Samstag, 7. August 1937

Zweites Morgenblatt Ser Frankfurter ZeitunA

Nummer 398 Seite 2

Ein Aufsatz derDeutschen Arbeits-Korrespondenz".

DEM REICH

AUS

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landwirt- (Land - wenn die

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verschiedener Ministerien bekannt. Er betonte, daß diese Aenderun-. gen nach sachlichen Gesichtspunkten borgenommen worden sei-'" und daß er prinzipiell entschlossen sei, öfter» die Minister' posten wechseln zu lassen, um möglichst vielen Gelegen»

Gegen willkürliche Festsetzung der Arbeitszeit.

ch. Berlin, 6. August. Im 1. Morgenblatt wurde bereits mit­geteilt, daß durch eine neue Verordnung zur Förderung der Nutz­bolzgewinnung die Verwendung von Nutzholz als Brennholz un­möglich gemacht werden soll und die noch in weitem Umfange be­stehenden Gewohnheiten und Gewohnheitsrechte beseitigt werden sollen. Die wesentlichen Bestimmungen beziehen sich auf die Abfin­dung der Holznutzungsrechte, die meist noch aus lange zurück­liegenden Zeiten stammen.

Im einzelnen bestimmt die Verordnung über die Bearbeitung und Verwertung von Nutzholz, daß Holz, das zur Verwendung als Nutzholz geeignet ist, weder als Brennholz ausgearbeitet noch als solches verwendet oder veräußert werden darf. Was Nutzholz ist, bestimmt der Reichsforstmeister. Die höhere Forstaussichtsbehörde kann Waldbesitz unter 10 Hektar nach bestimmten Gebieten und bestimmten Holzsorten von diesem Verbot ausschließen und all­gemeine Ausnahmen zulasten. Die zuständige Forstaufsichtsbehörde kann Anordnungen für die Ausholzung (Sortierung) des Nutz­holzes in Körperschafts- und Gemeinschastswaldungen geben. In Körperschafts- und Gemeinschastswaldungen wirken die zuständigen staatlichen Forstbehörden beim Verkauf des Handelsnutzhalzes und bei der Preisfestsetzung mit.

Holznutzungsrechte sind Rechte aus wiederkehrende Ent­schädigungen oder Lieferungen von Nutz- ober Brennholz zugunsten des Eigentümers eines Grundstückes oder einer bestimmten Person, sowie Rechte dieser Art, die den Einwohnern einer Gemeinde oder anderen Berechtigten zusteht. Holznutzungsrechte dürfen weder neu bestellt noch erweitert werden. Sie gelten als erloschen, wenn sie in den letzten 30 Jahren nicht ausgeübt worden sind. Sie sind umzuwandeln, wenn die Leistung nut dadurch erfüllt werden kann, daß Nutzholz als Brennholz aufgearbeitet wird ober wenn bie be= stehenbe forstliche Bewirtschaftung in anberet Weise behinbert wirb. Der Berechtigte -erhält bann anbere Holzarten oder Holzsorten im gleichen Nutzungswerte. Ist eine solche Umberechnung nicht mög­lich ober lehnt der Berechtigte sie ab, so ist bas Recht abzulösen. Eine Ablösung kann auch erfolgen, wenn die Holznutzungsrechte über den eigenwirtschaftlichen Bedarf des Berechtigten hinaus­gehen. Die höhere Forstaufsichtsbehörde kann die Ablösung auch gegen den Willen bet Beteiligten einleiten, wenn sie nötig ist, um bie Deckung bes Holzbebarss sichetzustellen. Der Berechtigte ist in jebem Fall angemessen zu entschäbigen. Als Nutzungswert gilt bas Fünfzehnfache des Jahreswertes, wobei für ben Jahreswert je nach bet Holzsorte bie ortsüblichen Preise unb Löhne jugrunbe

bie Entfachung aller Widerstanbskräfte des Volkes besprochen würben. Auf Gtunb bes Beschlusses bet chinesischen Regierung, alle chinesischen Staatsbürger aus Japan abtransportieren zu lassen, sind bie chinesischen Schiffahrtslinien beauftragt worben, Dampfet zu biejem Zwecke bereitzustellen. Der größte Teil bet in Japan ftubierenben Chinesen ist bereits zurückgekehrt.

In Schanghai hält bie Flucht aus ben Chinesenvierteln in bie Internationale Niederlassung an. Am Donnerstag^ und über 50 (XX) Flüchtlinge aus Tschapei und Hongkew in der Inter­nationalen Niederlassung eingetroffen. Durch diesen Zustrom steigen bie Mieten in der Frembenniederlassung um ein Mehr­faches an. Tie Behörben beabsichtigen, ben Pattouillendienst ber Polizei durch Freiwillige zu verstärken.

