Aa. Siehe Randerath. Ein anderes Geschlecht dieses Namens kommt bei LutKens troxKees äs örabLnt H. 109 vor.
Ahv. Dieses Ritter-Geschlecht wohnte zu Antweiler, kölnisches Lehn bei Euskirchen. Davon finden fich gegen 1300 Elis. v. Ahr, h. Peter v. Efferen. Joh. v. Ahr, Erbvogt zu Antweiler, h. Johanna v. d. Lippe gt. Hoen. Johann v. Ahr war etwas später mit einer v. Merkelsbach gt. Alner, Tochter von Johann und Elis. v. Landsberg, verheirathet. Fast gleichzeitig heirathete Diederich v. Ahr, Sohn von Theodor und Maria v. Levendahl Johanna v. Metternich. (S. 281 und 265). Johann v. Ahr untersiegelte 1550 die cöl. Landesvereinigung. 1624 war Johann Died. v. Ahr jülichscher Amtmann. Died. v. Ahr zu Pattern 1577. Joh. Died. v. Ahr zu Pattern, Amtmann zu Goch, churbrandenburgischer Rath, h. Marg. v. Laer, Tochter von Vincenz zu Laer und Elis. v. Fridag, geb. 1563 -f 1634. Wilh. v. Ahr zu Goltzheim im Jülichschen gegen 1600. Wilh. v. Ahr besaß im 17. Jahrhundert Antweiler. Von den Erbschenken von Ahr finden sich 1350 Conrad und dessen Tochter Sophia, welche Johann von Sintzig heirathete, vergleiche den Artikel kmeernae.
Arch (Zusatz). Von einem v. Aich findet fich ein schönes Bildniß im cölner Museum mit der Jahrzahl 1552. Das Wappen ist aber anders blasonirt. Die Pfähle im unteren silbernen Felde sind schwarz, und oben finden sich die 3 schwarzen Vögel in rothem Felde; auf dem Helme zwischen zwei rothen ausgespannten Flügeln schwebt ein roth gekleideter Rumpf mit einer silbernen, roth aufgeschlagenen Mütze auf dem Haupte.
Aldendorp (Zusatz.) Es gab auch Aldendorp zu Himmelgeist im Bergischen.
Aldenhouen. Mit dem Rittersitze daselbst, auch Vredenaldenhouen genannt, war das Erbdrosten-Amt von Jülich verknüpft. 1333 war Diederich Schiman von Aldenhouen Marschall von Jülich. Er hatte eine Fehde mit dem Markgraf Wilhelm von Jülich, worin letzterer die Burg zu Aldenhouen einnahm. Es kam 1355 ein Vergleich zu Stande, worin die von beiden Seiten ernannten Schiedsrichter, nämlich Wilhelm Graf v. Wied, Winand von Hencbach, Canonich zu Aachen und Scholaster zu Münstereifel. Mathias v. Stommel, Werner v. Breidenbent, Gerard v. Wedendorp, Godert von der Heiden, Herman v. Eynenberg, Adam v. Ederen, Scheuen v. Droyne, Tilman Vuyrre, Christian v. Durffendal und Werner v. Vlatten, sämmtlich Ritter, den Ausspruch dahin thaten, Schiman müsse 1. in Jülich einreiten und sollte ihm dann der Markgraf nicht allein verzeihen, sondern auch Aldenhouen mit allem, was dort genommen wurde, zurückgeben, 2. schwören, die dem Markgrafen gegebenen Briefe (Lehnbriefe) aufrichtig zu halten, keinen Schaden dem Lande oder Leuten des Markgrafen zuzufügen, auch nicht durch seine Burgmänner zu Veynau zufügen zu lassen, so lange der Markgraf ihnen nicht das Recht versage , 3. die während der Fehde zu Barmen Beschädigten entschädigen, 4. künftig vor des Markgrafen Gericht Recht nehmen, 5. über die aufgetragenen Lehen, welche der Markgraf ihm zurückgeben mußte, von vier Standesgenossen besiegelte Anerkennungsbrief ausstellen. 1360 war Schiman außer Landes— Ehr- oder Thaten -Gefühl hatte ihn vielleicht unter die damals zwischen Frankreich und England blanken Waffen geführt — und gelobten demnach Broche v. Husen, Ritter, Adam von Husen, beide seine Brüder, und Reinard v. Ederen sein Neffe, Knappen, die Burg Veynau bis zur Rückkehr Schiman's als Offenhaus des Markgrafen zu bewahren. 1443 schwören Johann und Gerard Duve v. Aldenhouen dem Herzog Gerard v. Jülich Urfehde. 1460 verkauft Constantin v. A. und dessen Frau dem Junker Gerard v. Cleve, Grafen zur Mark, den Hof Schüren im Gericht Hörde. — Schiemanns Siegel ist ein Helm, mit einem Hundekopf, um dessen Hals eine Kaputze liegt, geziert. Broche und Adam v. Husen siegeln mit einem Querbalken, dessen Mitte ein Kranz ziert, im oberen Felde ein Turnierkragen. Reinard von Ederen hat eben solchen Querbalken, aber statt des Kranzes einen Stern und statt des Turnierkragens einen rechtsspringenden Hund (oder Löwen?)
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