IV. Teil
Leibesübungen
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Verschiedenes
Postsportvermn, Höchster Str.
Turnverein Niederrad, Goldstein-Str.
Sportgemeinde Eintracht, am Natsmeg.
Turnverein 1860, Sandhof-Str..
Fußballfportverein, Am Riederbruch.
Arbeiter Turn- und Sportverein e.V. Niederrad, Hahn-Str.
Turngemeinde Sachsenbausen, Königsbrunnen-Weg .
Spielvereinigung Eschersheim 09, Amöneburg-Str.
Freie Turnerschaft Oberrad, am Buchrainweiher.
Sportverein Viktoria, Eckenheim, Feldscheiden-Str.
Fußballllub Union, Niederrad, Günther-Str.
Freie Turnerschaft Bockenheim, Ginnheimer Landstr.
Bockenheimer Turngemeinde, Hänfener Landstr.
Heddernheimer Fußballklub 07, Heddernheimer Landstr.
Straßenbahnlinie 12,14 1
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Rödelheimer Fußballklub 02, Strubberg-Str.Straßenbahnlinie^.19
Sportklub 1880, am Kühhornshof. „ 7
Verein für Leibesübungen, Sachsenhausen 03, an der Louisa. * 8
Turnverein Sachsenhausen, Letzter Hasenpfad. „ 8
Turngesellschaft Sachsenhausen, Mörfelder Landstr. „ 8
Turnverein Vorwärts, Bockenheim, am Biegwald . „ 3 u. 19
Turngemeinde Rödelheim, am Biegwald. „ 3 u. 19
Fußballgesellschaft Seckbach 02, Trieb-Str. „ 2
Allianz Sportverein, Niederrad, Wald-Str. „ 1 u. 15
Fußballverein Sportfreunde, Mainzer Landstr. „ 12, 14
f ußballsportverein Schwanheim, Schwanheimer Wald . „ 21
portklub Rot-Weiß. Festhalle. „ 18 u. 19
Eisenbahnsportverein Goldstein . „ 21
I. G. Sportverein, Grüneburg-Platz. „ 23, 24, 25
XVI. Abschnitt. Verschiedenes.
Museen und Sammlungen. Sonstige Sehenswürdigkeiten.
Theater — Konzertsäle — Sportliche Veranstaltungen - Pferderennbahnen — Radrennbahnen.
Museen und Sammlungen.
Bethmaiiir-Museum, m. d. Ariadne v. Dannecker. Friedberger Landstr. 10, 10—1 u. 3—5, Sonntags 10—1, Eintritt frei.
Gocthe-Mttscurrr, Gr. Hirschgraben 23, 9—6 nachm., Sonntags 10—1 Eintritt 1.— RM.
Goldene Wage, Alter Markt 5, täglich v. 10—1, Mittwoch u. Sonntags frei, sonst 0.50 RM, Montags 1.— RM.
Jüdisches Mnsenm, Fahrgaffe 146, wochentags (außer Samstag) 3—4, Sonntags 10-1, Eintritt 0.60 RM., am letzten Sonntag im Monat frei.
Kochkunst-Museum, Windmühl-Str. 1, Montag bis Freitag 9—12 u. 2—5, Samstags 8—12. Eintritt frei, Sonntags geschlossen.
Kunstgewerbe-Museum, Neue Mainzer Str. 49, täglich von 10—1, So., Mi. u. Sa. Eintritt frei, Mo., Di. u. Fr. 0.30 NM.
Kunstverei», Junghof-Str. 8, 97a—6, Sonntags 107«—1, Eintritt 1.— RM.
Musikhistorisches Museum, Untermain-Kar 14, täglich (außer Samstags) 11—1, Eintritt frei.
Richard Strauß-Museum, ebenda.
Städelsches Kunstinstitut, Schaumain-Kai 63, täglich 10—1)4 ». 2—4, Eintritt 0.50 RM., Mo. 1.— RM. Kinder die Hälfte. Sonntags 10—1 Eintritt frei.
Stadtarchiv, Weckmarkt 3, Mo., Ti., Do., Fr., von 8—18, Mi., Sa. von 8—14 geöffnet.
Stadt. Galerie .Liebieghaus, Schaumain-Kai 71, Besuchsz. u. Eintrittspr. wie im Städelschen Kunstinstitut.
