuche, auf dem Wege der Gebühren­erhebung für die Untersuchung die Zufuhr auswärtigen Fleisches zu beschränken, könne keine Rede sein. Redner exem- plifizitt des Weiteren auf die Danziger Verhältnisse und er­sucht dringnd um eine Aenderung der Beschlüsse zweiter Les­ung. Konservative Politik sei es nicht, die Grundlagen einer Gesetzgebung über Nacht umzustürzen. Wolle man den § 4 nicht einfach beseitigen und sich mit einer Resolution zu Gunsten einer Reform des Schlachthaus- und Kommunal- abgabeugesetzes beschränken, so bitte er auf jeden Fall um eine Aenderung des § 13 dahin, daß die zweite Untersuchung zugelassen und nur gestattet wird, daß die Kosten der ersten Untersuchung von der Untersuchungsgebühr abgezogen werden.

Abg. Heye (frl.) begründet seine Anträge.

Abg. Schmitz (Etc.) bestreitet, daß hier ein Verstoß gegen das Gemeindeabgabengesetz vorliege. Wenn daS Ge­setz die Erhebungen von Gebühren zulasse, so sei das anderer­seits gesetzliche Pflicht, dafür zu sorgen, daß keine über­mäßigen Gebühren erhoben werden und das Fleisch dadurch über Gebühr vettheuett wird. Weiter wünscht Redner zu wissen, ob durch die Bestimmungen des § 1, daß bei Haus­schlachtungen die Trichinenschau unterbleiben darf, soweit durch Polizeiverordnung nicht etwas anderes bestimmt ist, die bestehenden Polizeiverordnungen Gesetzeskraft erhalten sollen.

Minister v. Hammerstein verneint diese Frage. Jede Po­lizeiverordnung könne auch in Zukunft aufgehoben und ge­ändert werden. Durch die Beschlüsse des Hauses sei die Re­gierung in eine schwierige Lage gebracht worden, insbeson­dere durch die Beschlüsse zu § 4 und 13. Man kann nicht auf der einen Seite eineUntersuchung von Fleisch zulassen und auf der anderen Seite Gebührenfreiheit festsetzen .Die Er­hebung von Schlachthausgebühren ist auch für das auswätts eingeführte Fleisch zulässig. Diese Gebühren bestehen aus den Kosten für die Untersuchung und aus einem gewissen Zu­schläge, und der betreffende Paragraph des Gemeindeab­gabengesetzes hat es vielen Gemeinden ermöglicht, auf Wunsch der Regierung öffentliche Schlachthäuser zu errichten, die Hunderte von Millionen kosten, und diese Millionen sind aus Anleihen bestritten und fundirt auf den gesetzlichen zu­lässigen Gebühren. Werden diese Gebühren den Gemeinden ohne Weiteres genommen, so werden die Verwaltungen zahlreicher Gemeinden in große Verlegenheit gebracht; denn es wird kaum zulässig fein, die vielfach schon hohe Einkom­mensteuer noch höher zu schrauben. Denkt man an eine Aen­derung des Gemeindeabgabengesetzes, so möge man einen Initiativantrag einbringen oder bis zur Neuregelung der Schlachthausgesetzgebung warten. Ein solches Gesetz ist nahe­zu fettig gestellt und wird dem Landtage in der nächsten Ses­sion zweifellos vorgelegt werden. Heute hält es schwer, für die Regierung und für die Kommunalverwaltungen, die Tragweite der Bestimmungen zu übersehen; deshalb bitte er in erster Linie um Beseitigung des § 4, oder darum, ihn soweit zu ändern, daß sich seine Tragweite übersehen läßt. Das geschehe am besten durch Annahme eines (inzwischen eingelaufenen) Antrages von Mendel, wonach die umstrittenen Bestimmungen des § 13 am 1. Oktober 1904 in Kraft treten sollen.

Abg. Dr. Langerhans (frs. Vp.) bekämpft § 4 und nimmt die Stadt Berlin gegen den Vorwurf in Schutz, daß sie zu hohe Gebühren erhebe.

Abg. 9ting (JE,) findet es merkwürdig, daß dieselben Bür­germeister, die vor kurzem in Berlin gegen jede Fleischver- tijeuerung protcstitt haben, jetzt ein Ausnahmegesetz für die Städte verlangen, welches eine Flcischvertheuerung durch die doppelte Erhebung von Gebühren ermöglicht. Dieser § 4 habe doch in dem ursprünglichen Entwurf der Regierung zum Reichs-Flesschbeschau-Gesetz bereits gestanden; um aber den Kommunen Gelegenheit zu geben, für eine anderweite Deckung dieser Ausgaben sich bei Zeiten einzurichten, em­pfehle er die Annahme des Antrages von Mendel, obwohl er die Berechtigung dieser Bevorzugung der großen Städte nicht anerkennen könne. Was bedeute es denn z. B. für Dan­zig, wenn die Gebühren für die Untersuchung auswärtigen Fleisches in Höhe von 46,000 Mk. in Zukunft fottfallen?

