Mfytwo^ü 27. Mai 1936

Seit« S

Ein Arzt MW eines Kunstfehlers zn Schadenersatz verurteilt

Fehldiagnose auf Grund unklarer Röntgenaufnahmen

Der auf seinem Motorrad in der Nähe von Hoppegarten-Dahle- initz verunglückte Maler P. nahm einen Arzt und die Stadt­gemeinde Berlin wegen falscher Krankenbehandlung in Anspruch. P. war unter dem Verdacht einer Hüstverrenkung in das Kranken­haus gebracht und als Privatpatient oufgenammen worden. Die Klärung seines Falles und die Stellung der Diagnose erwiesen sich trotz zweier Röntgenaufnahmen schwierig. Eine Röntgenauf­nahme war gänzlich mißlungen, die andere ergab ein wenig klares Bild. Da sie in der Nähe der rechten Hüftknochens Knochensplitter zeigte, stellte der behandelnde Arzt einen S ch e n k e l h a l § b r u ch fest, und der Chefarzt des Krankenhauses schloß sich aus Grund des Röntgenbildcs dieser Diagnose an. Tatsächlich aber rührte» die Splitter von einem Bruch der ft Pfanne her. Infolge der Fehldiagnose erhielt der Verunglückte einen S t r c ck v c r b a n d, der ihm erhebliche Schincrzen bereitete. Nach fünf Aachen wurde der P. alsgebessert" in Privaibchandlung entlassen. Tie Gehversuche gelangen nicht, denn Infolge der durch eine neue stereoskopische Röntgenaufnahme bestätigten Hüftverrenkung ruhte der SchenkclhalSkopf nicht in der Hüstpfanne. Ter dann »orgenommene operative Eingriff mißlang, weil die Ge­lenkpfanne zurückgcschrumpft war und der Schenkel- kopf nicht mehr in sic hinctnpaßtc. Die Acrztc konnten nicht? anderes mehr unternehmen, als den Schcnkelhalskopf abzumeißeln, um dann den dünneren Schenkelhals in die Hüftpfanne einzu­führen. Dieser hat dort aber keinen Halt, da§ Bein de? Kläger? ist etwa sechs Zentimeter verkürzt und dar Gehen und Stehen fällt ihm schwer.

Mit den Gesellen durch Deutschland

VI.

005 sind doch unsere Qüster

LiebeNeueste!"

Kurz vor den Toren Berlins wollen wir dir doch noch einmal schreiben. Nach unseremsiegreichen Einzug unterm Branden­burger Tor" werden wir dir doch so viel zu sagen.haben, daß wir gar nicht mehr an allez denken können.

Als wir gestern übrigens an einem trüben Sonntag un­bedingt längeren Ausgang in unserer Jugendherberge hoben wollten, da sagie die Herbcrqsmutter:Kommt jarnich in'n Pott!" Obwohl wir diesen Aiisdruck zum erstenmal hörten, waren wir uns doch sofort darüber im klaren, daß dieses Wort einer Drohung gleichkam. Wir haben also nicht ganz begeistert dem Schützenplatz" bzw.Jüxplatz" frühzeitig den Rücken gekehrt. Und das bereits um halb zehn Uhr. Das ist für uns Großstadtjungens ein Opfer. Aber um 10 Uhr ist in der Jugendherberge Schluß, da gibt es nichts. Ordnung muß sein!

Mit der Ordnung haben wir neulich etwas Interessante? er­lebt. Auch die beste Jugendherberge wird bei zahlreicher Be-

Ein Kaplan zu Gefängnis verurteilt

Darmstadt, 27. Mai.

