Großherzoglich frankfurtischeS

Regierungsblatt.

Zweiter Band.

X

Mit höchstem Verbot alles Nachdrucks.

Der Preis eines Bogens ist 4 Kreuzer, und eines Bandes von 60 Bogen, einschließlich der Sremrel- und der Verscndungsgebühr auf alle großherzoglich frankiurtischePosistauoncn, fl 3 . 2 otr. im 24fl. Fuß.

Frankfurt am Main.

Gedruckt und verlegt von Phil. Wilh. Eichenberg.

1 Ü 1 2 .