In der japanischen Konzession in Nanking ist der Blagerungszustand erklärt worden. Diese Maßnahmen wird damit begründet, daß die Chinesen außerhalb der Konzession Bar­rikaden gebaut hätten. Wie die japanische Nachrichtenagentur Tomei" dazu meldet, hätten bie in Nanking ansässigen Japaner bis auf die Mitglieder der Botschaft und die Pressevertreter die Stadl bereits verlasien und seien nach Schanghai gegangen. In Nanking würden bereits Vorbereitungen gegen Luft­angriffe getroffen. Diese militärischen Vorbereitungen werden durch Meldungen aus Nanking bestätigt. In der Umgebung der Regierung wird jedoch betont, daß die Beschleunigung der chine­sischen Mobilisierung lediglich der Verteidigung gegen weitere japanische Angriffe" diene und nicht etwa auf die Absicht Chinas deuten lasse, zur Gewalt zu greifen. Es wird erklärt, die Mobili­sierung werde so lange fortgesetzt, bis die bevorstehenden Verhand­lungen eine positive Lösung gebracht hätten.

Eine gemeinsame Entschließung aller Parteien des japani-

Jn Nanking fand eine zweistündige geheime Sitzung des

-ichsamts für Gesetzgebung statt, bei der Plane für

Rodung volkswirtschaftlich gerechtfertigt ist. Landgrundstücke dürfen nur als Gemeinschaftsland zur Gesamtabfindung eines größeren Kreises von Berechtigten (Waldabfindung) abgegeben werden, wenn der Verpflichtete zustimmt und bie Leistungsfähig­keit unb Bewirtschaftung bes Landes nicht gemindert wird. Bei ber Auflösung von Brennholzrechten ist bie Entschäbigung, sowie ber eigenwirtschastliche Bedarf bes Berechtigten infolge ber Ab­lösung nicht mehr gebeckt sein bürste, burch wieberkehrenbe Liefe­rung von Brennstoffen gleichen Gebrauchswertes (Sachabfin- t u n g) zu gewähren, wenn ber Berechtigte bie» verlangt und die Leistung dem Verpflichteten zugemutet werden kann. Die Ent­schädigung ist in Geld zu gewähren (G el d ab f in d un g), wenn eine Waldabfindung nicht in Frage kommt und die Landabfindung ober bie Sachabfindung von dem Berechtigten abgelehnt wird ober bem Verpflichteten nicht zugemutet werben kann. Die Geldabfin- bung ist bann 6 Monate nach ber Festsetzung zu leisten unb von bem Zeitpunkt bet Festsetzung an mit 4 Prozent zu verzinsen. Kann bie Leistung nach bet wirtschaftlichen Lage des Verpflichteten ihm nicht zugemutet werben, so kann sie in eine zwanzigjährige Tilgungsgtunbschuld umgeroandelt werben, beten Rest jeweils mit 4 Prozent zu verzinsen ist. Sie wirb an Stelle ber Holznutzungs­rechte unb im gleichen Range in bas Grundbuch eingetragen. Die unteren Verwaltungsbehörden setzen auf Vorschlag der unteren Forstaufsichtsbehörde die Jahteshöhe ber Nutzung unb der Geld- entschäbigung feit. Die höhere Verwaltungsbehörbe entscheibet auf Vorschlag ber höheren Forstaufsichtsbehörbe über bie Umwandlung und Ablehnung. Bei der höheren Forstbehötde wird ein Abläsungs- beirat aus sechs Mitgliedern gebildet, von denen je zwei von der Forstbehötde, der höheren Verwaltungsbehörde unb bem Lanbes- bauetnfühtet bestellt werben. Soweit Holznutzungsrechte bem Eigentümer eines Gtunbstückes zustehen, können bie übrigen an biejem Gtunbstück binglich Berechtigten auf bie Entschäbigung keinen Anspruch erheben.

Ein dritter Abschnitt bet Vetotbirung enthält Durchführungs­bestimmungen. Als Forstaufsichtsbehörde im Sinne bet Verord­nung gelten bie staatlichen Fotstbehörben. Die Festsetzung bet Entschäbigungshöhe kann nach ben im allgemeinen Ent­schädigungsrecht vorgesehenen Rechtsmitteln angefochten werden. Gegen die übrigen Entschädigungen ist binnen vier Wochen Be­schwerde zulässig. Der Reichsforstmeistet erläßt die Durchführungs­bestimmungen, die Verordnung tritt im allgemeinen am 1. Oktober in Straft. Die Bestimmungen über das Verbot bet Verwendung von Nutzholz als Brennholz unb das Verbot bet Neubestellung von Holznutzrechten unb das Erloschen nichtausgenützter Holz­nutzungsrechte treten mit bem Erscheinen der Verordnung in Straft.

scheu Reichstags fordert die japanische Regierung zum Dutchgteifen in Nordchina auf. Die Regierung finde dabei die Unterstützung der Nation. In der gleichen Sitzung wurde ein weiteres Zusahbudget zur Bestreitung der Kosten für Notd- china einstimmig angenommen. Die Gesarntverluste ber japanischen Armee in Nordchina bis zum 3. August betragen 364 Tote unb 869 Verwundete.

