Samstag / Sonntag, 24/23. März 1934
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Der Schrecken der Fuhrleute
Kollidieb auf frischer Tat entdeckt
Unter den Fuhrleuten und Ausläufern der Lebensmittelgeschäfte herrscht seit einiger Zeit besondere Erregung über das Treiben eines Kollidiebes, der hauptsächlich in der Nähe der lleinen Markthalle in der Hasengasse „wirkte". Fuhrleute und Auslauser werden nämlich ersatzpflichtig für die ihnen auf dem Transport gestohlenen Waren gemacht. Der Beruf dieser Leute bringt es aber mit sich, daß sie die Transportwagen zeitweilig usibeaufstchtigt auf der Straße stehen lassen müssen. Und diese Gelegenheit nutzt der Kollidieb aus. Freitag morgen gelang es nun einem Fleischergesellen, der seine Waren vom Transport- wagcn In die Markthalle trug, einen von diesen Dieben auf frischer Tat zu erwischen. Der Täter hatte sich einige Pakete F e t t a n g e - eignet und war damit davongelaufen. Der Metzger- bursche sah den Dieb gerade noch von dem Fahrzeug abspringen, so daß er sofort die Verfolgung aufnehmcn konnte. Das Publikum unterstützte ihn dabei, und es gelang, den frechen Dieb zu fangen. Bald hatte sich die Kunde von dem gesagten Dieb in interessierten Kreisen herunlgcsprochen und schon kamen einige Leute, die in dem Festgc- nommcnen einen Mann wicdcrerkanntcn, der sich in der letzten Zeit oft an der Markthalle herumgctrleben hatte. Sie waren außer- ordcntlich erregt und verprügelten den erwischten Dieb. Man hofft an der Markthalle allgemein, in der Person beS dann von der Polizei Fcstgenonlnicncn den Kollidicb unschädlich gemacht zu haben. Die polizeiliche Untersuchung ist eingeleitet.
Weil die Verletzte keinen Sttatantrag stellte . . .
,,. wurde der Automobilist nur wegen vorschriftswidrigen Fahrens verurteilt
Am Abend des 2. Dezember hielt ein Privatpcrsonenkrast- wagen aus dem Goethe platz, der beim Abfahren hinter einem anderen Wagen hervormußte, eine Rechtskurve machte und dabei mit erheblicher Geschwindigkeit fuhr. Das Auto geriet mit der Rückseite aus den Fußweg und zwar bis dicht vor der Hauswand. An einem Bildcrladen stand eine ältere Frau, die nmgeworsen und überfahren wurde, so daß sie heute noch nicht in der Lage ist, wieder gut gehen zu können. Der Lenker des Wagens wurde der fahrlässigen Körperverletzung angeklagt, und in der Schöfsengcrichisverhandlung wurde die Frage aufgeworfen, ob er Berufsfahrer sei, d. h.. ob er damals das Auto als Berufsfahrer benutzte.
Es stellte sich durch die Aussagen des Angeklagten und eines Zeugen folgendes heraus: Das Auto ist Eigentum einer GmbH, in Hanau und der Wagen wird, wenn er nicht zu Geschäftszwecken benutzt wird, auf Wunsch dem Angeklagten, der in Frankfurt ansässiger Geschäftsführer der Firma ist, zum Privatgebrauch überlassen. So war cs auch an jenem Tag geschehen. Für das Gericht war es damit unzweifelhaft geworden, daß der Angeklagte nicht als Berufsfahrer anzusehen war. Da es nun an dem zur Bestrafung wegen fahrlässiger Körperverletzung erforderlichen Strafantrag der Verletzten fehlte, die seinerzeit erklärt hatte, sie bebakte sich die Stellung eines Strafantrages vor, mußte das Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingestellt werden. Da der Angeklagte infolge seines vorschriftswidrigen Fahrens aber gegen die Bestimmungen des Kraftfahrzeuggesetzes verstoßen hatte, wurde er zu fünfzig Mark Geldstrafe verurteilt. Die Verletzte hat einen Teil des Sck,adcns, den sie erlitten hat, von der Versicherung ausbezahlt bekommen.
