! “ ‘ UftianntniaiDunptiiiitt für iiir" ' Saffenticim
$o$$enbeimerZeituna
Vtes« Zeitung erscheMt wöchrMIich zweimal und zwar Fünfzehnter Jahrgaoq Anzeigen werben bis Mittwoch- und SamSlag.
Mittwochs und Samstags. Abonnementspreit - Bormsttag (größere am Lage vorher) erbeten und
monatlich 60 Pfg. frei ins HauS geliefert oder im «eranrworlltcher Herausgeber, Druck uns U--r,«a kostet die viergefpaltene Petttzeile oder deren Raum
Verlag, Hauptstraße 126, abgrholt Karl Becker m Sossenheim. 15 Pfg., bei Wiederholungen Rabatt.
Ar. 48.
Samstag den 14. Inni
1919.
Bekanntmachung.
Um die Wiederholung von Jrrtümern, welche in der Anwendung der von der „Scction Economique" erteilten Transport-Genehmigungen vorgekommen sind, zu vermeiden, treten mit ihrer Bekanntmachung folgende Vorschriften in Kraft:
I. Die Gesuche um Transportgenehmigungen müssen enthalten:
L) die Art des Transportes (Landstraße, Eisenbahn oder Schiff),
b) falls der Transport auf der Landstraße erfolgen soll, die Anzahl der zum Transport benutzten Wagen.
II. Die Transportgenehmigungen werden von der „Scction Economique" in Mainz in doppelter Ausfertigung ausgehändigt.
a) -ein Exemplar begleitet den Warentransport. Dieses Exemplar darf nicht in den Händen des Antragstellers bleiben.
1. Wenn der Transport mit der Bahn erfolgt, behält die Diftrikts-Unterkommiffion E. F. G. (Sous-Commiffiön de räseau C. F. G.) dieses Exemplar gegen Aushändigung eines Einfuhr- oder Ausfuhrscheines.
2. Wenn der Transport auf dem Wasserwege erfolgt, behält die Schiffahrtskontrolle dieses Exemplar gegen Aushändigung eines Manifestes.
3. Wenn der Transport auf dem Landwege erfolgt, wird das Exemplar beim Passieren des Kontrollpostens von diesem zurückbehalten; es muß mit einem Stempel folgenden Inhalts versehen sein:
Ln cas de transport par route cette pi&ce sert ä accompagner la marchandise, eile est retiräe au passage parle poste de contröle.
((Übersetzung des Stempels.)
Bei Transport auf der Landstraße dient dieser Schein als Begleitschreiben der Ware; er wird beim Passieren des Kontrollpostens von . diesem zurückbehalten.
b) Ein Exemplar ist bestimmt, bei den Akten des betreffenden Industriellen oder Kaufmanns zu bleiben. Dieses Exemplar muß mit einem Stempel folgenden Inhalts versehen sein:
ATTENTION I Cette pifcce ne peut servier d’autorisation pour la sortie des marchandises.
(Uebersetzung des Stempels.) Achtung!
Dieser Schein gilt nicht als Genehmigung zur Ausfuhr von Waren.
Dieses Exemplar gilt nicht als Genehmi- gung zur Uederschrertung der Grenze.
Der militärische Verwalter: Rens Altmayer.
Bekanntmachung.
Am Sonntag den 15. Juni, nachmittags von 1—3 Uhr, findet im Rathaus, Sitzungssaal, eine Kontrolle der demobilisierten Militärpersonen der 2. Kategorie statt, die während des Krieges zum Heeresdienst eingezogen waren und nach dem I. August 1914 hier zugezogen find.
Es haben somit auch alle Reklamierten und vorzeitig Entlassenen zu erscheinen, soweit sie zum Heeresdienst eingezogen waren.
Die Militärpapiere find vorzuzeigen.
Die Fehlenden werden bestraft.
Die Kranken, welche nicht erscheinen können, haben ein ärztliches Attest durch einen Beauftragten vorlegen zu lassen.
Sossenheim, den 13. Juni 1919.
Brum, Bürgermeister.
Bekanntmachung.
Der französische Unterricht beginnt wieder am kommenden Dienstag, abends um 8 Uhr, im Gasthaus »zum Taunus."
Sossenheim, den 13, Juni 1919.
Der Gemeindevorstand.
Grasversteigernug.
