Dienstag, 1. Oktober 1935
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Das Deutsche Ton künster fest 1935
Tct „Al l gemeine Deut's ch'e Musik» er ein" hat in der '-cit »Km 22? bis' 2k. September in Berlin sein zweites diesjähriges Tonkünstlerfest veranstaltet. Bet der Hamburger Tagung un Juni, die im Zeichen dir Zusammenarbeit mit dem „Ständchen lllat zur Pflege..der lirternätiottälen Beziehungen der Komponistbsi"'stnNd, tüäl dkr Anteil dkr'deutschen Weicke am Pro- grau»» verhältnismäßig unbedeutend gewesen. Die Leitung des Vereins empfand daher das Bedürfnis, den deutschen Komponisten nochmals den 29« in die Oesscntlichkeit zu bahnen und dabet namentlich auch du iüngcre Generation zum Wort kommen zn lassen, gemäß den« i» der Satzung ausgesprochenen Ziel der „Pflege und Förderung des deutsche» Musiklebens im Sinne einer sort- schreitenden Entwicklung". Sei e? nun, das; diese Devise heute keine rechte Zugkraft mehr besitzt, sei es, daß es nur an der Initiative fehlte, sie wirkungsvoll i» die Tat nmzusetzen: das künstlerische Ergebnis des 66. Toukünltlcrfestes blieb erheblich hinter den Erwartungen zurück, zu denen sich der Besucher aus Grund der inehr als 75jährigen Geschichte und der sachlichen Verpflichtung des ADMV berechtigt fühlen durste. Von den 19 Werken, die der Musikausschuß der Ausführung in diesem Rahmen für würdig befunden hatte, konnte nur eine kleine Auswahl in ihrem künstle-
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Fühlen der Gegenwart als verbindlich angesehen werden. Die Mehrzahl der Werke erschöpfte sich in einem hlasfen Epigonentum, ohne ven Ansdruckswillen ihrer Schöpfer inuncr auch zwingend in die Farm zu bannen.
'Wertvoll und eindringlich wirkten Orchestergesänge von Philipp Jarnach und die noblen „Kanonischen Duette'' von Rudolf Siegel, hoffnungsvoll ein Sextett für Streicher und Bläser von Han« Brehme pnd eine mnsizierfrohe Bläsersuite von Sans Sacbssc. Wegen seines starken Ausdruckswillcns war auch «n „Critcifixus" für vierfttmmigcn Kammerchor, Soli und ivcnigc Instrumente von Hermann S i m o n bemerkenswert, und ein groß- angelegtes „Te denm" von Hermann S ch r o c d e r. Lebendiges Ringen spürte man in der 2. Sinsonie von Albert Weckaus und in der 6. Sinfonie von Wilhelm Pctcrscu, die wenigstens im Schlußsatz zu freierer Ausprägung der Persönlichkeit gelaugt.
Um die Ausführung niachten sich namentlich das Berliner Philharmonische Orchester und Dr. Peter Raabe als Dirigent, ferner Lore F i s ch c r (Mezzosopran) und Gerhard H ü s ch (Bariton) sowie die Solisten-Bercinigung Waldo Favre verdient. Im nächsten Jahr wird das Tonküustlersest in Wciniar slattftnden. Die Ankündigungen lassen erhoffen, daß der ADMV, dessen Vorsitzender Dr. Peter Raabe zugleich der Präsident der Rcichsmusik- kammer ist, sich in Zukunft mehr als bisher auch den neuen For- inen der musikalischen Volksgemeinschaft zuwenden wird.
1l o i n 7, Joachim.
Die Sdiützenliesl im Festzug
München hatte am Sonntag seinen großen Tag. Es war der Haupttag des Jubiläums-Oktoberiestes. Im Mittelpunkt stand ein großer Festzug der unter dem Motto „Stolze Stadt — fröhlich Land" aulgezogen war.
(Aufnahme: Weltbild)
Die rote Jugendinfemotionale
Brandreden aui dem Moskauer Kongreß
Moskau, 1. Okt. (DNB.)