Wieder Eisenbahnverkehr PeipingTientsin.

Von der japanischen Botschaft in Peiping wurde mitgeteilt, daß gleichlautende Erklärungen der Botschafter Englands, Frank­reichs, Italiens und Amerikas bei der Botschaft eingelaufen sind, in denen diese vier Länder unter Berufung auf das Boxerprotokoll ben unbehinderten Verkehr zwischen Peiping unb bem Meere sot- bern. Der Sprecher der japanischen Botschaft erklärte, daß die Mitteilung der vier Botschafter wahrscheinlich nicht beantwortet werde, da der Zugverkehr zwischen Peiping unb Tientsin inzwischen micber aufgenommen worben sei.

In der Tat fuhr Freitag früh aus dem seit acht Tagen von der Außenwelt abzefchnittenen Peiping der erste Zug in Richtung Tientsin aus, wo er mit neun Stunden Verspätung eintraf. In dem Zug befanden sich größtenteils festgehaltene Reisegesellschaften und Kaufleute. Alle Stationen haben militärischen Schutz erhallen. Ueberall sind Schützengräben, M.-G.-Nester unb Bacrikaben durch chinesische Kulis unter Aussicht von japanischen Pionieren ange­legt. Gepanzerte Wagen üben bie Streckenkontrolle aus.

Währenb bie Bahnlinie PeipingTientsin demnach aus dem

So sage die Gemeinschaftsfassung eines Handelsbetriebes bei­spielsweise, daß als halber Tag entweder die Zeit von 7 Uhr bis 12 Uhr morgens ober von 2 Uhr bis 5.30 Uhr nachmittags gelte Werbe schon bet Achtstunbentag hier um eine halbe Stunde überschritten, so sei noch bedenklicher die willkürlichen Festsetzungen der Halbtagesarbeit auf 5 Stunden am Vormittag ober 3% stunben am Nachmittag. Denn falls der Lohn tageweise gezahlt werde, stehe es im Belieben des Betriebsführers, seine Gefolgschaftsmit­glieder wiederholt am Vormittag fünf Stunden arbeiten zu lassen, sie aber nur für den Halbtagssatz, also für vier Stunden zu ent- nehmers der Bekleidungswirtschast:Kurzarbeit unb Längerarbeit kann ber Betriebsführer im Einvernehmen mit dem Vertrauensrat lohnen. Weiterhin heiße es in der Betriebsordnung eines Unter­anordnen." In derart unbeschränktem Ausmaß habe der Betriebs­führer weder eigenmächtig, noch im Einvernehmen mit dem Set* trauensrat das Recht, zumal da dieser weder hiermit noch sonst wie überhaupt seinEinverständnis" zu bekunden habe. Soweit derartige Aenderungen der Arbeitszeit im gesetzlichen unb tarif­lichen Rahmen blieben, bedürften sie webet einer befonberen Be­stimmung in der Betriebsordnung, noch desEinvernehmens nut dem Vertrauenstat. Würden sie trotzdem in die Gemeinschafts­satzung aufgenommen, so müsse der Zusatz gemacht werden, daß das lediglich innerhalb ber erlaubten Grenzen geschehen werde. Ein Bauunternehmer schließlich, habe sogar folgende Anordnung in seiner Betriebsordnung erlassen:Alle Arbeiten, die zur In- und Außerbetriebsetzung ber Sauarbeiten notwendig sind, gelten, sofern sie für ben Arbeitstag 1% Stunden nicht Überschreiten, nicht als Uebetstunden" Hier werbe ganz einbeutig der Versuch gemacht, die Arbeitszeitordnung und die Tarifordnung durch die Betriebsordnung zu umgehen, zumal da als Arbeit zur <sn= unb Außerbetriebsetzung praktisch alles ausgelegt werben könne. Eine derartige Willkür überschreite den Rahmen des Statthaften. Diese und ähnliche Beispiele ließen, wenn man nicht etwa bösen Willen annehmen wolle, eine solche Unüberlegtheit unb Nachlässigkeit bei Ausarbeitung ber Betriebsordnung erkennen, daß immer nur wieder gemahnt werden könne, die Gemeinschaftssatzungen zu über­prüfen, damit endgültig Anordnungen, die den Arbeitsfrieben empsinblich stören könnten, vermieben würben.

praktische Ausbildung, die mit der pädagogischen Prüfung für das Lehramt an höheren Schulen abschließt.

