Samsdag/Sonntag, 21./22. Okkvver NO
Neueste Zeitung, Frankfurt a. M.
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cAuJb&mnkfMt
■ und dem Rhein-Main-Gebiet
Für 15000 Mark Pelze gestohlen
Schwerer Einbruch in ein Pelzgeschäft Obwohl nuf Ph'iinh bet Verordnung flCfleit Polksschädlingi nijef) vom 5\tnitffurlcr Soiibcrflcridit hohe Znchthansstrascn verhängt worben fiub (erst jetzt wurde ei» zwanzigjähriger Ein- breeher zu drei F n h t e » Z » ei, i h c> » s »cturlcitt), wurde in bet Noch! 31111 t ^rcitnn in bet Frankfurter Innenstadt wieder rin schwerer Gcschäslscinbrnch verübt,
Einbrecher hohlen ons einem Pelzgcschäst in der Nähe des Frankfurter Hofs Pclzwnre» iw Gesamtwert non eiwo 15,000 tTJl a r (. Es handelt sieh nm soletende Stücke: eine» braune» Picbcrmnnlcl, eine» Nnlriamanlcl, drei schwarte Brcitschwanz- mäiitcl, von bene» einer mit Silberfuchs beseht ist, mtb »m einen Persianer. Der Einbruch ist nerninilich in den sriihen Morgenstunden nnsgcsühri worden. Tie geschädigte Firma hat slir die Wieberherdeisehassnntt des ttesiohlenen Gnies eine Belohnung in Höhe non zwanzig Prozent des Wertes anSgcsctzt, Die .Kriminalpolizei bittet, ans zweifelhafte VerkanfSnngcbotc von Pclzsackien besonders zu aehten und ettvaige Beobachtungen sofort bei» Einbrnchslammissarint mitznteilen.
Freihändig — in den Tod
Verderbenbringendes Kunststück eines 15jährigen Der Unfug be? sreihiinbigen Rabsnhrens forderte i» Kirn- snlzhadi an ber Nahe ein Menfdienleben. Ein lüsähriger Junge ans Bärcubnch fuhr sreihänbig mit seinem Nab ans ber Strohe nach Kirn; batiei tvnrbe er von einem A n t 0 ü N e r - holt. Als ber Wagen iit gleicher Höhe war, bog bet Nabfahrer plötzlich zur Strnhcnmiltc, flog gegen bas Aula und tunrbe a»f ber Stelle getötet. Ter Anlosahrer wollte im letzten Augenblick, als er bas Unglück lommen sah, zur Seile ansbiegen. Dabei ü b e r s ch l » g s i eh ber Wagen zweimal und stürzte bie Strnsienböschnng hinunter. Tie Insasse» kamen mit leichten Pcr- letzungen davon.
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Tapeten, Teppiche, Unoleutu
Die Versorgung mit Fett und Fleisch
Aus dem Marktbericht des Reichsnährstandes Kartoffeln: Durch bas Anhalten ber Regcnfällc im rheinhessischen 1111 b olierhessischen Anbangebiet setzt hart bie Ernte weiter ans, jeboch kommen vom Westerwalb genügend Zufuhren zur Versorgung ber heimischen Märkte, Lediglich bas Einkcllerungsgcschäst mnsi etwas z n r ii ek g e st e l l I werben.
Wild, 1111 b Fette: Die Versorgung mit Milch nnb Butter geht weiterhin glatt vonstntten, obwohl ber MggerniilchUerbranch neuerlich steigt. And, Margarine 1111 b Schmalz fittb beti znznteilenben Rationen entsprechend vorhanben. Bei Ocl hält die gespannte Vcr-
Ter Opfcrsvnntng ein Tag deutscher Selbstbehauptung. Deine Spende ein dankbares Gedenken au unsere tapferen Soldaten!
sorgnngSlage an. Beim Käse treten in der knmmenben Wodie bie neuen Aiissormgewichte (G2,5 Gramm [ 13111 . 125, Gramm) sowie bie herabgesetzten Fettgnoten in Erscheinung. Die bisher festgestellte Entspannung ans dem Käscmarki wird mit Atisnahme des Hartkäses nnhalten.
