Großherzoglich frankfurtischeS
Regierungsblatt.
Zweiter Band.
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Mit höchstem Verbot alles Nachdrucks.
Der Preis eines Bogens ist 4 Kreuzer, und eines Bandes von 60 Bogen, einschließlich der Sremrel- und der Verscndungsgebühr auf alle großherzoglich frankiurtischePosistauoncn, fl 3 . 2 otr. im 24fl. Fuß.
Frankfurt am Main.
Gedruckt und verlegt von Phil. Wilh. Eichenberg.
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