8r!eke, die sie nicht erreichten
Fräulein Claire schrieb einige liebe Zeilen an eine Dame in England und legte dem Schreiben zwanzig Sckiilling bei. Warum versäumte sie, den Absender anzugeben? Die Briefkontrolle im Postamt 2 sand den Brief unter Tausenden als verdächtig heraus und beilachrichtigte die Zollfahndungsstelle, die Brief und Geld dem Gericht zur Einziehung im objektiven Verfahren übergab. Das Gericht entsprack) dem Antrag und tot das auch bezüglich 2 0 0 Mark, die ein Herr Schnell im Sandweg an einen Freund in Paris senden wollte. Auch Herr Schnell Ist nicht als Absender zu ermitteln, denn dort im Sandweg kennt man einen Mann dieses Namens nicht.
Unterstützungsbetru^,
Ein vom Stadt. Fürsorgeamt betreuter Mann hatte durch absichtliches Verschweigen von Nebeneinkommen sich auf betrügerische Weise Unterstützung erschwindelt. In dem gegen ihn angestrengten Strafverfahren hat die Zeugenvernehmung dann des weiteren noch ergeben, daß er einen Lebensmittel- gutschein entwendet und durch Fälschung von Untersckiriften auch benutzt halte. Er wurde vom Schöffengericht wegen Betrugs, Diebstahls und Urkundenfälschung zu einer Gesamtzuchthaus st rafe von 1 Jahr und 6 Monaten und zu fünf Jahren Ehrverlust verurteilt und alsbald im Gerichtssaal verhaftet.
Es ist zu begrüßen, daß die Gerichte wieder mit harten Strafen die Allgemeinheit vor solchen Menschen schützen, die selbst noch angesichts der Not ihrer Volksgenossen sich nicht scheuen, derart verbrecherisch zu handeln.
Zuchthaus iür einen Ladendieb
Das Schöffengericht verurteilte den 41jährigen Arbeiter Adam Weigand aus Offenbach wegen Ladendiebstahls zu drei Jahren Zuchthaus, fünf Jahren Ehrverlust und Sicherungsverwahrung. Der häufig vorbestrafte Angeklagte hatte in einem hiesigen Kleinartikelwarengeschäst eine Anzahl Gegenstände gestohlen. Bei einer Haussuchung wurde noch eine Menge Gegenstände gesunden, die offenbar auch aus Diebstählen herrühren, von denen der Angeklagte aber behauptete, sie gekauft zw haben.
Endlich gefaßt
Wie aus der Pfalz berichtet wird, ist heute der schon lange gesuchte Heinrich Pfeifer aus Frankfurt, der rllegale Kurierdienste für die KPD verrichtet, kurz vor Ueberjchreituug der Grenze festgenommen worden.
Unbestellte Warensendungen
Wie die Industrie- und H a n d e l S k a in in e r für das Rhcin-Mainische Wirtschaftsgebiet mittcilt, gehen ihr in letzter Zeit wieder Klagen darüber zu, daß unb estellte Warensendungen Privatpersonen ins Haus geschickt werden. Die Kammer macht daraus aufmerksam, daß der Empsän- gcr saldier Sendungen n i di t verpfltditct ist, falls er nicht etwa sonst In gesdiästlidicu Beziehungen zu dem Absender steht, diese Waren abzu nehmen oder zu bezahlen. Er wird gut daran tun, sie lediglich einige Zeit aufzubewahren. Selbstverständlich darf er sie nicht irgendwie in Benutzung nehmen. _
Die Obersteiner Metallindustrie stellt zwei Millionen Metall* plaketten zum 1. Mai her
Die Oberstciner Metallindustrie erhielt dieser Tage einen Groß- austrag, an dessen Fertigstellung und Lieferung 48 Firmen und Kleinbetriebe beteiligt werden. Es handelt sich um die Anfertigung von 2 Millionen Mctallplaketten für den Tag der nationalen Arbeit am 1. Mai.