Ueber das in den Ausbildungsgang eingefügte Studium an einer Hochschule für Lehrerbildung heißt es in den Richtlinien: Die einjährige gemeinsame Ausbildung ber Philologen mit ben Volksschullehrern verfolgt in erster Linie ben Zweck bet Aus­richtung bet gesamten Erzieherschaft auf ein einheitliches politisch-weltanschauliches Ziel. Zugleich ermöglicht sie burch Einführung in bie Berufspraxis an bet Volksschule eine erste Auslese bet nach Charakter und Anlagen für ben St« zieherberuf überhaupt Geeigneten. Der ersten Aufgabe bient bas gemeinsame Leben im Kameradschaftshaus und im Lager, die Leibeserziehung und bie Einführung in bie politisch-weltanschau­lichen Grundwissenschaften: Erziehungswissenschaft, Charakter- unb Jugendkunbe, Vererbungslehre, Rassenkunde und Volkskunde. Der zweiten Aufgabe dient eine erste Einführung in die Berufs­praxis durch Unterrichtsbesuche, eigene Lehtversuche, methodische Vorlesungen unb Hebungen dies alles im Rahmen ber Volks­schule. In den Lehrgang ist ein mehrwöchiges Praktikum an einer Volksschule eingeschloffen. Die für ben Etzieherberuf als geeignet beurteilten Studenten gehen im dritten Semester zur Universität ober zur Kunsthochschule über."

Arbeitslosigkeit

wird nicht mehr im Arbeitsbnch vermerkt.

Der Präsibent ber Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung unb Arbeitslosenversicherung hat die Arbeitsämter angewiesen, die Zeiten ber Arbeitslosigkeit künftig in ben Arbeits­büchern nicht mehr zu vermerken. Die Grünbe für bie Aenderung bet bisher geltenben Bestimmungen sinb mannigfacher Art: Man befürchtet, baß burch die Eintragung der Zeiten der Arbeitslosigkeit der Arbeitsbuchinhaber ungünstig gekenn­zeichnet und infolgedeffen bei ber Stellenbesetzung benachteiligt werben könne. Namentlich bei längerer Arbeitslosigkeit können solche Folgen besonbers leicht eintreten. Es kann aber nicht bet Zweck dieser Eintragungen sein, den Arbeitsuchenden irgendwie zu schädigen. Ist ber Eintrag einer längeren Arbeitslosigkeit also nicht ratsam, so erscheint es bei ben kürzeren Arbeitslosigkeitszeiten, wie sie vielfach berufsüblich, bas heißt saisonbebingt sind, vollenbs überflüssig.

Gegen eine willkürliche Festsetzung der Arbeitszeit durch Betriebssührer und gegen eine absichtliche ober unabsichtliche soziale Auslegung der bestehenden Tarisvorschriften wendet ein Aussatz derDeutschen Arbeits-Korrespondenz". Obwohl die Arbeitszeit im allgemeinen mit acht Stunden täglich, 48 Stunden wöchentlich oder 96 Stunden in dec Toppeiwoche genau festgelegt sei und für gewisse Abteilungen unb Einzelpersonen ober für be- stimmte Berufsgruppen innerhalb eines Wirtschaftszweiges genau umriffene Ausnahmevorschriften bestünden, gebe es noch manche Betriebsordnung, die diesen Forderungen noch nicht entspreche, ober die versuche, sie widerrechtlich etwas abzuändern.

Der Marschaner A««ti«s

bei der Witwe Piisndski».

Warschau, 6. August (TNB.) Amtlich wird bekanntgegeben, daß der päpstliche Nuntius in Warschau, Cortesi, der Witwe des Marschall Pilsudskis einen Besuch abgestattet hat. Hierbei sei die Frage der Ueberführung des Sarges von Pilsubski, die auch ohne das Einverständnis ber nächsten Hinter­bliebenen bes Marschalls erfolgt war, besprochen worben. Erz­bischof Fürst S a p i e h a, ber bie Verantwortung für bie Hebet« führung des Sarges trägt, hat sich brieflich an die Witwe Mar­schall Pilsudskis gewandt. Der Inhalt seines Schreibens ist nicht bekanntgegeben worden.

Die Einfuhr englischer Zeitungen «ach Italien

ist wieder gestattet.

Rom, 6. August. (TNB) Die Einfuhr englischer Zeitungen nach Italien ist nach einer Meldung der Agenzia Stefani" von jetzt an wieder gestattet. Seit dem 8. Mai waren bie englischen Zeitungen mit Ausnahme derDaily Mail", berEvening News" unb desObserver" in Italien verboten.

Zwei Handelsschiffe von Flugzeuge« angegriffen.

* London, 6. August. Ein der Anglo-Jranischen Oelgesellschast gehörender Tankdampfer,British Corporal", wurde dreißig See­meilen westlich von Algier von drei einmotorigen Flugzeugen eine Stunde lang bombardiert. Die Funkstation des Dampfers wurde beschädigt, jedoch richteten die Bomben keinen größeren Schaden an, auch die Mitglieder der Besatzung blieben unversehrt. Tas Schiff ist inzwischen im Hafen von Algier eingelaufen. Ueber die Nationalität der Angreifer ist noch nichts Näheres bekannt geworden.

