( 5i )
Die Zernicluung der bestehenden positiven Grundgesetze des Staats, sie geschehe gewaltsam, oder gütlich, ist eine Revolution; eine blofse Verbesserung oder Veränderung derselben, Reformation *). Eine heimliche und widerrechtliche Vereinigung der Unter- thanen gegen die Person des Oberherru
Despotie ist, und Despotie, wo kein Despotismus ist.
*) Kant (in s. inet. A. ä. Ft. S. 178-) nennt Reformation eine Veränderung der Staats- Verfassung, von Seiten des Souverains (des Gesetzgebers). Revolution eine Veränderung (?) derselben vön 'Seiten des Volks. — Jene allein hält er für recht- mäfsig. Nach meiner Überzeugung, die ich in dem ersten Theile dieser Schrift voilcgen werde, ist weder einjeit/g« Veränderung oder Umwälzung der alten ■Verfassung von Seiten des Volks noch von Seiten des Oberherru rechtmäfsig. Volk und Oberherr müssen in eine solche Veränderung einwilligen.
V.