Fleisch: Durch den Weideabtrieb In den hanptsärhlich für die Versorgung Hessen-Nassaus l» Frage kommenben RinbviehgeNieten ist die Beliefernng der hiesigen Märkte glatt. Stärkere Znsuhren an Ninbern kamen ans Ostfricslnnd, sowie an gesdilnchteten Tieren ans Bahern. Bei Schweinen erfolgte eine allerdings den Bedarf nicht deckende Znteiliing.
Mutter und Kind in den Fluten
Fn stk 11111 p e n h e! 111 fiel ein flinsjähriger Junge, der sich, mit seiner Mutter znm Besuck, im Ort nnshielt, in den hoch- gelienbeii Main. Tie Mutter sprang ihrem Kinde nach und versuchte es ans den Finten zu retten. Dabei ging die Fron aber selbst unter, so dost zwei Menschenleben in höchster Gefahr waren, als ein Rumpcnhcimcr Einwohner hinznknni und sofort den beiden mit bet» Tode ringenden Menschen nachsprang, die er dann and, glücklid, ans User brachte.
Menschen vor Gericht
Veit öalt verloren
Ein Heiratsschwindler von kleinem Format
Ein Mann, der einen verantwortungsvollen Posten innehatte und ein solides Leben führte, geriet plötzlich — das Wie blieb ihm wohl selber nnbekannt — ans sd,led,te Seitenwege; er begann Sd,nlben zu ttmdieit, verlies; seine Frau, bie sieh von ihm scheiben lieh, nnb sing ein Verhältnis nad, dem andern mit versdiiebenen Frauen an, denen er die Ehe versprach. Etwas Ruheloses war über ihn gekommen, dem er uid,t wehren konnte; so glitt er immer mehr hinab. Sein erstes Opfer, eine Witwe, lernte erkennen, ehe er selbst gesd,leben war. Mit ihr sah er eines Abends in einer Gastwirlsehast ziijammen. Als sie sür kurze Zeit den Tisch verlieh, tund;tc er sich über ihre Handiasdie her nnb entnahm der Börse bas ganze Gelb, bas die Frau heute ans 10 bis 15 Mark schätzt. Als ihn die Frau zur Rede stellte, leugnete er alles, war
aber zuletzt noch so „großzügig", ihr eine Mark Fahrgeld mitzn-
geben.
Heute, vor dem Rid,ter, zuckt er die Schulter und will sich an nichts mehr erinnern. Der Richter fragt den Angeklagten, ob er die Frau vereidigt haben wolle. Verzichte er ans den Eid, dann müsse das Gericht annehnieit. bah die Zeugin die Wahrheit sage. Nein; mit gesenktem Kopf verziditet ber Angeklagte, Auch einer andern Fron eutiiieubete er einmal fünf, bas anberemal acht Mark, -von einer brüten lieh er sid, ein«; Ring, den er unter der Hand »erkaufte. In diesen drei Fällen sowohl wie in zwei weiteren lieh
er sich unter dem Verspredien, bie Frauen zu ehelichen, Summen
van sechzig bis 160 Mark geben, heiratete aber keine von den fünfen.
Er verlor seinen Posten, fristlos. Fällt haltlos und ohne Mittel von Frau zu Frau, steht heute vor dem Rid,ter, der ihn zn sieben Monaten G e s ä n g n i s verurteilt. Wie soll das weitergehen? Vor allem: was ist in den Mann gefahren, fragt man sich. Er selbst gibt keine Antwort darauf. L. B.
Tag der Hausmusik
And, in diesem Jahre erleidet die Werbung für die Pflege der dentsdieti Hausmusik keine Unterbrechung. Der „Tag der Hausmusik" wird nach einer Anorbiinng der Rcichsmusikkammcr am 21. November begangen. Auch in Frankfurt sind an diesem Tag eine Reihe von hausmusiknlischcn Veranstaltungen geplant.
Die Nad)rid,tenstelle des Oberpräsidenten der Provinz Hessen- Nassau gibt bekannt, daß der Oberprästdent Prinz Philipp van Hessen iinbesd,abet seines Amtes als Oberprästdent durch besondere Verwendung beim Führer zu öfterer Abwesenheit von seinem Dienstbereid, genötigt ist.
Oie siegreiche U-Booimannschaft nimmt Abschied von Berlin, Ein letzter Knß mit Schwierigkeiten.
