Viertes Capitel.

Von dem Sprachunterrichte des Taubstummen im Allgemeinen.

Zweck desselben.

wie in der Volksschule, so hat der Sprachunterricht auch im Un­terrichte des Taubstummen keinen andern Zweck, als durch denselben die Schüler mit den Formen unserer Sprache und den durch dieselben dargestellten Vorstellungen genau bekannt zu machen und sie zugleich zu befähigen, einerseits das Gesprochene, Geschriebene oder Gedruckte richtig zu verstehen, und andererseits ihre eigenen Gedanken richtig aus­zusprechen und niederzuschreiben.

Es ist dieser Unterricht stets als der charakteristische Theil des ge- sammten Taubstummen - Unterrichts angesehen worden, und man hat vollkommen Recht, wenn man behauptet, daß die Befähigung des Taubstummen zur Verständigung mit der hörenden Welt die eigen- thümliche Aufgabe des Taubstummen-Unterrichts sei. Auch wir sind dieser Meinung und lassen uns darum in dem Folgenden auf eine voll­ständige Charakteristik des Sprachunterrichts der Taubstummen ein.

Um das Eigenthümliche desselben möglichst klar und bestimmt vor- zuführen, gehen wir von dem Bekannten, nämlich von dem Sprach­unterrichte der Volksschule aus, und schließen daran das weniger Be­kannte, nämlich die Belehrungen über die bei Taubstummen nöthige Methode des Sprachunterrichts, an.