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18te Compagnie, die Rettungsmannschaft umfassend, zu schaffen, wenn nicht die Thätigkeit jenes Vereines deren Bildung vermittelt hatte. Diese Compagnie soll dem Ge­setze nachaus Leuten bestehen, welche besonders tauglich zur Rettung von Menschen und Gerätschaften aus bren- nenden Gebäuden sind", und sie kann daher kaum anders als aus Freiwilligen gebildet werden. Der Thätigkeit oder doch der Anregung des oben gedachten Vereins ist es vor­zugsweise zuzuschreiben, daß seit Kurzem eine solche Ret­tungsmannschaft, eine 18te Compagnie unseres Löschba­taillons, zusammen getreten ist. In anderen öffentlichen Blättern ist von den gelungenen Proben berichtet, die sie aus dem Turnplätze abgelegt hat, von den Steigleitern, mit denen die Rettenden die höchsten Stockwerke der Ge­bäude von Außen in wenigen Minuten erklimmen, von den Rettungssäcken, in denen Menschen aus bedeutender Höhe gefahrlos zur Erde gelangen u. s. w., und gewiß ist durch die Bildung dieser Compagnie eine wesentliche Lücke unseres Löschwesens ausgesüllt worden; denn für die Ret­tung von Menschenleben, die durch ein Feuer bedroht sind, hatten unsere bisherigen Löschanstalten nur ungenügende Vorsorge getroffen.

Von einem Vereine, der in Bezug auf die Bildung dieser Rettungscompagnie eine so nützliche Thätigkeit ent­faltet hat, ist noch manche gute Frucht zu erwarten, und wie wir gerne von der Thätigkeit der Bürger berichten, die in von ihnen gebildeten Vereinen die Förderung irgend eines Theiles des gemeinen Wohles bezwecken, so wollten wir auch nicht verfehlen, auf diesen Verein die öffentliche Aufmerksamkeit zu lenken.

Die Briefbestellgebühr.

8. Der Artikel 32 des deutsch-österreichischen Post- vereins-Vertrags verfügt, daß außer den ausdrücklich stipu- lirten Taren keine weiteren Gebühren erhoben werden dürfen, daß ausnahmsweise die Bestellgebühr vorläufig fort­zuerheben überlassen bleibe, und daß die betreffenden Ver­waltungen darauf Bedacht nehmen sollen, sie nach Thun- lichkeit ganz aufzuheben oder doch zu ermäßigen.

Demzufolge wird in Oesterreich keine Bestellgebühr ir­gend einer Art von den srankirten oder mit Freimarken versehenen Briefen erhoben.

In Frankfurt dagegen muß der Empfänger ohne Un­terschied von jedem Briefe nach wie vor einen Kreuzer Bestellgebühr bezahlen, wenn er nicht ein besonderes Ab­kommen mit der Fürstlich Thurn- und Taris'schen Post­verwaltung getroffen hat, oder wenn er nicht seine Briefe auf der Post abholen läßt und dafür ein kostspieliges so­genanntes Gefachgeld mit st. 30 jährlich bezahlt. Im Widerspruch mit der richtigen Theorie des deutsch-österreichi­schen Postvereins, daß ein Brief an den Adressaten in sei­ner Wohnung gerichtet ist, scheint die Fürstlich Thurn- und Taris'sche Postverwaltung bei uns auch jetzt noch an dem lächerlichen Grundsatz festhalten zu wollen, daß nicht die Wohnung des Adressaten, sondern der Posthof in Frankfurt der entscheidende und endgültige Bestimmungsort eines für Frankfurt bestimmten Briefes sei. Es soll hier nicht untersucht werden, wie sich die Fürstlich Thurn- und Taris'sche Postverwaltung in Folge früher üblich gewesener

Meß- und Neujahrsgeschenke an die bei den Expeditionen der fahrenden und Briefposten Angestellten ungebührlicher Weise das Recht angeeignet hat, Bestell- und Gefachgeld zu erheben; es wird nur der Wunsch ausgesprochen, daß der Artikel 32 des deutsch-österreichischen Postvereins zur Wahrheit werde, da es unverkennbar im Interesse des correspondirenden Publikums liegt, daß die Bestell- und Gefachgebühren abgeschafft oder doch wesentlich vermindert werden. Möge es der Verwendung der Handelskammer und der Thätigkeit der Senatscommission in Postsachen recht bald gelingen, dieses Ziel zu erreichen.

Frnnkfrrrt. Nach einer vorgestern eingegangenen telegraphischen Depesche aus Berlin wird Preußen nach seiner in der Zollconferenzsitzung vom 17. d. M. abge­gebenen Erklärung, nur noch mit den Bevollmächtigten Hannovers, Oldenburgs, Braunschweigs und der Thü­ringischen Staaten verhandeln. Die Bevollmächtigten der 7 Coalitionsstaaten haben sich selbst ausgeschlossen; aber der Frankfurter Bevollmächtigte, von dem nirgends erzählt wird, daß auch er bei Ablauf des Termins vom 15. erklärt habe, er sei ohne Instruktion, ist auch er ausgeschlossen? Und warum? Und was wird nun die Stellung Frankfurts sein? Die nächsten Tage müssen wenigstens einige Auf­klärung über diese für uns so wichtigen Fragen bringen.

Literatur.

Je offener die ultramontane Partei ihren Haß zu äußern wagt gegen die Naturwissenschaft, welche un­bekümmert um Traditionen den Weg ihrer Forschung geht, desto mehr ist es die Pflicht der Presse, diesem mittelalter­lichen Treiben entgegenzutreten und aus die Werke hinzu­weisen, welche dem größeren Publikum eine Einsicht in den heutigen Stand der Naturkunde gestatten. Ist Schleiden's die Pflanze und ihr Leben", dritte Austage, Leipzig 1852, auch schon bei uns in allen Händen, so hat doch Bur- meister's Geschichte der Schöpfung, mit 228 Holzschnitten, 4te Auflage, Leipzig 1851, bisher ihre große Verbreitung mehr in Norddeutschland erlangt. Von etwas strengerer Form der Darstellung, als das geistreiche, aber etwas ab­schweifende Buch Schleidens, umfaßt das Werk Burmeisters, wie der Titel zeigt, ein weiteres Gebiet, in welchem beson­ders der Abschnitt von den Versteinerungen in ihrer Be­ziehung zum Alter der Erde ein so reges Interesse in An­spruch nimmt, als nur irgend eine Schleiden'sche Vorlesung vermag. Auch in den trefflichenunterhaltenden Be­lehrungen zur Förderung allgemeiner Bildung", welche den vielmißbrauchten Namen eines Volksbuchs mit Recht führen kam uns doch neulich die Frechheit vor, daß ein Berliner Verleger eine hier vielfach colportirte Ueber- setzung der Denkwürdigkeiten der Lola Montez als Volks­buch bezeichnete! nehmen die Naturwissenschaften ihre Stelle ein. Von denUnterhaltenden Belehrungen" sind bei Brockhaus bereits 11 Bändchen zu dem Preise von je 18 kr. erschienen, jedes einen abgeschlossenen Gegenstand in populärer Sprache behandelnd, z. B. Sonne und Mond, und der gestirnte Himmel, beides von Mädler in Dorpat, das Microscop von Oskar Schmidt in Jena, das Gold von dem verstorbenen Professor Marchand in Halle, die Krankheiten im Kindesalter von Professor Hohl in Halle rc.

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