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Ar. 57
Mittwoch den 16. Mi
1919.
Bekanntmachung. ^
Hiermit setze ich die Bevölkerung des Kreises von der nachstehend wiedergegebenen Entscheidung des Herrn Kommandierenden Generals der 10. Armee in Kenntnis.
Höchst a. M., den 14. Juli 1919.
Der Landrat. I. V.: Lunkenheimer.
Es ist dem Kommandierenden General der Armee mitgeteilt worden, daß in einer gewiffen Anzahl von Kreisen die Bevölkerung die Organisation von Festlichkeiten für die Rückkehr -der Kriegsgefangenen ins Auge faßt.
Diese Absicht ist grundsätzlich nicht berechtigt. Man muß wirklich berücksichtigen, daß nach dem Waffenstillstand alle deutschen Militärpersonen, die bis zum letzten Tage ihre Pflicht auf dem Schlachtfelds getan haben, nach Hause zurückgekehrt sind, ohne , daß irgend welche Feierlichkeit stattfand. Es ist deswegen nicht logisch bei denen, die sich teilweise mehrere Jahre in Frankreich befanden, fern von jeder Gefahr, anders zu behandeln. Einzelne von ihnen haben sich diese bevorzugte Lage sogar durch freiwillige Uebergabe geschaffen.
Andererseits wird die Rückkehr der Kriegsgefangenen infolge der verschiedenen Lage der einzelnen Gefangenenlager nur staffelweise vor sich gehen.
Infolgedessen verbietet der Kommandierende General der Armee jegliche Sammelkundgebungen (öffentliche Empfänge, Triumphbogen, Sammlungen oder Zeichnungen rc.).
Der Empfang der Gefangenen muß rein persönlichen und familiären Charakters sein.
gez.: l.e 06n6ral cle clivision eomrnanckant le 10. Armee: Mangin.
Bekanntmachung.
1. Die Veröffentlichung der Zeitschrift „Sportnachrichten' von Wiesbaden ist genehmigt.
2. Der Verkehr mit Alkohol im Rheinland bleibt verboten. Auch die französischen Händler sind darauf hingewiesen worden, daß sie keinen Alkohol in die Rheinlands einführen dürfen.
Der französische Militärverwalter: gez. Ren6 Altmayer.
Bekanntmachung.
Gemäß Entscheidung des Herrn Marschalls und Höchstkommandierenden der alliierten Armeen bedarf das Tragen und der Gebrauch von photographischen Apparaten im Kreise Höchst keiner besonderen Genehmigung der Militärbehörde. Es ist indessen streng verboten, militärische Dinge, Gebäude, zur militärischen Verteidigung der Alliierten gehörige oder sonst rein militärische Werke und Anlagen aufzunehmen und zu reproduzieren.
Höchst a. M., den 11. Juni 1919.
Der Landrat. I. B.: Lunkenheimer.
Bekanntmachung.
Auf die im „Kreisblatt' bereits erschienene Bekanntmachung der französischen Militärbehörde betr. Ausfuhrverbot von Futtermitteln aus den einzelnen Verwaltungsbezirken, die von der 10. Armee besetzt sind, machen wir hiermit aufmerksam.
Unter Futtermitteln sind in erster Linie zu verstehen: Heu (Wiesen- und Kleeheu), Stroh und Hafer. Letzterer, soweit er durch die neue Reichsgetreideordnung nicht für den Kommunalverband bereits beschlagnahmt und aus diesem Grunde die Ausfuhr aus dem Kreise Höchst schon nach deutschem Gesetz verboten ist.
Die Ausfuhr dieser Futtermittel aus der hiesigen Gemeinde wird hiermit ebenfalls untersagt.
Sossenheim, den 12. Juli 1919.
Der Gemeindevorstand.
Nassauische Kriegsverficheruug.
Die bisher mit der Anmeldung ihrer Ansprüche noch rückständigen Hinterbliebenen gefallener (vermißter) und versicherter Kriegsteilnehmer werden aufgefordert, die gelösten Anteilscheine mit der großen standesamtlichen Sterbeurkunde umgehend an die Nassauische Landesbank in Wiesbaden (Abt. Kriegs
versicherung) einzusenden, worauf den Hinterbliebenen Empfangsbescheinigung über die Vormerkung zugeht.