Es verlohnt zweifellos, die Reden zn verfolgen, die auf dem Kongreß der konmiunistischen Iugendinternationale gehalten werde». Der ncugcwähltc Steuermann der Komintern und rechte Hand Stalins, der berüchtigte bolschewistische Agitator Dimi- troff hatte es nicht verabsäumt, gleich am Eröffnungstage in einer Brandrede den jugendlichen Kommunisten die Köpfe noch mehr zu verdrehen. Auch der ebenfalls von der Tagung der Moskauer Internationalen her sattsam bekannte finnische Kommunist K u u s i n c n erstattete einen drcieinhalbstündigen Bericht über die Ergebnisse des 7. Weltkongresses der kommunistischen Internationale. Im ersten Teil seiner Rede versuchte Kuusinen nach dem bekannten Beispiel der Potcmkinschen Dörfer das Bild des heutigen Sowjctlandes in den rosigsten Farben hinzuwerfen. Den zweiten Teil seiner Rede widmete der finnische Kommunist der Lage in den „kapitalistischen Ländern", der Arbeit der „ausländischen kommunistischen Parteien" im Kampfe gegen da? Sektierertum und für die Schaffung einer kommunistisch-marxistischen Einheitsfront. Nur die richtige Anwendung und Verwirklichung der Beschlüsse de? 7. Weltkongresses der .Komintern, so rief dieser bolschewistische Agitator den Jugendlichen zu, sei die alleinige Gewähr für einen Sieg der antifaschistischen Front. Eine gewaltige Bedeutung habe die Einheitsfront in der Organisation der Massenbewegung unter den Jugendlichen. Eingedenk dieser Aufgabe müßten die jungen Kommunisten das Sektierertum beseitigen und ihre ganze revolutionäre Aktivität und Initiative an den Tag legen.
Zum Schluß das übliche Bild. Alle singen gleichzeitig verschiedene Lieder in verschiedenen Sprachen durcheinander. Durch die Töne der Internationale hört man die „Bandiera Rossa" und den Marsch der chinesischen Roten Armee hindurch.
Die Zeitung „Komsomolskaja Prawda" berichtet über den Fortgang des Moskauer Kongresses der Iugendinternationale und bringt dabei unter anderem eine Rede, die der Sekretär des französischen kommunistischen Iugendverbandcs, G o y o t, gehalten hat. Der französische Redner hat dabei ausführlich über den Kampf der französischen Jungkommunisten für die Einheitsfront aller nickitfascistischen Ingendorganisationeu berichtet, der unter der Losung „Verteidigung der demokratischen Freiheiten" (!) geführt wird. Für diese Bestrebungen sucht man in erster Linie die pazifistischen, die radikalsozialistischen und die katholischen Iugcndgruppe» zu gewinnen.
Folnische Massenkundgebungen gegen die Tschechoslowakei
Am Sonntag fanden in einer Reihe polnilcher Städte Massenkundgebungen gegen die Unterdrücknngsmaßnahmen statt, denen die polnische Minderheit in der Tschechoslowakei auSgcseht ist.
ßords müssen vor ifjren Oticfjtm knien
Ein Prozeß vor dem englischen Oberhaus — Lord de Clifford des Totschlags angeklagt
Denkwürdige Urteilssprüche
Der Sinn des Erbhofgesefzes
NSK Wohl kein Gesetz des Dritten Reiches ist anfangs nüf so.viel Unverständnis, ja Widerstand gestoßen wie das Reichs- erbhosgesetz. Die Kritik, die daran oft von zumeist mich geistig unzuständiger Seite geübt worden ist und die hier und da vielleicht noch geübt wird, hat gleichwohl etwas Gutes In ihrem Gefolge gehabt: Sie hat dazu gezwungen, aus der Geschichte selbst die?Zcugnisse klar herauszuschälen, die die Richtigkeit der nntiaual- sozialistischen Bauernpolitik hundertfach unter Beweis stellen. Wer die' Geschichte, nach des Führers Zielsetzung, als „Lehrmeistcrin für die Gegenwart" durchforscht, wird dabei auch aus ein Gebiet stoßen, das bislang nur ganz selten als schweres Geschütz gegen die Erbhofkritikaster aufgefahrcn worden ist. Und doch ist es ivie kein anderes geeignet, durch seine traurige Deutlichkeit klärend zu wirken: Die Geschichte der Auswanderung.
