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Remorqueurs bereit gehalten, wodurch die Zeit fehlte, gründ­liche Reparaturen vornehmen zu lassen. Der eine Remor­queur, welcher später reparirt wurde, tritt erst setzt wieder in Dienst; dagegen wird er auch Räder mit beweglichen Schaufeln erhalten; eine Verbesserung, die zwar mehrere tausend Gulden kostet, aber auch so vorteilhaft zu sein verspricht, daß sie allmälig an allen Remorqueurs eingeführt werden wird.

Trotz alledem hat sich das Jahr 1853 als ein günsti­ges gestaltet. Die 4 Remorqueurs haben 76 Reisen gemacht. Die Schleppkähne der Gesellschaft beförderten in 142 Reisen zu Berg .... 602,500 Ctr.

124 Thal .... 213,502 ferner wurden in fremden Schiffen geschleppt 385,372 also im Ganzen befördert .... 1,201,374

Es ist dies gegen das Jahr 1852 eine Vermehrung von beinahe 3000 Centnern in eigenen Schiffen zu Berg, da­gegen eine Verminderung von 84,000 Centnern in eigenen Schiffen zu Thal, und eine Verminderung von 148,000 Centnern in fremden Schiffen. Die Minderung der letzten Rubrik liegt wesentlich in der Hemmung der Schifffahrt während der letzten Monate des Jahres, sie ist jedoch auf­fallend, zumal da schon im Jahre 1852 305,000 Centner weniger in fremden Schiffen geschleppt wurden als im vor­hergehenden Jahre 1851.

Die Einnahme an Frachten und Schlepplöhnen war für Frankfurter Frachten ... fl. 179,098 Coblenzer .... n 13,170 Straßburger . 57,231

« Mannheimer ... . 17,894

Thalfrachten ... . 35,335

,/ Schlepplöhne ... . 27,993

Brutto-Einnahme fl. 330,703 wovon folgende Ausgaben in Abzug kommen:

Verwaltungsunkosten .... fl. 3,256 Gehalte und Löhnungen . . . 77,780

Allgemeine Dienstunkosten . . . 104,554

Feuerung*). 46,251

fl. 231,843**)

Es bleibt demnach ein Nettogewinn von fl. 98,860.

Nach Abzug von 4°/o Abnutzung und Ersatz des Mate­rials (fl. 40,000) und sonstiger Abzüge verbleiben fl. 50,000 oder 5 °/o Dividende zur Vertheilung an die Aktionäre.

Die Einnahmen waren somit fl. 9,400 geringer, die Ausgaben fl. 6,400 höher als im Jahre 1852. Dagegen waren bis Ende Mai 1854 bereits fl. 20,000 mehr ein­genommen worden als in demselben Zeitraum d. Jahres 1853.

*) Im Jahre 1853 war der Kohlenverbrauch für die Fahr­stunde IVk Ctr., gegen das vorhergehende Jahr eine Ersparniß von Hs Ctr.

**) Es scheint uns hiernach die in der Postzeitung befindliche Angabe, die Frankfurter Dampfschleppschifffahrt habe in dem Be­triebsjahr 1853 fl. 144,721. 58 kr. für Weggeld- oder Schiff­fahrtsgebühren verausgabt, nicht als wahrscheinlich. Denn es würde sich doch eben sowenig rechtfertigen, wenn diese Summe stillschweigend von derBrutto-Einnahme an Frachten und Löhnen" bereits abgezogen wäre.

Am Schluffe der Sitzung ward der dem Dienstalter nach austretende Herr G. Hayn zum Mitglied des Verwal- tungsrathes wieder erwählt.

Eide des Erzbischofs von Freiburg.

DieKarlsruher Ztg." berichtet:Viele werden der­malen nicht müde, die bisherigen Staatsgesetze und Ver­ordnungen über die Beziehungen der katholischen Kirche zum Staate als den Rechten, Satzungen und Interessen jener widersteitend anzufeinden, ja deren Befolgung als Eid- und Treubruch gegen die Kirche und deren Obere hinzustellen. Diese mögen aus dem nachstehend mitgetheilten Inhalte des Eides des Erzbischofs entnehmen, wie ganz anders die Träger der Kirchengewalt über die nämlichen Gesetze und Verordnungen noch vor kurzer Zeit dachten und sprachen:Der Eid des Erzbischofs. Unmittelbar vor der am 26. März 1843 stattgefundenen Inthronisation des Erzbischofs Hermann v. Vicari legte derselbe in die Hände des damaligen landesherrlichen Principal-Abgeord­neten folgenden Eid ab:Ich schwöre und verspreche bei den heiligen Evangelien Gottes Seiner königl. Hoheit dem Großherzog Leopold von Baden und Allerhöchstdessen Nach­folgern in der Regierung, so wie den Gesetzen des Staa­tes Gehorsam und Treue. Ferner verspreche ich, kein Ein- verständniß zu unterhalten, an keiner Berathschlagung Theil zu nehmen, und weder im In- noch im Auslande Verbindungen einzugehen, welche die öffentliche Ruhe ge­fährden, vielmehr wenn ich von irgend einem Anschläge zum Nachtheil des Staates, sei es in meiner Diöcese oder anderswo, Kunde erhalten sollte, solche Sr. königl. Ho­heit zu eröffnen so wahr mir Gott helfe und sein heiliges Evangelium." Der Erzbischof leistete damals auch dem Papste den kanonischen Eid, jedoch mit folgen­dem Zusatze:Alles Dieses werde ich um so unverbrüch­licher halten, je gewisser ich bin, daß hierin Nichts ent­halten ist, was meinem Eide der schuldigen Treue gegen Seine königl. Hoheit den Großherzog Leopold und seinen Nachfolgern entgegen sein könnte." Der Erzbischof Her­mann v. Vicari war also im Jahre 1843 von der Ueber- zeugung durchdrungen und sich bestimmt bewußt, daß die damaligen Staaksgesetze und Verordnungen, welche heute noch dieselben sind, seinen Verpflichtungen gegen die Kirche nicht widerstreiten. Dennoch tritt er nun nicht nur selbst gegen sie auf, sondern fordert auch Andere zum Ungehor­sam, ja zur Auflehnung gegen sie auf. Und das dem Fürsten in feierlicher Stunde gegebene eidliche Versprechen, Nichts zur Gefährdung der öffentlichen Ruhe und Ordnung zu thun, war es eine Gewähr für diese?"

(Holzmacherlohn). So viel uns bekannt, ist die Tare der Holzhauer im Jahre 1849 zum letztenmale ver­öffentlicht worden. Seitdem soll sie, nach Angabe der Holz­hauer, in einigen Punkten eine Erhöhung erfahren haben. Möchte zur Beseitigung von Mißverständnissen das Polizei­amt baldigst die gültige Tare im Amtsblatt veröffentlichen.

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