Die Justizpressestelle Darmstadt teilt mit:

Vor dem Sondergericht hatte sich der Kaplan Albert Münch au§ Offenbach a. M. wegen eines Vergehens gegen den Kanzel­paragraphen und das Heimtückegesetz zu verantworten. Auf Grund der Verhandlungsergebnisse begründete der Staatsanwalt de» An­trag. Münch wegen fortgesetzter Verletzung dieser Strafbestimmun­gen zu neun Monaten Gefängnis zu verurteilen, mit der Feststel­lung, daß die im Juni, Juli und September 1935 von dem Geist­lichen gehaltene» Reden und Predigten nicht lediglich Ausein­andersetzungen mit religiösen Zeitströmungen, sondern zugleich der inneren Einstellung des Angeklagten entsprechend versteckte und den inneren Frieden gefährdende Angriffs und Aufforderungen zum passiven Widerstand gegen den nationalsozialistischen Staat gewesen seien.

Das Gericht sah die Schutzbehauptung des Angeklagten, er Hobe als Geistlicher und Führer einer katholischen Jugendgruppe ledig­lich gesetzliche Rechte und Befugnisse seines Standes und seiner Organisation auf konfessionellem Gebiet ausgeübt und v-rteibigt, als widerlegt an und verurteilte Münch, nachdem die Vorgänge im Juni 1935 bei einer Sonntagspredigt in der Offenbacher Paulskirche und im Juli 1935 bei einer katholischen Totengedcnk- feier in Ober-Wöllstadt mangels ausreichender Aufklärung und infolge der Zweifelhaftigkeit des strafrechtlichen Totwillens in diesen beiden Fällen für die Bestrafung auSgeschiedcn waren, wegen eine« tateinheitlichen Vergehens gegen den Kanzelpara­graphen 130a StrGB und 8 2 des Heimtückengesetzes zu einer Gefängnisstrafe von vier Monaten. Auf Grund eigener Angaben des Angeklagten in Verbindung mit den Be- weiSaufnahmeergebnissen wurde ermittelt, daß Münch in einer Kanzelprcdigt in Offenbach im September 1935, u. a. ausgehend von der Erwähnung kommunistischer Kirchenverfolgungen in aus­ländischen Staaten die versteckte und unwahre Behauptung einer gewaltsamen Kirchenunterdrückung im Inland aufstellte, das staat­liche Verbot des Tragens bestimmter OrganisationSabzeichen mit der mehr oder weniger offenen Aufforderung des Widerstandes

Dar Kn ui in c r g er i ch t Berlin sicht als erwiesen an, daß dem Arzt schuldhaft ein K u n st f e h l e r unterlaufen ist. Der Arzt wurde deshalb verurteilt, an den Kläger 2000 RM als Schmerzensgeld zu zahlen; außerdem wurde er mit der Stadt« gemeinde Berlin als Gesamtschuldner verurteilt, dem Kläger allen aus der Falschbehandlung erwachsenen Schaden zu ersetzen. Dieser Urteil des Kammergerichts ist vom Reichsgericht be» st 8 t i g t worden. Dem beklagten Arzt wird nicht so sehr die Fehl­diagnose auf Grund der unklaren Röntgenaufnahme als Ver­schulden angercchnet, als das Unterlassen einer noch­maligen Unters» ch u n g Innerhalb von acht bis zehn Ta­ge» nach Anlegen des Strcckverbandes. Schon die andauernden heftigen Schmerzen des Klägers hätten Veranlassung geben müssen, eine neue Röntgenaufnahme zu machen und die Dia­gnose zu überprüfen. Die weitere Untersuchung würde dann zu der Erkenntnis der Hüftverrenkung und des PsannenbrucheS ge­führt haben. Ter Beklagte kann sich nicht damit entschuldigen, daß sein Chefarzt die gleiche Diagnose gestellt habe; denn dem Beklagten log die dauernde Behandlung und Beobachtung des Kranken ob, er hätte durch eine neue Untersuchung die Fehl­diagnose und ihre Folgen rechtzeitig beseitigen kön- n e n. Der Arzt haftet daher au? S 823 ff. BGB, das Kranken­haus für den Arzt als seinen Erfüllungsgehilfen nach den 88 276. 278 BGB.