In der Trunkenheit erstickt
Die Aufklärung des mysteriösen
Dienstag vormittag wurde von einem Handwerker die 56jäh- rige ledige Inhaberin eines Haushaltungsgesihästs, Frieda Sen- ling, In ihrem Ladengeschäft in der B r tt ck e n st r a ß e 14 unter eigenartigen Umständen tot ausgesundcn. Die Frau war seit einigen Tagen spurlos versdiwunden und man sand Ihre Leiche in einem an das Ladeugeschäst anschließenden kleinen Kücheuraun, in der Ecke liegend, lieber der Toten lagen Kleidungsstücke und ein Brett. Außerdem befanden sich kleinere Verletzungen an der linken Hand. In unmittelbarer Nähe der Leiche lag midi eine zerbrochene Flasche, deren Inhalt wahrschcinlid) Alkohol gewesen war.
Zur Klärung der Todesursache war die Leiche von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt worden. In dem gerichts- ärztlidien Institut wurde die Lcidienöiinuna vorgenommcn. Aus dem Bcsund ergab sid), daß mit hödistcr Wahrsdieinlidikeit der Tod durch Ersticken cingctrcicn war, denn die obere Platte des Gebisses war der Frau in den Hals gerutsdit. Durch Blutuntcr- sudiung konnte weiterhin sestgestellt werden, daß die Frau Seuling kurz vor ihrem Tode größere M e ng e n Alkohol zu sid, genommen hatte.
Durch diese Feststellung wurden Zeugenbekundungen erhärtet, aus denen sich ergeben hatte, daß Frau Seuling besonders in der letzten Zeit sehr oft übermäßigem Allcholgcnuß frönte. Nachbarn hatten des öfteren beobachtet, und diese Tatsache wurde auch von dem Vermieter des Ladens bestätigt, daß Frau Seuling wiederholt so stark betrunken war, daß sie nicht mehr imstande war, ihre Wohnung im Norden der Stadt aufzusuchen. Deshalb vcrbradite sie die Näd>te in soldien Zuständen in dem Laden. Audi vergangenen Samstag war Frau Seuling zuletzt in den späten Abendstunden stark betrunken gesehen worden, und da sie seit dieser Zeit weder in ihre Wohnung zurückgelchrt war nod, bis Dienstag vormittag ihr Ladengeschäft nicht öffnete, wird als fcstehcnd an-
Todesfalls in der Brückenstraße
I genommen, baß Frau Seuling bereits in der Nacht zum Sonntag gestorben ist. <
' ' Die Ansicht, daß die Frau das Opfer eines Verbrechens gewor
den sei, wurde vor allem dadurch unterstützt, daß über der Leiche Kleidungsstücke und ein Brett gelegen haben. An Hand der übrigen tatsächliche» Feststellungen aber findet diese Situation eine harmlose Erklärung. In dem an den Laden anschlickenden Raum waren Installateure beschäftigt, die bereits am Montag einen Anschluß an eine Leitung zu niachcn hatten, die durdi die Räume der Frau Seuling lief. Früher hatte Frau Seuling eine zersdilagcne Fensterscheibe ihres Ladens mit einem Pappdeckel ausgcbessert und zur Abstützung den Pappdeckel mit einem Brett versehen. Als am Montag der Laden nicht geöffnet wurde, die Handwerker ihre Arbeit aber forlsetzen wollten, drückten sie den Pappdeckel ein. Dabei siel das zur Abstühung verwandte Brett, an dem nud, ein Mantel gehangen hatte, um und bedeckte die Leiche. Eigenlllm- licl, war vor allem auch, daß am Montag niehrerc Leute in den Laden der Fra» Seuling ciugcdrungcn waren, die Leiche aber nid,t gesunden hatten. Aus der Vernehmung dieser Leute ging aber hervor, daß sie nur slüchtig de» Raum durcb^'rittcn hätten, obne Veranlassung gehabt zu haben, aui diese Eioentümlidkeit zu acbtcn.
Nad) den einwandfreien Feststellungen der llntersudiinasbchör- dcn scheidet somit ein Verbrechen völlig aus. Frau Seuling ist einem Unglück zum Opfer gefallen.
