Nummer 167 Kette S
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! Milderungen des Gesetzes über den Belagerungszustand.
Im Zusammenhang mit dem Verlangen nach Maßnahmen üt Gewährleistung einer auf die militärischen Notwendig- beschränkten und einheitlich gehandhabten Zensur ist «ich ein Ersatz des durch den Kriegszustand in Geltung 90 Serien preußischen Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 durch eine reichsgesetzlicke Regelung der Materie gefordert worden. Diese Frage, bei der es sich um die Ausführung einer Bestimmung der ' Reichsverfassung handelt, wird jedenfalls alsbald nach Beendigung des Krieges in Angriff genommen werden. Inzwischen »aber haben sich die Mängel des Belagerungszustands-Gesetzes ■(0bat gemacht, die unbeschadet der späteren allgemeinen Re- aäung, schon vorher eine Abhilfe wünschenswert erscheinen /lassen. Das Gesetz stammt aus einer Zeit, in der die Dinge «viel einfacher lagen, und wird infolgedessen der späteren Ent- miÄung nicht gerecht; ferner wird es auch den in dem Reichs- Istxasgesetzbuch niedergelegten Anschauungen nicht gerecht, iDaraus ergeben sich manche Mißverhältnisse, auf die jetzt von ! juristischer Seite hingewiesen wird.
! Besonders unliebsam empfunden wird der § 9 fr, wonach f U e Vertretungen von Verboten, die vom Militärbefehls- .baber im Interesse der öffentlichen Sicherheit erlassen werden, ittittcr allen Umständen mit einer Freiheitsstrafe (Gefängnis bis zu einem Jahr), zu ahnden find. Es handelt sich »da oft um sehr geringfügige Verfehlungen ohne böse Absicht mnd aus Unkenntnis. Die Gerichte sind aber gezwungen, auch 'bei dem kleinsten Vergehen eine Freiheitsstrafe zu verhängen.
!Hiergegen macht Reichsgerichtsrat Ebermayer in der .'„Leipziger Zeitschrift für Strafrecht* folgende Ausführungen: 5* Die Anordnungen der Militärbefehlshader greifen in alle nur denkbaren Beziehungen des Lebens und der menschlichen Betätigung ein. Sie umfassen nicht nur das ganze weite ? Gebiet, auf dem_ sich in Fviedenszeit die polizeiliche Verord- i imngsgewalt betätigt, sondern gehen den besonderen Bedürf- 'Men der Kriegszeit entsprechend weit Wer dieses hinaus. .«Darin liegt kein Mangel, sondern ein Vorzug. Je unbeschränkter »aber dasAnordnungsrecht des militärischen Befehlshabers ist und ljn je weiterem Umfange er davon Gebrauch macht, desto häufiger Md selbstverständlich die Uebertretungen seiner Gebote und » Verbote und desto unangenehmer wird es nicht nur von den 'Angeklagten, sondern oft auch von den Gerichten empfunden, »daß 8 9b als Strafe ausschließlich Freiheitsstrafe androht. Daß /die Möglichkeit scharfer Ahndung derartiger Zuwiderhandlun- l gen gegeben sein muß, bedarf keines weiteren Wortes. Andrerseits aber kommen gerade auf diesem Gebiete viele Zuwider- !Handlungen vor, die so unbedeutend sind, daß selbst das (Mindestmaß von einem Tage Gefängnis zu hart ist. Dies Eft um so mehr zu, wenn auch fahrlässige Z-Uwider- iHandlung gegen die Anordnungen auf Grund des § 9b für strafbar erachtet wird. Die Härte der Strafdrohung des § 9b tritt besonders scharf hervor, wenn man berücksichtigt, daß der militä- 'rische Befehlshaber ganz die gleiche Anordnung, z. B. Festsetzung .der Polizeistunde, nach seiner Wähl auf Grund des § 9b im i Interesse der öffentlichen Sicherheit oder nach § 4 im Rahmen »der auf ihn Wergegangenen vollziehenden Gewalt erlassen kann. Setzt er unter Bezugnahme auf 8 9b im Interesse der /öffentlichen Sicherheit die Polizeffturche auf 12 Uhr nachts fest, so verfällt jeder, der auch nur fahrlässig znwiderhandelt, min« .bestens eintägiger Gefängnisstrafe; erfolgt die Festsetzung jejboch ans allgemeinen polizeilichen Erwägungen nach 8 4, so tritt lediglich Bestrafung nach § 365 StGB, ein, nämlich für den Gast Geldstrafe bis zu 15 Mk. für den Wirt Geldstrafe bis zu 60 Mk. oder Haft bis zu 14 Tagen. Ist ein so wesentlicher Unterschied im Strafmaße lediglich um deswillen gerechtfertigt, weil in einem Falle die Festsetzung der Polizeistunde im Interesse der öffentlichen Sicherheit erfolgte, im anderen nur im .Interesse der öffentlichen Ordnung und Rühe? Man denke bei dem Mindeststrafmaß von einem Tage Gefängnis aber weiter an den inneren Tatbestand. Die reichsgerichtliche Rechtsprechung hat zwar bisher wiederholt angenommen, daß Bestrafung wegen vorsätzlicher Zuwiderhandlung gegen die nach § 9 b erlassenen Anordnungen nur vorliegt, wenn dem Angeklagten 'nachgewiesen wird, daß er die übertretene Anordnung ge«
,könnt hat, — wollte man annehmen, diese Anordnungen seien > Bestandteile des Strafgesetzbuches in dem Sinne, daß ihre /Kenntnis ohne weiteres von jedem gefordert wird, so wäre das Mindestmaß von einem Tage Gefängnis noch bedenklicher; aber »auch so bleibt immer noch übrig, daß die Unkenntnis des ^Verbots im einzelnen Falle aus Fahrlas^sigkeit^be- 1 ruhen kann, und dann tritt die mindestens eintägige Gefängnisstrafe ein, obwohl der Angeklagte., allerdings infolge einer ' gewissen Nachlässigkeit, vielleicht gar keine Ahnung hatte, etwas ! Verbotenes zu tun. Das gleiche kann eintreten, wenn der Angeklagte das ihm bekannte Verbot falsch a u sl e g t, voraus- . gesetzt, daß in solchem Falle strafrechtlicher Irrtum angenommen wird.
