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des Beleidigten entgegen. Mithin steht es auch dem Regenten entgegen, der ein Beleidiger seines Volkes ist.

Siebentes Kapitel.

Prüfung der wichtigsten Gegenargu- mente .

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Weil der Regent durch den Unterwer­fungsvertrag eine vollkommne Verbind­lichkeit übernimmt; weil diese Ver­bindlichkeit darauf geht, dafs er dem allgemeinen Willen gemäfs regiere; weil, wenn der Regent diese Verbind­lichkeit verletzt, für den bestimmten Fall der Läsion kein Regent vorhanden ist, und weil die Verbindlichkeit zum