Männliche Leiche gefunden
Auf der Eisenbahnstrecke Bingen—Koblenz Heute morgen gegen 8 Uhr wurde auf der Strecke Bingen- Koblenz, kurz vor Niedcrheimbach, eine männliche Leiche mit aufgcschlagencm Hintcrkops gefunden. Der Tote ist etwa 25 bis 30 Jahre alt.
Mehr weibliche Hausangestellte
Erleichterungen auf steuerlichem und sozialen Gebiet
Das Bestreben, die weiblichen Volksgenossen aus Geschäften und Kontoren zurückzusührcn zu ihrer eigentlidien Ausgabe, der Arbeit in der Familie und im Haus, ist gefördert worden durch mannigfache Erleichterungen auf steuerlichem und sozialem Gebiet. Die nachstehenden Gegenüberstellungen lassen diese Ersparnisse besonders vor Augen treten; wir legen dabei für eine Hausangestellte einen Var-Monatslohn von RM. 35 zugrunde und srcic Station (Kost, Wohnung usw.).
1. Arbeitslosenversicherung
Durch RcichSgesctz ist die Beschäftigung als H a u s g e h i l f i n ab 1. Mai 1933 versicherungSsrei. Sie muß Hausgehilfin sein, also zur Haushaltung des Arbeitgebers gehören. Vorher waren 6 'A Prozent des Arbeitsentgeltes zu entrichten. Dieses setzte sich zusammen aus Barlohn und freier Station. Deren Wert wird verschieden bewertet, je nach den Orten. Nehmen wir für die freie Station NM. 40 an; dann hatte der Arbeitgeber für die Arbeitslosenversicherung monatlid) für eine Person auszuwcnden:
früher; l jetzt:
6.5 % d. RM. 75.— - RM. 4.88 nlih«»
Hülste dcs Arbeitgebers RM. 2.1t > Monatliche Ersparnis . . RM. 2.11 2. Invalidenversicherung
Gleichzeitig mit der Befreiung von der Arbeitslosenversicherung wurden die Beiträge zur Jnvalidenversid)crung herabgesetzt. Seit 1. Mai 1933 gibt es nur nod) zwei Klassen für Haus- angestellte: wenn das bare Entgelt monatlich RM. 50.— übersteigt, nach der dritten Lohnklasse mit einem Wodicnbeitrag von RM. — .90, bei niedrigerem Varentgelt wöchentlich RM. —.60 nad) Klasse zwei. Bei obiger Lohngrundlage stellt sich das Verhältnis wie solgt:
früher:
Barlohn .RM. 35.—
freie Station.RM. 40.—
NM. 75.—
4 Wochenbeltrüge zu te
1.50 .RM. 6.—
Hülste d. Arbeilgeb. - RM. 3.—
jetzt:
Barlobn .RM. 35.-
:ftele Station ist nicht mehr zu berllclslcht.)
4 Marl, zu te 0.60 — RM. 2.40 Hülste d. Arbeitgeb. — RM. 1.20 Monatliche Ersparnis . NM. 1.80
3, Einkommensteuer
Nach dem neuen Einkommensteuergesetz darf der Arbeitgeber für jede Hausgehilfin (hödistens drei), die zu seinem Haushalt zählt, ab 1. Juli 1933 RM. 50.— von seinem Einkommen a b s e tz e n. Legen wir zu Grunde die amtlidie Tabelle und z. B. ein Nettoeinkommen von RM. 9000.—, so ergibt sid) folgende Disserenz:
ohne HauSgehtlflNt RM. 9000.— Einlomme», ohne Familienzuschlüge = Einlommensteuer RM. 1.098 also int Monat . . . RM. 91.50
ult Hausgehilfin: monatl. RM. 50.— sür eine Hausangesl. ab» zusepen! das zu versteuernde Einkommen betrügt dann . . . RM. 8.400.— die Steuer .... RM. 1.025.— also im Monat . RM. 85.12
Monats. Erspar». RM. 6.08
4 . Ehestandshilfe, Bürgersteuer Die Ehestandshilse wird nid)t erhoben bei einem monatlid)en Arbeitslohn unter RM. 75.— (von RM. 75.— bis RM. 150.— betragt sie 2 Prozent); hier entsteht also leine Ersparnis. Die Höhe der Bürgcrsteuer richtet sich nach den lommunalcn Zuschlägen zum Landesjatz und ist demcntsprcd)end verschieden. Auch hier ergibt sich keine Ersparnis.
