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Ur. 24

Samstag den 28 . Mar;

1912.

Amtlicher Teil.

Bekanntmachung.

Die Heberolle über die von den hiesigen Unter­nehmern land- und forstwirtschaftlicher Betriebe für 1911 zu zahlenden Umlagebeiträge liegt 2 Wochen lang in der Gemeindekasse zur Einsicht der Be­teiligten aus.

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, daß von dem Gemeinderechner Beitrittserklärungen zur Haftpflicht- Versicherungsanstalt entgegengenommen werden.

Sossenheim, den 23. März 1912.

Der Bürgermeister: Brum.

Verpachtung.

Montag, den 25. März ds. Js., vormittags 11 Uhr, wird auf dem Rathause ein Grabstüü, 2% ar groß, gelegen an der neuen Schule, aus die Dauer von 6 Jahren öffentlich meistbietend verpachtet.

Sossenheim, den 23. März 1912.

Der Bürgermeister: Brum.

Bekanntmachung.

Der Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben der hiesigen Gemeinde für das Rechnungsjahr 1912 liegt von heute ab zwei Wochen lang zur Einsicht der Gemeindeangehörigen im Rathaus offen.

Sossenheim, den 23. März 1912.

Der Bürgermeister: Brum.

Fenerwehr-Uebung.

Samstag, den 30. März d. Js.,' abends 77 2 Uhr, findet die diesjährige erste Uebung der Frei­willigen Feuerwehr im oberen Schulhofe statt.

Sossenheim, den 23. März 1912.

Der Bürgermeister: Brum.

Bekanntmachung.

Bei einem ausbrechenden Brande sind zur Alar­mierung folgende Hornisten bestimmt worden:

Faupel, Gottfried, Oberhainstraße 4.

Fladung, Jakob, Frankfurterstraße 12.

Strack, Franz, Hauptstraße 129.

Jausmann, Dottenseldstraße 20.

Sossenheim, den 23. März 1912.

Der Bürgermeister: Brum.

Bekanntmachung.

Am Donnerstag den 28. und Freitag den 29. März ds. Js., nachmittags 5 Uhr, finden die

Prüfungen der gewerblichen Fortbildungsschule

statt.

Die Schüler werden aufgefordert, pünktlich zu erscheinen.

Die Mitglieder des Vorstandes des Gewerbe- Vereins sind hierzu freundlichst eingeladen.

Sossenheim, den 23. März 1912.

Der Bürgermeister: Brum.

^okal-s^achricbten.

Koflenheim, 23. März.

Schulnachrichten. Mit dem l. April treten verschiedene Veränderungen im Schulkollegium hiesiger Schule ein. Herr Lehrer Bill übernimmt eine Schul­stelle zu Offhausen, bei Betzdorf. An seine Stelle ist Herr Lehrer Gr äff aus Weyersseifen, Bezirk Koblenz, versetzt. Die Stelle des nach Limburg versetzten Herrn Lehrers Gr im übernimmt Herr Lehrer Jörg aus Marienhausen. Die neu errichtete 16. Schulstelle joll auf Wunsch der Gemeindevertretung Fräulein Lauth übertragen werden. Auch wird Herr Lehrer Altmann demnächst seinen hiesigen Wirkungskreis verlassen und eine Schulstelle an der Mädchenvolks- ichule zu Griesheim a. M. übernehmen. Fräulein Schäfer, welche seit 1. November vorigen Jahres beurlaubt war, nimmt mit l. April wieder ihre Tätigkeit an hiesiger Schule auf.

Schülerfeier. Für die Kinder, welche am 30. März d. Js. aus der Schule entlassen werden, und deren Eltern findet morgen Abend um 8 Uhr im GasthausZum Löwen" eine kleine Feier statt. Um einen zu großen Andrang zu derselben zu ver­meiden, ist der Zutritt nur gegen Vorzeigen von Karten gestattet, welche von der Schulleitung verab­folgt wurden. Herr Rektor Schwab ist gerne bereit, Freunden und Gönnern der Schule noch eine An­zahl Karten zu überlassen.

Diebstahl. Diese Woche ist hier in einer Schuhmacherei an der Hauptstraße ein Geldbetrag gestohlen worden. Der Dieb konnte bis jetzt noch nicht ermittelt werden.

