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Verlag, Hauptstraße 126, abgrholt Karl Becker m Sossenheim. 15 Pfg., bei Wiederholungen Rabatt.

Ar. 48.

Samstag den 14. Inni

1919.

Bekanntmachung.

Um die Wiederholung von Jrrtümern, welche in der Anwendung der von derScction Economique" erteilten Transport-Genehmigungen vorgekommen sind, zu vermeiden, treten mit ihrer Bekanntmachung folgende Vorschriften in Kraft:

I. Die Gesuche um Transportgenehmigungen müssen enthalten:

L) die Art des Transportes (Landstraße, Eisen­bahn oder Schiff),

b) falls der Transport auf der Landstraße er­folgen soll, die Anzahl der zum Transport be­nutzten Wagen.

II. Die Transportgenehmigungen werden von derScction Economique" in Mainz in doppelter Ausfertigung ausgehändigt.

a) -ein Exemplar begleitet den Warentransport. Dieses Exemplar darf nicht in den Händen des Antragstellers bleiben.

1. Wenn der Transport mit der Bahn erfolgt, behält die Diftrikts-Unterkommiffion E. F. G. (Sous-Commiffiön de räseau C. F. G.) dieses Exemplar gegen Aushändigung eines Einfuhr- oder Ausfuhrscheines.

2. Wenn der Transport auf dem Wasserwege er­folgt, behält die Schiffahrtskontrolle dieses Exem­plar gegen Aushändigung eines Manifestes.

3. Wenn der Transport auf dem Landwege er­folgt, wird das Exemplar beim Passieren des Kontrollpostens von diesem zurückbehalten; es muß mit einem Stempel folgenden Inhalts versehen sein:

Ln cas de transport par route cette pi&ce sert ä accompagner la marchandise, eile est retiräe au passage parle poste de contröle.

((Übersetzung des Stempels.)

Bei Transport auf der Landstraße dient dieser Schein als Begleit­schreiben der Ware; er wird beim Passieren des Kontrollpostens von . diesem zurückbehalten.

b) Ein Exemplar ist bestimmt, bei den Akten des betreffenden Industriellen oder Kaufmanns zu bleiben. Dieses Exemplar muß mit einem Stempel folgenden Inhalts versehen sein:

ATTENTION I Cette pifcce ne peut servier dautorisation pour la sortie des marchandises.

(Uebersetzung des Stempels.) Achtung!

Dieser Schein gilt nicht als Genehmigung zur Ausfuhr von Waren.

Dieses Exemplar gilt nicht als Genehmi- gung zur Uederschrertung der Grenze.

Der militärische Verwalter: Rens Altmayer.

Bekanntmachung.

Am Sonntag den 15. Juni, nachmittags von 13 Uhr, findet im Rathaus, Sitzungssaal, eine Kontrolle der demobilisierten Militärpersonen der 2. Kategorie statt, die während des Krieges zum Heeresdienst eingezogen waren und nach dem I. August 1914 hier zugezogen find.

Es haben somit auch alle Reklamierten und vor­zeitig Entlassenen zu erscheinen, soweit sie zum Heeres­dienst eingezogen waren.

Die Militärpapiere find vorzuzeigen.

Die Fehlenden werden bestraft.

Die Kranken, welche nicht erscheinen können, haben ein ärztliches Attest durch einen Beauftragten vorlegen zu lassen.

Sossenheim, den 13. Juni 1919.

Brum, Bürgermeister.

Bekanntmachung.

Der französische Unterricht beginnt wieder am kommenden Dienstag, abends um 8 Uhr, im Gast­haus »zum Taunus."

Sossenheim, den 13, Juni 1919.

Der Gemeindevorstand.

Grasversteigernug.

Am nächsten Montag, den 16. Juni, vormittags 11 Uhr wird das Gras im Ried an Ort und Stelle öffentlich meistbietend versteigert.

Sossenheim, 13. Juni 1919.

Der Gemeindevorstand.

Betr.: Einquartierung französischer Truppen.

Nach den Bestimmungen der franz. Militär­behörde sind' Offiziere, Adjutanten, Feldwebel und Sergeanten in Privatquartiere und Korporale und Soldaten in Maffenquartieren unterzubringen.

