Eitting

Aaifidjrs Ürkanntmoiftanphlütl fit iir ttmriaiir SoMrin

vtrse Zetwng «rschetra wöchentlich zweimal und zwar Fünfzehnter Jahrgang.

Mittwochs mW SamStagS. ALonnementSpreir -

monatlich 60 Pfg. frei ins Haus geliefert oder iw Seramwortltcher Herausgeber, Druck und Bertas

«erlag, Hauptstraße 126. abgeholt. Karl Becker in Soffenheim.

«ln»rtgen werden bis Mittwoch- und Samstag» Vormittag (größere am Tage vorher) erbeten und rostet die viergespaltene Petttzeile oder deren Raum 20 Pfg., bei Wiederholungen Rabatt.

Ar. 57

Mittwoch den 16. Mi

1919.

Bekanntmachung. ^

Hiermit setze ich die Bevölkerung des Kreises von der nachstehend wiedergegebenen Entscheidung des Herrn Kommandierenden Generals der 10. Armee in Kenntnis.

Höchst a. M., den 14. Juli 1919.

Der Landrat. I. V.: Lunkenheimer.

Es ist dem Kommandierenden General der Armee mitgeteilt worden, daß in einer gewiffen An­zahl von Kreisen die Bevölkerung die Organisation von Festlichkeiten für die Rückkehr -der Kriegsge­fangenen ins Auge faßt.

Diese Absicht ist grundsätzlich nicht berechtigt. Man muß wirklich berücksichtigen, daß nach dem Waffenstillstand alle deutschen Militärpersonen, die bis zum letzten Tage ihre Pflicht auf dem Schlacht­felds getan haben, nach Hause zurückgekehrt sind, ohne , daß irgend welche Feierlichkeit stattfand. Es ist des­wegen nicht logisch bei denen, die sich teilweise mehrere Jahre in Frankreich befanden, fern von jeder Ge­fahr, anders zu behandeln. Einzelne von ihnen haben sich diese bevorzugte Lage sogar durch frei­willige Uebergabe geschaffen.

Andererseits wird die Rückkehr der Kriegsge­fangenen infolge der verschiedenen Lage der einzelnen Gefangenenlager nur staffelweise vor sich gehen.

Infolgedessen verbietet der Kommandierende General der Armee jegliche Sammelkundgebungen (öffentliche Empfänge, Triumphbogen, Samm­lungen oder Zeichnungen rc.).

Der Empfang der Gefangenen muß rein persön­lichen und familiären Charakters sein.

gez.: l.e 06n6ral cle clivision eomrnanckant le 10. Armee: Mangin.

Bekanntmachung.

1. Die Veröffentlichung der ZeitschriftSport­nachrichten' von Wiesbaden ist genehmigt.

2. Der Verkehr mit Alkohol im Rheinland bleibt verboten. Auch die französischen Händler sind da­rauf hingewiesen worden, daß sie keinen Alkohol in die Rheinlands einführen dürfen.

Der französische Militärverwalter: gez. Ren6 Altmayer.

Bekanntmachung.

Gemäß Entscheidung des Herrn Marschalls und Höchstkommandierenden der alliierten Armeen be­darf das Tragen und der Gebrauch von photo­graphischen Apparaten im Kreise Höchst keiner be­sonderen Genehmigung der Militärbehörde. Es ist indessen streng verboten, militärische Dinge, Gebäude, zur militärischen Verteidigung der Alliierten gehörige oder sonst rein militärische Werke und Anlagen auf­zunehmen und zu reproduzieren.

Höchst a. M., den 11. Juni 1919.

Der Landrat. I. B.: Lunkenheimer.

Bekanntmachung.

Auf die imKreisblatt' bereits erschienene Be­kanntmachung der französischen Militärbehörde betr. Ausfuhrverbot von Futtermitteln aus den einzelnen Verwaltungsbezirken, die von der 10. Armee besetzt sind, machen wir hiermit aufmerksam.

Unter Futtermitteln sind in erster Linie zu ver­stehen: Heu (Wiesen- und Kleeheu), Stroh und Hafer. Letzterer, soweit er durch die neue Reichs­getreideordnung nicht für den Kommunalverband bereits beschlagnahmt und aus diesem Grunde die Ausfuhr aus dem Kreise Höchst schon nach deutschem Gesetz verboten ist.