. Nach alledem hält es Ebermayer für dringend wünschenswert, dem Richter die Möglichkeit zu geben, je nach Lage des Falles aufFreiheits- oder Geldstrafe zu erkennen, Äso neben der jetzt zwingend angedrohten Gefängnisstrafe »wahlweise Geldstrafe etwa bis zu 1500 Mk. anzudrohen. Daß -bei solcher Gesetzesänderung die Rechtsprechung allzu milde würde, sei nicht zu fürchten; man zwinge die Gerichte aber /nicht, Freiheitsstrafen auch in Fällen auszusprechen, in denen .sie Freiheitsstrafe nicht nur dem Angeklagten, sondern auch -dem Richter selbst als unbillige Härte erscheine. Vor einiger 'Zeit z. B. war ein Gericht gezwungen, dreißig Beschuldigte zu /Gefängnisstrafen zu verurteilen, weil sie entgegen einer nach |§ 9fr erlassenen Anordnung auf der unrichtigen Straßenseite ! gefahren waren. Solche Bemrteilungen erregen Mißstimmung .auch über den Kreis der unmittelbar Beteiligten hinaus, zumal » wenn sie bisher völlig unbescholtene Personen treffen. Aus ! diesen Gründen würde es sich empfehlen, möglichst schnell eine Aenderung des Gesetzes in der angedeuteten Richtung «vorzunehmen, was sich ohne Schwierigkeiten bewerkstelligen ließe.
Der Seekrieg.
Stockholm, 17. Juni. (25. T. B. Nichtamtlich.) Nach
einer beim Ministerium des Aeußern eingelausenen Nachricht ist der englische Kohlendampfer „Arndale", nach Archangelsk unterwegs, am 12. Juni auf eine Mine gestoßen und dreizehn Seemeilen südlich von Kap Orlow gesün- ,,'^ re * Mann der Besatzung sind umgekommen. Mehrere Kapitäne teilen mit, sie hätten* Minen am Eingang des Weißen Meeres gesehen.
Vryan über den zwecklosen Krieg.
t Amsterdam, 17. Juni. (Priv.-Tel. Ctr. Frkst.) Reuter meldet aus Washington: Bryan hat seine erste lange Erklärung über den zwecklosen Krieg abgegeben. Er pwph^eite, daß die Gelegenheit, den größten Frieden zu machen, den die Geschichte jemals erlebt habe, nun sicherlich für die Vereinigten Staaten kommen werde, und erklärte, daß zu gleicher Zeit mit dem Frieden eine internationale Konferenz gefordert werden müsse, um die Artikel des Völkerrechts zu verändern, die eher danach angetan seien, die Völker in den Krieg zn bringen, als den Frieden zu sichern.
Zahlungen an Auslands-Deutsche.
kV Berlin, 17. Jrmi. (Priv.-Tel.) Der DundeSvat hatte am 30. September vorigen Jahres eine Bekanntmachung er- lasten, auf Grund deren es verboten ist, nach dem feindlichen Aus lande mittelbar oder unmittelbar Zahlungen irgend welcher Art zu leisten. Das Verbot erstreckte sich auch auf Zahlungen an Deutsche, die im feindlichen Auslande ihren Wohnsitz haben. Lediglich Zahlungen an Deutsche zu Unterstützungszwecken sind von dem Zahlungsverbot ausgenommen. Aus Grund dieser Verordnung ist nun auch neuerdings noch zuweilen solchen Deutschen, die im feindlichen Auslande Geschäfte betrieben haben, inzwischenabernach Deutschland zurückgekehrt sind, die Bezahlung von Guthaben von Seiten deuffcher Schuldner verweigert worden. Dabei wird jedoch übersehen, daß der Bundesrat durch eine Verordnung vom 20. Dezember v. IS. eine Ergänzung der ersten Verordnung vorgenommen hat. Nach dieser zweite« Verordnung gilt daS Zahlungsverbot nicht für Zählungen auS Schuldverhältnissen gegenüber einem im feindlichen Auslande ansässigen Unternehmen, wenn die Zahlung an einen Deutschen erfolgt, der Inhaber dos Unternehmens ist und aus Anlaß des Krieges daS feindliche Ausland verlassen hat. Dabei ist es nicht einmal erforderlich, daß der aus dem feindlichen Ausland geflüchtete Deutsche nach Deutschland seIbst zurückgekehrt ist; die Leistung von Zahlungen ist vielmehr auch statthaft, wenn er sich in einem uentraleu oder verbündeten Lande aufhält.