(Photo: Presse-Bild)
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ipielplan Der StäDtiftfien Bühnen — Somstag, 21 . Oktober
Ct>rritHau3: 20—23: „Ter ftrcitriiii»", 4. Vorst. I. h. Tomölaa-Ptatzm. A. — Scho»splcll,ouS: 20—2:1: .,15m Lommernnchlslrnnm", 2, Dorslcllung in der TomStag-PIotzmiele O des Meinen Hauses.
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Spielplan Der Stäht. Bühnen '°:r 22.10.-29.10.
Opernhaus:
Sonntag, 22. 10., 1B—1711: VoisleNnng stir Nie NS-Aemcinschnfl „Nrast vnrcti Freude" „Ter löastensctnnied". 20—23: „vltaSte in Blau". — Montag, 23. 10.: Keschlossen. — TienStag, 24. 10., 20—2211: „Ariadne ans NaxoS", 4. Vorst, i. d. DtenStaq-Plavin. ü. — ‘JJfitfHiortl, 23. JO., 10—231a: ,Xo[jen,
19—22: „Ter Freischnb".
Schauspielhaus:
Sonntag, 22. 10., IN—1711: „Tie Landvarlie nach Nönigstein". 20—2214: „Maceoront". — DJIonton, 23. 10., 15—17*4: Tag der Fugend „Witvelni Teil" Kein .gorleiwertant. 20—2211: „TeS Meeres und der Liebe Wellen". — Dlenötag, 24. in., 20—221-Z: „Mocc.noni", 2, Bartl, i. d. Dienstag. Psatzin. 11 des Meinen Hauses. — Mittwoch, 25. 10., 20—23: „15in 2. Porst, i. h. ii.itilNvoch'Ptlitzm. U des -v?icmctt Hauses. — Tonnerstag, 2(1. 10., 20—221b: „Maeearoni". — Freitag, 27. 10., 20—22*1: „Tie Landvarlie noch gültigstem", — Samstag, 28. 10., on_22*i: „Wilbesn, Teil", 2 Borst, i. d. SoinStag-Psavm. H des Meine» .Hauses. — Sonntag, 29. 10., 29—23: Ansstibrnng der Neusassung „Rebellion um Preichen".
Kleines Haus: Geschlossen.
Täglich 8 15 Uhr
Amtliche Bekanntmachungen
Was ist bei Veränderung der Personenzahl des Haushaltes und bei Umzug hinsichtlich der Lebensmittelversorgung zu beachten?
(Ausschneiden und ausheben!)
Falls dir Personenzahl, ans dir der Personalausweis und dementsprechend and) die bei der Bezirksstelle des Eriiährungsamtes befindliche Karteikarte lautet, sieh ändert, ist der Haushaltungsvorstand bei Zugängen bereditigt, bei Abgängen jebed) v c r p s l i ch t e t, eilte Berichtigung bei bet in Frage kommenben Bezirksstelle vornehmen z» lassen.
1. Abgänge:
Eine Verniinberung der Personenzahl, für die ein gemeinsamer Personalausweis niisgcscriigt worben ist, wird insbesondere bedingt durch Todesfall, btirdi Verzug von Hanshallsangehörigen, dnrdi Eintritt zum Heeresdienst, bmd) Eintritt in eine Anstalt (Altersheim, VersorgungshanS, Erziehnngsanstalt u. dgl.) von voraussickitlid) mehr als ‘1 Wachen Dauer ujiu.
In diesen Fällen ist der Haushaltiingsvorstanb verpflichtet, eine Berichtigung bei der zuständigen Bezirksstelle zu beantragen bzw. vornehmen zu lassen. Dabei ist anzugeben:
a) welche Personen im Haushalt regelmässig volle Tageskost erhalten
(Vor- und Zuname, Berns, Geburtstag), h) welche Person ansgeschieben ist (Vor- und Zuname, Berns, Gc- • lmrtstag).
In den Fällen, in denen eine alleinstehende Person, die einen eigenen Personalausweis besäst, in den Heeresdienst oder in eine Anstalt riutntt ober aber gestorben ist, must der Vermieter (bet Untermietern also der Wohnnngsinhabcr, bei Hauptmietern der Hauseigentümer) dem Ernähriingsamt eine Mitteilung zugehen lassen (Name und Wohnnng des aus der LebenSmittelversorgiing Ausgeschiedenen sowie Name und Walinnng des Meldenden),
Verzieht eine Person, die einer HaushaltSgcmcinschast angehörle nnb in bereu PersonnlanSweis angegeben war, nad) auswärts und will sich in der Ziiziigsgemeinbe sür die Lebensmittelversorgniig an- inelden. so must eine Abmeldiing beim Erliähruiigsamt in Frank- snrt a. M. vorangegangen sein, d. h. der Personalausweis must eine Verminderung »in eine Person erfahren hahen.