Auch der italienische DampferMonzioia", der sich auf der Reise von Genua nach New Orleans befand, ist auf ungefähr der gleichen Position von Flugzeugen bombardiert worden, ohne, soweit bisher bekannt ist, Schaden zu nehmen.

England für Rückkehr der baskischen Flüchtlingskinder.

London, 6. August. (TNB.) Das Foteign Office hat bem Ausschuß für Spanienflüchtlinge mitgeteilt, baß nach Ansicht bes britischen Botschafters in Henbaye bie Lage in Bilbao bald g e = nügenb normal sein werbe, um bie Rückkehr der nach Eng­land verbrachten 4000 baskischen FlüchtlingSkinder zu ermöglichen.

Die Abschaffung der Kapitulationen in Marokko

Paris, 6. August. (Europapreß.) In Paris und London sind

Die Förderung der Uutzholrgewinnnng

Gmzelfietteir über die Abfindung der Holznutzungsrechte.

(Privattelegramm derFrankfurter Zeitung.)

Zionistische Wünsche zum Peel-Dericht.

(Drahtmeldung unserer Korr"spondenten.)

p Zürich, 6. August. In ber weiterhin sehr lebhaften Dis­kussion bes Zionisten-Kongreffes über die Palästina-Frage stehen sich die verschiedenen Auffassungen immer noch scharf gegenüber. Immerhin wird die Meinung verbreitet, die überwiegende Mehrheit des Kongresses werde der Aussaffung Dr. Weizmanns zustimmen, baß Verhanblungen bes ExekutivausschuffeS mit der britischen Regierung über eine wesentliche Abänderung deS Tei­lungsoors chlages notwendig ober boch zweckmäßig seien. Dr. W e i z m a n n hat in ber heutigen Sitzung einige Andeutun­gen darüber gemacht, wie er sich diese Abänderungen vorstelle. Er verwies dabei auf feine bisher nicht veröffentlichten Aussagen vor ber Peel-Kommission, beten Bekanntgabe angeblich von britischer Seite nach bem Abschluß bet gegenwärtigen Verhanblungen bes Mandatsausschusses in Genf ins Auge gefaßt sein soll. Et vertrat heute die Auffassung, daß das Mandat aus Gründen, die weder mit Juden noch mit Arabern etwas zu tun hätten, nicht mehr aufrechterhalten werden können. Der Peel-Bericht sei ein anderer Weg zur Erreichung dessen, was bestenfalls mit dem Mandat hätte erreicht werden können. Et for­derte eine zeitliche Beschränkung ber in bem Teilungsvor­schlag vorgesehenen Regelung für die Stadt Jerusalem, bet vorübergehenden Mandate für Akko, Haifa unb Tiberias unb bet Einrichtung des Korridors nach Jaffa auf wenige Jahre. Außer­dem müsse die Grenze revidiert werden, und zwar so, daß für 20 bis 25 Iahte eine ausreichende Einwanderung möglich sei. Tie Umsiedelung eines Teiles der im Judenstaat lebenden 250 000 Araber müsse von einer internationalen Kommission geprüft und geregelt werden. Dasselbe gelte übrigens für die Frage der Grenz­ziehung. Auch die in der Kongreßdebatte immer wieder berührte Frage ber Grenzziehung im Süben Palästinas müsse zunächst offen bleiben, ba die Kolonisierung dieses Wüstengebietes eine seht spekulative Angelegenheit sei. Die Möglichkeit einer Verständigung mit ben Arabern werde unter dem neuen Regime größer sein als bisher unter dem Mandat.

Neue Erschießungen in Sowjet-Rußland.

Moskau, 6. August. (TNB.) Tas amtliche Organ des nord- kaukasischen GebietesOtdschonikidsewskaja Ptawda" berichtet in feiner Ausgabe vom 1. August, die jetzt in Moskau »erliegt, daß in Ordschonikidse (früher Wladikawkas) am 30. Juli ein neuer Prozeß gegen 18 Funktionäre ber Notbkaukasischen Eisen- bahnverwaltung ftattgefunben hat. Alle 18 Angeklagten wurden vom Obersten Militägerichtshof zum Tode verurteilt. Das Ur­teil ist bereits vollstreckt worben.

Dem Schema ber bisherigen Prozesse entsprechend, würben die Angeklagten desTrotzkismus, der Sabotage unb Spionage zu Gunsten einer auswärtigen Macht" bezichtigt. Auch dieses Urteil wird von ber Moskauer Presse mit Stillschweigen übergangen.