Aus der Berliner Bramndustrie.
kV Berlin, 16. Juni. (Priv.-Tel. Ctr. Bln.) Durch Verordnung des Bundesrats ist die Biererzeugung Deutschlands bekanntlich seit dem 1. März d. I. auf 60 Prozent herabgesetzt. Die Wirkungen dieser Verordnung wachen sich jetzt auch bei dm Berliner Brauereim fühlbarer, sodaß diese sich — soweit es noch nicht geschehen ist — ge- zwungm sehen, ihre Bierlieferungen an die Gastwirte und sonstige Abnehmer entsprechend zu beschränken. Dazu kommt, daß dir Produktion der Brauereien auch durch die dringenden Anforderungen des Heeres stark in Anspruch genommen wird, dmm — obwohl ihnen nicht im vollm Umfange mtsprochm werden kann — nach amtlichen Auslastungen der Vorzug gegebm werdm muß.
Brolversorgung und Fremdenverkehr in Bayern.
Der bayerische Landesftemdmverkehrsrat hat bei dem Mnisterium des Jnnem bewirkt, daß mit Rücksicht auf den Reiseverkehr die Brotversorgung bester als bisher geregelt werden wird. Es soll den aus nichtbayerischen Bundesstaaten stammenden Fremden, wenn sie durch Vorweisung des Abmeldescheines in Bayern Nachweisen könnm, daß ste 'in ihrem Kommunalverband zurzeit kein Brot erhalten, das nötige Brot zu gewiesen werden. Die bayerischen Ortsbehörden sind bereits angewiesen worden, bis zum Erlaß einer entsprechenden amtlichm Verfügung die Fremden einstweilen aus ihrm Brotreserven zu versorgen.
Ega Nürnberg, 15. Juni. Zur F örderung des heimischen Baugewerbes soll jetzt von der Stadtverwaltung aus etwas geschehen. Nach einem mit der Kriegskreditbank Nürnberg - Fürth A.-G. abgeschlossenen Vertrage wird diese dm Hausbesitzern zu Umbauten, Erweiterungsbauten usw. Darlehen gewähren, für deren Rückzahlung die Stadt die Haftung übemimmt. Die Hausbesitzer haben dm Nachweis zu führen, daß sie auf andere Weise zu erträglichen Bedingungen die benötigtm Mittel nicht aufzubringm vermögm, und sie habm sich außerdem zu verpflichten, nur hier ansässigen Gewerbetreibendm die Ausftlhrung der Bauarbeitm zu übertragen. Die Darlehen sollen 10 000 Mark für jedes einzelne Haus nicht übersteigen und müssen entweder durch Hypothek oder durch kreditwürdige Bürgschaften gesichert werdm. Sie bleiben auf fünf Jahre unkündbar.
I» Petersburg, 17. Juni. (Priv.-Tel., indirekt, Ctr. Frkst.) Der F i n a n z m i n i st e r hob die Bestimmung auf, wonach die russischen Sparkassen nur begrenzte Einzah- I lungen mtgegennehmen dürfm. I
.vernichtend hielt. Am Tage nach der Niederlage standen sie '.schon wieder drohend und kampfbereit in der rechten Flanke 'des ahnungslosen ftanzösischen Heeres, und obwohl durch dm /Kampf eines glühend heißm Tages und die Anstrengungen sdes Rückzuges bis in das Mack hinein ermattet, stehen, der «Verabredung gemäß am Nachmittage des Schlachttages zwei .ihrer Armeekorps unter ihrem greifm Führer, der von den /Schmerzen der bei Lignh erlittenen Quetschungm gepeinigt, !ßch kaum auf dem Pferde halten kann, am Eingänge des E Schlachtfeldes, und die Schale Napoleons schnellt empor ins ! Leere. Mit übmmenschlicher Willenskraft windet sich der /Zug durch die grundlosen Wege, die sumpfigen Niederungen, «und die Wälder hin, von denen man nicht weiß, ob sie nicht /vom Feinde besetzt sind. Als endlich nach unsäglichen Anstrengungen ihre Scharm vor dem Schlachtfeld stehen, da erhält /Blücher von seinem Korpsführer Thielmann die Mitteilung, ^aß er bei Wavre von Grouchy mit gefährlicher Uebermacht '.angegriffen wordm ist, und das dringende Ersuchen um Hllfe.
i Keinen Augenblick zaudert die Heeresleitung. Die Entscheidung liegt vor uns, nicht hinter uns, also: Vorwärts! ist der , Inhalt der Antwort. Und als der Sieg gewonnen ist, da sind es wiederum die preußischen Scharen, die trotz ihrer über- 'wenschlichm Anstrengungen den letzten Hauch von Mann und 'Roß daran fetzen, um dm Feind nicht zur Ruhe kommen zu Waffen, und durch seine Vernichtung dem Kriege ein rasches Ende machen, während Wellington seine Truppm, nachdem -er sie hinter den weichenden Franzosen her noch bis Belle- , Alliance hat vorrücken lassen, zurückführen muß, da ihre Dis- »Siplin nicht mehr aufrecht zu erhalten ist.
