Großherzoglich frankfurtisches
Regierungsblatt.
Erster Band.
Mit höchstem Verbot alles Nachdrucks.
Der Preis eines Bogens ist 4 Kreuzer, und eines Bandes von 5 o Bogen, einschließlich der Stempel- und der Dersendungsgebühr auf alle großherzoglich frankfurtische Poststationen, fl. 3 . so kr. im 24 fl. Fuß,
Frankfurt am Matn.
Gedruckt und verlegt von Phil. Wilh, Erchenberg,
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