r Seite 2 Nummer 816 Dmeikes ZKorgenoratt der Irankfurker Weitung MMwa<Y,S. Niwemßer 1921 ! Das irische Vroblem. \ Der Eindruck von Lloyd Georges Rede. '(Drahtmeldung unsere» Korrespondenten.) ISK. London, 1. Novbr. Während di« Presse darin übeveln- stimmt, daß Lloyd George durch sein« unvergleichliche Geschicklichkeit in der unbequemen Lage der wachsenden Agitation der Nechtsextremen einen großen parlamentarischen Triumph erhalte, ohne den Angreifern ein einziges unfreundliches Wort zu sagen, gehen di« Urteile über die Rückschlüsse auf Lloyd Georges Absichten und die Aussichten der Jrlandkonferenz auseinander. Mein persönlicher Eindruck als Zuhörer war, daß Lloyd George die Hoffnung auf ein Gelingen keineswegs aufgegeben hat und die Verständigung an der Ulsterfrage nicht scheitern lassen wird. Obwohl Lloyd George U l st e r seine Hilfe für die Ausführung der Jrlandakte zusagte, scheint er durch leise Drohung mit seinem Rücktritt einen ernsten moralischen Druck auf Ulster und die Konservativen auSüben zu wollen, um Sinnf«in bezüglich der zwei umstrittenen Grafschaften Throne und Focmanagh entgegenzukommen, falls Sinn- fein die Londoner Wünsche bezüglich der Sicherheit des Reiches erfüllt. Jedenfalls ist ein« parlamentarische Klärung soweit her- gestellt, daß, wenn die Konferenz günstig fortschreitet, selbst di« Möglichkeit einer Ausreise nach Washington noch fortbesteht. London, 1. Novbr.(Wolfs.) Die Abendblätter melden, die irischen Verhandlungen hätten eine ernste Wendung genommen. Ein Abbruch fei bisher jedoch noch nicht erfolgt. Vormittags wurde eine Sitzung des Ausschusses der irischen Konferenz abgehalten, an der Lloyd George, Chamberlain und Lord Birkenhead sowie irischerseitS Griffith und Col- l i n teilnahmcn. Eine weitere Sitzung des Ausschusses findet wahrscheinlich abends statt. Nach der Zusammenkunft am Vormittag werde ein K a b i n e t t s r a t abgehalten. In RegierungS- kreiscn wird erklärt, daß die englisch-irischen Verhandlungen während der letzten 24 Stunden ein äußerst ernstes Stadium erreichten und daß wichtige Mitteilungen zwischen den Sinnfetner- delegtcrten in London und de Valera gewechselt worden wären. De Valera habe den irischen Bevollmächtigten in London sehr genaue Weisungen erteilt. Wie weiter gemeldet wird, würden bei Abbruch der Verhandlungen Neuwahlen vorgcnommen. Lloyd George soll alle Hoffnungen, ani nächsten Freitag nach Washington reisen zu können, aufgegeben und beschlossen haben, das Land nicht zu verlassen, wenn die Gefahr eines neuen Bürgerkrieges in Irland nicht behoben sei. * X, St Paris, 31. Oktbr.(Priv.-Tel.) Am 21. Januar soll in Paris'eine Weltkonferenz der irischen Rasse stattfinden. Ihr Ziel ist die Wiederbelebung der alten gälischen Kultur nicht nur in Irland selbst, sondenr mich bei den Iren und ihren Abkömmlingen, die daS Land verlassen haben. OberWesieu. Eine neue Ttote der Bolschafterkonferenz. Berlin, 1. Novbr.(Wolfs.) Dem deutschen Botschafter in Paris ist gestern folgende Note der Botschafterkonferenz übermittelt worden: Me Aufmerksamkeit der Botschaftcrkonferenz ist auf die Gefahren hingelenkt worden, die der Eintritt landeS- fremder Personen nach Ob erschle sie n für die Aufrechterhaltung der Ordnung in diesem Lande haben könnte. Die Konferenz ist überzeugt, daß di- Ruhe, die augenblicklich in dein Abstimmungsgebiet herrscht und deren Fortdauer von so großem Wert ist, nicht gestört wird, wenn keine von außen hereingetragene Aufreizung die Bevölkerung dazu treibt, von ihrer Haltung obzugehen. Die Botschafterlonferenz glaubt, daß eS die Pflicht Ihrer Regierung ist, auf ihrem Gebiete und ganz besonders in den Teilen, die an das Abstimmungsgebiet ongrenzen, für die tätige U c b e r w a ch u n g zu sorgen, um daS Eindringen von Elementen nach Oberschlesien zu verhindern, di« die Ruhe st ö r e n könnten. Unter diesen Umständen würde die Konferenz Ihre Regierung als in hohem Maße verantwort- l i ch betrachten, wenn die Unruhen in Oberschlesien von Leuten, die auS dem deutschen Gebiet kommen, gefördert würden. Im Namen der Botschafterkonferenz habe ich die Ehre, St« zu bitten. Vorstehendes zur Kenntnis Ihrer Regierung zu bringen. Genehmigen Sie, usw. Ob eine Note gleichlautenden Inhalts auch der Warschauer Regierung übermittelt worden ist, ist hier nicht bekannt. Die Vertretung der oberschtestschen Fragen. Berlin, 1. Novbr.(Priv.