Großherzoglich frankfurtisches

Regierungsblatt.

Erster Band.

Mit höchstem Verbot alles Nachdrucks.

Der Preis eines Bogens ist 4 Kreuzer, und eines Bandes von 5 o Bogen, einschließlich der Stempel- und der Dersendungsgebühr auf alle großherzoglich frankfurtische Poststationen, fl. 3 . so kr. im 24 fl. Fuß,

Frankfurt am Matn.

Gedruckt und verlegt von Phil. Wilh, Erchenberg,

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