Für alle Quartiere werden Quartierzcttel aus­gegeben, die zu ihrer Gültigkeit mit einem Stempel des Herrn Major de cantonnement versehen sein müffen, was wir bei dem morgen staufindcnden Garmsonwechsel zu beachten bitten.

Die Gemeindekasse zahlt Quartiergeld nur in dem Falle, wenn der Quartiergeber einen ordnungs­mäßigen Quartierzettel in Händen hat. In allen

anderen Fällen wird die Einquartierung französischer Soldaten als Privatangelegenheit angesehen, in denen ein Anspruch gegenüben der Gemeinde nicht entsteht. Sossenheim, den 13. Juni 1919.

Der Gemerndevorstand.

Lokai-jNacbncbten.

Theater-Abend. Morgen Sonntag veran­staltet das hiesigeDoppel-Quartett" im Gasthaus zum Löwen" einen Theater-Abend. - Wie aus dem Programm zu ersehen ist, gelangt zur Aufführung das sehr interessante Theaterstück mit Orchester- Begleitung:'s Liefert vom Erlenhof", Volksstück mit Gesang und Tanz in drei Akten nebst einem Vorspiel van Richard Matthes. Der Theaterabend beginnt um 7 Uhr; zu diesem haben Kinder unter 14 Jahren keinen Zutritt, dafür findet aber nach­mittags um 2 Uhr eine Vorstellung für dieselben statt. Den Teilnehmer dieser Veranstaltung stehen somit ein paar genußreiche Stunden in Aussicht und man kann den Besuch nur empfehlen. Das Doppel-Quartett" hat sich während der Kriegszeit gegründet und besteht aus fast nur jungen Leuten, welche den Gesang lieben und pflegen. Dirigent ist Herr Heinrichs aus Höchst und in gesanglicher Be­ziehung kann sich das Quartett schon hören lassen. Ein guter Erfolg zu dieser Veranstaltung ist ihm zu wünschen.

Die Steuern Deutschlands. Die wenigsten Deutschen haben einen auch nur einigermaßen rich­tigen Begriff non der vernichtenden finanziellen Last, die auf den Schultern unseres Volkes liegt. Ein­schließlich der 100 Milliarden unseres Gegenvor­schlags zu dem Friedensvertrag beträgt die Gesamt­schuldenlast etwa 330 Milliarden in unserer heutigen Währung. Das ist eine Summe, die weit über die Höhe unseres gesamten Volksvermögens hinausgeht. Aber die ungeheure Last soll nicht von 65 Millionen Köpfen, die ehemals das Reich zählte, sondern nur von knapp 57 Millionen getragen werden. Denn weite Gebiete des Reiches samt ihrer Bevölkerung sollen uns verloren gehen und nicht mehr miltragen helfen. Betrug also die auf den Kopf entfallende Steuerlast kür Reich und Bundesstaaten zusammen- gerechnet vor dem Kriege im Durchschnitt 330 Mk., so wird sie sich für die Folge auf 10- bis 11000 Mark und noch höher stellen. Wohlgemerkt auf den Kopf, also Kinder, Frauen, Kranke, Greise und alle Erwerbsunfähigen mit eingerechnet. Auf die Familie eines einzigen Erwerbsfähigen kommt demnach je nach deren Kopfzahl ein vielfaches jener Summe. D'.e für jährliche Verzinsung und Tilgung erforder­lichen Beträge hat in Zukunft jeder adzuarbeiten. Das ist die Aussicht, die das deutsche Angebot er­öffnet.

Peter Dorn, Karl Malter, Kath. Fay, M. Berger, I. Lacallk, Lor.

Warenverkauf im Nathans.

Am Montag Vormittag:

Kartoffel«. 1 Pfund 12 Pfg. an Nr. 1-50 von 9-10 Uhr Nr. 50-100 von w11 Uhr. Nr. 100Schluß von 11ll 8 / 4 Uhr. Jede Person erhalt 7 Pfund.

Die Ausgabe kann nur an die Nummern der Kartoffeltarten erfolgen.

Waren-Verkauf bei den Geschäftsstellen.