Wie ferner bie in Stalinabasb (Hauptstabt von Sowjet- Tabschikistan) erscheinenbe unb soeben in Moskau eingetroffene ZeitungKommunist Tabschikistana" vom 29. Juli bestätigt, würbe unter ben bisherigen Spitzenfunktionären der Tadschikischen Sowjetrepublik ein Strafgericht vorgenommen. An ber Spitze ber zuTrotzkistischen Verbrechern, Staatsfeinben unb Spionen" erklärten Funktionäre steht ber Präsibent bes Zentralexekutivkomi- teeS von Tadschikistan, Schotemor, also das formelle Staatsober­haupt dieser Sowjetrepublik. Wie die Präsidenten der übrigen Räterepubliken gehörte auch er bisher dem obersten Regierungs­gremium der Sowjetunion, dem Präsidium beS Zentralvollzugs- ausschusses an.

Ferner wurden zuStaatsfeinden" unbSpionen" erklärt: der Vizepräsident des Tadschikischen Volkskommissarenrates Kaktyn, ber Sekretär bes Tabschikischen Zentralexekutivkomitees Jmanow, ber Justizkommissar Schirinow, sowie ber Leiter des Jungkommu- nistenverbanbes Gerassimow. Die Genannten werben übrigens auch nationalistisch-chauvinistischer Umtriebe unb der Zusammenarbeit mit einer auswärtigen Macht" beschuldigt.

Die Rostower ZeitungMolot" vorn 1. August gibt bekannt, daß bet Armeekornmanbeur Zweiten Ranges Timoschenko zum Befehlshaber bes notbkaukasischen Militärbezirkes ernannt worben ist. Hietbutch werben Gerüchte über bie Amtsenthebung seines Vorgängers, bes Generals Kaschirin, bestätigt. Das ist um so bemerkenswerter, als Kaschirin noch beim Stanbgericht über Mar­schall Tuchakschewski unb bie gleichzeitig erschossenen Gene­rale als Richter mit tätig wat.

Schwebezustand in Uordchina.

Beratungen in Nanking.Wiberfianb aber auch Verhanblungen."

Die Gaethemedatlle für Professor Kanker.

Berlin, 6. August. (DNB.) Der Führer unb Reichskanzler hat bem hessischen Maler Geheimrat Professor Dr. Karl Sanier in Marburg an ber Lahn zu seinem 80. Geburtstag am 6. August mit Urfunbe vom gleichen Tage bieGoethemebaillefür Kunst unb Wissenschaft verliehen.

Krot ist kein Neinignngsmittel.

* Magdeburg, 6. August. In Halbetstabt würbe durch die Gewetbepolizei festgestellt, daß ein dortiger Malermeister Brot zur Reinigung von Tapeten und Decken in Woh­nungen benutzte. Die Gewetbepolizei beschlagnahmte das Brot und wies den Malermeister daraus hin, daß mit Rücksicht auf bie Vetsorgungslage in Srotgetreibe und angesichts bet Bestrebungen, ben Bebatf aus eigener Ernte zu beeten, Brot auf keinen Fall so leichtsinnig vergeubet werben bürfe. Wenn auch das Gesetz sowie die Verordnungen des Reichsnährstandes und des Getreibewirt- chaftsverbandes ein derartiges Verbot nicht enthielten, so gelte stet doch ein ungeschriebenes Gesetz, von bem sich alle im Kamps um Deutschlands Nahrungsfreiheit leiten lassen müßten. Das Ver­halten des Malermeisters sei daher unverständlich und verwerflich. SBenn, er geltend mache, daß sich bie Reinigung von Tapeten unb Decken in Wohnungen nut bei Zuhilfenahme von Brot burch- fühten lasse, so vergesse et, baß es hierfür heute genügenb chemische Mittel gebe. Wer bennoch Brot für berartige Zwecke verwenbe, sabotiere die Bemühungen der Reichsregietung um volle Sicher­stellung der Ernährung.

Ehemalige jüdische Angestellte im öffentliche« Dienst.

Berlin, 6. August. Das Reichsarbeitsgericht hat sich in einer Entscheidung vorn 6. Februar, über die jetzt in derJuristischen Wochenschrift" berichtet wird, dahin ausgesprochen, daß die Durch­führungsbestimmungen zum Reichsbürgetgesetz den Weiterbezug ber Tienstbezüge nur entlassenen jübischen Beamten gewähren. Entlassene jübische Angestellte, bie Frontkämpfer gewesen (eien, genossen diese Vorzüge nicht. In bem zu entscheibenben Falle hatte es sich um einen stäbtischen Musiker gehanbelt.

Die A»sbild««g der künftige« Studienrate.

Neue einheitUche Richtlinien.

ch Berlin, 6. August. Vom 1. Oktober 1937 an gelten für das ganze Reichsgebiet einheitliche Richtlinien über bie Ausbilbung für bas Lehramt an höheren Schu» l e n. Nach Ablegung bet Reifeprüfung an einer höheren Voll- anftalt oder an einer Aufbauschule hat bet junge Student vor Eintritt in die Ausbildung ben halbjährigen Arbeitsbienst unb in bet Regel auch den Wehrdienst abzuleisten. Die Ausbildung selbst gliedert sich in ein einjähriges Studium an einer Hoch­schule für Lehrerbildung unb ein minbestens drei­jähriges Sbubium an einer Universität ober, soweit bie? zugelassen ist, an einer Technischen Hochschule (für bie künstle­rischen Fächer an den dafür bestimmten Kunsthochschulen). Nach Ablegung ber wissenschaftlichen ober künstlerischen Prüfung für das Lehramt an höheren Schulen folgt die besondere beruf?»