Nutzung einmal schmutzig, obwohl wir ja alle stubenrein sind und längst gelernt haben, daß man. Marschstiefel im Hofe reinigt. Trotz­dem hat der Spruch, den wir jetzt alle auswendig können, seine Berechtigung:Jugendwanderer, habt Verstand nehmt den Besen gleich zur Hand!" Weil aber in solchen Fällen im allgemei­nen sich sovicle freiwillig zu melden pflegen, daß bei dem großen Gedränge gar keiner drankommt, kam ein findiger Herbergsvater auf die Idee, immer denjenigenzu berücksichtigen",' der zuletzt aufsteht. Diese Maßnahme soll bereits wesentlich zum raschen Er­wachen beigetragen haben.

Da wurde neulich ein kleiner Junge bestimmt, der sofort heftig protestierte. Er sei nicht der Letzte, das sei nicht gerecht oder auch kommt jarnich auf'n Pott!" Dabei warf er bezeichnende Blicke in eine Ecke des Schlafraumes. Und in der Tat lagen da noch zwei in den Betten, verhielten sich mustergültig ruhig, machten zum Aufstchen keine Miene und taten, als ginge sie die ganze Sache nicht das Geringste an. Als die anderen dos sahen, stimmten sie dem Kleinen zu. DaS ging dann doch zu weit! Da plötzlich ging unser Bäcker hin, ergriff wortlos den Besen und begann den Raum zu fegen. Wir waren sprachlos. Erst nach getaner Arbeit gab er uns die Erklärung:Ihr habt gestern abend nicht aufgepaßt, als eingetragen wurde. Die beiden da drinnen sind Ausländer, Dänen, also unsere Gäste, denen Ihr doch die Arbeit im Haus nicht über­lassen könnt. ei,

gegen die damit erstrebten staatspolitischen Ziele verband und durch unangebrachte Verallgemeinerungen hetzerische Aeußerungen gegen Einrichtungen und Angelegenheiten des Staate? vortrug. Bei der Strafzumessung wurde erschwerend berücksichtigt, daß der Angeklagte die mit früheren dienstlichen Versetzungen zum Aus­druck gebrachten Verwarnungen in seiner Offenbacher Tätigkeit mißachtet hatte. Den Bestimmungen des StraffreiheitsgesetzeS vom 23. April 1936 entsprechend, wurde die Strafe mit drei­jähriger Bewährungsfrist bedingt erlassen."

ör will um den öiffeliurm geflogen sein

Ein Verleumder und Ehrabschneider, der 36jährige Alexander Popp, wurde von der Großen Strafkammer Frankfurt für längere Zeit unschädlich gemacht. Nachdem er 1933 aus der NSDAP ausgeschlossen worden war, richtete er Eingaben an den Gauleiter, den Reichsnährstand und an andere Stellen, die Beleidigungen, Verleumdungen und Verdächtigungen enthielten. Die Anschuldi­gungen waren, wie das Gericht jetzt entschied, teils wissentlich, teils leichtfertig falsch. Dem Angeklagten wohne eine ungewöhn-- liche Lust zu intrigieren und ein großes Geltungsbedürfnis inne. Er hatte sich als Sohn eines Großgrundbesitzers, Abiturient und Kavallerieosfizier ausgegeben: er sei im Krieg als Jagdflieger um den Eiffelturm geflogen. Der Vater des Angeklagten war Post­beamter und P. hat die Volksschule besucht, war dann Gärtner und wurde 1918 als Musketier aus dem Heeresdienst entlassen.

Der Angeklagte, gegen den drei Jahre Gefängnis beantragt waren, wurde wegen seiner falschen Anschuldigungen, Verleum­dungen und Beleidigungen zu zwei Jahren drei Mona­ten Gefängnis verurteilt. Außerdem wurde auf drei Jahre Ehrverlust erkannt. Auf die Strafe wurde die Untersuchungshaft in Höhe von sechs Monaten angerechnet.