5. Krankenversicherung
Die Beiträge (Arbeitgeber ein Drittel, Arbeitnehmer zwei Drittel) richten sich nach dem Statut der jeweiligen Krankenkasse. Die Ersparnisse lassen sich insolgcdesscn nur von Zoll zu Fall berechnen.
Dr. -dH.
Fahrten ins Blaue
Für die Frankfurter Straßenbahner
Di« Direktion der Straßenbahnen und Omnibusse von Frankfurt a. M. ist dazu übergcgangen, für ihre Belegschaft eine Reihe von Erholungsfahrten mit Sonder-Omnibussen zu veranstalten. Die Ausflüge werden als „F a h r t e n i n s Bl a u e" eingerid,tet. Sie sollen der Belegschaft und ihren Angehörigen einige Stunden der Erholung und Ausspan°nung in der landschaftlich schönen Umgebung von Frankfurt bieten. Die erste dieser Fahrten findet am 24. d. M. statt.
Passions-F eierstunde
Die PassionS-Feierstunde In der Allen St. Nikokaiktrcho am Rümcrberg wurde »ach einem Oraelvortrag durch eine sinnvolle Ansprache von Pfarrer Schumacher einaeleitet. Das ,Plakat mater" von Pergolese. dieses In schlichten aber eindringlichen Süpen die Leiden der Mutter des Herrn schildernde Werk des allitalienischen Meisters, ist vornehmlich sür Solostimmen (Sopran und Alt) geschrieben, wübrend der Chor nicht allzusehr in den Bordergrnnd «ritt. Der Gerltnersche Frauenchor erledigte seine Ausgabe sehr gut, Prüztse Etnsühe, Tonreinheit und Ausgeglichenheit waren sestzultellen: dazu prächtige Steigerungen, besonders in „Htls. dag meine Seel' entslainme". Die Solislimmen waren Else Zimmer (Sopran) und Erna »Ittel (All), von denen die erslere die reifere Leistung zeigen sonnte, die umfangreiche gutgeschulte Stimme kam ». a. im ..Sieht den bangen Tod erleiden" zur «eltung. Das Streichauartett »Iller Leitung von H. Pauli spielte nicht immer einheitlich und abgerundet genug, um alle Feinheiten herauSzuarbetten. W. H. Ci in m e r m a ch e r beschlob die Feier mit einem Lrgelspiel. «t.
Jubiläum des Gesangvereins „Gutenberg“
Bor 50 Jahren gründeten graphische Arbeiter den Münnergesangverein ..Gutenberg". Kriegs, und Nachkriegszeit stellten die Bereinigung vor schwere Ausgaben. Aber dle Süngerschar hielt auch in Notzeiten durch und zusammen: sie konnte in ihrem Festkonzert den Beweis erbringe», dag sie unenUvegt ihren Zielen zustrebt und aus dem besten Wege Ist. ihnen nüher zu kommen. I» dem Domkapellmeister Karl H a r t IN a II n besitzt der Chor einen zuverlässigen und hellhörige» Führer. Ihm ist vor allem dafür zu danken, dag nur Hochwertiges in die BorlragSsolge ausgenommen wird. Darüber hinaus hat er wesentlichen Anteil an der durchgesormlen und ausgeglichenen Wiedergabe, die sehe Nummer auSzeichnele. Ob Nuust- oder DolkSgesang, Bolhphonie oder Homophonie, mittelalterlicher, klassischer oder romantischer Stil: stets findet man dar Wesentliche gelrossen und in den ihm gemäken Klang umgeletzt.