Wege« Beschimpfung der Gefolgschaft verurteilt.

Das Soziale Ehrengericht für das Wirtschaftsgebiet Nord - mark verurteilte, wie dieDeutsche Arbeitskorresponbenz" mit- teilt, eine Betriebsführerin zu einer DrbnungSftrafe von 200 Reichsmark, ba sie als Inhaberin einer Pension vier bei ihr beschäftigte weibliche Angestellte täglich mit den gröbsten Schimps- roorten zu belegen pflegte. Die Strafzumessung fiel nur deshalb so mild aus, weil die Angeklagte seit Einleitung des ehrengericht­lichen Verfahrens sich erheblich gebessert hatte unb bemüht war, mit ihrer Gefolgschaft ein kamerabfchaftlicheS Verhältnis herzu- stellen.

Ketriebsnahe Berufsschulen.

Die Forderung nach eigenen Werkstätten.

DieReichszeitung ber Deutschen Erzieher", die Zeitschrift deS NS-Lehr'erbundes behandelt in ihrer jüngsten Ausgabe das Thema Schule und Vierjahresplan". Welche besonderen Forderungen das Berufs- und Fachschulwesen zu seiner Einschaltung in ben Viet- jahresplan stellen müsse, legt bet zustänbige Reichsfachschastsleüer P, pke bar. Die Berufsschulen, so schreibt er, hätten zur Er­füllung ihrer Aufgaben folgende vier Maßnahmen btingenb nötig:

1. Sie müßten mit einer ausreichenben Zahl von Werk­stätten versehen werben; 2. eine gesteigerte Ausbildung ber Lehr­kräfte sei geboten. Die Berufs- unb Fachschule ber Zukunft solle nicht nur für ben Lehrling ba sein, fonbetn eine Bilbungsstätte, von ber aus Anregungen in bie Praxis hineinsließen müßten. Sie solle eine wirtschastsförbernbe Anstalt sein, an der bet kleine Meister unb bet kleine Kaufmann beraten würben; 3. um eine bessere Ver- binbung zwischen bet Schule unb bei Wirtschaft ober berj£>eutfd)en Arbeitsfront herzustellen, müßten bie Lehret in die I nnu n* gen eintreten unb in ben Reichsbetriebsgemeinschaften bet 4/11 y j mitwirken. Sie müßten ihre Lehrpläne beraten lassen burch bie Männer bet Praxis, bie roiebetum Einsicht in ben Schulbettied nehmen müßten. So müsse sich allmählich ein stetes Miteinanber unb Jneinanbet zwischen Schule unb Praxis entwickeln; 4. das Berufs- unb Fachschulwesen müsse auf bem San b e unb in ber SHeinftabt befonbere Förbetung erfahren. Ueberall müßten Kreis- betufsschulen entstehen, bie bie Einrichtung von Fachklaffen ermöglichten.

Mach de» Kundgebungen i« Mels.

Maßnahmen gegen deutsch-völkische Turnvereine in Oberösterreich.

Wien, 6. August. (DNB.) Im Zusammenhang mit ben Kund­gebungen am 17. unb 18. Juli in Wels bei bem Wiebetsehens- fest ber Frontsolbaten würbe von den Sicherheitsbehörben von Obetöstetreich bie Tätigkeit bet beutsch-volkischen Turnvereine Jahn" in Wels, Gallneukirchen, Ischl und Ebensee unter­sag t und die A ii f l o s u n g verfügt. In bezug auf die anderen deutsch-völkischen Turnvereine gehen die Erhebungen weiter.

Uerdesserungen in der englischen Handelsmarine

Maßnahmen der Regierung.

London, 6. August. (DNB.) Das englische Handelsministerium und andere zuständige Behörden haben weitgehende Maßnahmen zur Besserung der Lebens- und Unterkunftsbe­dingungen der Offiziere und Seeleute ber englischen Han­delsmarine ausgearbeitet, die demnächst in Kraft treten sollen. Sie beziehen sich in erster Linie auf die bessere Unterbringung, Verteilung unb Ausgestaltung bet Schiffskabinen, ben Einbau von Wasch- unb Baberäumen, verbesserte Möglichkeiten zur Erholung ber Seeleute an Deck und die Anlegung von Schiffslazaretten. In Zukunft sollen die Kajüten der Seeleute nicht mehr im Vor­schiff untergebracht werden.

Holland plant eine Herresvermehrung.