Abg. Martens (nl.) empfiehlt seinen Antrag.

Nach einer weiteren Ausführung des Abg. Mendel, der an die Linke appellitt, ihren Widerspruch fallen zu lassen, damit das Fleischbeschaugesetz endlich in Kraft treten könne zum Wohle der Städte und der Konsumenten, wird ein Schlußantrag angenommen.

§ 1 nimmt die Hausschlachtung von der Tttchiuenschau aus und bestimmt u. A., daß als eigener Haushalt nicht anzu­sehen ist der Haushalt der Kasernen, Krankenhäuser, Er­ziehungsanstalten, Spesseanstalten rc.

Ilbg. Wolf (nass.) will auch den Haushalt der Handwerker, Land- und For st Wirthe aus­genommen wissen, sofern von ihnen mehr als 10 Arbei­ter oder Arbeiterinnen regelmäßig beschäftigt werden, welche sie selbst beköstigen. Abg. v. Eynatten (Ctr.) bekämpft den Antrag als praktisch nicht durchführbar.

Der. Antrag wird gegen die Stimmen der Freisin­nigen, Nationalliberalen und des Abg. Frhr. v. Zedlitz (frf.) abgelehnt und § 3 gegen die Freisinnigen und National- liberalen in der Fassung zweiter Lesung auftecht erhalten.

§ 2 unterwirft das aus anderen Bundes st aa- ten eingefühtte, nicht untersuchte Fleisch der Trichinen­schau. Abg. Hodler (Ctt.) beantragt entsprechend dem in zWetter Lesung gestrichenen § 3 der Regierungsvorlage fol­gende Bestimmung als § 2 a wieder einzufügen:Die amt­liche Untersuchung auf Trichinen findet in den Hohen- zollernschen Landen nur statt, soweit cs durch die Polizeiverordnung bestimmt wird. Solange hiernach eine Trichinenschau nicht allgemein erfolgt, findet die Vorschrift be§ § 2 auch auf das aus den Hohenzollernschen Landen eingefühtte Fleisch von Schweinen und Wildschweinen An­wendung." Gegen die Linke wird dieser Antrag ange­nommen.

Dann kommt die Spezialdebatte zu § 4 und den dazu gestellten oben mitgeteilten Anträgen.

Abg. Ehlers (frf. Vgg.) verzichtet auf weitere Ausführ­ungen und konstatitt nur, daß Konservative und Centrum in diesem Hause die Gewalt haben und die Gesetze machen, wie sie wollen. (Unruhe rechts und im Centrum.)

Abg. Dr. Sattler (natl.) weist auf die Ueber "türzung hin, mit welcher dieses Gesetz gemacht wird. Die Regier­ung habe diese wichtige Vorlage erst im letzten Stadium der Session eingebracht, und dann seien in der Kommission mit einer Plötzlichkeit die wichtigsten Bestimmungen eingeschaltet worden, ohne daß man sich der Tragweite bewußt geworden sei. Die wichttgsten Abänderungen seien erst heute früh be­kannt geworden, und nichts sei charaktettsttscher für diese Art von Gesetzesmacherei, als daß der Antrag Herold-von Men­del, welcher die Gebührensteiheit um 2 Jahre hinausschieben soll, erst dahin lautete, daß, die betreffende Bestimmung nicht vor dem 1. Oktober 1904 in Kraft treten soll, und bann dahin geändert wurde, daß die Bestimmung am 1. Oktober 1904 in Kraft treten soll. Der Unterschied liegt auf der Hand. Die Mehrheit aber scheint zu ahnen, daß sie einen

dummen Stteich gemacht hat. Unter diesen Umständen fei es besser, gegen diesen Paragraphen zu stimmen, zumal das neue Schlachthausgesetz in sicherer Aussicht steht.

Abg. Herold (Ctr.) bestreitet dem Abg. Sattler das^ Recht, von einer Ueberftürzung der Berathung zu reden/ während er doch über die gleichzeitig eingebrachte Polenvor­lage keinen Widerspruch erhoben habe, und tritt für die Vor­lage ein.

Abg. Ring (k.) ersieht aus der Rede des Abg. (sattlet*1 daß die Linke das Gesetz noch nicht verstanden hat.

