Zweytes B uch lein:

Beschluß,

oder:

Bemerkung und Localmerkwürdigkeit;

m i t

zwanzig verschiedenen Zugaben.

Wir haben hie keine bleibende Städte, sondern die zukünftige künftige suchen wir, Hebr. c> -r, v. ii.

Oür Bemerkung in kirchlichen Angelegenheiten nehme ich hier das Motto ans der Vorrede zu einer Postille, die da- tirt ist Erfurt den 30. März 1758: ,, findet gewiß ein Prediger noch immer etwas zn lernen, und auf eine Ver- befferung seines Vortrages zu denken. Es ist auch nicht wenig dazu beförderlich, wenn man sich einer gehörigen Kürze befleißiget, weil durch all zu lange Reden die Juhö- rer mehr betäubet, als unterrichtet und gebessert werden,

was mich anlangt, so werde ich den Grundwahrheiten, die das Glück meines Lebens ausmachen, getren bleiben, und weiter nichts zu wissen und zn lehren mir vvrnnhmen, ohne allein Jesum Christum, und zwar Jesum Christum den Gekreuzigten."

Eine Art-Agende, insonderheit in einem so zu sagen Liturgischen Betracht könnte wol fast aus und nach unserm gegenwärtigen Schleswig-Holsteinischen Gesangbuche, bas