-Tel.) Die Ernennung eines Reichs- und Staatskommissars für di« oberschle- sischen Fragen wird, wie wir hören, entgegen der ursprünglichen bisherigen Absicht, vorläufig nicht vorgenommen werden. Der größte Teil der Aufgaben, die einem solchen Kommissariat obliegen würden, fällt in daS Tätigkeitsgebiet der deutschen Delegierten für die deutsch-polnische Wirtschaftskommission und der beiden deutschen Vcttreter in der gemischten UeberwachungSkom- mission für Oberschlesien. Ob es nötig sein wird, einen solchen Kommissar später zu ernennen, steht noch dahin. Eine bezeichnende Erklärung des Reichslandbundes. ^ Berlin, 1. Novbr.(Priv.-Tel.) Der angeblich politisch neutrale Reichslandbund, der wenigsten» zur Hälfte der Rechtsnachfolger des Bundes der Landwitt« ist, veröffentlicht eine Entschließung. die sein Gesamtvorstand zu der Entscheidung über Oberschlesien gefaßt hat. Der Reichslandbund erklätt darin die Unterwerfung der Reichsregierung und der Reichstagsmehrheit unter die feindlichen Bedingungen in dem Glauben, dadurch daS Deutschland zugedachte Geschick mildern zu können, für sinnlos und schädlich. Der Reichslandbund fordett demgegenüber von der neuen Regierung,„daß sie sich nicht als Vollzugsorgan des feindlichen Willens, sondern ausschließlich als Hüterin der deutschen Interessen auffaßt." Die Sprache dieser Resolution unterscheidet sich in nichts von den üblichen aus dem Reichstag und Patteiversammlungen bekannten Phrasen der d e n t s ch n a t i o n a l e n Redner. Die Kundgebung des ReichSlandbundcS ist auch keineswegs wegen ihres sachlichen Gewichte» von Interesse, sie verdient nur deswegen fest- gehalten zu werden, weil sie klar zeigt, daß der Reichsland, bund nur eine Filiale der D e u t s ch n a t i o n al e n unter anderem Namen ist. Dolen. (Drahtmeldungen unserer Korrespondenten.) Beurteilung des Angebots der Sowjetregierung. Warschau, 1. Novbr. Die Meldung, daß die Sowjet- regierung die Vorkriegsschulden anerkenne, falls sie selber anettannt werde, löst in der Warschauer Presse die Erwartung einer neuen Einstellung der Großmächte in den osteuropäischen Fragen aus. Die Wirtschaftskrise. Warschau, 1. Novbr. Die Sawinkow-Grupp« reiste nach Prag ab. Die S o w j e t v e r t r e t u n g protestierte jedoch wegen der neuen angeblich von polnischer Seite unterstützten gegen- revolutionären Bewegung in der Sowjetukraine was als ein neuer HindemngSgrund der Ausführung des Rigaer Vertrages betrachtet wird. Ter hiesige Kurssturz fremder Valuten von 100 Pro- zent hat vorläufig wittschaftlich eine negative Wirkung Niemand kauft. Die Warengeschäfte machen eine Kttsenzeit durch die Jndustrie macht keine Abschlüsse, der Lohnabbau stößt auf Wider- stände und die Lebensmittel behaupten ihre Wuchervreiie Warschau ist über Nacht doppelt teurer als Berlin geworden' patzverrveigenmg. Berlin, 1. Novbr.(Priv.-Tel.) Der Unabhängige Nbge- ordnete Breitscheid hat an die Regierung eine Anfrage gerichtet der eine Paßverweiger ung der deutschen Gesandtschaft für den dänischen Dichter Martin Andersen-Nexö zu Grunde liegt. Andersen-Nexö wollte wegen seiner angegrifre- nen Gesundheit den Winter in Uerdingen am Bodensee zubrin- aen und hatte deshalb um die Einreiseerlaubnis nach Deutschland ersucht. Die Anfrage betont, daß Andersen Nexö der Paß von der deutschen Gesandtschaft in Kopenhagen verweigert wor- den sei, und fragt, ob diese Paßverweigerung von der Gesandt- schüft eigenmächtig ergangen sei, oder ob sie auf Anlveisung der Zentrale gehandelt habe und welches im übrigen die Gründe gewesen seien, einem erholungsbedürftigen Autor, dessen Werke in Deutschland einen großen Leserkreis gefunden haben, die Einreiseerlaubnis zu versagen. Habsburgs Ende. (Drahtmeldungen unseres Korrespondenten.) G Wien, 1. Novbr. Mit der von der Großen und der Kleinen Entente gleichzeittg an die ungarische Regiemng ergangenen und von dieser bereits als unabweisbar anerkannten Forderung, das gesamte Haus Habsburg des Thrones für öerluftig zu erklären, ist das gegenrevolutto- näre Regime in Ungarn bei der entscheidenden Krise angclangt. Die nach dem Sturz« der Räteregierung zur Herrschaft gelangten Machthaber begründeten ihren Rechtsanspruch und alle ihre Handlungen auf dem Gebiet der Regierung, Verwaltung und Rechtsprechung auf der Ungesetzlichkeit der durch die Revolution bewirkten Neuerungen und daher vor allem auf der