AmtMrs SkdWXtMlhmzsdietl für »ir Hmiiiir MM«

£>te)t Zeitung erfchetm wöchentlich zweimal und zwar Mittwochs und Samstags. AbonnementSpret» monatlich 60 Pfg. frei ins HauS geliefert oder iw Verlag, Hauptstraße 126, cwgeholt.

Lkünkrekmter Äadraasa. «ln,eigen werden bis Mittwoch- und Samstag.

^ ** B " Sormittaa (größere am Tage vorher) erbeten und

m lüftet die vieraefpaltene Petitzrilr oder deren Raum

Verantwortlicher Herausgeber, Druck und »erlagt 20 Vfa. bei Wiederholungen Rabatt.

Karl Becker in Sossenheim.

Kr. 63.

Samstag dru 3. August

1819.

Bekanntmachung.

Unter Bezugnahme auf die mit Verfügung vom 22. Februar 1919 H. 681 mitgeteilten Richt- liniest über die Abhaltung von Versammlungen mache ich davon Mitteilung, daß fortan auch die Abhaltung von Gesangsproben bezw. gesanglichen Veranstaltungen genehmigt werden, sofern es sich nicht um politische oder nationale Gesänge handelt.

Derartige Gesuche sind genau so zu behandeln, wie diejenigen auf Genehmigung der Abhaltung von Versammlungen.

Ich ersuche Vorstehendes in ortsüblicher Weise bekannt zu geben.

Höchst a. M., den 31. Juli 1919.

Der Landrat. I. V.: Lunkenheimer.

Wird veröffentlicht.

Sossenheim, den l. August 1919.

Der Gemeindevorstand.

Bekanntmachung.

Am Sonntag, den 3. August, nachmittags 1 Uhr, findet am Rathaus eine Kontrolle der demobilisierten Militärpersonen der 2. Kategorie statt, die während des Krieges zum Heeresdienst eingezogen waren und nach" dem 1. August 1914 hier zugezogen sind.

Es haben somit auch alle Reklamierten und vor­zeitig Entlassenen zu erscheinen, soweit sie zum Heeres­dienst eingezogen waren.

Die Militärpapiere sind vorzuzeigen.

Die Fehlenden werden bestraft.

. Die Kranken, welche nicht erscheinen können, haben ein ärztliches Attest durch einen Beauftragten vorlegen zu lassen.

wird darauf aufmerksam gemacht, daß alle zu erscheinenden Personen pünktlich um 1 Uhr an- treten müssen.

Sossenheim, den 31. Juli 1919.

Brum, Bürgermeister.

Bekanntmachung.

Ausgabe von Entlassungsanzügen.

Die Ausgabe von Entlaffungsanzügen an die i a ch dem 9. November entlassenen ehemaligen ßeeresangehörigen findet an folgenden Tagen vor- nittags von 812 Uhr beim Kontrollamt Höchst r. M., Wallstraße 15 statt und zwar für die Kreise höchst a. M. und Königstein i. T.: rm 18. 8. 19 mit den Anfangsbuchstaben A, C u. B 19. 8. 19 D

20. 8. 19 . , E, F u. G

» 21. 8. 19 , H

22, 8. 19 I u. K

2 3.8.19 L u. M

25. 8. 19 N, P, O u. Qu

26. 8. 19 'R, Su. T

27.8.19 Sch u. St

, 28.8.19 U, V, X,Yu.Z

29. 8. 19 W

80. 8. 1 9 für Nachzügler.

Hierbei wird aus folgendes aufmerksam gemacht:

1. Die Bekleidungsstücke werden nur am Leute, die einen vom Kontrollamt Höchst a. M. aus­gestelltenEmpfangsberechtigungsschein" besitzen, ausgegeben.

2. Die unbrauchbaren Stücke sind zum Umtausch mitzubringen.

3. Zur Ausgabe gelangen nur Rock, Hose und Weste. Weitere Bekleidungsstücke wie Mäntel, Stiefel, Hemden pp. können nach Mitteilung der Vorgesetzten Behörden nicht geliefert werden. Hierfür wird an den gleichen Tagen auf Zimmer 11 des Kontrollamtes Höchst a. M. die entsprechende Geldentschädigung ausgezahlt werden.

Höchst a. M., den 1. August 1919.

Kontrollamt Höchst a. M.

Der Vorsteher: gez. Erdmenger.

Wird veröffentlicht.

Sossenheim, den 31. Juli 1919.