Am nächsten Montag, den 16. Juni, vormittags 11 Uhr wird das Gras im Ried an Ort und Stelle öffentlich meistbietend versteigert.
Sossenheim, 13. Juni 1919.
Der Gemeindevorstand.
Betr.: Einquartierung französischer Truppen.
Nach den Bestimmungen der franz. Militärbehörde sind' Offiziere, Adjutanten, Feldwebel und Sergeanten in Privatquartiere und Korporale und Soldaten in Maffenquartieren unterzubringen.
Für alle Quartiere werden Quartierzcttel ausgegeben, die zu ihrer Gültigkeit mit einem Stempel des Herrn Major de cantonnement versehen sein müffen, was wir bei dem morgen staufindcnden Garmsonwechsel zu beachten bitten.
Die Gemeindekasse zahlt Quartiergeld nur in dem Falle, wenn der Quartiergeber einen ordnungsmäßigen Quartierzettel in Händen hat. In allen
anderen Fällen wird die Einquartierung französischer Soldaten als Privatangelegenheit angesehen, in denen ein Anspruch gegenüben der Gemeinde nicht entsteht. Sossenheim, den 13. Juni 1919.
Der Gemerndevorstand.
Lokai-jNacbncbten.
— Theater-Abend. Morgen Sonntag veranstaltet das hiesige „Doppel-Quartett" im Gasthaus „zum Löwen" einen Theater-Abend. - Wie aus dem Programm zu ersehen ist, gelangt zur Aufführung das sehr interessante Theaterstück mit Orchester- Begleitung: „'s Liefert vom Erlenhof", Volksstück mit Gesang und Tanz in drei Akten nebst einem Vorspiel van Richard Matthes. Der Theaterabend beginnt um 7 Uhr; zu diesem haben Kinder unter 14 Jahren keinen Zutritt, dafür findet aber nachmittags um 2 Uhr eine Vorstellung für dieselben statt. Den Teilnehmer dieser Veranstaltung stehen somit ein paar genußreiche Stunden in Aussicht und man kann den Besuch nur empfehlen. — Das „Doppel-Quartett" hat sich während der Kriegszeit gegründet und besteht aus fast nur jungen Leuten, welche den Gesang lieben und pflegen. Dirigent ist Herr Heinrichs aus Höchst und in gesanglicher Beziehung kann sich das Quartett schon hören lassen. Ein guter Erfolg zu dieser Veranstaltung ist ihm zu wünschen.
— Die Steuern Deutschlands. Die wenigsten Deutschen haben einen auch nur einigermaßen richtigen Begriff non der vernichtenden finanziellen Last, die auf den Schultern unseres Volkes liegt. Einschließlich der 100 Milliarden unseres Gegenvorschlags zu dem Friedensvertrag beträgt die Gesamtschuldenlast etwa 330 Milliarden in unserer heutigen Währung. Das ist eine Summe, die weit über die Höhe unseres gesamten Volksvermögens hinausgeht. Aber die ungeheure Last soll nicht von 65 Millionen Köpfen, die ehemals das Reich zählte, sondern nur von knapp 57 Millionen getragen werden. Denn weite Gebiete des Reiches samt ihrer Bevölkerung sollen uns verloren gehen und nicht mehr miltragen helfen. Betrug also die auf den Kopf entfallende Steuerlast kür Reich und Bundesstaaten zusammen- gerechnet vor dem Kriege im Durchschnitt 330 Mk., so wird sie sich für die Folge auf 10- bis 11000 Mark und noch höher stellen. Wohlgemerkt auf den Kopf, also Kinder, Frauen, Kranke, Greise und alle Erwerbsunfähigen mit eingerechnet. Auf die Familie eines einzigen Erwerbsfähigen kommt demnach je nach deren Kopfzahl ein vielfaches jener Summe. D'.e für jährliche Verzinsung und Tilgung erforderlichen Beträge hat in Zukunft jeder adzuarbeiten. Das ist die Aussicht, die das deutsche Angebot eröffnet.
Peter Dorn, Karl Malter, Kath. Fay, M. Berger, I. Lacallk, Lor.
Warenverkauf im Nathans.
Am Montag Vormittag:
Kartoffel«. 1 Pfund 12 Pfg. an Nr. 1-50 von 9-10 Uhr Nr. 50-100 von w—11 Uhr. Nr. 100—Schluß von 11—ll 8 / 4 Uhr. Jede Person erhalt 7 Pfund.
