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des Beleidigten entgegen. Mithin steht es auch dem Regenten entgegen, der ein Beleidiger seines Volkes ist.
Siebentes Kapitel.
Prüfung der wichtigsten Gegenargu- mente .
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Weil der Regent durch den Unterwerfungsvertrag eine vollkommne Verbindlichkeit übernimmt; weil diese Verbindlichkeit darauf geht, dafs er dem allgemeinen Willen gemäfs regiere; •weil, wenn der Regent diese Verbindlichkeit verletzt, für den bestimmten Fall der Läsion kein Regent vorhanden ist, und weil die Verbindlichkeit zum