Der Gemeindevorstand.

Bekanntmachung.

Wir müssen in aller Kürze der Besatzungstruppe folgende Wohnungen zur Verfügung stellen:

a. für verheiratete Offiziere: für 1 Major: 1 Wohnung zu 5 Wohnzimmer, 1 Burschenzimmer, 1 Küche, 1 Pferdestall; für 4 Hauptleute: 4 Woh­nungen zu je 4 Wohnzimmer, 1 Burschenzimmer, 1 Küche, 1 Pferdestall; für 10 Leutnants: 10 Wohnungen zu je 3 Wohnzimmer, 1 Burschenzimmer, 1 Küche, 1 Pferdestall.

b. für unverheiratete Offiziere: für Haupt­leute : 2 Wohnungen zu je 3 Wohnzimmer, 1 Burschen­zimmer, 1 Pferdestall; für Leutnants: 5 Wohnungen zu je 2 Wohnzimmer, 1 Pferdestall.

c. für verheiratete Unteroffiziere: 20 Wohnungen zu je 2 Wohnzimmer und Küche.

ä. für unverheiratete Unteroffiziere: 20 Wohnungen zu je 1 Zimmer.

Um Enteignung von Wohnungen zu vermeiden, bitten wir die Einwohnerschaft, uns bis zum Mon­tag den 4. August 1919 auf 'Zimmer Nr. 3 des Rathauses mitzuteilen, welche Wohnungen resp. Zimmer freiwillig zur Verfügung gestellt werden. Die Mietpreise bitten wir anzugeben.

Alle Wohnungen verstehen sich als möbliert ausgestattet.

Sossenheim, den 2. August 1919.

Der Gemeindeoorstand.

Betr.: Den freiwilligen Feldschutz.

Zur Unterstützung unserer Polizeibeamten bei Ausübung des Feldschutzes ersuchen wir um Mit­hülfe durch geeignete Personen, insbesondere aus dem Kreise der Landwirte. Personen, welche ge­sonnen sind, sich freiwillig an der Ausübung des Feldpolizeidienstes zu beteiligen, wollen ihre Adresse in Zimmer 9 abgeben.

Sossenheim, den 1. August 1919.

Der Gemeindevorstand.

Bekanntmachung.

Wir weisen wiederholt darauf hin, daß alle Inhaber von Gasthäusern, Pensionen, sowie alle Haushaltungsvorstände, wenn sie Personen zum Aufenthalt beherbergen, sei es auch nur eine Nacht, sofort am nächsten Vormittag anzumelden haben und zwar

1) auf dem Bürgermeisteramt Zimmer 1 und

2) auf der Ortskommandantur Zimmer 5 vormittags zwischen 10 und 11 Uhr.

Nichtbeobachtung dieser Anordnung wird streng bestraft seitens der Polizeiverwaltung und der franz. Militärbehörde.

Sossenheim, den 1. August 1919.

Die Polizeiverwaltung.

Bekanntmachung.

Einmalige Zuwendung für Kriegsbeschädigte.

Laut einer ergangenen kriegsministeriellen Ver­fügung ist den vor dem 9. November 1918 ent­lassenen Kriegsbeschädigten eine einmalige Zuwendung von 60 JL bewilligt worden.

Unter Kriegsbeschädigten sind hier die Militär­personen vom Feldwebel abwärts zu verstehen, denen auf Grund einer während des Krieges erlittenen Gesundheitsstörung Versorgungsgebührnisse bewilligt worden sind. Die. Auszahlung der einmaligen Zu­wendung erfolgt nur auf Antrag bei gleichzeitiger Auszahlung durch das Kontrollamt Höchst a. M., Wallstraße 15, Zimmer II unter Vorlage des Militärpasses und des Rentenbuches, und zwar an folgenden Tagen nur vormittags von 811 Uhr:

am 4. 8. 19 mit Anfangsbuchstaben AF,

5. 8. 19 G-K,

6. 8. 19 LQ,

7. 8. 19 R-S,

8. 8. 19 T-Z,

9. 8. 19 für Nachzügler.

Nach dieser Zeit kann die Zuwendung nicht mehr gezahlt werden, da mit dem 9. 8. 19 die festgesetzte Frist zur Stellung des Antrages abgelaufen ist.

Höchst a. M., den 9. August 1917.

Kontrollamt Höchst a. M.

Der Vorsteher: gez. Erdmenger.

Bekanntmachung.