Eine Gegend unseres Vaterlandes hat zu den sechs Millionen deutscher Auswanderer, die seit dem Jahre 1833 über den Ozean gezogen sind, ein besonders großes Aufgebot gestellt. ES ist der Südwcsten des Reiches, zu dem die Pfalz, Baden und Württemberg gehören. Schon vor fünf Jahren hat der bekannte Bcvölkc- ruugSpolitikcr Dr. Burgdörfer die aufschlußreichen Sähe niedcrgcschriebcn: „Der Südwestcn des Reiches ist das typische Gebiet der kleinbäuerlichen Parzellenwirtschaft. Bei der in jenen Gegenden herrschenden Sitte der freien Teilbarkeit d c.s Grund und Bodens . ... wurde das Land immer parzelliert, so daß die zahllosen Kleinbetriebe kaum noch in guten Jahren eine Fanülie ernähren konnten . . . Darum ist es begreiflich, daß die Bewohner jener Gegenden in besonderem Maße geneigt waren, der von ausländischen Agenten »sw. an sie gc- brychtcn Aufforderung zur Auswanderung in Neuländer mit Bodcnüberfluß zu folgen."
Halte die'deutsche Auswanderung nach Ucbersee schon ihren ersten Höhepunkt um die Wende der fünfziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts eben im Südwesten und Westen erreicht, so ist auch in de» letzten Jahrzehnten diese Gegend wiederum stark an der Auswanderung beteiligt gewesen.
Ucbrigens sind bereits vor Burgdörfer diese Tatsachen anderen Forschern nicht entgangen. W. M ö n ck in c i e r hatte fast zwanzig Iqhre früher die gleiche Erkenntnis gewannen: „Durch die herrschende Agrarverfassung und die Erbgewohnheiten hatte die Teilung (der Bauerngüter) die zulässigen Grenzen weit überschritten . . . Das gewaltige Anwachsen der Auswanderung im Laufe der vierziger Jahre war zwar allen deutschen Ländern gemeinsam, aber die allen Auswanderungsländer. im Südwesten Deutschlands stelle» auch jetzt wieder das größte Kontingent. Die liebcrvölkerung hatte in diesen Ländern der Freileilbarkeit . . . zu ganz enormen Auswanderungen geführt." Und in der Zeit von 1871 bis 1911 ist der Südwcsten sogar mit 692 068 Köpfen, d. h. mit über 21 v. H., an der gesamten deutschen Auswanderung beteiligt, während von ihrem eigentlichen Beginn bis zu den vierziger Jahren der Anteil Südwestd'cutschlands noch erheblich größer war. Auch andere Untersuchungen über die Auswande- rungsherde in Deutschland zeichnen immer wieder das gleiche Bsld: Die Zersplitterung'des Grundeigentums in kleine Parzellen, also die herrschenden Agrarverhältnisse Südwestdeutschlands mit der Freileilbarkeit. haben sich als ein treibender Motor zur Auswanderung bester deutscher Volksgenossen erwiesen.
Der Realteilung und Güterzersplttterung hat nun das Reich -- erbhofgesetz einen festen.Damm entgegengestcllt und damit aitch dar' Hebel der Auswanderung an der Wurzel gefaßt. Man könnte vielleicht meinen, daß hier ein Anerbenrecht allein genügt hätte. Demgegenüber aber muß fcstgestellt werden, daß auch in Gegenden mit herrschendem Anerbenbrauch ein solcher Verlust wertvollsten deutschen Blutes durch Ueberscezüge, etngetreten ist. Man sicht: Anerbenbrauch allein lut's eben nicht.
Doch hierfür ebcnsalls einen wirklich unvoreingenommenen Zeugen aus vergangenen 'Tagen. Wir lesen bei dem schon genannten Mönckmcicr: „Für jede Auszahlung von Erbteilen wird und muß meistens eine neue Hypothek ausgenommen werden, so daß die Mäximalgrenze der' Verschuldung bald überschritten wird und es zum freiwilligen oder unfreiwilligen Verkauf kommt. Der Erlös wird dann geteilt, und der dem bisherige» Besitzer zu- kommende Teil reicht vielleicht gerade aus, um in Amerika ein mit Hypotheken nicht bclastungsfähigcs, schuldenfreies Grundstück zu erwerben."
