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Da nun aber seitdem auch die Fulder und Hanauer ^
Lande an Uns gekommen sind; so wollen Wir hierdurch diese j
Unsere Aufforderung vom 8ten Mai »8e>6 nunmehr auch auf ! nur erwähnte Unsere Lande erstrecken, und gewärtigen, daß die Vasallen der in diesen Landen gelegenen Lehensstücke dieser Unserer Aufforderung, in so fern es nicht schon geschehen ist, in Zeit eines Jahres noch Nachkommen werden.
Dessen zu Urkunde und zu Entfernung aller Einreden der Unkundigung, haben Wir diese erneuerte Verordnung mit Unserer eigenhändigen Unterschrift und Unserm geheimen Kanzlei - Insiegel versehen, zu Jedermanns Wissenschaft durch das Zeitungsblatt, auch Negierungs, und Departements, blätter bekannt zu machen, verfügt.
Aschaffenburg den -Zsten März 1812.
(L. 8.) C a r k. !
Vär. Müller. >
Zur Beglaubigung. j
Der Iustizminister Freiherr von Albint.
Dienst-Anstellungen und Beförderungen.
Nachträglich wird bemerkt, daß durch höchste Decrete vom 22sten Februar »811, in dem Departement Aschaffenburg ! der Hofkammerrath und Oberkeller Carl Franz Lippert zum ! Infpector der direkten Abgaben, und der ehemalige Hof, ! kriegsrathskanzellist Caspar Breidenbach zum Controleur der § direkten Abgaben gnädigst ernannt sind.
Publicirt den 28sten März »812.
Verbesserung:
Seite 70s. Zeile ». des Reg. Dl. isten Bandes lieS statt: Verbannung
Landesverweisung.
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