Die Frage, wer den größerm Anteil am Siege über poleon hat, soll hierbei nur gestreift werden. Von deutscher ist das Verdienst Englands und seines Heerführers me rittm worden, obwohl es Wellingtons eigener Fehler, 300 Mann seiner Truppen untätig abseits stehen zu lassen, eine Deckung der garnicht gefährdetm Straße Mons- iffel zu schaffen, war, der seine Lage am spaten Nachtag so gefährlich machte. Auch der von Gneisenau erstat- : amtliche Bericht über die Schlacht, der vorgestern hier abruckt wurde, läßt die Verdimste der Engländer voll zu 'Ul Recht kommen und führt zu ihren Gunsten eine Uebw- 'nheit der Zahl Napoleons an, die in Wirklichkeit garnicht -anden hat. Hingegen hat Wellington in seinem Bericht das cdienst der Prmßen um dm Sieg auf ein sehr bescheidenes
heißt es in dem Bericht, „war höchst entscheidend, und wmn ich mich nicht selbst in der Lage befundm hätte, den Angriff unternehmen zu können, der das mdliche Resultat herbeiführte, würde sie den Feind zum Rückzuge gezwungm haben.* Demnach ist nicht sie es gewesen, die die Entscheidung gebracht hat. Und doch hätte Wellington ohne die Zusage Blüchers die Schlacht niemals angenomnien und wäre ohne das Eingreifen der Preußen vernichtend geschlagen worden. Es ist in der Tat schwer, in dieser gewundenen, auf die Beeinträchtigung des Bundesgenossen berechneten Sprache nicht dm Stil wieder- zuerkennen, in dem heute englische Staatsmänner Politik machen. Die andere Frage, ob man die Schlacht nach Waterloo, das mit ihr nichts zu tun gehabt hat, außer daß Wellington dort vor und nach ihr übernachtet hat, oder nach Belle-Alliance, dem Pachthofe benennen soll, der den Mittelpunkt der Stellung Napoleons und den Richtpunkt für die Bewegung der preußischen Truppen bildete, und an dem auch durch das Zusammentreffen der verbündeten Heere die Niederlage der Franzosen vollendet wurde, hängt ein wenig auch mit dieser britischen Scheelsucht zusammen. Sie ist aber belanglos und man kann sie auf sich beruhen lassen. Sachlich ist die von der preußischen Heeresleitung gewählte Bezeichnung die richtigere, aber die symbolische Bedeutung des Ortsnamens „Schöner Bund", auf die man bei uns vor hundeck Jahren Wert legte, kann heute angesichts der wirklichen Lage nur wie bitterer Hohn wirken.
Bei aller Abneigung, die der Deutsche gegen den Zwing- herm seines Volkes hat, werden wir dem vom Schicksal geschlagenen Napoleon ein gewiffes Mitgefühl nicht versagm, jetzt weniger als vor hundeck Jahren, wo noch der Zom der unterdrückten und mißhandelten Preußen so stark war, daß Gneisenau die Auslieferung des gestürzten Missetäters verlangte, damit man ihn, den von Europa Geächteten, richte und „vom Leben zum Tode bringe". Heute sind wir froh darüber, daß diesem Begehren damals aus politischen Rücksichten nicht nachgegeben wurde und daß der gefesselte Riese auf andere Weise für Europas Frieden unschädlich gemacht wurde. Und doch hatte selbst Gneisenau, als im März Napoleon Elba verlassen hatte, daran gedacht, daß Preußen sich mit dem zurückgekehrten Gewaltigen verständigen und im Bunde mit ihm versuchen sollte, seine gerechten Ansprüche gegen die Diplomaten des Wiener Kongresses und ihre Auftraggeber durchzusetzen.
Trotz des Krieges, in dem wir heute gegen dasselbe unruhige Volk stehen, dessen höchster Exponent Napoleon war, sind wir nach Hundeck Jahren objektiver in dessen Beurteilung, rmd wichrend noch Freiherr v om Stein es sich ÄS em
Strafgefangene in der Aeldarbeik.
X Berlin, 17. Juni. Noch den Bestimmungen des Strafgesetzbuches können die zu einer Zuchthausstrafe Verurteilten auch zu Arbeiten außerhalb der Anstalt verwendet werden, insbesondere zu öffentlichen und von emer Staatsbehörde beaufsichtigten Arbeiten. Diese Art der Beschäftigung ist nur dann zulässig, wenn die Gefangenen dabei von anderen freien Arbeiten« getrennt gehalten werden. Diese Bestimmung gilt jedoch nicht für zu Gefängnisstrafen Veruckeilte. Eine Beschäftigung außerhalb der Anstalt ist vielmehr mir mit ihrer Zustimmung zulässig. Um jedoch die zu Gefängnisstrafen verurteilten Personen in weiterem Umfange als bisher zu Bestellungsarbeiten heranzuziehen, hat der Bundesrat eine Bekanntmachung erlassen, nach der für die Dauer des Krieges die Bestimmung im Strafgesetzbuch dahin abgeändeck wird, daß die zu Gefängnis vemckeilten Personen auch ohne ihre Zustimmung zu Außenarbeiten verwendet werden dürfen. Dabei bleibt die Vorschrift des Strafgesetzbuches, wonach die zu Gefängnisstrafen Verurteilten auf eine ihren Fähigkeiten und Verhältnissen angemessene Weise zu beschäftigen sind, unberührt.
