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Jet Unterthanen, falls eine solche er­wiesen werden könnte, auf dieselbe Art, wie die unrechtmäfsige, entweder nemlich in rechtmäfsiger Behauptung eines unrechtmäfsigen Ungehorsams *), oder in einem gewaltthätigen Aufstand zu Behauptung eines sonstigen Rechts.

Viertes Kapitel.

Tier Regent darf wegen der Zwecklo­sigkeit oder Zweckwidrigkeit der Mit­tel zum Staatszwecke nicht ge­zwungen werden.

Der Regent ist das Organ des allge­meinen Willens, das heifst, die Per-

*) das heifst wenn der Unterthan berech­tigt ist, dem Regenten nicht zu gehör-