Erst wenn diese Berichtigung beS Personalausweises vorgenommen worden ist, und wenn die i» Frankfurt o. M. erhaltenen Lebensmittelkarten zurückgegeben worden sind, kann die für die Anmeldniig beim Ernähriingsamt der Ziiziigsgemeinbe ersorberlickie Besdielnigung ausgestellt werben.
Verzieht eine alleinstehende Person, die einen eigenen Personalausweis besäst, nad) auswärts, so mnsi der Personalausweis bei der ziiständigen Bezirksstelle zusammen mit den in Franksnrt a. M znletzl erhaltenen Lebeusmitlelkarten abgegeben werden, worauf die Bcschcini- gnng Über daS Aiisscheibeu anS der Lebensmittelversorgung in Franksnrt a. M. ausgeserligt wird. Diese Besdieinigung ist alsdann mit der polizeilichen Anmelbung dem EriiährungSamt der Ziiziigsgemeinbe vorznlegen.
8. Zugänge.
Personen, die in eine HanShaltSgeineinsdiast mit »oller Tageskost einlreteii nnb bereits im Besitze von einem ans die Zahl der hinzu- tretenden Personen lautenden Personalausweis sind, können diesen weilerbenntzeii. Sie inüssen jedoch bei der seitherigen Stelle die Ucbcr- leitiiiig der Karteikarte an die in Frage kominende kttnstige Bezirksstelle beantragen.
Soll der Zuzügler in den PersonalanSiveiS einer Verpslegnngs- nemeiiischast einbezogen iverden, so ist ein entsprediender Antrag bei der ziistänbigen Bezirksstelle (unter Vorlage des Personalansweises) zu stellen. Bei Antkagstellnng »inst der bisherige Personalausweis deS Zuzüglers bzw. eine Bescheiniguiig der znftändigen amtlichen Stelle des letzten Wohnortes, dast der Zuzügler ans der dortigen LebenS- mitlelversvrgnng anSgesdiieden ist, vorgelegt werden.
Bei Beridiligunnsantränen slnd — ziisammen mit dem Personalausweis — solgende Unterlagen ersorderlid,:
A) Bei der Geburt eines Kindes:
Gebiirtsurknnde bzw. Faniilienstanimbud).
B) Bei sonstigen Zngäiigen:
1. die polizeiliche Anmelbung (neue).
2. a) Bei Umzug innerhalb FranlsurtS:
Verziehen alle Personen einer HauShaltsgemelnschaft, so ist bei der ziistänbigen Bezirksstelle die Ueberleitung der Karteikarte an die künstln in Betradit kommende Bezirksstelle zu beantragen. Dieser Antrag must spätestens S Tage vor Beginn einer Kartenansgabe gestellt sein, andernfalls die Karten nodimals bei der seitherigen Bezirksstelle abgeholt werden müssen.
Wird ein neuer Hausstand gegründet (Heirat), so ist außer
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Gloria: Kine Krau wie Du. Die neuesten Frootberlchte. i'ali: Unschuld vom Lande. Die neuesten Frontberichte.
Ulcberbau: Renate im Quartett.
Alemannia: Wer küßt Madelcine? Olympia: Renate im Quartett. Lunnpaiast: Wer küßt Madolcinc? Capitol: Renate im Quartett. Saalhurg: Ich binSebasliauOtt. 2.W. I?(lrn*T.lchtsp.: Paradies der Junggesellen.
UT: Hallo Janine. Sa. Nachlvorst.
22.45: Der grüne Domino. Mrhtburg (Vilhcler Straße): Der Schützenkönig.
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Luitpold: Kracht von Baltimore. Lichtburg: Ich bin Sebastian Ott. Galiusbau: Paradies d. Junggesellen
Corso: Das Ekel. 2. Woche. Heute 11 Uhr vorm. u. 10 Uhr abends u. morgen 11 l’hr vorm.: Der Westwall und sämtliche Bild* berichte aus Polen.