unantastbaren Legitimität des Hauses Habsburg. Auf dieser Grundlage hat auch H o r t h h selber— welche Hintergedanken er dabei auch gehegt haben mag— seine Herrschaft aufgcbaut, und an seiner eigenen Stellung als Statthalter des Königs aus dem Hause Habsburg hat sich nichts dadurch geändert, daß er sich zum zweitenmal veranlaßt sah, diesen König an der Ausübung der ihm Tags zuvor von dem Ministerpräsidenten noch einmal ausdrücklich bestätigten Rechte zu verhindern. MeS ist, kurz ausgedrückt. nach den eigenen Theorien der heute noch regierenden Leute die staatsrechtliche Lage, in welcher sie Donnerstag beim Parlament den ausgesprochen revolutionären Akt der endgültigen Entthronung des Hauses Habsburg beanttagen werden. Die Berufung aus den äußeren Zwang, gegen den Graf Apponhi im„Budapesti Hirlap" mit begreiflicher Erregung eifert, kann nicht verhindern. daß sie damit ihrer eigenen Herrschaft den Rechtsboden entziehen, und es ist nur die Frage, ob die teils durch den Terror desorganisierte, teils durch die Versippung mit den bisherigen Machthabern entkräftete Demokratie die Zähigkeit zur Wahrnehmung eines Augenblicks bekunden wird, in dem die bishettgcn Gewalthaber nach ihrem eigenen Recht aufgehört haben, die Befugnis zur Ausübung der öffentlichen Gewalt zu besitzen Wenn damit in der innerpolitischen Lage Ungarns eine außerordentliche Zuspitzung einttitt, so ist eine Entspannung in der äußeren kaum noch zweifelhaft. Aller Voraussicht nach wird die Entthronung der Dynastie Habsburg, zumal nach dem neuen Rettungsversuch ihres inzwischen bereits als Häftling der Westmächte cin- geschifsten Oberhauptes, als ein hinlänglich bedeutendes und eindrucksvolles Ereignis erscheinen, um den Regierungen der Kleinen Entente vor ihren Völkern als Rechtfertigung und Triumph zu dienen und ihnen die Abrüstung der mobili- fletten Truppen mit Anstand zu ermöglichen. Es dürfte sich daher kaum noch ein tatsächlicher Gegensatz zwischen den beiden Mächtegruppen daraus ergeben, daß. einer Reuter-Meldung zufolge, die Westmächte nunmehr ihr Veto gegen weitere militärische Maßregeln gegen Ungarn einlegen. Das ungarische Parlament aber müßte von allen guten Geistern verlassen sein, wenn eS etwa den Fehler begehen würde, den Schutz der Großen Entente, den das Land immerhin in gewissem Maße erfahren hat und der auch für die Zukunft nützlich sein kann, durch eine zu neuen Schwierigkeiten führende Behandlung der doch nicht mehr anders als nach dem Willen der Kleinen und nach dem Gebot der Großen Entente zu lösenden Habsburger Frage illusorisch zu machen. X- G Wien, 1. Novbr. Aus B u d a p e st wird gemeldet: Die W e g b r i n g u n g des Habsburgers aus Ungarn ist in der Nacht von Montag auf Dienstag unter verhältnismäßig großem militärischen Aufgebot erfolgt.' Den ersten Tell der Reift von dem Kloster Tihany nach Gal atz legte er in einem Eisenbahnzug zurück, dem ein Mltärzug voranfuhr, und dem ein zweiter Militärzug folgte. In Baja wurde er mit seiner Frau in einem Wagen von der Eisenbahnstation auf das englische Kanonenboot„Glühwurm" gebracht, das ihn sofort die Donau abwärts nach Gal atz führte. Eine förmliche Ucbergabe des Habsburgers durch die ungarische Regiemng an die Entente ist bei diesem Anlaß nicht erfolgt, seine Ueberwachung durch die Entente hat eigentlich schon im Kloster Tihany durch die dotthin entsandten drei Ententeoffiziere begonnen gehabt. Nach Meldungen aus Prag wurde in einer Besprechung der Ententegesandten mit der tschechoslowakischen Rrgle'iing die grundsätzliche U eb ere i nstimmun g in den wesentlichen von der Großen und der Kleinen Entente Ungarn gegenüber erhobenen Fordemngen festgestellt. Der Kleinen Entente wurde in dieser Besprechung die Mitwirkung an der Entwaffnung Ungarns in einer noch festzusetzenden, dem Wortlaut des VettragS von Trianon entsprechenden Form zugesichert. Tie wesentliche Aufgabe sei setzt, zu verhüten, daß die ungarische Regiemng die Erfüllung der ihr obliegenden Verpflichtungen hinausschiebe,„damit di« K^ine Entente ehestens mit der Einstellung ihrer Vorbereitungen für die außerordentlichen Vorkehmngen beginnen könne" oder, wie es an einer anderen Stelle der amtlichen Mitteilung heißt:„eS wurde der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß das erzielte grundsätzliche Einvernehmen mit friedlichen Mitteln werde verwirsiicht werden können." Der Schwerpunkt liegt also in der Abwicklung der inneren Politik Ungarns. * Bern, 1. Novbr.