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Die Zernicluung der bestehenden positiven Grundgesetze des Staats, sie geschehe gewaltsam, oder gütlich, ist eine Revolution; eine blofse Verbesse­rung oder Veränderung derselben, Re­formation *). Eine heimliche und wi­derrechtliche Vereinigung der Unter- thanen gegen die Person des Oberherru

Despotie ist, und Despotie, wo kein Des­potismus ist.

*) Kant (in s. inet. A. ä. Ft. S. 178-) nennt Reformation eine Veränderung der Staats- Verfassung, von Seiten des Souverains (des Gesetzgebers). Revolution eine Ver­änderung (?) derselben vön 'Seiten des Volks. Jene allein hält er für recht- mäfsig. Nach meiner Überzeugung, die ich in dem ersten Theile dieser Schrift voilcgen werde, ist weder einjeit/g« Ver­änderung oder Umwälzung der alten Verfassung von Seiten des Volks noch von Seiten des Oberherru rechtmäfsig. Volk und Oberherr müssen in eine sol­che Veränderung einwilligen.

V.