Mutter verbrennt ihr neugeborenes Kind

Altenkirchen sWestcrwald), 27. Mai.

In Win genbach hatte vor etwa 8 Tagen eine Frau einem Kinde das Leben geschenkt. Kurze Zeit danach hat die Frau das Kind im Ofen verbrannt. Die 20Jahre alte Mutter wurde verhaftet. Sie gibt die Straftat zu. Die Beschuldigte behauptet, das Kind fei tot zur Welt gekommen.

Kunstschaffen in Hessen-Nassau

Von heute, Mittwoch nachmittag, ab ist in der Karmeliien- kircbc (Alte Mainzergafse 44) eine große Leistungsschau der leben­den Künstler unseres Gaues zu sehen. Fast vierhundert Künstler ballen Werke angemeldet, und die Jury sowohl in Frankfurt als auch in Wiesbaden, Darmstadt n. a. m. holte schwere Arbeit zu leisten, um eine Auswahl zu treffen, die wirklich als reprä­sentativ angcsprochen werden kann. Es sind ausgestellt Werke der Malerei, Graphik, Plastik und des Kunsthandwerks tvmi Buch­einband und dem Schmuckstück an bis zur Weberei). Da gleich­zeitig auch in Berlin eine große Kunstausstellung von Künstlern aus allen deutschen Gauen eröffnet ist, mußte die Frankfurter Kunstschau auf manches Werk verzichten, dos sie gern auch unter­gebracht hätte. Immerhin ist das Gesamtniveau der Ausstellung in der Karmclitcnkirche sehr beachtenswert, wenn auch die Qua­lität der Kunstwerke unterschiedlich ist. Eine überlebensgroße PlastikMann und Frau" tritt dem Beschauer in der Eingangs­halle entgegen, in der rechts und links Vitrinen mit kunstgewerb­lichen Arbeiten stehen. Im Querschiff sind die Oclbilder, Agua- reile Graphiken und Plastiken unlergebracht. Man trifft auf viele wohlbekannte Namen, sowohl aus Frankfurt als auch aus dem Gau, aber auch auf einige, die in Frankfurt noch i»cn ; fl.-t gar nicht hervorgctrcten sind. Zu diesen gehört der 'Maler Fritz Kai- s e r, der mit drei Bildnissen vertreten ist, von denen wir eines reproduzieren. Auf die Au sstellung werde n wir noch zurücktommen.

Ausnahmesonntage vor Weihnachten festgesetzt

Damit die Verwaltungsbehörden übersehen können, wieviele Ausnahmesonntage zur Freigabe aus anderen An­lässen noch zur Verfüguna stehen, hat der ReichSarbeitSminister die Freigabe der Ausnahmesonntage vor Weihnachten 1936 bereits jetzt geregelt. Es bleibt bei den Grundsätzen des Vorjahres, wo­nach die zwischen dem 8. und 24. Dezencher liegenden Sonntage als Dcrkaussfonntage freizugeben sind. Danach kommen für 1936 nur noch zwei weitere Ausnahmesonntage vor Weihnachten in Frage

Der Reichsstatthalter in Hessen hat auf Grund der Verord­nung über Fleisch und Wurstpreise das Gebiet des Landes Hessen in zwei Zonen eingeteilt; zum Geltungsbereich der Zone I zählen li. a. die Städte Darmstadt, Offenbach, Mainz, Worms und Groß- Gerau und die größeren Gemeinden aus diesen Kreisen. Die Kleinverkaufs h ö ch st preise in Zone I betragen:

Fleisch aus Schlachtungen

von Ochsen und Färsen:")

Rindfleisch mit Beil.

0.90

0.80

0.65

Rindfleisch ohne Beil.