Die Ausfuhr dieser Futtermittel aus der hiesigen Gemeinde wird hiermit ebenfalls untersagt.

Sossenheim, den 12. Juli 1919.

Der Gemeindevorstand.

Nassauische Kriegsverficheruug.

Die bisher mit der Anmeldung ihrer Ansprüche noch rückständigen Hinterbliebenen gefallener (ver­mißter) und versicherter Kriegsteilnehmer werden aufgefordert, die gelösten Anteilscheine mit der großen standesamtlichen Sterbeurkunde umgehend an die Nassauische Landesbank in Wiesbaden (Abt. Kriegs­

versicherung) einzusenden, worauf den Hinterbliebe­nen Empfangsbescheinigung über die Vormerkung zugeht.

Wer die Anteilscheine bereits eingesandt und die Empfangsbescheinigung erhalten hat, braucht keine weiteren Schritte mehr zu unternehmen.

Im Interesse der Hinterbliebenen gefallener (vermißter) versicherter Kriegsteilnehmer geben wir Vorstehendes bekannt.

Sossenheim, den 12. Juli 1919.

Der Gemeindevorstand.

Bekanntmachung.

Seitens der Reichswirtschaftsstelle für Kunst­spinnstoffe und Stoffabfälle ist erlassen worden die Bekanntmachung über Abänderung der Höchstpreise für Lumpen und neue Stoffabfälle aller Art vom 5. April 1919, die in Zimmer 9 eingesehen werden kann.

Sossenheim, den 12. Juli 1919. '

Der Gemeindevorstand.

Bekanntmachung.

Diejenigen Einwohner, die ab 10. Juli 1919 franz. Besatzungstruppen in Quartier haben und noch nicht im Besitze eines Quartierscheines sind, werden aufgefordert umgehend in Zimmer 5 einen' Quartierschein abzuholen. Die Quartiergeber müssen hierbei die Kompagnie des Quartierinhabers angeben können.

Sossenheim, den 15. Juli 1919.

Der Gemeindevorstand.

Bekanntmachung.

Am Sonntag, den 20. Juli, nachmittags 1 Uhr, findet am Rathaus eine Kontrolle der demobilisierten Militärpersonen der 2. Kategorie statt, die während des Krieges zum Heeresdienst eingezogen waren und nach dem 1. August 1914 hier zugezogen sind.

Es haben somit auch alle Reklamierten und vor­zeitig Entlassenen zu erscheinen, soweit sie zum Heeres­dienst eingezogen waren.

Die Militärpapiere sind vorzuzeigen.

Die Fehlenden werden bestraft.

Die Kranken, welche nicht erscheinen können, haben ein ärztliches Attest durch einen Beauftragten vorlegen zu taffen.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß alle zu erscheinenden Personen pünktlich um 1 Uhr an- treten müffen.

Sossenheim, den 1b. Juli 1919.

Br um, Bürgermeister.

Bekanntmachung.

Betr.: Bezahlung der durch französische Truppen augerichteteu Privatschäden.

Wir machen darauf aufmerksam, daß infolge Feststellung dieser Schäden durch die Abschätzungs- kommiffion noch keine Zahlungspflicht der Gemeinde anerkannt wird, weil bezüglich Bezahlung solcher Schäden durch das deutsche Reich oder die fran­zösische Verwaltung eine Entscheidung bis jetzt noch nicht erfolgt ist.

Sossenheim, den 16. Juli 1919.

Der Gemeindevorstand.

Bekanntmachung.

Das Quartiergeld für , Küchen, Büros und Maffenquartiere kann im Laufe der nächsten Woche bei der Gemeindekaffe in Empfang genommen werden.

Sossenheim, den 16. Juli 1919.

Der Gemeindevorstand.

Futtermittelverkauf.

Die Gemeinde hat noch ein größeres Quantum Strohkraftfutter und Milchkraftfutter abzugeben. Näheres bei Feldschüg Neuhäusel, Taunusstraße 24.

Sossenheim, den 15. Juli 1919.

Der Gemeindevorstand.

Volksbad.

Die Baderäume sind geöffnet: für Frauen Freitag nachmittags von 27 Uhr und für Männer Samstag nachmittags von 38 Uhr.

Lokai-)Sacbricbten.

Sossenheim, 16. Juli.