Die Feier wurde verschönt durch Bortzäge des NSBO -Landes- Sinsonie-Orchesters, da» sich unter seinem Dirigenten Paul Cornelius gleichfalls bemerkenswert entwickelt hat. ES brachte zwei Borspiele von Richard Wagner und das hier noch wenig bekannte Vorsviel »um „Bärenhäuter" von Siegsried Wagner zu Gehör. Ferner wirkten zwei sunge Sänger mit, die bereits gelchmarkvoll zu gestalten verstehen: A. Knall und E. Fleischhauer. Das lehr zahlreich erschienene Publikum folgte dem (etwas reichlich bemessenen) Programm mit gespannter Anteilnahme und kargte nicht mit Beifall. R. R.
Eine Büste Rudolf Jungs
wird heute in der Stadtbibliothek aufgestellt
Rudolf Jung, Direktor des Frankfurter Stadtarchivs 1887 bis 1922, würde am 24. März seinen 75. Geburtssag feiern können. Nad) kurzer Amtstätigkeit am Freien Deutsdicn Hochstift wurde er am 1. Januar 1887 Stadtarchivar zu Frankfurt a. Ä. Durch ihn ist das Frankfurter Stadtarchiv, eines der größten und inhaltlich bedeutendsten Archive Deutschlands, zu einem der best eingerichteten, bcstverzeid-neten und deshalb meist besuchten Archive geworden.
Rudolf Jung war selbst der beste und erfolgreichste Benutzer der ihm anvertrauten Schätze. Eine große Reihe bedeutender Werke, zahlreiche wissenschaftliche und populäre Aufsätze in Zeitsdiristen und Zeitungen, zahllose fesselnde Vorträge haben die Ergebnisse seiner gründlichen Forschungen in meistcr- liafter Darstellung bekannt gcmadit. Sie sind wohl das Beste, was je über Frankfurts Geschichte geschrieben und gesagt worden ist.
In Diuitschlands trübster Zeit hat ihn eine tückische Krankheit niedergeworfen und am 26. April 1922 hat der Tod der fleißigen Hand mitte» in der Arbeit die Feder entnommen.
Zum Gedenken an den treuen Sohn der Vaterstadt wird heute I» der Stadlbibliothek, der Ehrcnhall« der Frankfurter Wissenschaft, eine vom Bildhauer Kratz geschaffene B r o n z e b ü st e aufgestellt.
Keine Erhöhung der Kirchensteuern
11 Prozent der Einkommensteuer und gestaffeltes Kirchgeld
Der Vorsitzende der Stadtsynode. Pfarrer Pauly, gibt in bezug auf das Kirchengesctz, das LandcSbischof und Landcsiirchc»- rat am 28. Februar ds. IS. besdilosscn haben, u. a. folgendes bekannt:
Das Ansteigen der Einkommensteuer in den letzten Monaien wird sich auf die Kirdicnstcuer erst in den folgenden Jahren auswirke». Nach genauer Schätzung berufener Sack,verständiger rech- nen wir im Jahre 1934 mit einem K i r ch e n st e u e ra u s k o m- m e n von nur 1 2 4 7 0 0 0 Mark Dazu kommt, daß verschiedene Einnahmen an Mieten, Paditen usw. im Jahre 1934 geringer sein werden als im Vorjahr. Wir haben daher für 1934 eine Äesamtcinnahme von 1 466 000 Mk. erredjnct gegen 1492 000 im Vorjahr, also 26 000 Mark weniger.
Durd> Ersparnisse aller 2lrt ist eS — wie wir hören — zu erwarten, daß der Steuersatz für das neue Steuerjahr (April 1934/35) nicht erhöht wird. Es werden also wieder, nie im letzten Kirchenjahr, 11 Prozent der Einkommen st euer und ein nach dem Einkommen gestaffeltes Kirchgeld (bei Einkommen über 2400 Mark) erhoben.
(Retd)sl)andwetksfüf)rer Schmidt empfängt seine Wiesbadener Mdels .