(Wolfs.) Wie hier bekannt wird, hat die Umgebung des früheren Kaisers Karl Aufenthaltsbewilligung in Luxemburg erbalten. «lt Zürich, 81. Oktbr.(Priv.-Tel.) Wie das Sekretariat des Exkaisers Karl in Hertenstein mitteilt, ist der Betrag von 72 000 Francs zur Deckung der Schadenersatzforderung für das entführte Flugzeug beim zuständigen Bcitrcibungscimt hinterlegt worden. Uebrigens sei die Höhe der Forderung strittig. Budapest, 1. Novbr.(Wolff.) Wie die Blätter berichten ist der LegattonSftkreiär Baron B o r o v i c z e n y, der den König auf dem Fluge von der Schweiz nach Ungarn begleitet hat, verhaftet und in das Gefängnis de? Budapester Landgerichts gebracht worden. Die Haltung der Großen und kleinen Enlenle. (Drahtmeldungen unserer Korrespondenten.) Ij St Paris, 1. Novbr. Die wiederholten Demarchen der Entente in Prag, Belgrad und Budapest haben wenigstens den einen Erfolg gehabt, daß dis Kleine Entente heute die Versicherung abgegeben hat, daß sie keinerlei Schritte ohne die Zustimmung der alliierten Hauptmächte unternehmen werde. Trotzdem bleibt die Lage gespannt, da insbesondere die Tschechoslowa- k e i u n d S ü d s l a w i e n sich bisher nicht dazu verstanden haben, ihre Rüstungen«inzustellen und ihre drohend« Haltung aufzugeben. In einer heute von dem tschechoslowakischen Gesandten am Quai d'Orsav überreichten Note hält die Prager Regiemng im Einverständnis mit ihren Verbündeten ihre Forderungen in vollem Umfange aufrecht. Sie besteht u. a. auch auf der von der Vot- schafter-Konferenz abgelehnten Rückerstattung der ihr erwachsenen Mobilifierungskostcn durch Ungam und ersucht die Botschaftcrkon- ferenz, Budapest eine letzte endgültige Frist zur Erfüllung der in der letzten Note erhobenen Forderungen zu stellen. Be. vor das geschehen sei, könne weder Prag noch Belgrad sich zur De- mobilisiemng der«inberuftnen Reserven entschließen. Für die Beurteilung der politischen Situation spricht die Tatsache, daß die französisch« Presse, die bisher anerkannt hat, daß die ungarische Regierung sehr loyal ihre Pflichten erfüllt habe, mehr und mehr in das Lager der Kleinen Entente einschweukt und neuerdings eine sehr scharfe Sprach« gegen Budapest führt. £<St Paris, 1. Novbr. Die diplomatischen Vertreter der Entente in Budapest haben heute in Ausführung der am Samstag von der Botschaftcrkonferenz beschlossenen Demarche von der ungarischen Regiemng eine Erklärung verlangt, die die gesamt« habsburgische Dynastie von dem ungarischen Thron ausschließt. Nach einer Meldung der Agenc« Radio soll ein Ministerrat in Budapest beschlossen haben, diesem Verlangen nachzukommen und eine entsprechende Mitteilung an die Botschafterkonferenz gelangen zu lassen. Diese wird morgen neuerdings zuftnimentteten, um definitive Beschlüsse über die Unterbringung des Exkönigs zu fassen. Sä Belgrad, 1. Novbr. Die Skupfchtina billigte einstimmig das Vorgehen der Regierung gegenüber Ungarn, sowie den Entschluß der Regierung, erforderlichenfalls äußerste Maßnahmen zu ergreifen. Graz, 1. Novbr.(Wolfs.) Die„Tagespost" meldet aus Belgrad: Die polnische Gesandtschaft ist zu der Eicklärung ermächtigt, daß die polnische Regierung bereit ist, die Kleine Entente gegen die Restauration der Habsburger zu unterstützen und der Kleinen Entente b eizu treten, da deren Interessen eng mit denen Polens verbunden seien. Ae Skeuervorlageu. (Privattelegramm der„Frankfurter Zeitung.) ch- Bettin, 1. Novbr. Dem Reichstag sind tu den letzten Tagen die übttgen Steuergesetzentwürfe zu- gegangen, die der Reichsrat tn der vergangenen Woche vevab- schiedet hat. Die Reichsregierung hat sich die Beschlüsse des ReichSrais zum Teil zu eigen gemacht; tn einer Reihe von Fällen hat sie aber an ihrer eigenen Vorlage festgehalten, so daß dem Reichstage doppelte Vorschläge, sowohl von der Reichsrrgierung wie vom Reichsrat, vorgelegt werden. Dem Entwurf d«I VermSgenssieuergesetzeS hat die ReichSregiemng auch das Gutachten deS ReichStvirtsfchasts- rats über das Vermögenssteuergesetz, daS VermögenSzuwachS- steuergesetz und das NachkriegSgewinnsteuergesetz betgefügt. Von den Aenderungen, die der Entwutt gegenüber der im Sommer veröffentlichten Fassung erfahren hat, sind folgende hervorzuheben: Der 8 17 des ursprünglichen Entwurfes, der dem Reichsminister der Finanzen- die Erlassung