Die Kohlennot. Im Reichswirtschafts- Ministerium in Berlin fand eine Besprechung der zuständigen Reichsbehörden und von Vertretern der Bundesstaaten über die Lage der Kohlenversorgung statt, die außerordentlich bedrohlich ist und für den kommenden Winter einen außerordentlichen Brenn­stoffmangel befürchten läßt. Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung wies darauf hin, daß die Förderung infolge der allgemeinen Minderleistung und der großen Ausfälle durch die Streiks in den ersten fünf Monaten dieses Jahres nur ungefähr 60 Prozent der Förderung in der gleichen Zeit des Vorjahres betragen hat. Hinzu kommt, daß die Förderung der linksrheinischen Kohlengebiete seit der Besetzung für die rechtsrheinische Bevölkerung aus­gefallen ist. Die Folgen zeigen sich in dem unser Wirtschaftsleben auf allen Gebieten lähmenden Kohlenmangel. Sie werden erst im nächsten Winter in ihrer vollen Schwere auf uns lasten. Die Eisen­bahnen, die im vorigen Jahr um diese Zeit schon für einen Monat Bestand hatten und mit Beständen für einen bis zwei Monate in den Winter hinein­gegangen sind, haben heute kaum, was sie gerade für den eingeschränkten Betrieb brauchen. Die Gas­werke leben heute gleichfalls von der Hand in den Mund und können ihren Betrieb meist nur unter äußersten Schwierigkeiten aufrecht erhalten. Vor­räte sind nirgends vorhanden. Ganz ungeheuer rückständig ist endlich die Hausbrandversorgung. An eine Anhäufung von Vorräten in großen Verbrauchs­zentren konnte bisher um so weniger gedacht werden, als die Lieferungen sogar weit hinter dem laufenden Bedarf zurückbleiben. Die Ausfälle sind überhaupt nicht mehr einzuholen. In der Industrie werden nur die allerlebenswichtigsten Betriebe und auch diese nur mit den größten Schwierigkeiten einiger­maßen' ausreichend versorgt. Zu alledem kommen die Lasten, die der Friedensvertrag uns auferlegt. Die Lage ist heute so, daß wir aller Voraussicht nach auf allen Gebieten ohne Brennstoffvorräte in den Winter gehen. Wenn dann im Herbst und Winter Wagenmangel, Schnee, Frost und Eisgang den Eisenbahn- und Schiffahrtsverkehr hemmen, ist es dann völlig ausgeschlossen, den Bedarf der Eisen­bahn, der Gas- und Elektrizitätswerke, der Industrie und des Hausbrandes zugleich zu decken. Es ist deshalb dringend notwendig, daß sich auch die Oeffentlichkeit über den Ernst der Lage klar wird.

Brotration und Frühdruschprämien. Die Brotration auf den Kopf der Bevölkerung soll, wie wir hören, vom 1. Oktober d. I. an erhöht werden. Das kann geschehen, weil es dem ReichSernährungs- minister gelungen ist, große Mengen argentinischen Getreides aufzukaufen. Es ist ferner beschlossen worden, daß jeder Erzeuger mindestens aber 40 v. Hundert seiner diesjährigen Gerstenernte für sich behalten kann. Die im Volkswirtschafts­ausschuß der Nationalversammlung beschlossene Er­höhung des Getreidepreises um 100 Mk. die Tonne bedeutet, da in diesem Jahre eine Frühdruschprämie nicht bezahlt wird, in den nächsten Monaten keine Verbesserung der Preisbildung für die Landwirt- schafi. Im vorigen Jahre betrug der Grundpreis 300 Mk.; dazu wurde aber eine Frühdruschprämie bezahlt, die mit 120 Mk. begann und alle zwei Wochen um 20 Mk. herunterging. Die Bewilligung dieser 100 Mk. aus dem Reichsfonds in diesem Jahre geht bekanntlich bis I. Oktober. Man hofft bis dahin 500000 Tonnen Getreide zu bekommen, so daß also eine Belastung des Reiches mit 50 Milli­onen Mark eintritt.

Der französische Nationalfeiertag am

14. Juli wurde auch hier von den Besatzungstruppen gefeiert. Die Soldaten hatten ihre Quartiere und die nähere Umgebung mit grünen Zweigen und Guirlanden geschmückt. Am Abend ging es in den verschiedenen Quartieren und Wirtschaften, wo die Mannschaften verkehrten, sehr lustig zu.

Jagd auf Schmuggler. Donnerstag Nacht veranstalteten französische Truppen zwischen Nied,