Die Verkaufsstelle Heinrich Ühl, Hauptstraße Nr. 111 ist zum Verkauf der rationierten Lebens­mittel zugeiassen worden. Die Familien, welche sich in die Kundenliste dieser Verkaufsstelle eintragen wollen, haben dieses bis spätestens nächsten Mittwoch zu bewerkstelligen.

Sossenheim, den 2. August 1919.

Die Lebensmittelkommiffion:

Brum, Bürgermeister.

Lokal-lNacbricbten.

Kossrnhri«», 2. Aug.

Vom Bürgermeisteramt. Nach 2 ^jähriger Tätigkeit in der Gemeindeverwaltung ist Frau Uhl am 1. August wieder ausgetreten. In schwerer Zeit hat sie das Amt mit großer Sachkenntnis im Interesse der Allgemeinheit verwaltet. Die Ge­meindeverwaltung verliert in ihr eine tüchtige Kraft.

Frühdrusch 1919. Die Verhältnisse haben sich, wie das preußische Landesgetreideamt mitteilt, noch nicht so weit zum Besseren gewendet, daß in diesem Jahre (wie unlängst in Aussicht gestellt) auf die Durchführung des Frühdruschs verzichtet werden kann. Es muß vielmehr wiederum im Weg des Frühdruschs Getreide zur Ernährung der Bevölke­rung bereitgestellt werden. An alle Landwirte wird amtlich die Aufforderung gerichtet, so weit es mit den vorhandenen Kräften und Betriebsmitteln irgend möglich, den schleunigen Drusch und die sofortige Ablieferung des Getreides der neuen Ernte vorzu­nehmen.

Wohnungsnot überall. Nicht nur hier und in der ganzen hiesigen Gegend herrscht großer Mangel an Wohnungen- Wohin man blickt, überall die gleiche Erscheinung. Viele Städte warnen in letzter Zeit in Zeitungsanzeigen vor Zuzug, der jedem die Gefahr der Obdachlosigkeit bringe.

.Menschenfreunde. DieGeldverleiher" melden sich vornehmlich wieder in der letzten Zeit in den Tageszeitungen und bieten Darlehen an gegen monatliche Rückzahlung, diskret, schnell und billig. Diesen Betrügern ist es darum zu tun, Gebühren und Vorschüsse von Darlehnssuchern zu erhalten, sie denken gar nicht daran ein Darlehen zu gewähren. Meist werden diejenigen ausgebeutet, die am aller­wenigsten etwas entbehren können. Die Einwohner­schaft in Stadt und Land sei deshalb gewarnt, an auswärtige Darlehnsgeber im voraus Geld einzu­senden. Das Geld ist immer verloren. Diese ge­wissenlosen Ausbeuter haben meist ihren Sitz in Hamburg.

Die reichsten Leute in Deutschland kennen zu lernen, ist in dieser Zeit nicht uninteressant. Wenn man dem Martinschen Jahrbuch der Millionäre Glauben schenken darf, dann steht an der Spitze Frau Berta Krupp von Bohlen-Halbach in Essen mit 283 Millionen. Es folgt Fürst Henckell von Donnersmarck mit 254, Freiherr von Goldschmidt- Rothschild in Frankfurt mit 163, Herzog von Utest mit 154 und der ehemalige Kaiser Wilhelm II. mit mit 140 Millionen. Hierzu kommen noch eine statt­liche Anzahl von Personen, die über 100, 50, 25 u. s. w. Millionen verfügen, sowie die neugebackenen Kriegsgewinnler, denen ja auch zahllose Millionen ganz mühelos in die Taschen rollten.

Das Reichsnotopfer.

Der Reichsminister der Finanzen erfüllt fein Ver­sprechen, den Gesetzentwurf über die große Vermögens­abgabe der Oeffentlichkeit bekanntzugebcn, sehr schnell. Der ReichSanzeiger bringt die 53 Paragraphen des Gesetz­entwurfes, der die BezeichnungEntwurf eines Gesetzes über das Reichsnotopfer" trägt. Der § 1 und Leitsatz lautet:

Der äußersten Not des Reiches opfert der Besitz durch eine nach den Vorschriften dieses Gesetzes zu be- mefsende große Abgabe vom Vermögen (Reichsnot­opfer)".

Die für die Abgabepflichtigen vorgesehene -Abgabe beträgt:

für die ersten angefangenen oder vollen 50000 Mark des abgabepflichtigen Vermögens 10 v. H.