bindender Anordnungen für die Bewertung des steuerpslichttgen VemiögenS für die Zeit aus der Erhebung des Zuschlags überttagen hatte, ist durch folgende Vorschrift erseht worden: „Für die Zeit der Erhebung deS Zuschlags erläßt der Reichs- Minister der Finanzen mit Zustimmung des ReichSratS für die Bewertung deS Vermögens bindend« Anordnungen, die jeweils den Wert st and der Mark und die allgemeine Wirtschaftslage berücksichtigen. Bei der Feststellung der Bewertungsgrundsätze ist dem Umstand Rechnung zu tragen, daß ein Teil des zu bewertenden Vermögens seit der Zeit vor der Geldentwertung in unverändertem Besitz geblieben, ein anderer Teil erst unter dem Einfluß der Geldentwerttlng geschaffen oder doch erworben worden ist. Unter Berückstchtigung dieser Gesichtspunkte sind zur Ermittlung des Wertes Schätzungsmaßstäbe zu suchen." Der S t e u e r t a r i f ist im allgemeinen unverändett geblieben, er beginnt bei natürlichen Personen mit 1 vom Tausend für die ersten angefangenen oder vollen 100 000 Mark deS steuerpflichtigen Vermögens und steigt auf 10 vom Tausend für die 20 Millionen Mark übersteigenden Beträge. Bei juttsttschen Personen beträgt di« Steuer VA vom Lausend der steuerpflichtigen Vermögens. Hatte der ursprüngliche Entwurf die ersten 50 000 Mark Vermögen steuerfrei gelassen und die nächsten 50 000 Matt mit A vom Tausend Steuer bedacht, so soll nach dem neuen Entwurf der Bettag von 100 000 Mark steuerfrei bleiben. Die ursprüngliche Vorlage der Regierung hatte den Zuschlag, der auf die Dauer von 15 Jahren erhoben werden soll, bei natürlichen Personen mit 300 Prozent, bei den übrigen Steuerpflichtigen mit 150 Prozent der Steuer vorgesehen. In der neuen Vorlage, die an den-Reichstag gegangen ist, hat die Reichsregierung ihren Vorschlag geändert. Nach ihrem Entwurf soll der Z u s ch l a g bet den juttsttschen Personen nach wie vor 150 Prozent betragen, bei den natürlichen Personen aber gestaffelt sein; er soll hier betragen: bei den ersten angefangenen oder vollen 100 000 Mark deS steuerpflichtigen Vermögens 100 Prozent der Vermögenssteuer, von den nächsten 150 000 Matt des Vermögens 150 Prozent der Steuer, von den nächsten 250 000 Matt 200 Prozent der Steuer, von den weiteren Beträgen 300 Prozent der Steuer. Daneben steht eine Vorlage des Reichsrats, der die Regierung nicht beigetreten ist; nach ihr soll der Zuschlag bei den juttsttschen Personen 150 Prozent betragen, bei den natürlichen Personen aber von den ersten 100 000 Matt des steuerpflichtigen Vermögens 100 Prozent der Steuer, bei den nächsten 150 000 Matt 150 Prozent der Steuer, bei den weiteren Beträgen 200 Prozent der Steuer. Steuerliche Erleichterungen für Vereine sollen nach dem neuen Entwurf bei Vermögen bis zu 500 000 und Einkommen bis zu 20 000 Matt eintteten. Geändett sind auch die Vorschriften über die Anrechnung des Notopfers auf die Vermögens' steuer. Im allgemeinen soll das Notopfer nach dem neuen Ent wurf mit 10 v. H. des abgabepflichtigen Vermögens, mindestens aber zu einem Drittel der Abgabe erhoben werden, wie es bisher bereits vorgesehen war. Bei abgabepflichtigen Vermögen, die 1027 000 Mark und mehr betragen, erhöht sich der zu erhebende Reichsnotopferbetrag auf 40 v. H. der Abgabe. Aktiengesellschaft tcn, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Kolonialgesellschasten. Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Bergwettsgesellschaften und andere bergbautreibende Vereinigungen mit den Rechten juristischer Personen haben über ihre Reichsnotopferschuld hinaus eine weitere Abgabe in Höhe der Hälfte des Reichsnotopfers zu ent ricltten. Dieser Betrag ist am 1. Mai und am 1. November 1922 je zur Hälfte fällig. Der Entwurf deS Vermögenzuwachssteuer-Gefthes kommt im wesentlichen in unveränderter Gestalt an den Reichstag. Aenderungen zeigen in der Hauptsache nur der 8 14, der den Beo mögenszuwachs bis zum Betrage von 50 000 Matt(ursprünglich 25 000) von der Steuer befreit. Der Tarif, der von 1 v. H. bis 10 v. H. des Vermögenszuwachscs steigt, ist unverändert gelassen. Einschneidend sind die Aenderungen, die der Entwutt über die Besteuerung des Vermögenszuwachses der Nachkriegszeit erfahren hat. Zunächst soll die Abgabe, wie im ursprünglichen Entwurf, nur erhoben werden, wenn der Ver- mögenszuwachs 100 000 Mark überschreitet, dagegen bleibt auch dieser Betrag steuerfrei, wenn das Endvermögen