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bei - Vorlage bet polizcilichc» Anincldiing von bcidcn Ehc- galtcn cntwedcr — soscrn sic allcinstchciid ivarcn — dcr scithcrigc PcrsoiialaiiSweis, odcr — soscrn sic sich in cincr HaiishaliSgcnicinschast bcsaiidcn — eine Bcschcinigung über dic crfolglc Abnicldnng aus dcr HauShntlsgciiicinschast cr- sordcrlich,
b) Bci Zuzug von anöwärts:
Eine Bcschcinigiing dcS ErnähriingSaniicS dcs lctztcn Wohn- orlcs, dast dcr Znzüglcr aus der borligcn LcbcnSiniticlvcr- sorgliiig abgcincldct ist,
c) Soscrn dcr Znzüglcr ziilctzt an cincr Sscmciiischasisvcrpflcgnng im HccrcSdicnst odcr an cincr AnstnitSvcrpflcgung tcilgc- nomnicii hat, iiiüsscn enlsprcchcndc Entlassnngspapicrc vor- gclcgt wcrdcn.
Der Obcrbiirgcrmcistcr.
Ernährlingsamt,
^mtlieli^^olcanntma^
Skt Sranifuuer Herein lubemilofemrforge e.B..
Frankfurt am Rlain, LLcisisraucnstraste 11/16 I, gibt bekannt:
Dic Sprcchstiiiiden sür das Piibliknm finden bis aus ivcitcrcs nicht mehr von 4—5 1 /* Uhr (16—17V, Uhr), sondern ab
Montag, den Oktober 1339, von 3—1'/, Uhr (15—16'/, Uhr) täglich, allster Samstags, statt.
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Bekanntmachungen
Vertragstreue ums; gewahrt werden.
Der Leiter der Rcichswirtschaftskammer hat cincn Ausrns an dic Wirtschaft erlassen, dcr auch in Kricgszcitcn dic nnbcdingtc Wahrung und Bcachtung dcs Grnnbsatzcs dcr Vertragstreue als Vor- ausschung sür cincn ncorbnctcn Ablauf deS iuirtschastlichcn Gcschchens fordert. Geschlossene Verträge jeder Art seien mit peinlichster Genauigkeit zu crsüllcn, yiiciimub dürfe versuchen, sich »»lcr Bcrnsung auf dic Vcrändcriing dcr Verhälliiisse uiid dic für ihn eiiigclretencn ivirt- schastlichcii Schwierigkeiten der Ersüllung feiner Vcrpslichtuiigcn zii entziehen, Die Vcrhiiiidenticit zwischeii Lieferant >ind Abiielmicr zii einer Vertragsgeiiicinschast iiiüssc sich dadurch bcivähren, dast der Lieferant jegliche Verschlechtcriing dcr Zahlnngs- und Liesernngöbedinguii- gcii, dic schon nach der Prcisstopverordnuiig liiiziilässig sei, veriiicidct iiiid den Uinstcll»»nssch>vicrigkciten seiner Kunden Rcchnung trägt, dast aber andererseits der Abnehiiicr nicht vcrsiiche, dic kriegsivirtschastlichen Verhältnisse als Vorwand sür die stkichtcrsülliing voii Verpflichtungen zu benutzen, Dic bentschc Wirtschaft habe gerade jetzt den tztachweis zu erbringen, dast sic auch unter niigeivöbnlicheii Uinständeii ihr LcistungS- vcrmögcii mtb ihre Eiiisatzsähiglcit erhält.
Sozialversicherung der Notdienstpflichtigen.
Durch eine Zweite D»rchsührii»gsverordii»ng ziir Stotdicnstvcrord- »nng ivird dic Sozialvcrsichcriiiig der Stoldicnstpslichtigcii geregelt. Danach berührt ein Roldienst, dcr nicht länger als drei Tage dauert, ein bestehendes SozialvcrsichcrungSvcrhältnis nicht, Ae! läiigercr Hcran- zichuiig bleibt das bestehende Sozialversichernngsverhättiiis unberührt, ivenn sür die Dauer dcr Aeschästigiing im langsristigen Notdienst dic bisherigen Dicnstbczügc von der früheren Bcschästigungsstclle wcitcr- gezahlt iverden.
