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Vierzehnter Jahrgang
nrrantwortlicher Herausgeber, Druck and veria» Karl Becker in Sossenheim.
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Kr. 88.
Samstag den 2. Uovember
1918.
Staatssekretär Erzberger über die Kriegsanleihe:
Je mehr Kriegsanleihe, desto näher der frieden.
Znsammenbernfnog der Gemeinde- Vertretung.
Die Mitglieder des Gemeinverats und der Gemeindevertretung werden unter Hinweis auf die §§ 68—75 der Land-Gemeinde-Ordnung vom 14. August 1897 zu einer Sitzung auf Montag den 11. November d. Js., abends 8 7* Uhr, in das Rathaus zusammenderufen.
Tagesordnung:
1) Grundstückserwerbung für die Erweiterung des
Friedhofes.
2) Neuwahl eines Schöffen für den ausscheidenden
Herrn Lotz.
3) Bewilligung eines Betrages für die Weihnachtsbescherung der Fronttruppen.
4) Verschiedenes.
Sossenheim, den 2. November 1918.
Der Bürgermeister.
Betr.: Kartoffelversorgung.
Die Kartoffelerzeuger, welche mit ihrer geernteten Menge nicht ausreichen, können die ihnen noch zustehenden Kartoffeln sofort von der Gemeinde beziehen. Dieselben wollen am Montag und Dienstag Vormittag auf Zimmer 6 ihre Bezugsscheine' einlösen.
Gleichzeitig wird nochmals darauf aufmerksam gemacht, daß noch Anmeldungen zur vollen Eindeckung entgegengenommen werden. Es liegt im eigenen Jntereffe der Versorgungsberechtigten, sich ihren vollen Bedarf zu sichern; sie ersparen sich auch dadurch Zeit, Mühe und Geld.
Sossenheim, den 2. November 1918.
Der Gemeindeoorstand: Brum, Bürgermeister.
Bekanntmachung.
Die Stadt Höchst a. M. läßt durch die dortigen Fabriken, insbesondere durch die Farbwerke, Notgeld in 5 Mark-, und 10 Mark-Scheinen in den Verkehr bringen. T>ie gültigen Scheine sind auf der Rückseite mit dem Magistratsstempel versehen. Das jetzt herausgegebene Notgeld hat nur Gültigkeit bis zum 1. Dezember d. Js. und wird nach diesem Termin bei den städtischen Kaffen eingelöst werden. Bekanntmachung darüber erfolgt noch im Kreisblatt. Nach dem 1. Dezember wird neues Notgeld in 5 Mark-, 10 Mark- und 20 Mark-Scheinen herausgegeben, welches bis zum 1. Februar 1919 Gültigkeit hat. Wir bitten die Einwohner, das Geld im Verkehr anzunehmen.
Sossenheim, den 2. November 1918.
Der Gemeindeoorstand.
Bekanntmachung.
Das Geld für die hier abgelieferte Oberkleidung kann bei der Gemeindekasse abgehoben werden. Sossenheim, den 2. November 1918.
Der Gemeindevorstand.
Lohal-]Sadmdtten.
Sossenst«!«, 2. Nov.
— Silberne Hochzeit. Am Mittwoch den 6. ds. Mts. begehen hier die Eheleute Herr Jakob Hannappel und Frau Rostna geb. Becker das Fest ihrer silbernen Hochzeit.
— Der November hat nun seinen Einzug gehalten. Er ist der trübste, mißmutigste und griesgrämigste aller Monate. Regen und Sturm sind seine ständigen Begleiter und mit dichten Nebelschleiern empfangen uns früh morgens seine Tage. Sein ganzer Eindruck auf das menschliche Gemüt ist ein tief melancholischer, und diese Einwirkung wird noch verstärkt durch die in seinen Verlauf fallenden Kirchentage: Allerseelen, Totensonntag und Bußtag. In der Natur draußen ist der November der Monat des letzten Vergehens. Was irgendwo noch an Bäumen und Sträuchern an vergessenem Laube hängen geblieben, holt er unbarmherzig herunter. Kahl und zersaust starren die Aeste der Bäume in den Himmel, Gras und Strauchpflanzen werden schwarz unter seinem Frosthauch, den namentlich die Nächte bringen. Auch sonst bietet der November wenig erfreuliche Abwechselungen. Schneefälle, die ihn zuweilen begleiten, pflegen meistens binnen wenigen Stunden in die gefürchtete „Suppe" überzugehen, die alle Straßen und Wege tagelang schmutzig hält. Erkältungen, Schnupfen usw. sind in keinem Monat zahlreicher als in diesem. Kurz, man atmet auf, wenn der unfreundliche Geselle uns wieder verlassen hat.