Aus Bauern, Bürgern und Arbeitern wurde wieder ein deutsches Volk, Der Erntedank- tag 1935 ist der äußere Ausdruck dieser unzerreißbaren Volksgemeinschaft
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läufig zur Auswanderung. Hier hat gleichfalls bekanntlich das Rcichserbhofgesch eingcgriffcn, indem es die Erbhöfe neben ihrer Unteilbarkeit vor allem für unbclastbar. erklärt. R. Walther Darrö wußte um alle diese Dinge, als er klargclegt hat, daß die Erbauszahlungcn „Im allgemeinen zu verschuldeten Bauernhöfen führen". „Es ist damit eigentlich nur eine Frage der Zeit," so heißt es bei ihm weiter, „wann der Besitzer mit dem weißen Stab in der Hand die Scholle der Väter verläßt" und sich, so können wir heute hinzufügen, dem Strom der Auswanderer anschließt.
Güterzersplitterung bei freier Teilbarkeit und Bodenverschul- dung durch Anerbenbrauch waren die zwei Wegweiser, die den Pfad zum Verlust Millionen deutscher.Menschen zeigten. Allerdings kam dazu ein dritter Auswanderungsherd in den Gebieten mit vorherrschendem Großgrundbesitz. Den beiden ersten Beweggründen hat das Reichserbhofgcsetz ein donnerndes Halt geboten. Es will uns scheinen, daß die Bedeutung dieses Gesetzes gerade für das traurige Kapitel der Ueberseewandernngcn bislang noch nicht genügend erkannt und hervorgchoben worden ist. Sechs Millionen Auswanderer aber in den letzten hundert Jahren erheben eine laute Anklage gegen das Bodenrccht vergangener Zeiten.
Dr. Bernhard Sommcrlad.
Die Anmeldung zu den Sonderzügen Die Organifatiansleitung Bückeberg teilt mit: „Entgegen anderslautenden Nachrichten ist die Anmeldung von Teilnehmern zu Sonderzügen nach dem Bückeberg nicht abgeschlossen. Volksgenossen, die am 6. Oktober am Staatsakt auf dem Bückeberg teilnehmen wollen, wenden sich sofort an die nächste Pnrteidicnststelle, die ihnen' dann sofort Sonderzugskarten besorgt."
London, 30. September.
Zum ersten Male seit 31 Jahren, wird England das dramatische und farbenreiche Schauspiel eines Prozesses vor dem Oberhaus erleben. Der Angeklagte ist der 28jährige Lord de Clifford, Sprößling eines angesehenen Adelsgeschkcchts, das seinen Stammbaum bis ins 12. Jahrhundert zurückführt. Der junge Lord wird des Totschlags beschuldigti er hatte im Sommer dieses Jahres durch rücksichtsloses Autofahren einen Fußgänger getötet.
Ein altes Gesetz, das der Magna Charta entstammt, schreibt vor, daß ein Edelmann im Falle schwerer Vergehen, die nur durch Freiheitsstrafen zu sühnen sind, nur durck; seinesgleichen abgeurteilt iverdcn kann.
Earl Rüssel wegen Bigamie bestraft
In alten Zeiten pflegte der Haushofmeister des Königs oder irgendeine andere hochgestellte Persönlichkeit deS Hofes den Vorsitz über die Verhandlung zn führen. Gegenwärtig aber füllt ein vom König eigens ernanntes Mitglied des Oberhauses, zumeist der Lordkanzler, dieses verantwortungsvolle Amt aus. Wenn das Oberhaus in die Verhandlung Antritt, fungiert jeder einzelne Lord als Richter. Tie Schuld oder Unschuld des Angeklagten entscheidet die Stimmenmehrheit. Findet der Prozeß außerhalb der Parlamentszeit statt, dann bestellt der Vorsitzende die Geschworenen aus den Reihen der Lords; die Verhandlung ähnelt dann einem ordentlichen Schwurgerichtsprozeß, an dem der Vorsitzende und die einzelnen Richter teilnehmen. Die Anzahl der die Jury bildenden Lords ist nicht gesetzlich sestgelcgt, während beim ordentlichen Gericht stets 12 Geschworene erforderlich sind.