Wird zwischen dem Dicnstlcistungscmpsänncr und dein Notdicnst- Pslichtigcn ein einem Arbeitsvcrtrng entsprechendes Bcschästigungsvcr- hättnis begründet, so sinden sür die Sozialvcrsicheriing die allgemeinen Borschristen slnngcinästc Anivendung, Es ist Vorsorge gctrosfen, dast Noldicnstpslichtigc, dic vor ihrer Hcranzichiing zuiii Notdienst in einem anderen Zweig dcr Rentenversicherniig versichert ivarcn, ln diesem auch während ihrer Beschästignng im sstaldienst versichert bleiben. Ebenso ist sichcrgcstellt, dast Notdienstpslichtige, die bci Eintritt in den Notdienst Mitglieder anderer Träger dcr Krankcnvcrsichcrnng gewesen sind,
ans diesem nicht cnbgttltig anszuscheiden brauchen, vielmehr ruhen für
die Dauer der Beschästignng in, Notdienst dic Mitgliedschaft und dic sich ans ihr ergebenden Rechte und Pflichten.
Wird zwischen dem DicnstlcistnngScnipsängcr und einem Noldicnst- pslichligcn kein einem Arbcitsvcrtrag entsprechendes Beschästignngs- vcrhältnis begründcl, so werden die Notdienstpslichtigcn in dcr Ncntcn- versichcriing dcr Arbeiter und Angestellten soivie dcr Knappschasllichcn PcnsionSvcrsicherilnn ebenso behandelt wie die Angehörigen dcr Wehrmacht während des besonderen Einsatzes, In der Kraiikcnvcrsicheriing iiiilcrlicgcii sie der Bersicherungspslicht, Jedoch wcrdcn dic Beiträge allein von, DicnstleistiingSenipsänncr getragen. Zuständig stir dic Durch- sühriing der Krankenuersichernng ist der Vcrsichcrnngsträgcr, bei dem die Gefolgschaft deS DicnstlcistnngScmpsängcrS gegen Krankheit pflichtversichert ist, Sind solche Notbicnstpslichtigc bci Eintritt in den Not- bicnfl Mitglieder anderer Träger dcr Krankenversicherung, so ruhen aiich hier ivicdcr Mitgliedschaft und dic sich ans ihr ergebenden Rechte mtb Pflichten für die Dauer der Beschäftigung im Notdienst, Ebenso ruht dic Beitragspslicht znm NcichSstock für Arbeitseinsatz,
Vereinfachung des Fürsorgerechts.
Auf Vorschlag deS NcichSministers deS Innern hat der Ministerialrat für dic Ncichsverteidigniig die in der Nnmincr 200 des RGBl, Teil I vom II. Oktober 1969 verössentlichtc Verordnung zur Vercin- sachnng dcs FürsorgcrcchtS erlassen, Sic beseitigt für dic soneiiannlcn Fürsorgestreitsachen (Streitigkeiten zwischen Fürsorgcverbändcn über die össcntlichc Fürsorge sür Hilssbcdürftige) das vcrwaltungsgerichtlichc Vcrsahrcn, Damit ivird das Bundesamt für das Hcimatwesen ansgelöst. An Stelle der VerwaltungSgcrichtc entscheiden künftig die AiissichtS- behörden der Fttrsorgeverbände,. Bei grnndsählichcr Acdcntung odcr besonderen Umstänben dcs EinzelfallcS,..ift die, Beschwerde an den Reichsministcr bes Innern vorgesehen, der im Einvernehmen mit dem ReichsarbeitSministcr entscheidet. Die sogenannte Bagatellgrenze (Forl- sall deS Ersatzanspruches zwischen Fürsorgeverbändcn) wird von 10 ans 00 Reichsmark erhöht, Bci der Ansstellung von Richtlinien und Richtsätzen sowie im Einspruchsverfahren entfällt die Anhörung von Beiräten, Dic Gerichte sind künftig an die Entscheidungen der Für- sorgcverbände im Einspruchs- und Bcschwcrdcverfahren gebunden.
Die Verordnung bedeutet eine wesentliche Entlastung der Für- sorgcverbände von formalen Dienstgeschäften: Die hierdurch frcige- wordcnc Zeit wird dcr Betreuung dcr hilssbedürftigett Volksgenossen zugute kommen.
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