1.10

1 .-

0.80

Schlachtungen von

Kühen und Bulle»;

Rindfleisch mit Beil.

0.85

0.70

0.60

Rindsleisch ohne Beil.

1.95

0.85

0.75

*) Die Preisangabe bezieht sich auf da? Yc kg. Die erste Reihe: I. Qualität (a + d-Tiere), die zweite Reihe: H. Qualität (c- Tiere), die dritte Reihe: III. Qualität (ä-Tiere).

K/§ Zuhörer unterwegs:

Ziehen Sie die Hose aus/

Daß der Heiner meist kein Geld in der Tasche hat, ist seinen Zechkumpanen längst bekannt. Daß ergern einen hebt", wird von seinerchristlichen Ehegattin", wie er seine Frau nennt, lebhaft bedauert. Daß er im Laufe der Zeit sich eine große Ge­schicklichkeit imUmlegen" der Kosten erworben hat, das wird ihm zwar von dem Wirt seiner Stammkneipe nicht übel genommen; aber seine Freunde sind weniger erbaut davon.

Mancher zerbricht sich den Kopf, wie der Heiner eS nur immer wiederfertig bringt"; er lebt durchaus nach den Worten der Heiligen Schrift Matthäus 6, Vers 25:Sorget nicht für euer Leben, was ihr essen und trinken werdet; auch nicht für euren Leib, was ihr anziehen werdet..."

Derfreundliche Bote des Gerichts" gehört zu seinen besten Bekannten; sie haben geradezu Vertrauen zueinander. Wenn Heiner erklärt: ich habe nichts, so glaubt der Beamt« ihm aufs Wort. Langjährige Geschäftsverbindung ist nicht ohne Wirkung geblieben.

Erstaunlich ist nur, daß Heiner immer wieder jemand findet, der ihn noch nicht kennt. Der Schneider, der ihm seinen neuen Anzug gemacht hat, muß ihn noch nicht genau gekannt haben, oder doch nicht genügend gut. Denn er hat den ihm erteilten Auftrag-na, da? wird sich gleich Herausstellen:

Heiner erscheint in -der kleinen gemütlichen Altstadtkneipe, fröhlich begrüßt von den schon Wartenden, die sofort den neuen Anzug bewundern, Stoff und Machart loben und nach dem Preis fragen. Heiner verrät nichts. Schließlich fragt einer:Ist denn der Anzug überhaupt schon bezahlt?"

In diesem Augenblick betritt ein sehr ernst aussehender Herr das Lokal, schaut sich suchend um und tritt an Heiner heran:

Darf ich bitten? Die erste Rate? Ich such' Sie schon seit vorgestern. Eben hat mir Ihre Frau gesägt: Wenn Sie den

