Hus der Alocbe.

Die Aufregung, die sich der Gemüter der Hohen- loheschen Denkwürdigkeiten wegen bemächtigt hatte, ist aber in den Schatten gestellt durch ein Ereignis, das lebhaft an russische Verhältnisse erinnert. In Köpenick, also gewissermaßen vor den Toren der Reichshauptstadt, hat ein Gauner einen Streich vollführt, der alles über­trifft, was die kühnste Phantasie an Verbrecherromantik ersinnen kann. Ein Erzgauner hat sich die Uniform eines Garde-Hauptmanns zu verschaffen gewußt und hat mit Hilfe von Soldaten, die natürlich in die Rechtmäßigkeit seines Befehls keinen Zweifel setzten, das Köpenicker Rat­haus besetzt. Der geniale Gauner ließ den Bürgermeister und den Rendanten unter militärischer Eskorte nach Berlin transportieren; er selber aber legte Beschlag auf die Stadtkasse, die er, um Unregelmäßigkeiten zu vermeiden, vorsichtshalber mitnahm, und verduftete. Man glaubt in weiten Kreisen nicht, daß derHerr Hauptmann" das beschlagnahmte Geld irgendwo abliefern wird. Dieses eigenartige Verbrechen, das der Gaunerwelt völlig neue Ausblicke eröffnet und den Sicherheitsorganen aller Länder verstärkte Wachsamkeit empfehlen wird, bildet das Welt­gespräch der letzten Tage. In Frankreich ist nach wie vor das Trennungsgesetz das Sorgenkind der Republik. Zwar hat der Minister des Innern schon verschiedene Male erklärt, man werde dieses unheilvolle Gesetz strengstens durchführen; aber zu der Tat hat man sich noch nicht aufraffen können. Die Ausgleichsverhand­lungen zwischen Oesterreich und Ungarn haben, wie vorauszusehen war, bisher zu keinem Ergebnis geführt. Es ist sogar sehr wahrscheinlich, daß der österreichische Minister des Auswärtigen Goluchowski, dessen energisches Auftreten in den Verhandlungen bei den Ungarn arge Mißstimmung hervorrief, von seinem Amte zurücktreten wird. Wie viele Diplomaten werden noch auf der Strecke bleiben, ehe es in Oesterreich-Ungarn einen wirklichen Frieden gibt. Im Lande Väterchens ereignet sich nichts Neues. Das alte Willkürregiment ist wieder im vollen Umfange eingeführt. Außer den regierungs­freundlichen sind alle Parteien verboten worden. Unter solchen Umständen kann das Volk vom Zusammentritt der neuen Reichsduma nicht viel erwarten, um so weniger als alle Unterzeichner des Wyborger-Aufrufs, der sich gegen die Auflösung der ersten Duma richtete, unter Anklage gestellt worden sind. Nach russischem Ge­setz sind nun solchermaßen Angeschuldigte weder wahl­fähig noch wahlberechtigt. Herr Stolypin wird also vielleicht eine Duma nach seinem Gefallen zusammen be­kommen. Daß dieses Parlament mit der breiten Masse des Volkes keinerlei Verbindung hat, bedarf wohl kaum der Erwähnung. Auf dem weiten Erdenrund, wohin man blickt, Flottenvermehrung und Heeresverstürkung. England, Frankreich, Rußland, Schweden, Norwegen, Spanien, Italien, die Schweiz, die Türkei, Bulgarien, Serbien, China, Japan und nicht zuletzt Deutschland allüberall wird gerüstet,' vermehrt, erneuert und ver­bessert. Die im nächsten Jahre zusammentretende Frie­denskonferenz im Haag wird zagend sich eingestehen

müssen: die Dinge sehen in der Theorie anders aus, wie sie in der Praxis durchgejührt werden können, und die schönsten Friedenswünsche halten der Wirklichkeit nur stand, wenn eine starke Streitmacht ihnen jeden Augen­blick Geltung verschaffen kann.

Hus dem Gerichts faal*

Höchst a. M., 17. Okt. (Schöffengericht.) Der Ziegelarbeiter S. aus Sossenheim hat sich wegen Körperverletzung zu verantworten. Einige Knaben spielten in der Nähe der Ziegelei, und darüber ärgerte sich S. so, daß er mit Steinen nach denselben warf. Dabei traf er den 8-jährigen

R. am Kopfe, sodaß er eine Wunde davontrug und ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen inußte.

S. erhält dafür 10 Mark Strafe. Außerdem wird ihm eine Buße von 10 Mark zur Deckung der Doktorrechnung auferlegt.

Wiesbaden, 22. Oktober. (Strafkammer.) Der Fabrikarbeiter Edmund Gr. in Schwanheim wohnte letzten Sommer bei einem Ehepaar dortselbst. Eines Tages ging der Ehemann durch. Die Frau machte sich wenig daraus. Sie gab ihrem Kostgänger in freu­digem Tone Kenntnis von dem Ereignis und bändelte in der Folge mit diesem Kostgänger an, welcher sich aber nicht besonders wohl fühlte in dem Verhältnis, und eines Tages ein neues Logis bezog. Seitdem, besonders aber seit ihre Wiederannäherungsversuche an seiner unüber­windbaren Abneigung gegen sie gescheitert waren, ver­wandelte sich ihre Liebe in eine erbitterte Feindschaft. Ihren Ehemann nahm sie wieder in Gnaden auf und das Paar besuchte eines Tages eine Wirtschaft. Man stieß dort auf Gr., und es kam auch bald zu einem großen Krach. Endlich soll Gr. dabei dem Ehemann seiner früheren Geliebten, welcher ihn attackierte, einen Messerstich in die Lunge, seiner Frau einen Schlag mit einem eisernen Gartenstuhl auf den Kopf versetzt haben und ein mitanwesender Gast, der Schlossergeselle Anton W., soll in dem Bestreben, Frieden zu stiften, ebenfalls mit einem eisernen Gartenstuhl beide Parteien traktiert haben. Gr. und W. sind, der elftere aus der Untersuchungshaft vorgeführt, wegen schwerer Körper­verletzung zur Rechenschaft gezogen. Sie schieben beide die Hauptschuld anderen zu. Urteil: Gr. wird zu 1 Jahr 3 Monaten Gefängnis verurteilt, W. freigesprochen.

