Einleitung.

^a der Taubstumme Mensch und als solcher mit denselben Anlagen ausgestattet ist, welche dem Bollsinnigen verliehen sind, so kann auch seine allgemeine Bestimmung keine andere sein, als die des Menschen überhaupt. Die Schule wird also auch bei den gehörlosen, so wie bei den hörenden Schülern religiöse Sittlichkeit und bürgerliche Brauchbar­keit erstreben müssen und zu diesem Zwecke einerseits die Anlagen der Schüler bis auf den Punkt auszubilden haben, von wo sie ihre Be­stimmung selbstständig erstreben können und andererseits sie mit denje­nigen Kenntnissen und Geschicklichkeiten ausrüsten müssen, welche das bürgerliche Leben jetzt nöthig macht.

Es kann demnach der Zweck der Schulbildung des Taubstummen keinesweges erreicht sein, wenn er einige Fertigkeit im mechanischen Schreiben und Lesen gewonnen hat, worin bis jetzt größtentheils die Bildung bestand, welche die Taubstummen im günstigsten Falle mit aus ihrer Ortsschule nahmen. Was ist aber durch einen solchen Schul­unterricht für die Geistesbildung und für die Brauchbarkeit im Leben gewonnen? Außer dem, was der bildende Umgang mit den hörenden Kindern bewirkt hat,-nichts. Denn wenn man auch noch zu­

weilen der Meinung ist, daß ja durch die Befähigung zum Lesen dem Taubstummen die große Büchcrwelt eröffnet sei, so ist das doch nur ein Jrrthum, der Jedem einleuchten muß, welcher erwägt, daß man selbst Papageien zum Sprechen abrichten kann, und daß auch selbst solche Lateinisches lesen können, welche kein Wort lateinisch verstehen.

Wenn durch das hier Bezeichncte zu wenig geschah, so müs­sen wir es auf der andern Seite auch tadelnd bemerken, daß man in manchen Instituten den Schülern in einer Reihe von zehn bis zwölf Jahren eine Schulbildung zu verschaffen suchte, welche weit über das Bedürfniß der Taubstummen hinausging und wobei man über der Schulbildung die Berufsbildung, wodurch er zu einem nützlichen und

Hill, Sprachunterricht für Taul'stuimnc. 1