Gesellenprüfungen im Regierungsbezirk Wiesbaden. Die Frühjahrsgesellenprüsungen finden statt: für Maurer, Zimmerer, Tüncher vom I.15. Mai, für alle übrigen Handwerker vom 15. März bis 15. April. Die Anmeidungen haben zu erfolgen bei den Vorsitzenden der zuständigen Prüfungsaus­schüsse und zwar: für Maurer, Zimmerer und Tüncher im Laufe des Monats April, für alle übrigen Handwerker in der Zeit vom l. März bis 1. April. Zu diesen Prüfungen werden zugelassen: für Maurer, Zimmerer und Tüncher diejenigen Lehrlinge, die bis zum 1. Juni 1912 und für Die übrigen Handwerke diejenigen Lehrlinge, welche bis zum l. Mai 1912 ihre Lehrzeit beenden. Bei der Anmeldung ist auch der Lehrvertrag mit einzu­reichen. Alles weitere ist bei der Handwerkskammer in Wiesbaden, Adetheidstraße 13, zu erfahren.

Das Lustbarkertsverbot für die Karwoche. Die beteiligten Kreise werden daraus aufmerksam gemacht, daß nach § 12 der Regierungs-Polizei- Verordnung vom 23. September 1896 in der ganzen Karwoche und am ersten Ostertage weder öffentliche noch private Tanzmusiken, Bälle und ähn­liche Lustbarkeiten veranstaltet werden dürfen. Unter ähnlichen Lustbarkeiten sind nur mit Tanz oder Tanzmusik verbundenen Veranstaltungen zu verstehen. Ferner müssen die am Mittwoch, Donnerstag und Samstag der Karwoche stattfindenden theatralischen Vorstellungen ernsten Inhalts sein. Am Karfreitag ist nur die Aufführung ernster Musikstücke (Oratorien usw.) gestattet.

Heu- und Klrohmarkt vom 22. März. Amtliche Notierungen. Heu per Zentner Mk. 4.004.40.

Mus ]Mab und fern.

Schwanheim a. M., 23. März. Bei der Station Goidstein ließ sich am Dienstag abend der Hausdiener Birk von einem elektrischen Triebwagen überfahren, so daß der Tod auf der Stelle eintrat.

Frankfurt a. M., 23. März. Die 63 Jahre alte Ehefrau des in der Körnerstraße wohnhaften Oberingenieurs, der sich iu der Nacht zum Dienstag in Gemeinschaft mit seiner Frau mit Leuchtgas vergiften wollte, ist in der Nacht zum Freitag verstorben. Der Ehemann ist soweit wiederher­gestellt, daß er das Spital verlassen kann. Von einem Bierwagen überfahren und geschleift wurde der bei der Firma Knüppelholz, Schwarzschild & Co. beschäftigte Arbeiter Wirth. Er wollte in der Leer­bachstraße seinen Handkarren wenden, als er von einem im Trabe ankommenden Bierwagen ersaßt und mehrere Schritte geschleift wurde. Dabei wurde die' Muskulatur seines einen Oberschenkels erheblich verletzt. Wirth wurde dem städtischen Krankenhaus zugeführt.

Wiesbaden, 23. März. Dieser Tage fand eine Bereisung der Bahnlinie Niedernhausen- Schmitten, für die der Herr Minister der öffent­lichen Arbeiten die Vornahme allgemeiner Vor­arbeiten angeordnet hat, durch Vertreter der König­lichen Eisenbahndirektion Frankfurt, der Königlichen Regierung in Wiesbaden, der Provinzialverwaltung usw. statt, an der auch die Landräte der beteiligten Kreise Untertaunns, Obertaunus und Usingen teil- nahmen. Zu den Verhandlungen an Ort und