Der Nagolder Hoteleiusturz. Die

Strafkammer des Landgerichts Tübingen hat nach sechstägiger Verhandlung den Baumeister Erasmus Rückgauer von Stuttgart wegen fahrlässiger Tötung von 52 Menschen und fahrlässiger Körper­verletzung bei 93 mehr oder minder schwer ver­letzten Menschen zu 6 Monaten Gefängnis und

Tragung sämtlicher Kosten verurteilt. Der Staats­anwalt'hatte 4 Monate beantragt. Es handelt sich um den Einsturz des Gasthauseszum Hirsch" in Nagold, den Rückgauer im Mai d. I. gehoben hatte, wobei das Gebäude mitsamt den darin be­findlichen Wirtschaftsgästen einstürzte.

Vermischte Nachrichten.

Einen grauenhaften Fund machte dieser Tage ein Darmstädter Hausbesitzer, als er frühmorgens seinen Hof betrat. Er entdeckte in einer offenen Halle, zu der von dem Tore aus frische Blutspuren führten, die er verfolgte, einen Menschenkopf, der anscheinend noch nicht lange von dem Körper getrennt sein konnte. Mit Recht vermutete der Mann zunächst ein Verbrechen, doch klärte sich der Fall harmloser auf, als er glaubte,' nachdem er der Polizei von der schrecklichen Ent­deckung Meldung gemacht hatte. Hier stellte sich heraus, daß es der schon vermißte Kopf eines Schuhmachers war, der sich in der Nacht von der Odenwaldbahn hatte überfahren lassen. Sowohl Bahnbeamte wie die Polizei konnten sich über das Verschwinden des Kopfes nicht klar werden, bis sich dann herausstellte, daß der große Hofhund des nahe der Bahn wohnenden Hausbesitzers, der in der Nacht im Freien geschwärmt hatte, bei seiner Exkursion das blutige Haupt gefunden und nach Hause getragen hatte.

Der Biebricher Leichenfund hat nun

endlich seine Aufklärung gefunden. Den sehr sorg­fältigen Nachforschungen der Polizei zu Biebrich ist es nämlich gelungen, die Person ausfindig zu machen, die am letzten Montag die in eine Kiste verpackte Leiche eines neugeborenen, gewaltsam getöteten Kindes bei sich führte. Es ist dies ein zu Idstein bisher in Diensten gestandenes Dienstmädchen aus Dinkels­bühl in Bayern. Das Mädchen hatte in Idstein ein Verhältnis angeknüpft, das nicht ohne Folgen blieb. Als man in Idstein von dem Leichenfund und der eigenartigen Verpackung der kleinen Leiche erfuhr, dachte man sofort an das unter einem Vorwände nach seiner Heimat abgereiste Mädchen. Auch stimmte ihre Abreise genau mit der Zeit über­ein, wo ein Mädchen mit jenem ominösen Paket auf der Bahn bemerkt wurde.

Zentrumswahlverein

Ortsgruppe Sossenheim. Donnerstag de» 25. Oktober rr., abends 8 Uhr

Dorstandslitzimg

im GasthausDnr Uose", wegen der nächsten Sonntag stattfindenden Zentrnms- miihteroerfammtnng, wozu alle Ver­trauensmänner dringend um Ihr Er­scheinen gebeten werden.

Der Obmann.

Frßiw.Sanitätskolonne

Sossenheim.

Nächsten Freitag Abend 8^ Uhr

Uebung

und

Versammlung

im Vereinslokal (Zur Rose").

Die Mitglieder werden gebeten pünkt­lich und vollzählig zu erscheinen.

Der Vorstand.

Turnverein.

Samstag den 27. Oktober 1906

abends 9 Uhr

Monatsversammlung

im Vereinslokal (Nassauer Hof).

Um vollzähliges und pünktliches Er­scheinen bittet

Der Turnrat.

Gasthaus

Zum Löwen

Sonntag den 28. Oktober d. I.,

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Das kath. Arbeitersekretariat erfreut sich einer stets steigenden Frequenz. Ein Beweis wie notwendig diese Institution für Frankfurt und Umgegend war, ist der, dass nicht nur Arbeiter, sondern alle Stände unter den Besuchern vertreten sind. Nicht nur unser Rechts-, sondern unser ganzes soziales und wirtschaftliches Leben birgt für das werktätige Volk gar mancherlei Schwierigkeiten und Vorschriften, dessen Unkenntnis dem Einzelnen vielfach zum Nachteil gereichen. Hier aufklärend und belehrend zu wirken, ist der Hauptzweck der Arbeitersekretariate. Letztere haben eine grosse und wichtige Mission zu erfüllen, daher ist es freudig zu begrüssen, dass sich die weitesten Volkskreise dafür interessieren. Hierdurch wird es den Arbeitersekretariaten immer mehr möglich der Volkswohlfahrt im All­meinen zu dienen und das will auch vor allem das kath. Arbeitersekretariat.

Der Vorstand des kath. Arbeitervereins Sossenheim.

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