Prozeße gegen Mitglieder des Oberhauses sind eine Seltenheit, besonders seit dem 17. Jahrhundert erschienen nur vereinzelte PcerS vor den Schranken des Oberhansgerichts. Der letzte Fall, der im Jahre 1901 zur Verhandlung kam, betraf Earl Rüssel, der sich der Bigamie schuldig gemacht hatte. Der Prozeß wnr eine der größten Sensationen zu Beginn dieses Jahrhunderts. Der Earl hatte erneut geheiratet, nachdem er sich von seiner Gattin in Amerika hatte scheiden lassen. Die Scheidung hatte aber in England keine Gültigkeit, da Earl Rüssel in dem Staate, wo sie ausgesprochen wurde, keinen festen Wohnsitz gehabt hatte. Nach englischem Recht hatte er mithin Bigamie begangen. Der Prozeß, der ungeheures Aufsehen erregte und damals die gesamte europäische Octfentlichkeit beschäftigte, endete mit der Verurteilung der Earls »u drei Monaten Gefängnis. Die Strafe war wegen der mildernden Umstände, die dem Angeklagten eingeräumt wurden, verhältnismäßig gering ausgcsallep. Der Prozeß selbst bot ein Schauspiel, wie man es im Haus der Lords nur selten zu sehen bekam.. Der Angeklagte mußte vor seinen StandeSgcnossen niedcrknien.
Lord Cardigan unter Mordverdacht
Ei» weiterer berühmter Prozeß vor dem englisck>e» Oberhaus« wurde im Jahre 1811 abgehglten, als Lord Cardigan, der siäi im Ärimkricg einen Namen geniacht hatte, wegen verbotenen Zwci- kampss unter Anklage stand. Lord Cardigan hatte einen anderen hohen Offizier zum Duell herauögefordcrt und auf der Heide von Wimbledon ini Laufe der tätlichen Auseinandersetzung verwundet. Ursprünglich lautete die Anklage auf versuchten Mord. Die Einzelheiten deS Faller waren aber so verworren, daß Lord Cardigan sreigcsprochen wurde. ES konnte ihm nämlich nicht nachgewiesen werden, daß in der Verwundung seines Gegners Harvey Tucket tatsächlich eine Mordabsicht lag. Lord Cardigan ging nicht allein anS diesem Prozeß völlig rehabilitiert hervor, sondern erwarb sich später als tapferer Offizier die höchsten Auszeichnungen.
Der Eall der Herzogin von Kingston
Einst stand auch eine Dame der englischen Hocharistokratie vor dem Oberhausgerickit. Es war die berüchtigte Herzogin von Kingston, die der Bigamie bezichtigt worden war. Dieser Fall kam im Jahre 1776 zur Verhandlung. Elisabeth, Herzogin von Kingston, war ursprünglich Hofdame der Prinzessin 'von Wales, der Mutter König Georgs 111., gewesen. Sie heiratete später den Schifsöossizier Hervey, den nachmaligen Enrl os Bristol. Mit Ein- verltändnis ihres Gatte» erwirkte sie im Jahre 1769 einen Gerichtsentscheid. daß sie nie mit ihm verniählt gewesen sei. Diese „Schiebung" ivar von langer Hand vorbereitet worden. Im gleichen Jahre heiratete sie nämlich den Herzog von Kingston, der Vier- Jahre nach dieser Eheschließung starb.. Al« Universalerbtn gelangte Elisabeth in ben Besitz des RiesenvermögenS und der umfangreiche». Güter des Herzogs. Ein Neffe deS kinderlos verstorbenen Herzogs, der im Testament übergangen worden war, aber schwor, sich an der Intrigantin zu rächen.. Er klagte, seine Tante der Doppelehe an,
und Elisabeth mußte vor den versammelten Peers von England im Oberhause niederknien. Die Herzogin wurde vom Obcrhaus- gericht schuldig befunden, entging aber ihrer Strafe durch Fürsprache der Geistlichkeit.