Gestern abend trafen mit dem D-Zug von Frankfurt die sechs Wiesbadener Mädels in der »assauisdicn Tracht in B e r« l i n ein, die an dem Fest der dcutsdien Reise hier teilnehmen sollen. Reichshandwerkführer S ch m i d t, der selbst Wiesbadener ist, hat es sich nid)t nehmen lassen, die Wiesbadener Mädels selbst am Bahnhof zu e m p s a n g e n. Er betonte bei einer kurzen Vegrüßnngsanspradie, daß es heute eine nationale Pflicht sei, daß das deutsche R e i s e p u b l i k u m a tt ch Wiesbaden wieder b e s n ch e, das unter der 12jährigen Besatzung besonders stark gelitten habe. Mau könue es zwar verstehen, daß zu jener Zeit die deutschen Volksgenossen den Wiesbadener Kurort, der von Sdiwarzeu und Gelben verselicht war, nicht besuchen wollten. Umgekehrt aber müsse heute and) dieser Klirort w > e d e r seine alte Bedeutung erlangen. Die Wiesbadener Mädels werden im Lause dcs heuliaen Tages sowie am Sonntag und Montag die versdiiedcucn politisdien und Verwaltungsstellen besuchen, um dort wie überhaupt in Berlin iür ihre Heimatstadt zu werben. Sie werden bei den verschiedenen politisdien Führern V l u m e n a e h i n d e in den na s sau is dien Farben ü b e r re i ch e n. Sie gaben der Hossnunq Ausdruck, daß ihre Fahrt nach Berlin sid) günstig sür den Kurort Wiesbaden auswirkcn möge.
Oiellmr-tftack, ade!
Die neue Einheitskleidung für Kellner
Am 1. Oktober verschwindet im deutschen Gastwirtsgewcrve der Kellner-Frack, und die neue Einheitskleidung sür alle deutschen Kellner tritt an seine Stelle. Damit schewet aus dem Goslstätten- acwerbe eine Tracht aus, die viele Jahrzelmte in Dcutschsand geherrscht und in letzter Zeit wegen ihrer Unzweckmäßigkeit allerlei Änsciudungen erfahren Hot. Auch die Anschassungskosten dieses Kleidungsstückes, das sicki schnell abträgt, fielen dem Kellner oft sehr schwer, abgesehen davon, daß der Frack durckiaus keine als praltisdi und zweckmäßig anerkannte Berufskleidung darstellt. Bei den üblichen niedrigen Garantielöhnen konnten dem Kellner die hohen Ausgaben für Ansdlasfung uno Unterhaltung des Frackanzuges und der Wäsche nid)t mehr zugemutet werden. Ter Reichs- fachschastswart der Oiegierung vertritt außerdem den Standpunkt, daß alle Kostümierungen des männlichen Bedienungspersonals hinfort auf zuhören haben.
Diese Erwägungen führten dazu, wie wir schon früher mitgeteilt haben, einen neuen E i n h e i t s a n z u g für Kellner einzu- führcn, der vom 1. Oktober ab als die obligatorische Kleidung anzusehen ist. Besondere Merkmale dieser Einheitskleidung sind: sdiwarze Tudihose, sdiwarze W-.ile in der bisherigen Form, auf deren Tragen aus Gründen der Beouemlichkeit und bei warmem Wetter verzichtet werden kann, und schließlich ein schwarzer Tuck)-Sakko, einreihig, mit drei Knöpfen, von denen der mittelste ständig zuzubaltcn ist. Farbige Kragen auf dem Sakko sind nicht statthast. Als K c n n z e i d) e n d e - Berufs wird eine drei Zentimeter breite Armbinde mit Inschrift auf dem linken Oberarm dienen. Tie Inschrift, die in der Regel der Name des Betriebes sein soll, ist in Gold oder schwarzer Schrift zu halten, cs kann auch z. B. die Bezeichnung .'tellnet 14 oder Oberkellner sein. Statt des Tuch-Sakkos kann auch ein Sakko in schwarzem Lüster oder weißem Köper getragen werden. Zum Einheitsanzug wird der weiße Umlegekragen als balbweicher Kragen getragen, auch ist der Lcinenersatzkragen zulässig. Als Krawatte dient der lange sd)warze Binder.
Wo überwintern die Scljwalben
Schwalbenflug Marburg—Kamerun
Marburg, 24. März
Die Vogclzugforschung hat eine wertvolle Bereicherung dadurch erfahren, daß eine im Jahre 1930 in Elnhausen bei Marburg beringte Schwalbe aus der früheren deutschen Kolonie Kamerun z u r ü ck g e m e l d e t wurde, wo sie einem schwarzen Vogelfänger in die Hände gefallen war. Die Entfernung von Marburg nad) Kamerun beträgt 5200 Kilometer.