-- Frankfuck, 16. Juni. Auf den im Ersten Morgenblatt vom 4. Juni enthaltenen Bericht über die in Kassel betätigte Fürsorge für die „Vergessenen im Felde* sind uns Mitteilungen von ähnlichen Organisationen zugegangen, die bereits vorher an verschiedenen Ocken im Reiche bestanden haben. Von einer solchen pckvaten Hilfsstelle in Frankfuck haben wir in No. 154 berichtet. , Außerdem legt nun die Kölner „Beratungsstelle Domhof" Weck auf die Feststellung, daß man sich in der Stadt Köln schon seit vier Monaten der Vergessenen im Felde angenommen hat.
-Q- Köln, 17. Juni. Geh. Kommerzienrat Julius Vorst er, Seniorchef der Chemischen Fabckk Kalk, vorm. Vorster u. Gruneberg, Mitglied des Abgeordnetenhauses, überwies aus Anlaß seines 70. Gebuckstages 100 000 Mark für die Kriegsinvaliden-Fürsorge.
O Dresden, 17. Juni. (Pckv.-Tel., Ctr. Frkst.) Die Landesversicherungsanstalt für Sachsen wendete bisher eine Million für Kckegswohlfahrtszwecke auf. Sie überwies jetzt an die Stiftung „Heimatdank" für die Invaliden 100 000 Mack.
Wermrschte Weldungm.
3V Berlin, 17. Juni. (Pckv.-Tel.) Für den Posten des Direktors des Städtischen Elektrizitätswerkes in Berlin haben sich nicht weniger als rund 300 Bewerber aus allen Teilen Deutschlands gemeldet. Der mit der Prüfung der Bewerbungen betraute Ausschuß des Magistrats hat nun acht Bewerber zur engeren Wahl gestellt. Unter ihnen befinden sich: Direktor^des Städtischen Elektckzitätsweckes in Potsdam, Warelmann, der derzeitige Direktor des Elektrizitätsweckes in Lenffch an der Wackhe, Johannes Claus, Direktor des Städtischen Elektrizitätsweckes in Bochum, Stadtrat Lenze und der frühere Direktor des Elektckzitätsweckes in Krefeld, K 0 n i n g.
«1 Eschwege, 17. Juni. (Pckv.-Tel.) Heute Mittag entstand in Du d erst a d t auf dem Eichsfelde in der Wohnung eines Einwohners aus bisher noch unausgekläcken Gründen Feuer, das durch den herrschenden stacken Wind auf die be- nachbacken Häuser übersprang. Der Brand hat bis mittags 3 y 2 Uhr vier Wohngebäude und zehn Nebengebäude e i n g e - äschert. Von dem Feuer wurde auch die evangelische Kirche ergriffen. Der Turm ist bereits eingestürzt; der Dachstuhl brennt noch.
r» Chemnitz, 17. Juni. (Priv.-Tel.) Ein furchtbares F a- miliendrama hat sich gestern Nachmittag in Oberlosa im Vogtlands abgespielt. Auf einem Spaziergang warf der 25 Jahre alte Maurer Kurt Biedermann plötzlich seine drei neben ihm gehenden Kinder in den Rittergutsteich. Dann riß er der entsetzten Mutter das jüngste Kind aus den Armen und warf es ebenfalls in den Teich. Alle vier Kind er ertranken. Der Täter verübte abends Selbstmord, indem er sich von einem Zug überfahren ließ. Die Mutter irrte in ihrer Verzweiflung bis abends im Walde umher.
dt Bern, 17. Juni. (Priv.-Tel., Ctr. Frkst.) Wie stack und lebendig heute auch in der Schweiz die nationale Strömung ist, bewies die ausgedehnte und anregungsreiche Eröckerung der Motion Wettstein über die Förderung derstaatsbürgerlichen Erziehung der schweizerischen Jugend in der heutigen Ständeratssitzung. Der Veckreter des Bundesrats, C a l 0 n d e r, er- kläcke für den Bundesrat die Annahme der Motion. Trotz eines gewissen Widerspruches der durch Düring veckre- tenen föderalistischen Richtung dürste die Motion morgen einstimmig angenommen werden. >
Gerichtszeitmrg.
n Darmstadt, 17. Juni. Das Schwurgericht beschäftigte sich heutr mit dem Gattenmord, der sich in der Nacht zum 10. Nowember zwischen Offenbach und Frankfurt ereignete. Der 23 Jahre alte Hausbursche Adam Funk aus Dudenhofen, der damals in Offenbach in Stellung war, warf nach heftigem Kampfe seine ebenfalls 23 Jahre alte Ehefrau Elise, geborene Dudine, in den Main. Die Leiche wurde nach etwa vier Wochen gefunden, und es stellte sich erst dann der Mord heraus, da Funk bis dahin angab, daß seine Frau verreist sei. Er ist weiter beschuldigt und auch geständig, zu verschiedenen Malen den Versuch gemacht zu hüben, seine Frau zu vergiften. Mit ihm auf der Anklagebank sitzt die Dienstmagd Mathilde S ch c u e r m a n n, die nach der Angabe des Funk ihrr zu der Tat angestiftet hat. Zu der Verhandlung sind etwa 30 Zeugen geladen, sodaß sie erst spät zu Ende gefühck werdm wird.
