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Remorqueurs bereit gehalten, wodurch die Zeit fehlte, gründliche Reparaturen vornehmen zu lassen. Der eine Remorqueur, welcher später reparirt wurde, tritt erst setzt wieder in Dienst; dagegen wird er auch Räder mit beweglichen Schaufeln erhalten; eine Verbesserung, die zwar mehrere tausend Gulden kostet, aber auch so vorteilhaft zu sein verspricht, daß sie allmälig an allen Remorqueurs eingeführt werden wird.
Trotz alledem hat sich das Jahr 1853 als ein günstiges gestaltet. Die 4 Remorqueurs haben 76 Reisen gemacht. Die Schleppkähne der Gesellschaft beförderten „ in 142 Reisen zu Berg .... 602,500 Ctr.
„ 124 „ „ Thal .... 213,502 „ ferner wurden in fremden Schiffen geschleppt 385,372 „ also im Ganzen befördert .... 1,201,374 „
Es ist dies gegen das Jahr 1852 eine Vermehrung von beinahe 3000 Centnern in eigenen Schiffen zu Berg, dagegen eine Verminderung von 84,000 Centnern in eigenen Schiffen zu Thal, und eine Verminderung von 148,000 Centnern in fremden Schiffen. Die Minderung der letzten Rubrik liegt wesentlich in der Hemmung der Schifffahrt während der letzten Monate des Jahres, sie ist jedoch auffallend, zumal da schon im Jahre 1852 305,000 Centner weniger in fremden Schiffen geschleppt wurden als im vorhergehenden Jahre 1851.
Die Einnahme an Frachten und Schlepplöhnen war für Frankfurter Frachten ... fl. 179,098 „ Coblenzer „ .... n 13,170 „ Straßburger „ . „ 57,231
« Mannheimer „ ... . „ 17,894
„ Thalfrachten „ ... . „ 35,335
,/ Schlepplöhne „ ... . „ 27,993
Brutto-Einnahme fl. 330,703 wovon folgende Ausgaben in Abzug kommen:
Verwaltungsunkosten .... fl. 3,256 Gehalte und Löhnungen . . . „ 77,780
Allgemeine Dienstunkosten . . . „ 104,554
Feuerung*).„ 46,251
fl. 231,843**)
Es bleibt demnach ein Nettogewinn von fl. 98,860.
Nach Abzug von 4°/o Abnutzung und Ersatz des Materials (fl. 40,000) und sonstiger Abzüge verbleiben fl. 50,000 oder 5 °/o Dividende zur Vertheilung an die Aktionäre.
Die Einnahmen waren somit fl. 9,400 geringer, die Ausgaben fl. 6,400 höher als im Jahre 1852. Dagegen waren bis Ende Mai 1854 bereits fl. 20,000 mehr eingenommen worden als in demselben Zeitraum d. Jahres 1853.
*) Im Jahre 1853 war der Kohlenverbrauch für die Fahrstunde IVk Ctr., gegen das vorhergehende Jahr eine Ersparniß von Hs Ctr.
**) Es scheint uns hiernach die in der Postzeitung befindliche Angabe, die Frankfurter Dampfschleppschifffahrt habe in dem Betriebsjahr 1853 fl. 144,721. 58 kr. für Weggeld- oder Schifffahrtsgebühren verausgabt, nicht als wahrscheinlich. Denn es würde sich doch eben sowenig rechtfertigen, wenn diese Summe stillschweigend von der „Brutto-Einnahme an Frachten und Löhnen" bereits abgezogen wäre.
Am Schluffe der Sitzung ward der dem Dienstalter nach austretende Herr G. Hayn zum Mitglied des Verwal- tungsrathes wieder erwählt.
Eide des Erzbischofs von Freiburg.
Die „Karlsruher Ztg." berichtet: „Viele werden dermalen nicht müde, die bisherigen Staatsgesetze und Verordnungen über die Beziehungen der katholischen Kirche zum Staate als den Rechten, Satzungen und Interessen jener widersteitend anzufeinden, ja deren Befolgung als Eid- und Treubruch gegen die Kirche und deren Obere hinzustellen. Diese mögen aus dem nachstehend mitgetheilten Inhalte des Eides des Erzbischofs entnehmen, wie ganz anders die Träger der Kirchengewalt über die nämlichen Gesetze und Verordnungen noch vor kurzer Zeit dachten und sprachen: „Der Eid des Erzbischofs. Unmittelbar vor der am 26. März 1843 stattgefundenen Inthronisation des Erzbischofs Hermann v. Vicari legte derselbe in die Hände des damaligen landesherrlichen Principal-Abgeordneten folgenden Eid ab: „Ich schwöre und verspreche bei den heiligen Evangelien Gottes Seiner königl. Hoheit dem Großherzog Leopold von Baden und Allerhöchstdessen Nachfolgern in der Regierung, so wie den Gesetzen des Staates Gehorsam und Treue. Ferner verspreche ich, kein Ein- verständniß zu unterhalten, an keiner Berathschlagung Theil zu nehmen, und weder im In- noch im Auslande Verbindungen einzugehen, welche die öffentliche Ruhe gefährden, vielmehr wenn ich von irgend einem Anschläge zum Nachtheil des Staates, sei es in meiner Diöcese oder anderswo, Kunde erhalten sollte, solche Sr. königl. Hoheit zu eröffnen — so wahr mir Gott helfe und sein heiliges Evangelium." — Der Erzbischof leistete damals auch dem Papste den kanonischen Eid, jedoch mit folgendem Zusatze: „Alles Dieses werde ich um so unverbrüchlicher halten, je gewisser ich bin, daß hierin Nichts enthalten ist, was meinem Eide der schuldigen Treue gegen Seine königl. Hoheit den Großherzog Leopold und seinen Nachfolgern entgegen sein könnte." — Der Erzbischof Hermann v. Vicari war also im Jahre 1843 von der Ueber- zeugung durchdrungen und sich bestimmt bewußt, daß die damaligen Staaksgesetze und Verordnungen, welche heute noch dieselben sind, seinen Verpflichtungen gegen die Kirche nicht widerstreiten. Dennoch tritt er nun nicht nur selbst gegen sie auf, sondern fordert auch Andere zum Ungehorsam, ja zur Auflehnung gegen sie auf. Und das dem Fürsten in feierlicher Stunde gegebene eidliche Versprechen, Nichts zur Gefährdung der öffentlichen Ruhe und Ordnung zu thun, — war es eine Gewähr für diese?"
(Holzmacherlohn). So viel uns bekannt, ist die Tare der Holzhauer im Jahre 1849 zum letztenmale veröffentlicht worden. Seitdem soll sie, nach Angabe der Holzhauer, in einigen Punkten eine Erhöhung erfahren haben. Möchte zur Beseitigung von Mißverständnissen das Polizeiamt baldigst die gültige Tare im Amtsblatt veröffentlichen.
Für den verantwortlichen Redactionsausschuß: vr. Jucho. — C. Naumann's Druckerei.