— Zurückhalten des Papiergeldes ist der
neueste Unsinn, dem ein Teil unserer Bevölkerung huldigt, ein noch blühenderer Unsinn als vor etwa Jahresfrist das Salzhamstern. Zu welchem Zwecke diese Zurückhaltung eigentlich erfolgt, ist auch dem Scharfsinnigsten unergründlich geblieben. Soweit das zurückgehaltene Papiergeld im Jnlande fehlt, hat der Staat durch die Bankgesetze das Recht, neues an dessen Stelle zu drucken; und die einzige Ungelegenheit, die dem Staate erwächst, sind somit Druckkosten und Zeitverlust. Die Verwendung des zurückgehaltenen Papiergeldes im Auslande aber hängt ganz und gar vom Ende des Krieges ab. Geht dieser befriedigend aus, dann gilt unser ganzes Papiergeld in aller Welt und der, der es jetzt zurückhält, hat nur den Schaden des Zinsoerlustes bis dahin. Wird aber durch einen unglücklichen Kriegsschluß unser Papiergeld im Auslande entwertet, dann können sich diejenigen, die es jetzt zurückhalten, später die Zimmer damit tapezieren. Hoffentlich wird der Staat bald Aenderung schaffen, indem er neue Noten drucken und die bisherigen außer Kurs setzen lassen wird.
— Zinsscheine als Zahlungsmittel bei den Postanstalten. Die Annahme der am 2. Januar >919 fälligen Zinsscheine der fünfprozentigen Reichs
kriegsanleihen bei den Postanstalten scheint noch nicht genügend bekannt zu sein. Es wird deshalb darauf hingewiesen, daß solche Zinsscheine zwar nicht schon jetzt gegen Geld von den Postanstalten umgetauscht werden, daß sie aber bei allen Zahlungen im Postverkehr von den Postanstalten angenommen werden, nachdem sie durch Verordnung des Bundesrates als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt worden sind. Um dieses Zahlungsmittel zu vermehren und um Stockungen im Zahlungsverkehr zu verhindern, wollen alle Anleihebesitzer schon jetzt jene Zinsscheine hergeben.
— Einziehung der Halvmarkstücke. Die bekanntlich durch neue Stücke aus anderem Metall zu ersetzenden silbernen Halbmarkstücke verlieren, worauf hingewiesen sei, mit dem 31. Dezember ihre Eigenschaft als öffentliches Zahlungsmittel. Sie werden später nur noch von Staats- und ähnlichen Kassen angenommen.
— Beschlagnahme des baren Geldes? Wir
werden darauf aufmerksam gemacht, daß jetzt im Publikum wieder das Gerücht umläuft, daß die Barguthaben bei den Banken und Sparkassen eines Tages beschlagnahmt werden könnten. Diese Befürchtung ist bereits gelegentlich der dritten Kriegsanleihe zum ersten Male aufgetaucht und ihr ist damals wie auch später auf das Entschiedenste widersprochen worden. Jeder, der die tatsächlich vorliegenden Verhältnisse kennt, muß ohne weiteres zugeben, daß eine derartige Beschlagnahme in das Gebiet der reinen Unmöglichkeit gehört. Die Gelder der Kunden sind, abgesehen von dem nötigen Kassenbestand, gar nicht in bar vorhanden, sondern in Hypotheken, Darlehen und Wertpapieren angelegt, wie will man denn die Barguthaben beschlagnahmen? Wie wir von amtlicher Seite hören, denkt die Regierung nicht an eine derartige Maßnahme, selbst wenn sie möglich wäre. Es wäre eine Schande, wenn man beabsichtigen würde, mit solchen Maßnahmen auf die bei den Kriegsanleihen erwiesene grenzenlose Opferwilligkeit des Volkes zu antworten.
— Bauernregeln für November. Der November ist der letzte Prophet für den bevorstehenden Winter, und namentlich der Martinitag (10. November) ist in dieser Hinsicht für den Landmann ein ausschlaggebender Wettertag. Klares Wetter und Sonnenschein zu Martini verheißen einen kalten und langandauernden Winter, während Regen und Nebel auf ein gelindes Winterregiment schließen lassen. Darauf deuten die Bauernregeln: „Zu Martini Sonnenschein — tritt ein kalter Winter ein", „Wenn um Martini Nebel sind — so wird der Winter meist gelind". Andererseits bringt ein feuchter November günstige Aussichten auf die nächstjährige Futterernte: „Im November viel Naß — auf den Wiesen viel Gras" und „Novemberschnee — tut keiner Ernte weh". Im allgemeinen aber trifft man gerade unter den Bauernregeln für November die allerwidersprechendsten, so daß das Prophezeien nach ihnen eine mißliche Sache bleibt. Tatsache ist jedenfalls nur noch das eine, daß ein sehr kalter November meistens die Hauptwinterkälte vorwegnimmt, so daß sich an ihn gewöhnlich ein linder Dezember und Januar anschließen.
und Oarlehenskassenscheine, handelt iörichi. Eie sind zinslos, bei Brandfällen und Diebstählen tritt völliger Verlust ein.
Wer Kriegsanleihe zeichnet, handelt klug.
Sein Geld ist ebenso sicher angetegi wie in Banknoten, und noch nützlicher, denn er erhalt halbjährlich toisicher seinen Zins.