Verdienst anrechnen durste, daß er auf dem Wiener Kongreß es gewesen war, der die Achterklämng Napoleons als eines „Feindes und Störers des Friedms der 2Velt" durchgesetzt hatte, sind wir heute so objektiv, daß selbst preußische Militärhistoriker wie R. Friederich die Meinung aussprechen können, es habe gar kein Grund bestandm, Napoleons Versicherungen zu mißtrauen, er wolle lediglich „Frieden und Freiheit" zur Grundlage seiner Herrschaft machen, und fest- stellen, daß nicht er es gewesen ist, der die mit ihm in Fontainebleau getroffenen Vereinbarungen zuerst gebrochen hat, sondern der König von Frankreich und die Verbündeten, die den geschlossenen Vertrag nicht erfüllt haben.
Das ist wohl richtig, man wird es aber dennoch verstehen, daß die Diplomaten Europas, mag man vor ihnm so wenig Achtung haben wie Gneisenau, der seinen Sohn enterben wollte, wenn er in die „diplomatische Sippschaft" einträte, der Ansicht waren, dieser Mann werde niemals Frieden Hallen können, auch wenn er es wolle. So mußte Napoleon schließlich unter der Last seiner eigenen schuldbeladenen Vergangmheit, als ein Opfer^der Ruhe Europas fallen, schuldig und groß, wie die Helden der Tragödie und von den Göttern mit Blindheit geschlagen wie sie, so daß er die Gefahr bis zu dem Augenblick nicht erkannte, da es zu spät war. Ob es richtig ist, wie eine Nachricht sagt, daß er den Tod in der Schlacht gesucht, daß ihn aber Soult mit fortgerissen habe, kann dahingestellt bleiben. Vielleicht hatte er auch in dem Augenblick, da er mit dem fatalistischen „O'est fini" den Zusammenbruch feststellte, noch nicht die Hoffnung aufgegeben, seine Sache in Frankreich und der Welt zu retten. Die Hoffnung war trügerisch und wenn er einen Augenblick in der Lage war, zu wählen zwischen einem Tode auf dem blutigen Felde, auf dem sein Geschick entschieden und sein Schlachtenruhm zertrümmert wurde, und einem ungewissen Leben, so hat er wahrhaftig nicht das leichtere Los für sich gezogen.
Napoleon fiel, weil er dem deutschen Volke ein Hindernis auf dem 28ege zur nationalen Einheit und Selbstbestimmung, den Briten eine Gefahr für ihre Weltherrschaft war. Hundert Jahre nach Belle-Alliance ist Deutschlands nationaler Bestand so gesichert, daß kein Weltherrscher, heiße er Napoleon oder Ällbion, ihn bedrohen kann. Vielleicht erkennt man aber, wenn man in England die nötige Ruhe für rückschauende Betrachtungen hat, mit einer gewissen Wehmut, wie viel günstiger England vor hundeck Jahren als Bundesgenosse Deutschlands dastand als heute, da es niemanden findet, der ihm zu einem neuen Waterloo v.erhilft. Und ab.er nach hundert Jahren . ,, '—''- —^ %
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Wiedergabe der mit " bezeichnete^Artikei^nnd der Privat-Depesch«* ist unt«:Wahrung der gesetzlichen®e3timmungen.imr mit deutliche*
* Von der Amsterdamer Börse wird uns aus. Amsterdam, unterm 15. d. M . geschrieben: e 1 d bleibt
hier sehr flüssig. Für Prolongationen, ausgenommen die-. jenigen, die vor Kriegsausbruch kamen und noch mfolge des ßörsengesetzes eesperrt sind, beträgt der ^insmn 6 bis [ 3^ pGt. Bei den Banken sammeln sich große Betrage, turj die einstweilen kaum Verwendung zu finden ist. l>sus > Emissionen, die sich der ganzen Natur der bacne nach, einstweilen nur auf erstklassige Werte beschranken können, finden schlank Aufnahme. Die jüngste Emission von Fl. 12 Mil). 5proz. Obligationen der Staatseisenbahnen- Betriebsgesellschaft, die einen guten Erfolg hatte, notiert bereits wesentlich über Emissionskurs. Die Staatseisen- bahnen-Betriebs-Gesellschaft und die Holländische (Amsterdam-Rotterdam) Eisenbahn suchen, wie schon gemeldet, um die Ermächtigung weitere Fl. 20 resp. 15 Mill. Obligationen auszugeben nach; doch handelt es sich hierbei anscheinend nicht um den Plan, tatsächlich bald eine weitere Emission vorzunehmen. Wie ebenfalls bereits telegraphiert, wird der Staat nächste Woche Fl. 20 Mill. 4V 2 proz. Schatzscheine | und Scbatzpromessen mit sechsmonatiger Laufzeit auflegen, 1 nachdem