Wer die Anteilscheine bereits eingesandt und die Empfangsbescheinigung erhalten hat, braucht keine weiteren Schritte mehr zu unternehmen.
Im Interesse der Hinterbliebenen gefallener (vermißter) versicherter Kriegsteilnehmer geben wir Vorstehendes bekannt.
Sossenheim, den 12. Juli 1919.
Der Gemeindevorstand.
Bekanntmachung.
Seitens der Reichswirtschaftsstelle für Kunstspinnstoffe und Stoffabfälle ist erlassen worden die Bekanntmachung über Abänderung der Höchstpreise für Lumpen und neue Stoffabfälle aller Art vom 5. April 1919, die in Zimmer 9 eingesehen werden kann.
Sossenheim, den 12. Juli 1919. '
Der Gemeindevorstand.
Bekanntmachung.
Diejenigen Einwohner, die ab 10. Juli 1919 franz. Besatzungstruppen in Quartier haben und noch nicht im Besitze eines Quartierscheines sind, werden aufgefordert umgehend in Zimmer 5 einen' Quartierschein abzuholen. Die Quartiergeber müssen hierbei die Kompagnie des Quartierinhabers angeben können.
Sossenheim, den 15. Juli 1919.
Der Gemeindevorstand.
Bekanntmachung.
Am Sonntag, den 20. Juli, nachmittags 1 Uhr, findet am Rathaus eine Kontrolle der demobilisierten Militärpersonen der 2. Kategorie statt, die während des Krieges zum Heeresdienst eingezogen waren und nach dem 1. August 1914 hier zugezogen sind.
Es haben somit auch alle Reklamierten und vorzeitig Entlassenen zu erscheinen, soweit sie zum Heeresdienst eingezogen waren.
Die Militärpapiere sind vorzuzeigen.
Die Fehlenden werden bestraft.
Die Kranken, welche nicht erscheinen können, haben ein ärztliches Attest durch einen Beauftragten vorlegen zu taffen.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß alle zu erscheinenden Personen pünktlich um 1 Uhr an- treten müffen.
Sossenheim, den 1b. Juli 1919.
Br um, Bürgermeister.
Bekanntmachung.
Betr.: Bezahlung der durch französische Truppen augerichteteu Privatschäden.
Wir machen darauf aufmerksam, daß infolge Feststellung dieser Schäden durch die Abschätzungs- kommiffion noch keine Zahlungspflicht der Gemeinde anerkannt wird, weil bezüglich Bezahlung solcher Schäden durch das deutsche Reich oder die französische Verwaltung eine Entscheidung bis jetzt noch nicht erfolgt ist.
Sossenheim, den 16. Juli 1919.
Der Gemeindevorstand.
Bekanntmachung.
Das Quartiergeld für , Küchen, Büros und Maffenquartiere kann im Laufe der nächsten Woche bei der Gemeindekaffe in Empfang genommen werden.
Sossenheim, den 16. Juli 1919.
Der Gemeindevorstand.
Futtermittelverkauf.
Die Gemeinde hat noch ein größeres Quantum Strohkraftfutter und Milchkraftfutter abzugeben. Näheres bei Feldschüg Neuhäusel, Taunusstraße 24.
Sossenheim, den 15. Juli 1919.
Der Gemeindevorstand.
Volksbad.
Die Baderäume sind geöffnet: für Frauen Freitag nachmittags von 2—7 Uhr und für Männer Samstag nachmittags von 3—8 Uhr.
Lokai-)Sacbricbten.
Sossenheim, 16. Juli.
