Drittes Capitel.
Von der künstlichen Geberdensprache, der Laut- und Schriftsprache in Beziehung ans den Unterricht der Taubstummen.
2^ie natürliche Geberdcnsprache des Taubstummen zeugt hinreichend davon, daß auch er das Bedürfniß hat, sich mit Andern zu verständigen. Es bleibt auch diese Geberdensprache trotz ihrer Mangelhaftigkeit nicht ohne Einfluß auf seine geistige Entwickelung, sofern sie ihn nämlich zu geistiger Thätigkeit anregt, ihn zugleich zu einem, wenn auch beschränkten Austausche der Gedanken mit andern Menschen befähigt und das Mittel wird, wodurch er die Vorstellungen Anderer zu seinem Eigenthume macht. Allein dessenungeachtet muß man zugcstehen, daß diese Sprache nach ihrer gewöhnlichen und natürlichen Beschaffenheit, in welcher wir sie am Taubstummen vorfinden, zu viele Gebrechen hat, als daß sie dazu geschickt wäre, als Träger der geistigen Bildung seiner Mitmenschen, die auch auf ihn übergelcitet werden soll, zu dienen. — Soll also eine solche Uebertragung von mancherlei Kenntnissen und der damit zusammenhängenden Geistesbildung von den Hörenden auf die Taubstummen statt finden, so bedarf es einer reicheren und bestimmteren Sprache, als die scinige ist, einer Sprache, welche außer den Grenzen der natürlichen Geberdensprache liegt und demnach eine künstliche oder conventionelle sein muß.
Doch welche künstliche Sprache soll diese sein? Ist es zweckmäßiger, die seinige künstlich auszubilden, oder ihn in den Besitz der Sprache zu setzen, deren sich seine hörenden Mitmenschen bedienen? Wenn man erwägt, daß nach dem früher aufgestellten Bildungszweckc des Taubstummen dieser der menschlichen Gesellschaft wieder gegeben werden soll und darum zwischen ihm und seiner Umgebung eine gegen-