Nicht immer bildeten Prozesse vor dem Hause der Lords eine bloße Formalität. 16 Jahre vor der Verhandlung gegen die Herzogin von Kingston fand das Verfahren gegen Earl Ferrcrs statt, der den Mord an einem Bürgerlichen aus dem Gewissen hatte. Earl Ferrers ivurdc zum Tode verurteilt und mußte den Gang zum Galgen- antreten. Es wurde damals ausdrücklich in den Prozeßakten vermerkt, daß der Earl das Blut eines „Gemeinen" vergossen hatte und dafür mit seinem eigenen büßen müsse.
In einen Hinterhalt geraten
Englische Schlappe in Indien
London, 30. September.
Bet der seit etwa 11 Tagen andauernden britischen Stras- expcdition gegen aufständische Stämme an der Nordwcstgrenze Indiens haben die britischen Truppen eine ernste Schlappe davongetragen. Eine englische Abteilung geriet in einen Hinterhalt. Sie hatte dabei an Toten und Verwundeten 130 Ausfälle.
Insgesamt sind 15 000 englische Soldaten an den Operationen beteiligt, die mit Flugzeugen, Kavallerie, Tanks, Infanterie und Artillerie durchgesührt werden._
Zwei Direktoren amtsenthoben
Der Reichs- und preußische Minister für Ernährung und Landwirtschaft hat heute die beiden Direktoren Holzmann und Hassel- backi der Reichsstelle für Tiere und tierische Erzeugnisse (Fleischversorgung) mit sofortiger Wirkung ihrer Remter enthoben.
Zuerst das gan^e Qeld vertan ..
Eine leichtsinnige Mutter versuchte, ihr Kind zu töten
Berlin, 1. Oktober.
Die Verzweiflungstat einer Mutier fand ihr Nachspiel vor dem Berliner Schwurgericht. Wegen versuchten Mordes stand die 27 Jahre alte Hertha Sch. vor den Richtern.
Im Februar 1932 hatte die Angeklagte geheiratet. Ihr Mann war zunächst arbeitslos, fand aber bald eine Stellung und bezog ein verhältnismäßig gutes Gehalt. Durch eigene Schuld geriet die Frau im Laufe der Zeit mehr und mehr in Verbindlichkeiten, die sie nicht abgeltcn konnte. Sie kaufte Kleider und andere Sachen, ohne sich darüber klar zu sein, daß sie diese nicht bezahlen konnte. Obwohl der Mann ihr stets sein ganzes Gehalt bis auf einen kleinen Rest aushändigte, hatte sie nie Geld und brachte es sogar fertig, dem Hauswirt die Miete vorzuenthalten. Ohne daß ihr Mann die geringste Ahnung davon hatte, kauf' es dahfn, daß die Mete fünfzehn Monate rückständig war. Der Hauseigentümer hatte mehrfach versucht, der Angeklagten durch Gewährung von Ratenzahlungen entgegenzukommen, doch als alle gütlichen Versuche scheiterten, strengte er schließlich die Räumungsklage an.
Als der Tag der Räumung, der 7. Mai d. I., heran war, über- lam die Angeklagte plötzlich eine tiefe Vcrzweiflungsstimmung. Sie beschloß, zusammen mit ihrem 7 Monate alten Kinde in den Tod zu gehen. In der Küche durchsägte sic ein Gasrohr, und der Plan wäre sicherlich zur Ausführung gekommen, wenn sich nicht rechtzeitig andere Hausbewohner, die durch den Gasgeruch aufmerksam geworden waren, Einlaß versck)afst hätten. Man brachte Mutter und Kind, die beide bereit? das Bewußtsein verloren hatten, sofort nach dem Krankenhaus, wo sie von den Aerztcn gerettet werden konnten.
. Auf Grund der Beweisaufnahme kam das Schwurgericht zu der Ueh.erzeugung, daß die Angeklagte die Tat im Affekt begangen hatte. Dhs Urteil lautete daher nur auf 6 Monate Gefängnis.
Bestehende Mischehen
werden von den neuen Gesetzen nicht berührt
Berlin, 1. Okt. (DNB.)