Abg. Ehlers (fress. Vgg.) macht den Abg. Herold darauf, aufmerksam, daß die Bestimmung des § 4 allerdings in der ursprünglichen Reichsvorlage gestanden hat, aber auf Be­treiben der Interessenten und namentlich der preußisches Regierung wieder befettigt worden ist, und daß also die Städte wohl annehmen dürfen, ihnen werde nichts geschehen.- Diese Bestimmung ist im Reichstag ohne jeden Widerspruch auch der Herren von der Rechten beseitigt worden. Dort find sie nicht so zahlreich wie hier und müssen Rücksicht nehmen; hier haben sie die Mehrheit und üben Gewalt.

§ 4 wird unverändert angenommen. § 13 regelt die Gebührenfrage und bestimmt u. A daß die K ost e n der Untersuchung des von auswärts eingefühtteir Fleisches von der Schlachthausgemeinde getra­gen werde, falls Gebühren dafür erhoben werden.

Ein Antrag Heye (freitonf.) will der Schlachthaus- gemeinde die Kosten nur dann auferlegen, wenn die Unter­suchung durch Gemeindebeschluß angeordnet wird. Mit dieser Aenderung wird § 13 angenommen. Die Gebüh-- renfrei^eit für die nach § 4 zulässige Untersuchung bleibt aufrechterhalten, der Rest des Gesetzes wird unverändert angenommen.

Nach § 20 tritt das Gesetz, soweit es sich um die zu seiner Durchführung erforderlichen Maßnahmen handelt, sofort, im Uebrigen zugleich mit § 1 des Reichsgesetzes in Kraft. Diese Bestimmung wird angenommen mit der Aenderung (Antrag Herold von Mendel), daß § 4 auch erst am 1. Oktober 1904 in Kraft tritt.

Der sofortigen Vornahme der Gesammtabstim- mung widerspricht Abg. Dr. Langerhans. (Entrüstung rechts und im Centrum.)

Inzwischen werden Petitionen erledigt. Petttionen um Neuordnung der Äesoldungsverhältnisfe der B a h n- ste t g schaff ne r werden theils durch Ueberweisung als Material, theils durch Tagesordnung erledigt. Petttionen der Hllfsbahnsteigschaffner, der Bahnwär- ter, der Block- und H alt ep unkt wär ter, der Bremser, der Eisenbahnschaffner, der B r ü- ckenwärter und Eisenbahnhandwerker und Arbeiter um Verbesserung der Anstellungs- und Besol- dungsverhältnssse werden durch Tagesordnung erledigt.

Nachdem dann die gedruckte Zusammenstellung der Be­schlüsse dritter Lesung erschienen ist, wird das Ausführ- ungsgesetz zur Fleischbeschau gegen die Stim-! men her Freisinnigen und der Mehrheit der Nationalliberalen angenommen.

Dann wird die Berathung der Petitionen fortge­setzt, Petitionen der H i l f s I a d e m e i st e r um Verbesser- ung ihrer Lage werden theils als Material überwiesen, theils durch Tagesordnung erledigt, ebenso Petitionen der Maschinenwärter, derRangirmeister, der Rottenführer, der Weichensteller, der HilfS- weichenstellcr und Eisenbahnwerfführer. Morgen 2 Uhr: Pe­titionen. Schluß 0/2 Uhr.

N Berlin, 16. Juni.

(Herrenhaus.)

Das Herrenhaus nahm im weiteren Verlauf seiner Be­rathung die Gesetzentwürfe über Vorausleistungen zum Wegebau und bett, die Unfallfürsorge für Gefangene an und berieth den Antrag Levetzotu über die Bekämpfung des übertriebenen Al -> koholgenusses, ein Antrag, der sich deckt mit dem hrt Abgeordnetenhause angenommenen Antrag Douglas.

Minister v. Hammerstein äußert sich entgegenkommend wie im Abgeordnetenhause.