Im Sommer wird nicht gesammelt

In Vollzug des Sammlungsgesetzes hat der Reichs- und Preußische M i n i st e r des Innern den folgenden Verbänden die Genehmigung zur Sammlung von Geldspenden durch Sammelbüchsen und durch den Verkauf von Abzeichen für den 13. und 14. Juni erteilt: dem Deutschen Roten Kreuz, dem Volksbund Deutsche KriegSgräbersürsorge, dem Zentralausschuß für die Innere Mission (Innere Mission der Deutschen Evange­lischen Kirche), dem Deutschen CaritaS-Verband und der Konferenz für kirchliche Bahnhofsmisflon (dieser nur aus den Bahnhöfen). Die starke wirischastliche Belastung der Volksgenossen mit Bei- tragsleistungen aller Art, so sagt der Minister weiter, sowie die bevorstehende Inanspruchnahme ihrer Opserbercitschast für daS Wintcrhilfswcrk 1936/37 zwinge zu einer weitgehenden Ein­schränkung der Sammlungen und sainmlungsähnlichen Ver­anstaltungen während der Sommermonate. Der Minister ordnet daher an, daß von den GcnchnügungSbehördcn für die Zeit vom 1. Juni bis 30. September keine Genehmigung zu erteilen sei zum Sammeln von Geld- oder Sachspenden oder sonstigen Leistungen sowie zum Verkauf von Abzeichen, Karten, Festschriften oder geringwertigen Gegenständen, zur Verbreitung von Sammel­listen, Werbeschreiben oder zur Veröffentlichung von Ausrufen und zum Vertrieb von Eintrittskarten und Waren gemäß den ent­sprechenden Bestimmungen des Sammlungsgesetzes DaS Verbot gilt nicht für die Genehmigung von Sammlungen durch den Postversand von Werbeschreiben und die Veröffentlichung von Aufrufen, wenn Veranstalter der Sammlung Verbände, Vereine, Anstalten oder Einrichtungen sind, die einem der anerkannten Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege angchören oder unter­stehen, und wenn der SammlungScrtrag ausschließlich für die WohlfahrtSarbeit des SammlungSvcranstaltcrz verwendet wird. Weiter gilt das Verbot nicht für die Genehmigung öffentlicher Veranstaltungen zu gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken und für die Genehmigung von Blindenkonzerten.

Im Geltungsbereich der Zone 11 f

Schlachtungen von Ochsen und Färsen:

Rindfleisch mit Beil. 0.85 0.75 0.65

Rindfleisch ohne Beil. 1.05 0.90 0.80

Schlachtungen von Kühen und Bullen:

Rindfleisch mit Beil. 0.75 0.65 0.50

Rindfleisch ohne Beil. 0.90 0.80 0.60

Für Kochfleisch (Suppenfleisch) erfahren die Preise der K I einen Abschlag um 5 Pfg. je '/» Kilogramm. Ein Zu­schlag beim Verkauf von Fleisch aus den, Hintervierteln zu den Preisen des § I ist nicht zulässig. Die vorstehenden Preise gelten nicht für Filet und Lenden (Roastbeef). Die Bekanntmachung ist am 26. Aiai in Kraft getreten.

treffen wollen, da müssen Sie Glück haben; der kommt aus dem Schoppenstoll überhaupt nicht mehr heraus! Na, da bin ich eben her! Also wie ist's? Gibt's Geld? Oder nicht? Sonst soll ich nämlich den Anzug wieder mitbringen; von wegen Eigentums- Vorbehalt und so..."

Ich glaab, Ihne is wohl net so ganz...?"_

Ich bin im Bilde, und wenn Sie sich nicht beeilen ich war nämlich früher 'mal Rausschmeißer auf St. Pauli auf der Reeperbahn! Ziehen Sie nur die Hose aus. Wie Sie heim­kommen, ist mir egal!"

Zum Lobe des Wirtes fei berichtet, daß er dem unglücklichen Heiner mit einer ihmetwas reichlich sitzenden" Hose auSge- holfen hat.

Ob Heiner sich künftig bessern wird, muß obgewartet werden^ Vorläufig sucht er einen neuen Schneider.

Vs« neue Röraerberg-PIakat

DaS neue Römerberg-Festspiel-Plakat ist setzt da. Ein Berliner Künstler hat es gestaltet. Silhouettenbaft scheinen die Konturen des Römer durch die Dämmerung, an den Rändern gerade noch i» ihrer Form erkennbar und nur im Mittelstück so stark im Licht, daß die Schönheit und Feinheit der architektonischen Arbeit sichtbar wird. Im Vordergrund wird eine Szene aus der Jungfrau" dargestellt. Die Beschriftung lautet:Römeroergfest- spiele 1936, 1. Juli31. August. Gespielt werden: Goethe: Faust I. Teil, Schiller: FieSko, Die Jungfrau von Orleans, Shake­speare: Heinrich IV, Frankfurt a. M."

