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Jet Unterthanen, falls eine solche erwiesen werden könnte, auf dieselbe Art, wie die unrechtmäfsige, entweder nemlich in rechtmäfsiger Behauptung eines unrechtmäfsigen Ungehorsams *), oder in einem gewaltthätigen Aufstand zu Behauptung eines sonstigen Rechts.
Viertes Kapitel.
Tier Regent darf wegen der Zwecklosigkeit oder Zweckwidrigkeit der Mittel zum Staatszwecke nicht gezwungen werden.
Der Regent ist das Organ des allgemeinen Willens, das heifst, die Per-
*) das heifst wenn der Unterthan berechtigt ist, dem Regenten nicht zu gehör-