nicht wenigstens 400 000 Mark(ursprünglich 200 000) beträgt. Im ursprünglichen Entwurf hatte der Steuertarif eine Abgabe von 5 v. H. bis zu 30 v. H. vorgesehen. Der neue Tarif bemißt die Abgabe nach zwei Maßstäben: erstens nach dem Verhältnis, in dem sich bas End- vermögen gegenüber dem Anfangsvermögen vermehrt hat, zweitens nach der Höhe des abgabepflichtigen Vermögenszuwachscs. Zu diesem Zweck werden acht Steuewklaffen mit je sechs Steuerstufen gebildet: Klasse I. Das Enbvermögen hat sich gegenüber dem Anfangs- Vermögen um nicht mehr als das Doppelte vermehrt. Klaffe II. DaS Endvermögen hat sich gegenüber dem Anfangs- Vermögen um mehr als das Doppelte, aber um nicht mehr als das Dreifache vermehrt. Klasse III. Das Enbvermögen hat sich gegenüber dem Anfangs- Vermögen um mehr als das Dreifache, aber um nicht mehr als das Vierfache vermehrt. Klasse IV. Das Endverniögen hat sich gegenüber dem AnfangS- vermögen um mehr als das Vierfache, aber um nicht mehr als daS Fünffache vermehrt. Klaffe V. Das Endvermögen hat sich gegenüber dem Anfangsvermögen um mehr als das Fünffache, aber um nicht mehr als das Sechsfache vermehtt. Klasse VI. Das Endvermögen hat sich gegenüber dem Anfangsvermögen um mehr als das Sechsfache, aber um nicht mehr als daS Siebenfache vermehrt. Klaffe VII. Das Endvermögen hat sich gegenüber dem Anfangsvermögen um mehr als das Siebenfache, aber um nicht mehr als das Achtfache vermehrt. Klasse VIII. Das Endvermögen hat sich gegenüber dem An- fangsvermögcn um mehr als das Achtfache vermehrt. In den Steuerklassen: l. n. in. iv. v. vi. vn. vm. Die Abgabe beträgt! o. H. 1. Für die ersten angefangenen oder vollen 200 000 Mk. deS abgabepflichtigen VermögcnSzuwachseS 1234567g 2. Für die nächsten angcfangenen oder vollen 300 000 Mt. 2 4 6 8 10 12 14 16 3. Für die nächsten ongefangenen oder vollen 500 000 Matt 3 6 9 12 15 18 21 24 4. Für die nächste angcfangene oder voll« 1 Million Matt 4 5. Für die nächste angefangen« oder voll« 1 Million Matt 5 10 15 20 25 SO 35 40 6. Für di« weiteren Vettüge 6 12 18 24 30 86 42 50 Der neue Entwurf über die Aenderungen des UmsntzstenergefttzeS weicht von dem ursprünglichen Entwutt vor allem darin ab, daß die Steuer von\A auf 21- v. H. erhöht werden soll, statt, wie ursprünglich vorgesehen war, auf 3 v. H. Die Vorschriften über die erhöhte Umsatzsteuer auf die Verbraucher von Speisen und Getränken(8 24a und ff), die 5 und 10 Prozent des Entgelts betragen soll, sind im wesentlichen unverändert auS dem ursprünglichen Entwurf übernommen worden. Der Anteil der Gemeinden an dem Auflommen der erhöhten Umsatzsteuer nach§ 24a soll auf 40 statt ursprünglich 50 v. H. bemessen werden. Der neue Entwurf des VersicheningSsteuergesetzeS dem, ebenso wie dem Umsatzsteuergesehentwurf, das Gutachten des Reichswittschaftsrates betgegeben ist, hat im allgemeinen die ursprünglich vorgesehenen Steuersätze beibehalten. Die Steuer ist aber beft der Feuerversicherung beweglicher Gegenstände auf SO(ursprünglich 40) Psg. und bei der Hagelversicherung auf 20(ursprünglich 40) Pfg. für jede 1000 Mark der Versicherungssumme vro Jahr ermäßigt worden. Bei der Transportversicherung ist der Steuersatz von 4 Prozent des Versicherungsentgeltes auf 3 Prozent herabgesetzt worden. Lebensversicherungen sind von der Steuer befreit, wenn die Versicherungssumme 5000(ursprünglich 4000) Matt oder die versicherte JahreSrente 500(ursprünglich 100) Matt nicht übersteigt. Zn sehr wesentlich veränderter Gestalt kommt der Entwurf eines Rennwett- und LoticriegefttzeS an den Reichstag. Zunächst hat die Regierung, die ursprünglich nur ein Rsnittvettgesetz geplant hatte, auch die Besteuerung von 8 12 16 20 24 28 32 Lottetten und Ausspielungen in dem Rahmen Nennwottge- etzeS ausgenommen. Durch die Entwürfe des Kapitarverkehrs- steuer-, des Versicherungssteucr- und des Krastfahrzeugsteuer-GefttzeS und durch den Entwurf des Rcnuwettgesetzcs sind die entsprechen- dm Bestimmungen des Reichsstcmpelgettves vom Jahre 1913 neu^ geregelt worden. Die verbleibenden Bestimmungen des Teiles IV und der Tarife Nr. 5 des Reichsstempelgeietzes mußten ebenfalls. dm Vorschriften der Reichsabgabeordnung angepaßt werden. Die- Reichsregicrung hat daher die nach 8 452 derRerchsabgabeordnung erforderliche Neufassung hinsichtlich der Besteuerung von Lotterien’ und Ausspielungen im Zusammhang mit dem Rennlvettgesetz