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eigenthums an sich zu tariren verstehen würden. Der Wahl der Taratoren durch das Gericht setzte vr. Kugler das Bedenken entgegen, daß unsere Richter Senatoren seien, und daß man in allen Fällen, in denen die Stadt der Erpro- priant sei, schwerlich Vertrauen haben werde zu Schätzern, die von Negierungsmitgliedern, wenn auch in richterlicher Eigenschaft, ernannt werden. (Wieder eine Frucht der bei uns noch fortbestehenden Vereinigung der Justiz und Administration in denselben Händen!) Uebrigens scheine man, wird weiter gesagt, allzusehr die unter der Herrschaft des älteren Erpropriationsgesetzes von 1837 vorgekommenen argen Mißbräuche im Auge zu haben; das Gesetz von 1847 sei wesentlich verbessert, aber bis setzt nur noch in einigen Fällen angewandt worden. Alle großen Eisenbahnbauten fallen vor die Zeit dieses Gesetzes; man solle es nur versuchen, und man werde sinden, daß mit demselben ein billiges und gerechtes Ergebniß erzielt werde. — Zuletzt nimmt die Versammlung einen von vr. Souchay gestellten Antrag an, daß der Senat ersucht werde, die Wasserleitung baldmöglichst zur Ausführung zu bringen, und daß demselben im Voraus erklärt werde, die Versammlung sei mit der Anwendung des Erpropriationsgesetzes zum Behuf der Ausführung derselben einverstanden, und sehe für den Fall, daß der Senat eine Revision des Gesetzes für nöthig erachte, einer deßfallstgen Vorlage entgegen.
Zum Schluß erlauben wir uns nur Eine Bemerkung. In dem in der Sitzung gleichfalls verlesenen Bericht einer vom Senat niedergesetzten Commission (vom 21. Aug. d. I.) wird die Möglichkeit angedeutet, gutes Trinkwasser in ausreichender Masse auch anders woher als aus der Seehofsquelle haben zu können. Sicher wird die Stadt bei Erwerb der nöthigen Grundstücke und bei Ablösung etwaiger Rechte weit billigere Bedingungen von den Eigenthümern und Berechtigten erlangen, wenn eine Concurrenz eröffnet wird, als jetzt, wo es an einer solchen fehlt, und der sicherste Weg, zum Ziel zu gelangen, scheint uns daher, Unterhandlungen in der von der Senats-Commission angedeuteten Richtung zu beginnen. Die Herren, welche jetzt st. 69,000 für Etwas fordern, das ihnen sonst nichts werth ist, werden dann die Saiten gelinder aufspannen.
III. Ueber den unter der Eschenheimer Landstraße zu erbauenden Kanal erstattet vr. Varrentrapp Namens des niedergesetzten Ausschusses einen ebenso umfassenden als gründlichen und lichtvollen Bericht. Auf Verbesserungen in dem Bau der unterirdischen Kanäle (runde tönerne oder gläserne Röhren) wird aufmerksam gemacht, die, wie es scheint, hier bisher unbekannt, jedenfalls unbeachtet waren; die Nothwendigkeit, unseren Canalbau in Ein System zu bringen, wird hervorgehoben; und was den zunächst in Frage stehenden Bau unter der Eschenheimer Landstraße betrifft, so wird gezeigt, daß bei einem Fall von 1 auf 372, wie er dorten angegeben ist, eine Kanalisation in der bisherigen Weise gar nicht möglich ist. Nach wenigen minder wichtigen Bemerkungen tritt die Versammlung den Anträgen des Ausschusses bei; sie lauten:
„In Anbetracht nun, daß
1) die baldige Beseitigung der durch den Mangel eines Kanals auf der Eschersheimer Landstraße bedingten Mißstände sehr wünschenswerth erscheint;
2) daß die Arbeiten hierzu jedoch vor nächstem Frühjahr
nicht mehr vorgenommen werden können;
3) daß die Einzelnheiten der Ausführung, in Betreff de
ren eine Meinungsverschiedenheit zwischen der Unterzeichneten Commission und den Vorlagen besteht, bis dahin von der ausführenden Behörde sehr wohl nochmals gründlich geprüft, das Ergebniß dieser Prüfung an die gesetzgebende Versammlung gelangt und von dieser die nöthigen Beschlüsse darüber gefaßt sein können;
4) daß, um die Gesammtheit unserer Kanäle möglichst
zweckentsprechend Herstellen und ein System über deren Anlage feststellen zu können, zuvor viele weitere, ins Einzelne gehende Prüfungen werden eintreten müssen,
erlauben wir uns folgende Beschlüsse zu beantragen r
I) Die gesetzgebende Versammlung ertheilt (unter Mittheilung dieses Berichtes an hohen Senat) in Rücksicht auf die von den Anwohnern der Eschersheimer Landstraße zu- gefagte Summe von fl. 6227. 12 kr., schon jetzt ihre Zustimmung dazu, daß im nächsten Frühjahr unter jener Landstraße von dem Eschersheimer Thurm bis zum Huth- schen Grundstücke ein Kanal angelegt werde;
II) die gesetzgebende Versammlung ersucht hohen Senat, über folgende nothwendig scheinende Abänderungen vom Bauamte Bericht einzufordern, und vor Beginn der Arbeiten anhergelangen zu lassen:
1) daß der Kanal eine andere Form und Grundfläche
(etwa die Eiform) erhalte;
2) daß dem Kanal ein stärkerer Fall gegeben werde;
3) daß die Einmündungen eines Kanales in einen anderen
nicht in einem rechten, sondern in einem möglichst stumpfen Winkel stattfinden.
III) Die gesetzgebende Versammlung ersucht ferner hohen Senat, möglichst bald folgende Vorlagen an die gesetzgebende Versammlung zu machen:
1) eine Nebersicht der in der Stadt bestehenden Kanäle
in Betreff ihrer Lage, Ausdehnung, Nivellirung, Bauart, Größe und Einmündung;
2) das Ergebniß einer vorgenommenen Prüfung über die
verschiedenen Kanalisirungssysteme, als da sind
a) die bisherigen Kanäle mit flachem Boden,
b) andere Kanäle (eiförmige, runde u. dgl.),
e) Röhren, wobei noch besonders zu prüfen wäre, ob diese nicht wenigstens für alle Hauskanäle gesetzlich vorgeschrieben werden sollten;
3) Vorschläge über die Weiterführung unserer Kanäle,
und zwar
a) über Ausführung und Kosten derselben,
b) über Zeit und Reihenfolge, in welcher sie, in der
Stadt wenigstens, vorgenommen werden sollen, e) in welcher Zeit demnach die ganze Stadt kanalistrt sein wird;
4) das Ergebniß einer vorgenommenen Prüfung
a) über den Werth, den es, namentlich auf den Land
straßen, wo es Abhaltung des Basalt-Detritus gilt, hätte, die Ablagerungshöhlen unter den Einfalllöchern mit Wasserverschluß zu versehen;
b) über den Werth des Wasserverschlusses für Haus
röhren und Seitenkanäle in Heberform;

