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18te Compagnie, die Rettungsmannschaft umfassend, zu schaffen, wenn nicht die Thätigkeit jenes Vereines deren Bildung vermittelt hatte. Diese Compagnie soll dem Gesetze nach „aus Leuten bestehen, welche besonders tauglich „zur Rettung von Menschen und Gerätschaften aus bren- „nenden Gebäuden sind", und sie kann daher kaum anders als aus Freiwilligen gebildet werden. Der Thätigkeit oder doch der Anregung des oben gedachten Vereins ist es vorzugsweise zuzuschreiben, daß seit Kurzem eine solche Rettungsmannschaft, eine 18te Compagnie unseres Löschbataillons, zusammen getreten ist. In anderen öffentlichen Blättern ist von den gelungenen Proben berichtet, die sie aus dem Turnplätze abgelegt hat, von den Steigleitern, mit denen die Rettenden die höchsten Stockwerke der Gebäude von Außen in wenigen Minuten erklimmen, von den Rettungssäcken, in denen Menschen aus bedeutender Höhe gefahrlos zur Erde gelangen u. s. w., und gewiß ist durch die Bildung dieser Compagnie eine wesentliche Lücke unseres Löschwesens ausgesüllt worden; denn für die Rettung von Menschenleben, die durch ein Feuer bedroht sind, hatten unsere bisherigen Löschanstalten nur ungenügende Vorsorge getroffen.
Von einem Vereine, der in Bezug auf die Bildung dieser Rettungscompagnie eine so nützliche Thätigkeit entfaltet hat, ist noch manche gute Frucht zu erwarten, und wie wir gerne von der Thätigkeit der Bürger berichten, die in von ihnen gebildeten Vereinen die Förderung irgend eines Theiles des gemeinen Wohles bezwecken, so wollten wir auch nicht verfehlen, auf diesen Verein die öffentliche Aufmerksamkeit zu lenken.
Die Briefbestellgebühr.
8. Der Artikel 32 des deutsch-österreichischen Post- vereins-Vertrags verfügt, daß außer den ausdrücklich stipu- lirten Taren keine weiteren Gebühren erhoben werden dürfen, daß ausnahmsweise die Bestellgebühr vorläufig fortzuerheben überlassen bleibe, und daß die betreffenden Verwaltungen darauf Bedacht nehmen sollen, sie nach Thun- lichkeit ganz aufzuheben oder doch zu ermäßigen.
Demzufolge wird in Oesterreich keine Bestellgebühr irgend einer Art von den srankirten oder mit Freimarken versehenen Briefen erhoben.
In Frankfurt dagegen muß der Empfänger ohne Unterschied von jedem Briefe nach wie vor einen Kreuzer Bestellgebühr bezahlen, wenn er nicht ein besonderes Abkommen mit der Fürstlich Thurn- und Taris'schen Postverwaltung getroffen hat, oder wenn er nicht seine Briefe auf der Post abholen läßt und dafür ein kostspieliges sogenanntes Gefachgeld mit st. 30 jährlich bezahlt. Im Widerspruch mit der richtigen Theorie des deutsch-österreichischen Postvereins, daß ein Brief an den Adressaten in seiner Wohnung gerichtet ist, scheint die Fürstlich Thurn- und Taris'sche Postverwaltung bei uns auch jetzt noch an dem lächerlichen Grundsatz festhalten zu wollen, daß nicht die Wohnung des Adressaten, sondern der Posthof in Frankfurt der entscheidende und endgültige Bestimmungsort eines für Frankfurt bestimmten Briefes sei. Es soll hier nicht untersucht werden, wie sich die Fürstlich Thurn- und Taris'sche Postverwaltung in Folge früher üblich gewesener
Meß- und Neujahrsgeschenke an die bei den Expeditionen der fahrenden und Briefposten Angestellten ungebührlicher Weise das Recht angeeignet hat, Bestell- und Gefachgeld zu erheben; es wird nur der Wunsch ausgesprochen, daß der Artikel 32 des deutsch-österreichischen Postvereins zur Wahrheit werde, da es unverkennbar im Interesse des correspondirenden Publikums liegt, daß die Bestell- und Gefachgebühren abgeschafft oder doch wesentlich vermindert werden. Möge es der Verwendung der Handelskammer und der Thätigkeit der Senatscommission in Postsachen recht bald gelingen, dieses Ziel zu erreichen.
Frnnkfrrrt. Nach einer vorgestern eingegangenen telegraphischen Depesche aus Berlin wird Preußen nach seiner in der Zollconferenzsitzung vom 17. d. M. abgegebenen Erklärung, nur noch mit den Bevollmächtigten Hannovers, Oldenburgs, Braunschweigs und der Thüringischen Staaten verhandeln. Die Bevollmächtigten der 7 Coalitionsstaaten haben sich selbst ausgeschlossen; aber der Frankfurter Bevollmächtigte, von dem nirgends erzählt wird, daß auch er bei Ablauf des Termins vom 15. erklärt habe, er sei ohne Instruktion, ist auch er ausgeschlossen? Und warum? Und was wird nun die Stellung Frankfurts sein? Die nächsten Tage müssen wenigstens einige Aufklärung über diese für uns so wichtigen Fragen bringen.
Literatur.
Je offener die ultramontane Partei ihren Haß zu äußern wagt gegen die Naturwissenschaft, welche unbekümmert um Traditionen den Weg ihrer Forschung geht, desto mehr ist es die Pflicht der Presse, diesem mittelalterlichen Treiben entgegenzutreten und aus die Werke hinzuweisen, welche dem größeren Publikum eine Einsicht in den heutigen Stand der Naturkunde gestatten. Ist Schleiden's „die Pflanze und ihr Leben", dritte Austage, Leipzig 1852, auch schon bei uns in allen Händen, so hat doch Bur- meister's Geschichte der Schöpfung, mit 228 Holzschnitten, 4te Auflage, Leipzig 1851, bisher ihre große Verbreitung mehr in Norddeutschland erlangt. Von etwas strengerer Form der Darstellung, als das geistreiche, aber etwas abschweifende Buch Schleidens, umfaßt das Werk Burmeisters, wie der Titel zeigt, ein weiteres Gebiet, in welchem besonders der Abschnitt von den Versteinerungen in ihrer Beziehung zum Alter der Erde ein so reges Interesse in Anspruch nimmt, als nur irgend eine Schleiden'sche Vorlesung vermag. — Auch in den trefflichen „unterhaltenden Belehrungen zur Förderung allgemeiner Bildung", welche den vielmißbrauchten Namen eines Volksbuchs mit Recht führen — kam uns doch neulich die Frechheit vor, daß ein Berliner Verleger eine hier vielfach colportirte Ueber- setzung der Denkwürdigkeiten der Lola Montez als Volksbuch bezeichnete! — nehmen die Naturwissenschaften ihre Stelle ein. Von den „Unterhaltenden Belehrungen" sind bei Brockhaus bereits 11 Bändchen zu dem Preise von je 18 kr. erschienen, jedes einen abgeschlossenen Gegenstand in populärer Sprache behandelnd, z. B. Sonne und Mond, und der gestirnte Himmel, beides von Mädler in Dorpat, das Microscop von Oskar Schmidt in Jena, das Gold von dem verstorbenen Professor Marchand in Halle, die Krankheiten im Kindesalter von Professor Hohl in Halle rc.
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