Die Ausgabe kann nur an die Nummern der Kartoffeltarten erfolgen.
Waren-Verkauf bei den Geschäftsstellen.
Am Montag:
-- T-.ter Dorn, Karl M""°
Bagner und Gg. Becker:
Kchmalr, 1 Pfund 8 M, an alle Familien, ohne Karte.
Am Montag bei allen Geschäftsstellen:
Mrirtz, jede Person erhält V» Pfund für 24 Pfg.
Am Dienstag:
Margarine, 250 gr für jede Person zu Jl 1.10.
Am Dienstag:
»ei B ä^ r^Adam Krum "an bk Kunden von David Rotz und Kath. Fay, ki Bäcker Jakob U-k an die Kunden von Pet. Dorn, Frz. Jak. Fay. Jak. Mook u.
5ei Bäcker Völker an die Kunden von Mart. Berger, Lorenz Wagner, Jak. Lacalll,
det Brum und Georg Becker, ,
Bücker feiM an die Kunden des Konsum-Vereins.
Jeder Brotversorgungsberechtigte erhält 165 gr.
____’ ^* R ^ 6 * m ’ bCt! ^Die^Leb/nsmtttel-Kommi ssion: Brum, Bürger mei ster.
«ofT Vorsteller gefunden.
Abzuholen Hauptstraße 113.
®j[ e fe mit Heugras
^ugeben. Kirchstratze U
Spar- u.hiilt$ka$$c
eingetr. Genossenschaft m. unb. Haftpfl.
Sossenheim, Hauptstr. 112.
Wir bitten unsere Genossenschaftsmitglieder die Dividenden im Laufe der Kommenden Woche abzuholen, andernfalls dieselben gegen eine Gebühr von 20 Pfg. zugesandt werden.
Der Vorstand.
Rathol. Gottesdienst.
Krrtfatttgurttofest, den 15. Juni 1919 (5. aloystanischer Sonntag.)
Sonntag: 7 Uhr Frühmesse; 8 Uh Kindergottesdienst mit Predigt; M. Uh Hochamt mit Predigt: nachmittags l * 1 2 3 * * /* Uh sakramental. Bruderschastsandacht.
Kollekte für Marienhausen.
Wochentag«: a) 6 >/<, Uhr 1 hl. Messe b) 7 Uhr 2. hl. Messe.
Montag: a) best. Jahramt für di gef. Krieger Hermann, Johann und Juliu Lacalli; b) 3. Sterbeamt für Fricdrst Ellinghaus.
Dienstag: a) HI. Messe n. Meinung; b) 3. Stcrbeamt für Märg. Bormuth geb. Geyer.
Mittwoch: a) best. Jahramt f. Peter Ebert; b) best. Jahramt sür Franz Jos. Klohmann und Ang.
Donnerstag: höchsten. Lro»leich- «amsfest: 7 Uhr Frühmesse, 8 Uhr Kindergottesdienst, 9 Uhr Hochamt, danach die Fronleichnamsprozession in herkömmlicher Weise. Nachmittags l 1 * /* Uhr sakramental. Bruderschaftsandacht.
Freitag: a) hl. Messe nach Meinung; b) best. Jahramt für Bürgermeister Joh. Klohmann u. Ehest. A. Kath. geb. Fay.
Samstag: a) best. hl. Messe s. Fam. Weingärtner und Bollin zum Trost der Armenseelen; b) best. Jahramt sür Marg. Hescher.
Beichtgelegenheit: Samstag Nachmittag 4 und Sonntag früh von 6 Uhr ab, Mittwoch Nachmittag 5 Uhr.
Die Herren der kirchl. Gemeindevertretung werden gebeten, in der Weise wie im Vorjahre, die Ordnung der Prozession zu übernehmen.
Morgen Sonntag Nachmittag 4 Uhr Bibelstunde im Heim (Apostelgesch. 82 s— 93 i).
Das kath. Pfarramt.
Gvangel. Gottesdienst.
Trtnttatis-Lest, den 15. Juni 1919. 9stz Uhr Hauptgottesdienst. (Matthäus 28 is— 20 : Der Dreifältige.) lOVa Uhr Christenlehre.
Evangel. Pfarramt.
iauerkraat
zu verkaufen. Eschbornerstraße 16.