— Die Kohlennot. Im Reichswirtschafts- Ministerium in Berlin fand eine Besprechung der zuständigen Reichsbehörden und von Vertretern der Bundesstaaten über die Lage der Kohlenversorgung statt, die außerordentlich bedrohlich ist und für den kommenden Winter einen außerordentlichen Brennstoffmangel befürchten läßt. Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung wies darauf hin, daß die Förderung infolge der allgemeinen Minderleistung und der großen Ausfälle durch die Streiks in den ersten fünf Monaten dieses Jahres nur ungefähr 60 Prozent der Förderung in der gleichen Zeit des Vorjahres betragen hat. Hinzu kommt, daß die Förderung der linksrheinischen Kohlengebiete seit der Besetzung für die rechtsrheinische Bevölkerung ausgefallen ist. Die Folgen zeigen sich in dem unser Wirtschaftsleben auf allen Gebieten lähmenden Kohlenmangel. Sie werden erst im nächsten Winter in ihrer vollen Schwere auf uns lasten. Die Eisenbahnen, die im vorigen Jahr um diese Zeit schon für einen Monat Bestand hatten und mit Beständen für einen bis zwei Monate in den Winter hineingegangen sind, haben heute kaum, was sie gerade für den eingeschränkten Betrieb brauchen. Die Gaswerke leben heute gleichfalls von der Hand in den Mund und können ihren Betrieb meist nur unter äußersten Schwierigkeiten aufrecht erhalten. Vorräte sind nirgends vorhanden. Ganz ungeheuer rückständig ist endlich die Hausbrandversorgung. An eine Anhäufung von Vorräten in großen Verbrauchszentren konnte bisher um so weniger gedacht werden, als die Lieferungen sogar weit hinter dem laufenden Bedarf zurückbleiben. Die Ausfälle sind überhaupt nicht mehr einzuholen. In der Industrie werden nur die allerlebenswichtigsten Betriebe und auch diese nur mit den größten Schwierigkeiten einigermaßen' ausreichend versorgt. Zu alledem kommen die Lasten, die der Friedensvertrag uns auferlegt. Die Lage ist heute so, daß wir aller Voraussicht nach auf allen Gebieten ohne Brennstoffvorräte in den Winter gehen. Wenn dann im Herbst und Winter Wagenmangel, Schnee, Frost und Eisgang den Eisenbahn- und Schiffahrtsverkehr hemmen, ist es dann völlig ausgeschlossen, den Bedarf der Eisenbahn, der Gas- und Elektrizitätswerke, der Industrie und des Hausbrandes zugleich zu decken. Es ist deshalb dringend notwendig, daß sich auch die Oeffentlichkeit über den Ernst der Lage klar wird.
— Brotration und Frühdruschprämien. Die Brotration auf den Kopf der Bevölkerung soll, wie wir hören, vom 1. Oktober d. I. an erhöht werden. Das kann geschehen, weil es dem ReichSernährungs- minister gelungen ist, große Mengen argentinischen Getreides aufzukaufen. Es ist ferner beschlossen worden, daß jeder Erzeuger mindestens aber 40 v. Hundert seiner diesjährigen Gerstenernte für sich behalten kann. Die im Volkswirtschaftsausschuß der Nationalversammlung beschlossene Erhöhung des Getreidepreises um 100 Mk. die Tonne bedeutet, da in diesem Jahre eine Frühdruschprämie nicht bezahlt wird, in den nächsten Monaten keine Verbesserung der Preisbildung für die Landwirt- schafi. Im vorigen Jahre betrug der Grundpreis 300 Mk.; dazu wurde aber eine Frühdruschprämie bezahlt, die mit 120 Mk. begann und alle zwei Wochen um 20 Mk. herunterging. Die Bewilligung dieser 100 Mk. aus dem Reichsfonds in diesem Jahre geht bekanntlich bis I. Oktober. Man hofft bis dahin 500000 Tonnen Getreide zu bekommen, so daß also eine Belastung des Reiches mit 50 Millionen Mark eintritt.
— Der französische Nationalfeiertag am
14. Juli wurde auch hier von den Besatzungstruppen gefeiert. Die Soldaten hatten ihre Quartiere und die nähere Umgebung mit grünen Zweigen und Guirlanden geschmückt. Am Abend ging es in den verschiedenen Quartieren und Wirtschaften, wo die Mannschaften verkehrten, sehr lustig zu.
— Jagd auf Schmuggler. Donnerstag Nacht veranstalteten französische Truppen zwischen Nied,