Stelle waren die Bürgermeister der in Betracht kommenden Gemeinden zugezogen. Es handelte sich um die Festlegung der Strecke im allgemeinen und Erzielung einer Einigung wegen der Lage der Bahn­höfe. Die Gesamtstrecke wird rund 22 Kilometer lang. Sie beginnt in Niedernhausen. Den ersten Bahnhof erhält Oberjosbach, der zugleich für Ehl­halten dient. Weiter führt die Linie zum Bahnhof Schloßborn. Die Ortschaften Kröftel und Glas­hütten erhalten einen gemeinschaftlichen Bahnhof, der an der Bezirksstraße so gelegen ist, daß er auch von Oberems, Niederems, Wüstems und Oberrod aus zu jeder Jahreszeit und bei jeder Witterung gut zu erreichen ist. Die Specke passiert dann einen Tunnel und erreicht den nächsten Bahnhof Ober­und Niederreifenberg. Von hier führt sie weiter bis zur Endstation Schmitten. Die Vertreter der an­wesenden Behörden und Gemeinden waren überein­stimmend der Ansicht, daß diese Linienführung den Interessen der beteiligten Landstriche am meisten entspricht, die Vorarbeiten werden demnach auch für diese Strecke vorgenommen, und es ist zu erhoffen, daß auch die Ausführung in dieser Weise vom Eisen­bahnminister genehmigt werden wird. Die Wünsche der Gemeinden Idstein und Umgebung konnten zwar nicht erfüllt werden, sie müssen im gegenwärtigen Augenblick zurücktreten zu Gunsten der Strecke Niedernhausen-Schmitten, die vielen Taunusbe­wohnern die bisher fehlende Bahnverbindung nach Frankfurt und Wiesbaden bringt.

Hus dem Gerichts faal*

Höchst a. M., 20. März. (Schöffengericht.) Der Taglöhner L. E. aus Sossenheim soll hier auf der Gerichtskaffe Jl. 4.20 Zeugengebühr er­halten haben, obwohl er außer Arbeit war. Da er aber den Beweis brachte, daß er an dem be­treffenden Tage hätte in Arbeit treten können, wurde er freigesprochen. Der noch jugendliche I. G. aus Sossenheim hat daselbst an einem Hause die Fensterbank beschädigt. Wegen Sach­beschädigung wird er mit 20 Mark bestraft.

Katholischer Gottesdienst.

Passions-Sonntag, den 24. März 1912.

Ewiges Gebet. Beginn: morgens 6 Uhr. Schluß: abends 6 Uhr. 7 Uhr: Frühmesse mit Generalkommunion des Kathal. Arbeitervereins; 8 Uhr: Kindergottesdienst: 10 Uhr: Hochamt mit eucharistischer Predigt. Die Kollekte ist für den hiesigen Paramentenverein.

Montag (Mariä Verkündigung kein gebotener Feiertag), 625 Uhr: best. hl. Messe für Joh. Jos. MooS; 7 Uhr: hl. Messe für die Pfarrgemeinde.

Dienstag, 625 Uhr: gest. hl. Messe für Nikol. Fap und seine Familie; 7 Uhr: 2. Begräbnisamt für Heinrich Kinkel; abends 6 Uhr: Fastenandacht mit Segen.

Mittwoch, 626 Uhr: best. hl. Messe für Bäcker Andr. Kinkel und Anverw.; 7 Uhr: best. Jahramt für Georg Phil. Far> und Elis. geb. Fap.

Donnerstag, 6*5 Uhr: best. hl. Messe für die f Maria Renzel u. Anverw.; 7 Uhr: gest. Jahramt für den Stifter des hiesigen Frühmessereibenefiziums Nik. Fay.

Freitag, 616 Uhr: gest. hl. Messe für die ft der Familien Brum, Glückmann, Dinges, Schild u. Watter- nau; 7 Uhr: best. Amt zu Ehren der schmerzhaften Mutter f. Verstorbene,° abends 8 Uhr: Fastenpredigt mit Litanei.

' Samstag, 626 Uhr : best. hl. Messe f. den ledigen Georg Philipp Schneider; 7 Uhr: best. Jahramt f. Anna Fay geb. Heinz.

Beichtgelegenheit: Mittwoch und Donnerstag Nachmittag von 4 Uhr an (besonders für Frauen und Jungfrauen), Samstag Nachmittag von 4 Uhr an und abends nach 7ff 2 Uhr, Palmsonntag früh von 6V2 Uhr ab.

Das katholische Pfarramt.

Evangelischer Gottesdienst.

Sonntag Judica, den 24. März 1912.

91/2 Uhr Hauptgottesdienst.

IV2 Uhr Jugendgottesdienst. Donnerstag: 8 Uhr: Passionsgottesdienst.

Evangelisches Pfarramt. Donnerstag: 9 Uhr Gesangstunde.