Eine zweite Darstellung des RömerbergS mit einer Szene aus den Festspielen bringt ein neuer Prospekt des Wtrtjchgfts- amtes der Stadt Frankfurt. Hier ist die Festszene ausFieSko"' dargestellt. _

«nlfUnttB von Lehrlinge».

klntrSge auf Verleihung der Befugnis zur Anleitung van Lehrlinge» find ab 15. d. M. nicht mehr bei dem DerlehrS- und Wirtschaftsamt. sondern bei dem RechtSamt, Gcwcrbeabteilung, Neue Mainzerstraße 10, III., Zim­mer 8 (Sprechstunden Montags, Mittwochs und Freitags von 812ZL Uhr) zu stellen. '

Höchstpreise für den Kleinverkauf von Rindfleisch

Eine Bekanntmachung des Reichsstatthalters in Hessen

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Schauspielhaus, 20 Uhr: Iler Sprung aus dem Allln». tU. Vorsl. Ml.- l'latzm. B. Endo naeh 22Vi Uhr. Neues TheHlor: 20 Uhr: Goslsp. d. Schllerseer Bauerntheaters Tero- falDer Hunderter I« Westen, ♦atehl". 17. Vorst. Ml.'Platjm. B. End«'nach 22« Uhr.

Schumannthoater, 20>/i Ohr: 13 Sen­sationen Welt-Vartet«. 1«V* Uhr: Eru-erbrlosen-Vorstellung.

Darmetndt: Londestheolcr: Gr. Hs

10»4 Uhr: Gustav Kilian. Ilaupun.

II. Ende Ke«. 22Vi Uhr. Kl.

Ils., 2U Uhr: Uotlehen mu IJoto. NS-Kulturgcu». t Kndo gelten 22»,i Uhr.

ülefleni Sludlllieater, UHi Uhr: Hum letzt. Male: ..Uygiuuliou". 22. Ml.- Ali. Ende 22 Uhr.

Malnzt Stadttheutur, 10 Uhr: Kaust.

84. Vorsl. llntam. 11. Hude 28», U. Mannheim: Natlonalthcutor, 2U Uhr:

Der Troubadour. Miete H 21. Son­dern). II 18 u. NS-Kulturcom. UudwlRslmfon Kndo n. 22Vi Uhr. ln LudwIeshuteu-yfu-Paliist, im Pfalsbau, 20 Uhr: OhaHeys Tante. NS.Kulturgem. Ludwigsbaf.: Ende noch 22-4 Uhr.

Wiesbaden! Staststheater, Gr. Hs

10V5 Uhr: Othello. 0 33. Ende - etwa i'iVt Uhr,

vom 27. Mal 1936

Frankf* Ktinatlertheater für Rhein und Main: In Keuwlnd, Deutsches Jleimathaus. 20 Uhr: ,,Dcr Ver­rat von Novara.

Kinos

Friinliturti

Ule-Palast, Eschenheimer Tori Ein seltsamer Gast.

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Glorla.Pahut. KatserstnSet Bendevou« in Wien. Pall-Ltchtaplale. Gr. Friedb. StraSe:

Paul und Pauline. Bleberbau-lilchtaplele, Btebergassoi Hold nach SluKupore. Saalbure-Mohtsplelo, Stlltotruflo: Viktoria.

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Wesii'iid-I.ieliisplele Schloflstrafle: Oer höhere Befphb Unsere Wehrmacht. Eötnor-I.lehtsplele. Praunheim:

Der höhere Befehl.

Palast-Theater. Heddernheim!'

Der Kurier de* Heren.

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Natlonnl-Theater: Sehnsucht. Palast-Theater: Unsterbl. Melodien. Capftol-Lichtsplelo: Der Junge Graf. Asta-Nlclmm-Theater: Knock und die lustigen Vagabunden.

Schwan: Der Steuer. Corso-Llchtsplcle, Oltenbaoh.BUrgel: Traumulus.

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Uta-Palnsl: Konfetti.

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