vor- genommen. Die bezüglich der Lotterien und Aus spie- lungen vorgeschlagenen Vorschttftm entsprechen im allgemeinen den bisherigen Gesetzesbestimmungen. Die Steuer betragt 20 v H. deS planmäßigen Preises sämtlicher Lose ausschließlich der Steuer. Unter Berücksichtigung der Geldentwertung wird ,edoch vorge- schlagen, die Befretungsgrenze für AuSipiclungen für ausschlieb- lich mildtätige Zwecke auf 50 000 statt bisher 2a 000 Mark herauf-- zusetzen. Für die Besteuerung der Rennwetten gelangen, zwei vollständig verschiedene Entwürfe an dm Sreichstag Die Reichsreqierunn hat an ihrem uriprunfillchen^§niwurf festttehalten und schlägt deshalb die Besteuerung der T o t a l r s alo r wett en mit 16^/Prozent, die 5k o n z e s si o n i eru n g der B u ch- macherund die Besteuerung der Bet ihnen aogeschloumen> Wetten mit 10 v. H. vor. Der R e i ch s r a t hat dagegen dm von seinen Ausschüssen empfohlenen Gesetzesvorschlag des preutz:-- schm Finanzministers Sämisch zum Beschluß erhoben und bringt^ ihn als eigene Vorlage an dm Reichstag Nach diesem Entwutt des RetchSrateS soll die 5konzessionierung der Buchmacher ausgeschlossen sein, dagegen die Reichsrcgierung ennächtigt werden, i einer Vereinigung von Rennvereinen, die zum Betriebe emes Totalisators zuqelassm sind, die Erlaubnis zum Bettlebe einer R e n n w e t t z e n t r a l e zu erteilen und die Befugnis. Wetten aller. Art für öffentlicheLeistnngsprüfuingen vonPferden abzuschließen Die der Vereinigung angehörigen Rennvereine sollen aber Annahmestellen errichten können. Die Satzung der Vereinigung soll der Ge-i nehmigung des R e i ch s f i n a n z m i n i st e r s unterliegen, übrigen soll das gewerbsmäßige Vermitteln, also auch dm Buch-. machern verboten sein. Die Steuer von den bei einem Wettunter-, nehmer abgenommmen Wetten soll 16% Prozent betragen. Die Reichsregierung hat diesem Entwutt des ReichsrateS ihre^ Zustimmung mit folgender Begründung versagt:„Gegen die Einrichtung einer Rcnnwettzentrale und die Ueberziehung 1 des Reiches mit einem Netze von offiziellen Annahmestellen sprechen• vom Volks moralischen Standpunkt ans erheblich, größere Bedenken als gegen die K o n z esst o n i e» rung von Buchmachern. Die allgemein bekannten engen‘ Beziehungen der Länder, insbesondere Preußens, zu den Rennver->. einen, würden dazu führen, daß die Veranstaltungen der Reichs-/ wcttzentrale den Eindruck staatlicher Unternehmen machten. Nach-/ dem aber schon Lotterien staatlich bettieben werden, muß eS be-j denklich erscheinen, noch weitere den Spiclttteb ausnuhende und- fördernde Unternehmungen als staatliche erscheinen zu lassen. Die' Reichswettzentrale und ihre Annahmestellen würdm den Lotterie-, einnahmestellen gleichgcachtet. und es würde dadurch die Wettlust in Steife getragen werden, die bisher dem Rennwettbettieb voll-, ständig fern standen und auch in Zukunft Buchmachem fern bleiben, würden. Es läßt sich keineswegs erwarten, daß di« Reichswettzentrale di« Buchmacher in erheblichem Maße verdrängen würde, im Gegen-, teil ist zu befürchten, daß Personen, die erst durch die Reichsweitzentrale zum Wetten veranlaßt sind, schließlich den wildm Buch-, machem zugefühtt werden, die ihnen günstigere Bedingungen bieten- können. Wenn auch nicht damit gerechnet werden kann, daß di«, durch die Konzessionierung von Buchmachern etttrebte Beseitigung,/ der Winkelbuchmacher vollständig erreicht wird, so ist doch eine größere Einschränkung im Falle der Annahme des Regierungs-, entwuttes als bei Einrichtung einer Wettzenirale zu erwarten.,. Wenn dem Unwesen der Winftlbuchmacherei ohne die.'öilfe Don: zugelasftnen Buchmachem zu steuem wäre, die ihren gefährlichen, Wettbewerbern ungleich erfolgreicher entgegenwitten werden alss die Angestellten der Wettvereine, so wäre das angestrebte Ziel schon.' bisher erreicht worden." j Der Entwurf eines^ KraftfahrzeugsteuergeftheS zeigt nur ilnwefentliche Aenderungen gegenüber der ursprüngliche»\ Fassung. Lediglich bei der Besteuemng von Personenkmfttvagen sind Abweichungen zu verzeichnen. Die Steuer soll hier nach dem' neuen Entwurf betmgcn für jede Pferdestätte oder einen Teil davontt von den efften vier Pferdestärken 90(ursprünglich 75) Matt, von den nächsten vier Pferdestärken 150(ursprünglich für olle weiteren Pferdestärken 125) Mark, von den weiteren Pferdestätten 200 Matt.' In. 8 17 ist auf Gmnd einer Anregung des RetchswittschastSrats- eine Verpflichtung der Länder zur Erlassung einer Fahr» zeugsteuer zur Unterhaltung der Wege ausgenommen worden.