Am Montag:

-- T-.ter Dorn, Karl M""°

Bagner und Gg. Becker:

Kchmalr, 1 Pfund 8 M, an alle Familien, ohne Karte.

Am Montag bei allen Geschäftsstellen:

Mrirtz, jede Person erhält V» Pfund für 24 Pfg.

Am Dienstag:

Margarine, 250 gr für jede Person zu Jl 1.10.

Am Dienstag:

»ei B ä^ r^Adam Krum "an bk Kunden von David Rotz und Kath. Fay, ki Bäcker Jakob U-k an die Kunden von Pet. Dorn, Frz. Jak. Fay. Jak. Mook u.

5ei Bäcker Völker an die Kunden von Mart. Berger, Lorenz Wagner, Jak. Lacalll,

det Brum und Georg Becker, ,

Bücker feiM an die Kunden des Konsum-Vereins.

Jeder Brotversorgungsberechtigte erhält 165 gr.

____ ^* R ^ 6 * m bCt! ^Die^Leb/nsmtttel-Kommi ssion: Brum, Bürger mei ster.

«ofT Vorsteller gefunden.

Abzuholen Hauptstraße 113.

®j[ e fe mit Heugras

^ugeben. Kirchstratze U

Spar- u.hiilt$ka$$c

eingetr. Genossenschaft m. unb. Haftpfl.

Sossenheim, Hauptstr. 112.

Wir bitten unsere Genossenschafts­mitglieder die Dividenden im Laufe der Kommenden Woche abzuholen, andernfalls dieselben gegen eine Gebühr von 20 Pfg. zugesandt werden.

Der Vorstand.

Rathol. Gottesdienst.

Krrtfatttgurttofest, den 15. Juni 1919 (5. aloystanischer Sonntag.)

Sonntag: 7 Uhr Frühmesse; 8 Uh Kindergottesdienst mit Predigt; M. Uh Hochamt mit Predigt: nachmittags l * 1 2 3 * * /* Uh sakramental. Bruderschastsandacht.

Kollekte für Marienhausen.

Wochentag«: a) 6 >/<, Uhr 1 hl. Messe b) 7 Uhr 2. hl. Messe.

Montag: a) best. Jahramt für di gef. Krieger Hermann, Johann und Juliu Lacalli; b) 3. Sterbeamt für Fricdrst Ellinghaus.

Dienstag: a) HI. Messe n. Meinung; b) 3. Stcrbeamt für Märg. Bormuth geb. Geyer.

Mittwoch: a) best. Jahramt f. Peter Ebert; b) best. Jahramt sür Franz Jos. Klohmann und Ang.

Donnerstag: höchsten. Lro»leich- «amsfest: 7 Uhr Frühmesse, 8 Uhr Kinder­gottesdienst, 9 Uhr Hochamt, danach die Fronleichnamsprozession in herkömmlicher Weise. Nachmittags l 1 * /* Uhr sakramental. Bruderschaftsandacht.

Freitag: a) hl. Messe nach Meinung; b) best. Jahramt für Bürgermeister Joh. Klohmann u. Ehest. A. Kath. geb. Fay.

Samstag: a) best. hl. Messe s. Fam. Weingärtner und Bollin zum Trost der Armenseelen; b) best. Jahramt sür Marg. Hescher.

Beichtgelegenheit: Samstag Nach­mittag 4 und Sonntag früh von 6 Uhr ab, Mittwoch Nachmittag 5 Uhr.

Die Herren der kirchl. Gemeindever­tretung werden gebeten, in der Weise wie im Vorjahre, die Ordnung der Prozession zu übernehmen.

Morgen Sonntag Nachmittag 4 Uhr Bibelstunde im Heim (Apostelgesch. 82 s 93 i).

Das kath. Pfarramt.

Gvangel. Gottesdienst.

Trtnttatis-Lest, den 15. Juni 1919. 9stz Uhr Hauptgottesdienst. (Matthäus 28 is 20 : Der Dreifältige.) lOVa Uhr Christenlehre.

Evangel. Pfarramt.

iauerkraat

zu verkaufen. Eschbornerstraße 16.