kürzlich bei der Niederländischen Bank bereits größere Beträge untergebracht worden waren. Eine baldige neue Staatsanleihe scheint somit noch nicht bevorzustehen. Die erste 5proz. holländische „Kriegsanleihe“ von Fl. 275 Mill., die trotz des großen Erfolgs Anfangs etwas unter den | Emissionspreis von Pari zurückging, ist jetzt auf 101 bis . IOIV 2 pCt. gestiegen. Es liefen bereits Gerüchte um, daß für die nächste Anleihe ein 4i/ 2 proz. Typus auserwählt sei; doch hat hierbei offenbar eine Verwechslung mit der seit-) dem beschlossenen Emission von _ Schatzpapier Vorgelegen, j Der Status der Niederländischen Bank bleibt, sehr gut. Es sind neuerdings Goldeingänge aus dem Ausland zu verzeichnen. Der Goldbestand ist jetzt im Vergleich 1 zu der Lage bei Kriegsausbruch, als er bereits beinahe ein f Rekord bildete, mehr als verdoppelt und das Deckungsver-» hältnis bei der Niederländischen Bank ist jetzt höher als bei { irgend einer anderen Notenbank. An der Börse bleibt ! der Verkehr still. Amerikanische Werte liegen j im Anschluß an New York sehr fest; doch wird der Handel} durch die unregelmäßige telegraphische Verbindung stark! beeinträchtigt. Nachdem jetzt auch U. S. Steel Shares zur * täglichen Notiz zugelassen sind, haben die Geldgeber das Recht, die alten Positionen zu kündigen. Zu einer Aus-« dehnung des Geschäfts hat dies jedoch einstweilen noch r nicht geführt. Tabakaktien bleiben bei geringem Um-» satz eher schwach. Deli Maatschappy notiert 446, Deli^ Batavi 316, Medan 131, Senembah 433 pCt. Das Ergebnis \ der am 11. d. M. abgehaltenen siebenten Einschrei-i b u n g von Sumatra-Tabak war wiederum nicht günstig, j Die angebotenen Partien wurden meist unter den Proau- tionskosten verkauft, sodaß sich der bis jetzt erzielte Durchschnittserlös weiter vermindert hat. Insgesamt verkaufte die) Deli Maatschappy bereits 32 386 Ballen (ihre ganze Ernte ? beträgt 58 500 Ballen) zu Fi. 1.38 (i. V. 34.305 zu Fl. 2.10) j per Va Kilo. Die Deli Batavia veräußerte 12,125 (von ins- J gesamt 18,350) Ballen zu Fl. 1.30 (i. V. 13,180 zu Fl. 2.26),! die Amsterdam Deli 9300 (von 13,200) zu Fl. 1.28 (i. V. j 7670 zu Fl. 1.75), die Medan 6570 (von 13 000) zu Fl. 1.15 j (i. V. 5780 zu Fl. 1.70), die Senembah 9960 (von 23 000) zu! Fl. 1.55 (i. V. 10,560 zu Fl. 1.85) per Vs .Kilo. Bei den) ferneren Verkäufen ist mit der Möglichkeit eines wesentlichen Rückgangs des Durchschnittserlöses zu rechnen, da( die besten Partien bereits abgestoßen worden sind. _ Vor-' aussichtlich dürften die meisten Gesellschaften somit mit) Verlusten abschneiden. Die Ernte-Aussichten tür das’ laufende Jahr scheinen jedoch einstweilen günstiger zu sein. Kulturwerte und Indische Bankaktien bleiben fest. Zwar haben nur wenige Gesellschaften stark} aus der großen Steigerung der Zuckerpreise im vergangenen j Jahre Nutzen gezogen, wie die Handelsvereeniging Amster-j dam, die ihre Dividende von 15 auf 25pCt. erhöhen konnte;, einzelne mußten sogar ihre Dividenden ermäßigen, z. B, die } Nederlandsch-Indische Handelsbank von 12 auf 10 pGt.,i doch ist letzteres darauf zurückzuführen, daß die meisten! Gesellschaften ihre Ernte bereits verkauft hatten als die} große Preissteigerung einsetzte, sodaß der Nutzen dem} Zwischenhandel zufiel, während außerdem die Ernte nicht» besonders günstig war. In diesem Jahre sind die Gesell-} schäften jedoch nicht in der Lage, die Konjunktur völlig; auszunützen. (Infolge eines Schreib- oder Druckfehlers war. der Kurs der Aktien Nederl. Indische Handelsbank jüngst} mit 285 pCt. aufgetührt; dies sollte 185 pCt heißen).» Gummiwerte waren gebessert auf die bis jetzt er-} schienenen Jahresberichte, woraus hervorgeht daß auch die; Niederländischen Gesellschaften ihren Kostenpreis bedeutend' herabzusetzen beginnen, wenn auch die meisten einstweilen} noch nicht den Stand der älteren englischen Gesellschaften * 1 erreichen dürften. 0 e 1 w e r t e lagen trotz des günstigen} Jahresberichtes der Königlichen Petroleumgesellschaft wenig 1 verändert. Für Schiffahrtsaktien bleibt die. Haltung fest. Die meisten holländischen Gesellschaften : haben trotz der großen Schwierigkeiten im vergangenen} Jahre schließlich befriedigend gearbeitet. Eine der Ausnahmen! ist die Java-China -Japan Linie, deren Betrieb 1 durch die Kriegsereignisse bedeutend in Mitleidenschaft} gezogen worden ist. Der Bruttogewinn stellte sich auf Fl. 0.92 (i. V. 1.52) Mill., die Abschreibungen'