Amsterdam, 6. August. (DNB.) Nach Blättermeldungen beab* sichtigt die niederländische Regierung, die Aushebungen für ben Militärbienst zu erhöhen, was eine Vergrößerung bet Armee be­brüten würbe. Es sei zu erwarten, baß auch diejenigen Stellungs­pflichtigen Der Jabresklasse 1938, bie bisher vom Hceresbienft be* . freit waren, weil grübet von ihnen bienten, nunmehr boch zu ben Waffen gerufen würben. Die Einbringung entfprechenber Ge­setzentwürfe sei in nächster Zeit zu erwarten. Außerbem sei es nicht unmöglich, baß die Auslosung von Stellungspflichtigen in Zukunft gänzlich in Fortfall kommen würbe. (Diese Auslosung erfolgte, weil bie Zahl der Stellungspflichtigen bisher immer größer war als bie Zahl, bie zur Ergänzung ber Armee nötig war.)

Die Todesursache des Patriarchen Parnaoa.

Belgrad, 6 August (Europapreß.) Die Beigrabet Polizei­birektion veröffentlichte am Donnerstag eine Erklärung bet Aerzte, bie ben Patriarchen Varnava währenb feiner Krank» - heit dehanbelt halten. Tarin erklären bie Aerzte, bie feit Wochen in bet Bevölkerung umlaufenbcn Gerüchte über eine angebliche Vergiftung des Patriarchen Vornava seien nicht ft i dj*| haltig. Tie Gegner des Konkordats hatten nämlich in ben letzten Tagen mit derartigen Behauptungen eine Flugblatt-Propa- ganba eingeleitet. Die Belgrabet Polizeidirektion hat daraufhin b>« Aerzte aufgeforbert, sich über bie Krankheit beS Patriarchen Var- nava zu äußern. In ber von neun Aersten unterschriebenen Er­klärung wirb nun festgestellt, daß der Patriarch zwar an einet . Nahrungsmittelvergiftung der Verdauungsorgane mit Rückwirkungen auf das Nervensystem erkrankt war. Die unmittelbare Todes­ursache sei aber eine beiderseitige Lungenentzündung verbunden mit Herzschwäche gewesen.

Uahas Pascha zur Kabinettsumbildung.

Kairo, 6. August. (DNB.) In der Generalversammlung der parlamentarischen Wasd-Partet gab Ministerpräsident Nahas- Pascha als Parteivorsttzender die Gründe für die Neubesetzung

zu legen sind.

Die Entschädigung soll nach Möglichkeit in ichastkich genützten Flächen ober in Robelanb bestehen a 6 f i n b u n g).. Rodeland bars nur gegeben werden,

am Donnerstag gleichzeitig Dokumente übet bie Abschaffung der Kapitulationen in Marokko unb Sansibar vet- Ösfentlicht worden. Diese Dokumente sind die Unterlage eines Ab­kommens, das am 29. Juli zwischen Frankreich und Großbritan­nien geschlossen worden ist. Dieses Abkommen umfaßt 26 Artikel und einen Anhang, in dem bie Namen von 38 marokkanischen Eingeborenen aufgeführt werden, bte bisher britische Schutzbefohlene waren und dies bis zu ihrem Tob bleiben. Ein Protokoll unb- mehrere Anschreiben regeln Einzelfragen. In einem Teil ber An- schreibungen wird bie Eröffnung von Verhandlungen zur Abschaffung ber Sapitulationobcftimmungen auf wirtschaftlichem Gebiet, die noch auf den Handelsvertrag von 1856 zutückgchen. angetünbigt. Ein neuer Hanbelsvertrag soll auf dem Grundsatz ber Gegenseitigkeit aufgebaut werden. Tie Verhandlungen sollen so beschleunigt werden, daß der Vertrag vor dem Inkrafttreten bet Abschaffung der Äapitulationsvorrechtc abgeschlossen werden kann. Die englische Regierung hat der sranzösischen Regierung mitgeteilt, daß auch die Regierungen Indiens, Australiens und Neuseelands dem am 29. Juli abgeschlossenen Abkommen zugestimmt haben.

Die K r o n. ft ä b t e r beutscheTageszeitung" wurde von den rumänischen Behörden beschlagnahmt und ihr Erscheinen bis auf weiteres verboten. Das Blatt hatte im Zusammenhang mit ben Bezirks-Ergänzungs-Wahlen in Kronstabt gegen bas Vorgehen bet rumänischen Wahlbehörben energisch Einspruch erhoben.

eigentlichen Kampfbereich gerückt ist, entwickeln sich entlang den übrigen nach Süben führenden Bahnlinien Kämpfe zwischen den chinesischen unb japanischen Truppen. Dabei ist ein leichtes . -> » -------------------- ,

Vordringen der chinesischen Truppen zu verzeichnen. Auch 20 Kilo- heit zur Mitarbeit zu bieten. Dem Redner wurde einstimmig k-» meter nördlich von Peiping fanden Kämpfe statt. Vertrauen ber Partei ausgesprochen.