Im Zusammenhang mit dem in Nürnberg vom Reichstag beschlossenen Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom 15. September 1935, das Mischehen zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes verbietet, ist vielfach die Vermutung ausgesprochen worden, daß auch bereits bestehende Mischehen durch das Gesetz ersaßt werden. Diese Am nähme ist un- ütreffcnd; der Bestand solcher Mischehen, soweit sie vor em 17. September, dem Tag: des Inkrafttretens deS Gesetzes, geschlossen sind, wird durch das Gesetz nicht berührt.
Zwei Millionen Bananenbäume entwurzelt
Auf der Insel Jamaica Wurde» durch heftige Stürme 2 Millionen Bananenbäume entwurzelt. Die Stürme werden als Vorläufer eines Wirbelsturmes angesehen, -gegen den auch auf den Bahama» inseln und auf Cuba bereits Vorfichlmaßnahmcn getroffen wurden.
Der Besuch Gömbös' in Berlin
Berlin, 30. September.
Ministerpräsident Gömbös stattete Montag vormittag dem Stellvertreter des Führers Reichsminister Rudolf Heß einen Besuch ab. An der Unterredung nahm der außerordentliche und bevollmächtigte Botschafter von R i b b e n t r o p in seiner Eigenschaft als Mitglied des Stabes des Stellvertreters des Führers keil. Vorher hgtte der ungarische Miuisterpräsidcut bereits Botschafter von Ribbentrop ausgesucht. Mittags besuchte Ministerpräsident Gömbös den beauftragten Reichswirtschaftßminister Reichsbankpräsidenten Dr. Schacht. Anschließend stattete er Reichsminister Dr. Goebbels einen längeren Besuch ab.
Im Hause des Reichsministers des Auswärtigen Freiherrn von Neurath fand zu Ehren des Gastes ei» Frühstück statt. Von deutscher Seite waren zugegen: Ministerpräsident General Göring und Frau Göring, Rcichsbankprästdent Dr. Schacht und Frau Schacht, Staatssekretär Meißner und eine Reihe weiterer Herren des Auswärtigen Amtes und der Reichsbehörden.
Dreijähriges Berufsverbot
Als Strafe für Betrug und Untreue
Essen, 30. September.
In Wuppertal verurteilte das Schöffengericht einen Kaufmann wegen Betrugs und Untreue zu zehn Monaten Gefängnis und einer erheblichen Geldstrafe; außerdem wurde für den Verurteilten ein dreijähriges Berufsverbot ausgesprochen. In der Urteilsbegründung wird daraus verwiesen, daß das Berufsverbot ausgesprochen wurde, weil der Angeklagte in seinem kaufmännischen Verkehr mit anderen Firmen ein raffiniertes Retrugssystem angewandt hat und die Ehre des Standes auf das empfindlichste verletzt habe. Der Verurteilte hatte serienweise ungedeckte Schecks ausgegeben.
Einweihung eines Separatistenabwehr-Denkmals
Anläßlich eine» Jugendtreffens des VDA im Siebengebirge wurde in Hövel bei Aegidienburg die feierliche Einweihung eines Separatistcnabwehr-Dcnkmals vorgenommen. Das Denkmal wurde an der Stelle errichtet, wo Separatisten vier Geiseln so schwer mißhandelten, daß einer von ihnen starb.
Monatliche Lohnabrechnung bei Siemens
In nächster Zeit wird für die Arbeiter der Firma Siemens (Berlin) die kalendcrmonatliche Lohnabrechnung Angeführt, mit Zahlungen am 6., 16. und 26. jeden Monats. Zur Begründung wird u. a. angeführt, daß die bisherige Lohnzahlung an stets den gleichen Tagen eine stoßweise Gcschäftsbelebung verursacht habe, während an den anderen Tagen der Woche der Markt nicht genügend beansprucht war.
Deutsche Sporterfolge im Ausland
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Linkst Dm von IS Nationen beschickte internationale Leichtathletikfest im Jean-Bouln-Stadion zu Paris Fracht« MM ^eqtscbe Sto^j^UMcr B.lld^zeigt^^ar^smdster^ScheeU-Hainburf im Ziel dej_ UO-Met^r-
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