Settckeuberg.Naturhist. Museum, Bittoria-Allee 7, täglich 10—1, Mittwoch und Samstag sowie jeden 1. Sonntag im Monat auch von 3—5, Eintritt Montags 1.— RM. sonst 0.50 RM. Sonntags frei.
Stadt. Schulmuseum: Battonn-Str. 57, täglich 9—12 u. 3—6, Samstag nur v. 9—12, Eintr.
frei. Sonntags geschloffen. Wahrend der Sommerferien (3.—31. Juli) geschloffen.
Städt. Hist. Museum: Weckmarkt 1. täglich 10—13. So., Mi. u. Sa. frei, Mo., Di., Do. u. Fr. 0.30 RM.
Völker Museum : Gr. Eschenheimer Str. 26, täglich 10—1. an Wochentagen auch von 2—1. Eintritt: So, Di, Do, u. Sa frei, Mi u. Fr. 0.30.
Museum für Schädlingsbekämpfung im Zoologischen Garten.
Haus Thoma-Sammlung u. Archiv, Oeder Weg 116.
Julius Hehmann-Sammlung, Palm-Str. 16. Sonnt., 10—1, Eintritt frei.
Stadt-Bibliothek, Schöne Aussicht 2, werktags 9—1 u. 3—7, außer Samstag.
Städel-Bibliothek, Dürer-Str. 2, 10—1 u. 3—7 (außer Samstag).
Senckeuberg-Bibliothek, Viktoria-Allee 9, 10—1 u. 4—7 (außer Samstag).
Rothschild'sche Bibliothek, Untermain-Kai 15, 10—1 u. 4—7, Samstag v. 10—1.
Bibliothek für Kunst «. Technik, Neue Mainzer Str. 49, 10—1 u. 5—8, Samstag v. 10—2.
Goethe-Bibliothek, Gr. Hirschgraben 23, 10—1.
Jüdische Bibliothek, Fahrgaffe 146.
Zentral-Arbeiter-Bibliothek der Gewerksch., Bürger-Str. 69—71, 5—7, außer Samstag.
Tech«. Zentral-Bibliothek, Neue Mainzer Str. 47, 10—!, 5—8, Samstag v. 10—2.
Bibliothek der Industrie u. Handelst., Börsen-Platz, 9—3, Samstag 9—1.
Musik-Bibliothek v. Paul Hirsch, Neue Mainzer Str. 57, Dienstag u. Freitag 5—8. Juli geschlossen.
Volksbüchereien, Volksbildungsheim am Eschenheimer Turm. Stoltze-Str.
sonstige Sehenswürdigkeiten.
Altstadt mit Römerberg.
Dom, Besichtigungszeiten: 10—18 Uhr; an Sonn- u. Feiertagen ab 16 Uhr. Eintr. 0.30 RM, Vereine 0.10 RM.
Römer mit Kaisersaal, 9—1, 2—6, Eintr. 1.— RM, Kinder die Hälfte. Jeden 1. im Monat halbe Eintrittspreise.
Goethehaus, Gr. Hirschgraben 23, 9—6, Sonntags 10—1, Eintritt 1.— RM.
Paulskirche, 9—6, Sonntags geschlossen, Eintr. 0.50 NM.
Hippodrom, Stresemann-AÜee 21 geöffnet ununterbrochen.
Willemer Häuschen, am Mühlberg, Goethe-Erinnerungen.
Gerbermühle am Main, Goethe-Erinnerungen,
Eschenheimer Turm u. Renteuturm, alte Befestignngsbollwerke, 15. Jahrhundert. Stammhaus der Rothschilds, Börne-Str.
Zoologischer Garten, Eintritt 1.— RM, Kinder die Häifte.
Palmen-Garten. Eintritt 1.— RM, Kinder die Hälfte.
Stadion, Mörfelder Landstr. Eintr. 0.30 RM.
Festhalle mit Meff'ebauten.
Großmarkthalle, Sonnemann-Str.
Verwaltungsgebäude der I. G.-Farbenindustrie A. G., An der Fürstenberger Str. Neuzeitliche Siedlungen: Niederrad. Riedhof (am Stadtwald) Praunheim, Ginnheim. Heddernheim (Römerstadt).
