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Soll es der Unterthan? nun, dann ist der Unterthan Richter in seiner eignen Sache und nicht blofs das, sondern auch Richter über seinen Oberherm, Regent über den Regenten.

DiescsÄTgument hat in derThat (ei­ne sophistische Absicht ausgeschlossen) alle Eigenschaften eines gefährlichen Dileramas. Es blendet den Verstand des Gegners und weifs ihn durch sein entweder und durch sein oder auf eine unverzeihliche Absurdidät zu führen. Sollte aber nicht diese Absurdität nur scheinbar und die Verwirrung mit der es den Gegner umspinnt, vernünftiger und natürlicher Weise nur vorüberge­hend 6eyn? Wir wollen sehen, ob wir dies nicht unsern Lesern durch die That beweisen können.

Wäre es denn wohl ein so grofset und unverzeihlicherWiderspruch, wenn beide Partheien, Volk und Regent, über ihre wechselseitigen Gerechtsame selbst