Oberbürgermeister Sttnckmann-Hilbeshcim drückt feind fjreubc darüber aus, daß die Regierung diesem Anträge sym­pathisch gegenüber stehe, sich der Tragweite dieser ganzen Angelegenheit bewußt sei und gewillt sei, in eine eingehende Prüfung der Frage einzutreten, um einem Übermäßigen Al­koholmißbrauch nach Kräften entgegenzutreten. Alle Ressorts des Ministeriums könnten und müßten auf diesem Gebiete! thätig sein, vor Allem das Kultusministerium. Gerade die Aerzte könnten hier eine segensreiche Thätigkeit entfalten, mehr noch als Schule und Geistliche. Wie manche Leute gäbe es, die von einem Geistlichen nichts wissen wollten, die aber einem Arzte, her sie über die verderblichen Folgen des Alko­holmißbrauches belehrte, wohl ein williges Ohr schenken wür­den. Es wäre auch sehr zu wünschen, wenn die Regierung zu dem nächsten Kongreß zur Bekämpfung des Alkohols einen Vertreter entsenden würde. Der Redner tritt für eine Neu­regelung des K 0 n z e s s i 0 n s w e s e n s ein. Vor Allem müsse genau die Bedürfnißfrage geprüft werden. Auf diesem Standpunkt stünden auch die besseren Gastwirthe. Ein großer Erfolg würde schon erzielt, wenn man ein scharfes Augenmerk auf den Kleinhandel haben werde, da dieser sich in den meisten Fällen der Kontrolle entzieht. Der Redner empfiehlt, eine Kommission aus Vertretern der Regierung zu bilden, zu denen auch diejenigen hinzuzuziehen seien, die sich die Bekämpfung der Trunksucht zu ihrer Aufgabe ge­macht haben. ,

Graf v. Kospoth erklärt sich mit dem Antrag einver­standen. Der Antrag schieße nicht so über das Ziel hinaus, wie die Bestrebungen der Vereine, die sich zu sehr an das blaue Kreuz anlehnten. Das Vorbild der amerikanischen Temperenz darf für uns nicht maßgebend werden. Man bars, nicht so wett gehen, wie in einer Anstatt in Amerika, wo jeher Kabelt entfernt wird, dem nachgewiesen wird, baß er auch nur einen Tropfen Alkohol getrunken hat. In der meiner Aufsicht unterstehenden Anstalt wissen die Obersekundaner und Primaner die ohne besondere Aufsicht ausgehen dürfen, sehr wohl, daß sie sich den Genuß einiger Gläser Bier ge­statten dürfen, und ich selber lege alle 14 Tage ein Fäßchen auf (Heiterkeit) für die an die Anstatt kommanbitien Offi­ziere. Es wird bann gesungen und getrunken unb es herrscht harmlose Fröhlichkeit. Jedenfalls ist das auch kein geeignetes Mittel, die Säufer durch bildliche Darstellungen abschrecken zu wollen, wie z. B. durch den Anblick eines durch den Alko- holgenuffes verunstalteten Magens eines alten Trinkers (Heiterkeit). Dann hat man über das übermäßige Trinken der Studenten geklagt. Ich bin selber ein alter Corpsbursch, bei mir ist der Magen wieder gesund geworden (Heiterkeit)! aber her Trinkzwang ist gewiß eine schlechte Sache. Ich habe in Kosen ben Antrag gestellt, den Trink­zwang bei den Corps aufzuheben. Ein Witzhlatt hat sich der Sache bemächtigt unb läßt ben Studenten sagen: Mir ist es ganz egal, ob her Zwang aufhören wird ober nicht, ich saufe freiwillig weiter. (Hciterkett.) Die alten Deutschen, die doch Meth und Bier tranken, haben die stärkste siegreichste Nation aufs Haupt geschlagen. Die ^Regierung möge nur dafür sorgen, daß der Branntwein nicht im Uebermaß getrun­ken werde. (Beifall.)

Graf v. Schlieven ist erfreut, daß die Regierung sich be­reit erklärt hat, die bessernde Hand anzul-gcn. Der Redner erklärt sich im Allgemeinen mit dem Antrag einverstanden. Gegen einzelne Bestimmungen habe er aber Bedenken. So ist die Bestimmung, daß an Personen unter 16 Jahren kein Branntwein abgegeben werden bars, garnicht haltbar. Wir will denn der Wirth das Alter feststellen? Der Begriff der Schänke muß festgestellt werden. Wir wollen doch kein Aus­nahmegesetz für die oberen Zehntausend machen, die keinen Schnaps, sondern Rotspohn trinken. Treffen Sie Bestim­mungen, welche Sie wollen, der § 11 bleibt immer bestehen. (Große Heiterkeit.)

Geh. Kommerzienrath Schlutow: Da die Staatsregier­ung sich für den Antrag ausgesprochen und einen Gesetzent­wurf in Aussicht gestellt hat/ so werden wir unsere Gründe und Bedenken uns Vorbehalten, bis ein Gesetz eingebracht wird. Ich beanttage daher en bloc Annahme.

v. Gordon: Die Senioren in den Corps sind bestrebt, das Uebermaß des Trinkens einzuschränken. Wenn man nicht den