auf Fl. 0.54 (0.71) Millionen, der Nettogewinn auf
Fl. 0.88 (0.80) Millionen, einschließlich Fl. 0.20 Millionen! Staatssubvention, welche die Gesellschaft noch bis einschl.( 1918 genießt. Die Dividende beträgt 6 (8%) pCt. Die Sub-, ventionen müssen aus dem Gewinn zurückbezahlt werden. 1 } Die Gesellschaft schuldet jetzt dem Staat fl. 2.95 Millionen,, nachdem insgesamt fl. 0.12 Millionen abgetragen worden sind.“
* Finanzielles ans Rußland. Man schreibt uns: „Die Moskau - Windau -Rybinsker - Bahn vereinnahmte im ersten Vierteljahr 1915 Rbl. 11621484 1 gegen Rbl. 12 716998 im gleichen Zeitabschnitt 1914.? — Die Gesellschaft der Petersburger' Metall fabrik, die nach dem Interessenzusammen-} Schluß mit der Gesellschaft der Artilleriefabriken in» Zarizyn bedeutende Kronslieferungen in Auftrag erhielt, erzielte in 1914 Rbl. 1096484 (im Vorjahre Rbl. 884181)' Reingewinn und verteilt aus dem erhöhten Grundkapital: 12 pCt. gegen 14 pCt. Dividende. Die Gesellschaft besitzt} für Rbl. 1.50 Mill. Aktien der Zarizyner Artilleriefabrik. —j Die Verwaltung der Schiffsbaugesellschaft „Noblessner* teilt mit, daß das Kriegsministerium 1 Mitteilungen über den Geschäftsgang in 1914 an die Aktionäre nicht gestatte. Der Reingewinn beträgt bei Rbl. 3 Mill. [ Aktienkapital nur Rbl. 144 725; er wird unter Hinzuziehung von Rbl. 45 239 Restgewinn aus 1913 zu Abschreibungen' verwendet, Eine Dividende gelangt nicht zur Verteilung.“
* Frankfurter Börsenverkehr. Die Frank
furter Bankiervereinigung hat am 17. d. M.> folgenden Beschluß gefaßt: „Die Frankfurter Bankiervereinigung nimmt Kenntnis von den Beschlüssen der' Berliner Stempelvereinigung über die Be- teiligung ihrer Mitglieder am freien Wertpapierhandel und den dafür aufgestellten Grundsätzen, welche auch tür die ( hiesigen Zweigniederlassungen der Berliner Banken bindend; sind und welche von den übrigen Mitgliedern der Frankfurter Bankvereinigung, die sich bereits seit Monaten an dem freien Wertpapierhandel beteiligt haben, sinngemäß ! wie bisher befolgt werden.“ *
A.-G., Frankfurt a. M. Der Aufsichtsrat hat, wie uns mitgeteilt wird, in seiner heutigen Sitzung beschlossen, der am 20. Juli stattfindenden Generalversammsung vorzuschlagen, 6 (i. Vori. 7Va) pCt. Dividende zu verteilen und tM 610 639 606 878) vorzutragen.
* Vereinigung der in Deutschland arbeitenden Privat - Feuerversicherung« - Gesellschaften. Geher die Generalversammlung des Verbands, hei der von den 48 Mitgliedsgesellschatten 46 Vertreter zugegen waren geht uns folgt nder Bericht zu: 1
Gesellschaft in Berlin getroffenen Vereinbarung sind wegen der Versicherung des von der K. G. den Mühlen übergebenen Getreides sowie des daraus gewonnenen Mehles und wegen der Sicherstellung der Entsehädigungsforderung der K. G. im Scbaden- falle entsprechende Maßnahmen von den Vereinigungs-Gesellschaften vorgesehen worden, sodaß von vornherein sofortiger und voller Versicherungsschutz für die großen Getreidemengen in den versichernngstecliniseh ungünstigzu beurteilenden Mühlen zur Verfügung stand. In gleicher Wei^e wurde in Bayern vor- gogangen, wo Genossenschaften die Versorgung mit Getreide innerhalb ihrer Bezirke übernommen haben, das Getreide jedoch nicht tür sich, sondern für die Distriktsgemeinden enteignen, denen danach das Eigentum an den Vorräten zufällt. Auch gegenüber derKnegskreditbank für das Königreich SachsenA.G.Iin Dresden übernahmen die Vereinigungs-Gesellschaften dieselben Verpflichtungen, wie gegenüber der Kriegsgetreide-Gesellschaft in Berlin. Eine von den Vereinigungs-Gesellschaften vorgenom- Jvinene Erhebung darüber, ob m Deutschland seit Kriegsbegina