Gesundheitsvergütung an Fürsorgeempfänger
Die Presse- und Werbestclle der Stadt teilt mit:
Das Städtische Fürsorgeamt führt vom 1. April 1934 für sämtlidie von ihm Betreuten bezüglich der ärztlichen Versorgung eine Neuregelung ein. Es wird durchweg allen Fürsorgeempfängern in halbjährlichen Raten mit der lausenden Unterstützung eine sogenannte G e s u n d h c i t s v e r g ü t u n g in Höhe von durchschnittlich einer Mark jährlich ausbczahlt werden. Dagegen wird sür die A rz t; u w e i s u n g s s ch e i n e eine Gebühr von 2 5 Psg. im ©inj cif all erhoben. Diese Gebühr niuß bei der Kasse der zuständigen Kreisstclle dcs städtischen Fürsorge- amleS eingezahlt werden. Die Einzahler bekommen hiergigen eine Wertmarke und geben diese bei der zilstäiidigc» Abteilung ab. welche einen Arztzuweisungsschein ausstelll. Es hat sid, notwendig erwiesen, diese Regelung einzusühren, damit eine gute und ausreichende ärztliche Versorgung der tatsädilich behandlungs- bednustigen Fürjorgeempsänger sichergestellt wird.
Kleingartengelände am Heiligenstock
Der Kleingärt» erverein „Cronbergc r", Ffm. - B o r n h e i m e. V. teilt seinen Mitgliedern und solchen, die es werden wollen, mit, daß er 5 Morgen gutes Gartenland am Heilige »stock zur Verfügung hat. ES tvird in 25 Parzellen geteilt und hat auf jedem Teilstück ungefähr vier tragende Obstbäume. Die Vergebung findet jetzt statt. Interessenten können sich am Montag von 18 bis 20 Uhr aus der Geschäftsstelle Eichwald- straße 11 melden.
Großherzogliches Fideikommis aufgelöst
Durch die Fidcikommißauflösunasbchörde deS Landgerichts Darmstadt erging unter dem 10. März folgender Beschluß:
„Das gebundene unveräußerlidie Familicneigentum des groß- herzoglidien Hauses (Artikel 7 der hessischen BersassungSurkunde vom 17. Dezember 1820) ist zufolge Auslöstingserklärung des hessischen GesamiiuiuislcriumS vom 6. Mar 1930 aus Antrag des FideikommißbesiherS, des vormals regiercudcu GroßherzogS Ernst Ludivig von Hessen und bcs Rhein mit Zustimmung seiner beiden Söhne als der beiden nächsten Anivärtcr mit sofortiger Wirksamkeit in der Hand des Aniragsteliers, des vormals regierende» GroßherzogS Ernst Ludwig von Hessen und bei Rhein am 6. Mai 1930 von jeder nod) bestehenden sideilomniissarisdien Biiidung befreit worden."
Reserve-Infanterie-Regiment Nr. 17
8lm Ostersonntag, den 1. April d. IS., sinder die Weihe veS Ehrenmals deS R. I. 1K. 17 am herrlichen denlschcn Sihein in Biiige» siaU. Hoch am Rheinuser ragt eö empor als Mahnmal »um Gedenke» der 2810 Gefallene» de» ruhmreichen NegimenlS. Alle jtameraden kommen am SamStag, den 31. SClärj, abend» zum Tressen in die Felihatlc nach Aiilgcn nnd am Ostersonntag scsih zur DenkmatSweihe. Ter «i. RcgimentSIag soll zu einer Kundgebung der engen Verbundenheit der 17er-Kameradcn im Ticnste unsere» geliebten Vaterlandes werden. Meldungen an die VundcSieilung R. I. R. i7 (Emil Engel), Frankfurt a. M.-EschcrSbcim. Nusizeii 89. oder Quartier- amt Gasthaus Stadt Maiiiz, Bingen (Rhein), Kapnziiierstrabe.
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