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zu verwirren, da sie den Divan in seinem Wahne, den Machten Widerstand leisten zu können, nur bestärken müßten.
O s m a n ( s ch es R e i ch.
Bucharest, 10. Febr. sLant Briefen aus Cvn- Hantinopel scheint die Lage der Dinge noch immer unverändert, obgleich-die Verfolgungen gegen die catholi- schen Armenier aufgehört haben, und dem armenischen Patriarchen Carabet sein hartes Betragen gegen dieselben mit dem wiederholten Bedeuten verwiesen wurde, daß die Pforte von den zwischen den verschiedenen christlichen Serien bestehenden religiösen Händeln nie Notiz nehme, und daß sie ihn für alle zu Eoustantinopel ansäßigen Armenier nur aus dem Grunde verantwortlich machen wollte, weil sie aus Bagdad gewarnt worden sei, auf diese Nation ein wachsames 'Auge zu haben, die sich in Persien und der asiatischen Türkei der Regierung durch polnische Umtriebe verdächtig gemacht hätte, die der Patriarch selbst als höchst gefährlich schilderte, und deren Treue er nicht zu verbürgen wage. Dem ungeachtet wurde die gegen die armenische Geistlichkeit ca- tholischen Ritus ausgesprochene Verbannung nicht zurückgenommen , und kein Ersatz für das conflscirte Eigentum gegeben. Auch wurden die Firmans zur Fa irr in das schwarze Meer noch immer verweigert. Dennoch hegen wohlunterrichtete Personen die Ueberzeugung, daß die Pforte es nicht auf das Aeußerste treiben , und sich blindlings in einen Abgrund von Gefahren stürzen werde, aus dem sie im günstigsten Falle nur ihre Existenz retten dürste, ohne die Unabhängigkeit der Griechen hindern zu können. Dem Eorps der Ulemas allein dürfte es zuzuschreiben sein, wenn der Großherr zurückgehalteu wird, dem Rath der Hellfehenden Gehör zu geben, und den Griechen in dem Sinne des Londoner Traetats billige Conzefstonen zu bewilligen. Diese Kaste, die noch ihren alten Einfluß geltend zu machen sucht, welchen sie,, so wie einst die Janitscharen, fast despotisch in Regie- rungsangelegenheiren übte , hat mehr ihr eigenes, als das' allgemeine Beste im Auge, und hofft bei großen politischen Verwickelungen,, die ihr täglich, gefährlicher werdende, Selbstständigkeit des Großherrn untergraben,, und wieder ihr, voriges , seit Kurzem bedeutend verminderrcs Ansehen ursupiren zu, können,; die minder Gemäßigten unter ihnen würden zur Erreichung ihrer Wünsehe wohl weiter gehen, und noch strafbarere Plane, auszuführen suchen, fürchteten sie nicht, dir ganze Nation gegen, sich anfzub ringen.
D e u
t f dl l a w d.
Wien,
, 1. Marz
.. In der. heurigen. Serie nz
ietzung
tzev. y.
100 ;
Loose sind
folgende Nummern.
herausgekom-.
men,
als
7 . 18 .
24 . 28. . 44. . 88
.. 110
. 123
127' .
, 172
203. .
2.14. .. 221 227
., 231
., 253.
259; .
. 262;
. 269; ..
275. .. 278 ., 279
. 281
. 308
350- ,
432
.. 466 ..
468. . 472 .. 4.7 9
. 432
563,
WS .
‘ 582
. 619
674; ., 694- . 697 .
. 784 .
600;.
uiiit ans folgende. Nummern
gefallen, als t Nr. 72955 a 70,000 fl. — 122,003 ä 30,000 fl. — 72,052 ä 15,000 ft. — 72935 ä 7500 ft. — 67,972 und 71,389 ä 6000 fl. Ferner in der deute siattgehabten Serie-Verloofung der alten Staatsschuld ist Nr. 293 gezogen, worden ; diese enthält 4 und 41^% Obligationen des zu Genna anfgenommenen Aniehns, als: ersrere verzinslich Nr. 1 mit einem Fünftel der Capitalesumme — letztere Nr. 627 inclusive 1685 und Nr., 1 a mit einem Sechnel der Capitalsfumme.
Darmstadt, 7.,März. Das heutige Regierungsblatt enthält folgende Bekanntmachung, die Handels. Verhältnisse des Großherrogthüms betreffend:
Die Großherzogliche Regierung steht in diesem Augenblick mir der Krone Preußen in- Unterhandlungen, welche eine Erweiterung des Verkehrs der Großherzogli- chen Unterthanen bezwecken,- und deren Folge die Anordnung eines anderen Zollsystems und die Aufstellung eines in Beziehung auf mehrere Artikel erhöheten Tarifs lein wird. Da die in das Publicum gekommene Nachricht von diesen Unterhandlungen mehrere Personen veranlaß- fen dürfte, sich mit außergewöhnlichen Waarenvorräthen zu versehen, und daher leicht der Fall eintreten könnte,, daß die wohlwollenden Absichten der, Großh. Regierung durch entstehende Waarenauhäufunzen. vereitelt werden könnten., so wird hiermit verordnet:
Art. 1. Von dem heutigen Tage an sollen die Großh. Grenzeinuehmereien alle eingehende Waaren auf die Namen der Empfänger sowohl, als der Declaraumi genau notiren, und es sollen diese Annotationen von der Großh. GeuerabCoutrolle demnächst verificirt werden.
Art. 2. Auf den Grund dieser Annotationen soll die Differenz'der Einfuhrabgaben zwischen dem jetzigen und dem künftigen Tarif, von. allen,, vom heutigen Tage an eingehenden Waaren, von denjenigen, auf deren Na-, men, der Empfang mntrt worden ist, ober, wenn die Verwaltung dieses angemessen finden sollte, von den. Declaranten, ohne Rücksicht darauf, ob sich die Waare noch in ihrer Hand befindet oder nicht, nacherhoüen, und,, in sofern, dieses nothwendig fein sollte,, nach den Bestimmungen der Steuer- Executionsordnung beigetr.reben. werden.
Art. 3. Wenn an den Grenz-Bur-eaux Waaren an« kommen., deren Eiuführer, Transportanten oder Em> psänger, sich der angeordueren Nacherhebung nicht aus- feyen wollen, so können diese Waaren. beb dem Grenz' Bureau hinterlegt und unter.der specielleu Aufsicht demselben wieder ins Ausland zurückgebracht werden.
Art. 4, Die Bestimmungen Art. 1. und 2. sind in ganz gleicher 'Art. anwendbar auf alle Waaren, welche aus dem Freihafen zu Mainz,, oder aus den Lagerhäusern und andern Freilagern oder aus Privatmagazinen! in das Großherzvgthnm eingebracht, werden..
Art. 5- Großh. Oberfiuanzkammer ist mit. der. Vollziehung dieser Anordnung beauftragt..
Darmstadt den 7. Marz 1828.
Unterzeichnet ans besonderem allerhöchsten Aufttazü Großh. Hess. Ministerium, der Finanzen.
D u L h, ich.