Stadtwald: Herrliche Spaziergänge, gute Gaststätten (Oberforsthaus, Bürger!. Schießstände, Ober- und Unterschweinsüege, Gebipitze).
Theater.
Opernhaus, Opern-Platz.
Schauspielhaus, Gallus-Anlage.
Neues Theater, Mainzer Landstr. 55.
Neues Operetten-Theater, Am Eschenheimer Turm.
Grotz-Frankfurt Berguüguugsftülteu, Am Eschenheimer Turm.
Schumann-Theater, Bahnhofs-Platz.
Kleinkunstbühnen, Schumann-Wintergarten, Astoria, Orion, Clou.
Konzertsäle.
Saalbau, Junghof-Str.
Konzertsaal im Volksbildungsheim, Am Eschenheimer Turm.
Konzertsaal im Palmeugarten.
Konzertsaal im Zoologischen Garten.
Kouzertsaal des Hippodroms, Stresemann-Allee 21.
Sportliche Veranstaltungen.
Sportliche Wettkämpfe aller Art im Frankfurter Stadion (Fußball, Hockey, Handball, Rugby, Schwimmen, Leichtathletik nsw. olo-Wettkämpfe auf dem Polo-Platz am Hof Goldstein. olf-Wettspiele am Schwanheimer Golf-Platz.
Ruderregatten, zweimal im Jahr.
Pferderennbahn.
Rennbahn in Niederrad, alljährlich Rennen im April, Juni, August und Oktober.
Radrennbahnen.
Rennbahn im Stadion.
Rennbahn in der Festhalle.
Tarif für Schornsteinfeger.
(Amtsblatt für den Stadtkreis Frankfurt a. M. Seite 11/1932).
Auf Grund des 8 77 der Reichsgewerbeordnung wird im Einverständnis mit dem Magistrat der Stadt Frankfurt am Main für den Stadtkreis Frankfurt am Main für den Gewerbebetrieb der Schornsteinfeger folgender Tarif festgesetzt.
A. Für die Reinigung der Schornsteine in Häusern, welche ausschließlich zu Wohnzwecken dienen, ist für ein Jahr zw entrichten:
1. für eine 1-Zimmerwohnung mit Zubehör ohne Küche. 1 RM
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Bei mehr als sechs Zimmern ist für iedes weitere Zimmer
der Betrag von RM 2 mehr zu entrichten. Erstreckt sich eine Wohnung über mehrere Stockwerke, so wird die Gesamtzahl der Zimmer der Berechnung zugrunde gelegt.
Zubehör einer Wohnung sind insbesondere die dazu gehörigen Waschküchen, Küchen, Baderäume, Speisekammern und Mansarden, sowie ähnliche untergeordnete, in einem Kniestock oder im Dachgeschoß gelegene Räume. Mansarden nnd Räume der letzterwähnten Art gelten dann nicht als Zubehör, wenn sie als Wohnung für sich, unabhängig von der Hauptwohnung, vermietet sind.
die so gefundene Zimmerzahl nach den unter A bestimmten Sätzen in Rechnung gestellt.
6. In allen anderen Häusern werden die Gebühren in folgender Weise berechnet. Es sind zu entrichten für das einmalige Fegen eines Schornsteins:
1. Für das erste Geschoß (einschließlich der Kellergeschosse), durch welches ein Schornstein geführt ist, je 50 Pfennig, für jedes weitere Stockwerk 10 Pfennig.
2. Für je 3 y 2 Meter von der Oberkante des Gebälks des obersten Geschosses bis zur Ausmündung des Schornsteins gemessen, je 10 Pfennig. Das Geschoß, in welchem der Ruß aus dem Schornstein entleert wird, kommt immer in Anrechnung.
Für Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten verdoppeln sich die Gebühren.
I). Für das Nachsehen neu erbauter Schornsteine mif ihre Gebrauchsfähigkeit hin ist die vorstehend unter () für das einmalige Fegen eines Schornsteins festgesetzte Gebühr zu entrichten.