« Die von der Reichsregierung dafür vorgeschlagene Fassung hat folgenden Wortlaut: i „In den Ländern ist für Zwecke der öffentlich-rechtlichen, Wegeunterhaltung eine Fahrzeugsteuer von den Fahrzeugen, init Ausnahme der Krafffahrzeuge zu erheben. Befteiungen für be- stimnite Arten von Fahrzeugen sind zugelaffen. Mit dem Jnkraft-' tteten einer Fahrzeugstcuer wird die Neueinfühmng von Chauffte- und ähnlichen Wegegcldem für die gewöhnlich« Benutzung öffent-« licher Wege mit Ausnahme solcher für besondere sewständige Der-/ kehrsanlagen unzulässig. Zulässig bleiben Beiträge(Vorausleistungen) zur Deckung der Kosten für eine außergewöhnliche Abnutzung der Wege. Der Reichsrat kann nähere Bestimmungen über, die Grundsätze erlassen, die ein« gemeinsamen Regelung bedüffen,, insbesondere um Doppelbesteiterung anszuschließen. Tritt in einem- Lande eine Fahrzeugsteuer im Sinne dieser Vorschrift in Kraft, so’ erhält das Land zum Zweck der Wegeunterhaltung den Anteil am Aufkommen der Kraftfahrzeugstcuer, der dem Verhältnis von Gebietsunifang und Bevölkerungszahl des Landes zu Gebietsumfang, und Bevölkemngszahl des Reiches entspricht. Ms zu diesem Zeit- Punkt erhalten die Länder 50 v. H. des Auflommens an Kraftfahr-'. zeugsteuer.", Der Reichs rat hat sich diesem Vorschlag« angeschloffen,, empfiehlt aber in einer eigenen Vorlage, daß zu den VorauS-j leistungen zur Deckung der Kosten für außergewöhnliche Abnutzung« der Wege auch die Reichsp oft herangezogen werden soll.; Der 9. November.! -ch- Berlin, 81. Ottbr.(Priv.-Tel.) Nach einer Anordnung des braunschweigischen Staatsministettums ist, wie auS Braun-( schweig gemeldet wird, der 9. Novbr. als ErinnerungStag an den Ausbruch der Revolution in Braunschweig bei allen Staatsbehörden und Schulen als allgemeiner Feiertag zu begehen. Alle staatlichen> Gebäude und Schulen haben Fahnenschmuck zu tragen. Außerdem■ will das Staatsministerium dem Landtag eine Vorlage zugehen- lassen, worin der 9. November in Braunschweig zum allgemeinen Feiertag erhoben werden soll., r Olotha, 31. Ofc.(Priv.-Tel.) Das Thüringer Ministerium verfügte ein Notgesetz, wonach der 9. November als gesetzlicher Feiettag erklärt und das Refo r m a t io n s f est nicht'mehr' staatlich anerkannt wird., Oktbr(Pttv.-Tel.) Die Klage des kommu-■' nisttschen Reichstagsabgeordncten Dr. L ev i gegen den früheren- württembergischen Staatspräsidenten Blo8 auf Schadenersatz wegen! widerrechtlicher Freiheitsberaubung wurde heute von der Zivil-■’ lammet des Stuttgarter Landgerichts kostenpflichtig a b g e-, wiesen. Hilfe für Oppau! Weiter sind bei uns eingegangenr M.. Sammlung unter den Mit.! SM-iM.k 57b», tot. Strauß Osthafen uOOO, Firma I. Fries Sohn oim, Sammlung bei den Inhabern II. kaufmännischen Angestellten der Irma Schunk"-><——h 1" a. M. 11b», von den Beamten und Beamtinnen der Güterabferttauna Frankfurt a. M. HaMitbahnbof 1152, S. anwalt Dr. Bernstein 1000, F.rau Marie Mayer-Netker^'iricb 1000' Hochschild 1000, G. Schanzenbach u. Co!. G. m. b. looo)' Ernst Rernemann 1000, Julius Hofmann Nchf. 1000^ N 1000 11«,»' bekannt 1V0», Sammlung b«S GewerkschaftsbundcS dev'Anäeitellten Ff «jtumitu dci tfitma it.»ries öotm 70Ü, Unnenannt 500■ A?Lw? Cr' 5M,ktarl G. Pfaffrath n. Göhring G. m. b. H-, Offenbach a. M. 500, Frankfurter Eisenbau-Anstalt Robnstadt u. Zweigle- o»0. A. Herker, Hattingen a. Ruhr 400, Bernhard Stein 400, N. N. 348, Angestellte der Aktiengcsellfchaft für Bahnbau und Betrieb 275 Carl Schnurmann 200 M. C. in S. 200, Victor Ettangcr 2M, Leo Hamburger f Mg Frmi B. Laiier-Kottlar 200. C. H. D. Metz 200, Dr. Karl Stapf,^ Gotha 15», A. Henrich u. Söbne, Hanau 150, Darmstadier Metallgießerei u. Armaturcnfabrik Carl Eckert, Darmstabt 10», flr. Netzmagen La Cb-nir-de.Fonds. Schweiz 100, Friv Falk 100, Spende der Quarta 5 des Goethe-Gomnafiums 100, Dr. B. Sachs, Catro 100, Ungenannt 70, Unbekannt 60, iul 8. 50, I. L. 50, Max Milcheimer 50, Ungenannt o° Han« Assenbem, 25, Herrn. Drawe 20, aus der Spar, buchse von Richard u. Walter Plaut 20, H. M. 5. v Mit den bereits der Zusammen öfsentiichtcn M 46 287.— Jl 2 435 302.70 Summa Ji 2 481 580.70 j Meliere Gaben nimmt die Geschäftsstelle drr „Frankfurter Zeitung" entgegen. Postscheck-Konto:, Nr. 20 930 Frankfurt a. M.