E. Der Schornsteinfeger ist verpflichtet, die zum Fegen unter gewöhnlichen Verhältnissen erforderlichen Arbeitsgeräte, wie Leinbesen mit Kugel, Handbesen, Kratzeisen und Krücken, Nohr- bürsten, Leitern bis zu 2,50 Meter Länge ohne besondere Vergütung zu stellen. Sonstige Leitern, Laufbretter und andere für das Reinigen ungewöhnlich hoher Schornsteine oder schwierige Schornsteinaufsätze notwendige Geräte sind von dem Hausbesitzer (Hausverwalter) zu stellen. Den aus den Schomsteinen gefegten Ruß hat der Schornsteinfeger ohne besondere Vergütung in die von den Hausbewohnern zu stellenden Gefäße zu schaffen.
B. Die Berechnungsart nach Wohnungen findet auch für die nicht ausschließlich zu Wohnzwecken verwendeten Häuser Anwendung, wenn in ihnen mindestens ein ausschließlich zu Wohnzwecken verwendetes Stockwerk vorhanden ist. Die in solchen Gebäuden vorhandenen, zu gewerblichen oder sonstigen Zwecken verwendeten Räume (wie z. B. Läden, Restaurants, Bureaus usw.). die größer sind als darüber oder darunter gelegene Wohnzimmer, werden behufs Berechnung des Kehrlohnes in die einzelnen, darüber oder darunter gelegenen Zimmer zerlegt und
F. Femer sind zu entrichten:
1. Für das Ausbrennen von Schornsteinen je nach Aufwand von Zeit und Arbeitskräften 3 bis IQ ÜJttarf.
Das Material zum Ausbrennen hat der Hausbesitzer bzw. der Hausverwalter zu stellen.
2. Die Bezahlung der übrigen vorstehend unter A, C und 1) nicht aufgeführten Arbeiten, als Reinigung der Ofen- und Herdröhren, der Rauchkanäle, Besteigen und Fegen von Dampf- fchornsteinen, Reinigung von Dampfkessolzügen und Kanälen,
von freistehenden Röhrenk»sseln, von Braupfannenzügen Malzdarren und dergl. unterliegt der freien Vereinbarung.
6. Kommt innerhalb der unter Fl festgesetzten Grenzen eine Einigung nicht zustande, so erfolgt die Festsetzung durch das Polizeipräsidium nach Anhörung zweier von den Parteien zu ernennender Sachverständiger.
II. Den Auftraggebern bleibt es unbenommen, die unter F 2 aufgeführten Arbeiten, mit Ausnahme des Reinigens de- Dampfschornsteine, durch andere Personen als Bezirksschornstein feger ausführen zu lassen.
I. Die Gebühren für die Schornsteinreinigung sind den Bezirkssck.ornsteinfegern von den Hausbesitzern (Hausverwaltung) zu bezahlen, welchen das Recht der Wiedereinziehung der anteilmäßigen Gebühren von den Mietern auf Grund bestehender Verträge zusteht.
K. Die von den Bezirksschornsteinfegern zu stellenden Rechnungen müssen die ansgeführten Arbeiten im einzelnen und die für jede derselben zur Berechnung kommenden Tarifsätze derart ersichtlich machen, daß eine Kontrolle über die richtige Anwendung des Tarifs möglich ist; mehrere Liegenschaften dürfen nicht auf einer Rechnung verrechnet werden.
Ist der zu entrichtende Kehrlohn durch schriftlichen Vertrag festgelegt, so ist es zulässig, von der Aufführung der Arbeiten im einzelnen abzusehen und statt dessen auf den schriftlichen Kehrvertrag zu verweisen, sofern dieser die tarifmäßige Jahresberechnung der Liegenschaft enthält.
Dem Polizeipräsidium bleibt Vorbehalten, für die Nechnungs- stellung bestimmte Formulare vorzuschreiben.
M. Der vorstehende Tarif tritt mit dem Zeitpunkt der Ver
öffentlichung in Kraft.
Der Tarif vom 26. Juli 1904 bzw. 20. Dezember 1920 (A. B. 1920 Ziffer 1026) sowie die Bekanntmachungen vom 12. April 1920 <A. B. 1920 Ziffer 314s) und vom 19. Juni 1923 (A. B. 1923 Ziffer^l4) treten mit diesem Zeitpunkt außer Kraft. Frankfurt a. M., den 30. Dezember 1931.
Der Polizeipräsident.
