Fünftes CapiLel.

Von dem Sprachunterrichte des Tan-stummen im Besonder«.

Erste Stufe. (Einjähriger Cursus.)

Zweck. r>) Uebung im mechanischen Sprechen, Absehen, Schreiben und Lesen;

d) Anregung der Aufmerksamkeit und des Anschauungs- Vermögens ;

c) Einsammlung von Namen für einzelne der gewonnenen Anschauungen.

Zur nähern Bezeichnung der ersten Beschäftigung des taubstum­men Kindes in der Schule und der Ordnung, in welcher die für diese Stufe genannten Ucbungcn eintreten sollen, möge Folgendes dienen:

Beim Eintritte des scheuen und verlegenen taubstummen Kindes, dessen Blick auf den Gegenständen umherirrt, ist es zunächst die Pflicht des Lehrers, dasselbe für sich und die Schulthätigkeit durch Freundlich­keit und angenehme Beschäftigung zu gewinnen. Zu der ersten Unter­haltung haben wir stets eine Stadt, ein Dorf mit allerlei Figuren aus Holz, einen Baukasten, eine Sammlung von Bildern u. dcrgl. als höchst zweckmäßig gefunden. Ja, wir sind sogar dafür, auch spater, wenn die ernstere Schulbeschäftigung schon begonnen hat, dergleichen Spielereien noch zu gestatten; denn Kinder und namentlich taubstumme Kinder in der Zeit, wo sich der Lehrer nicht unmittelbar und ausschließ­lich mit ihnen beschäftigen kann, nur mit Nachmalen von Strichen und Buchstaben zu bethatigen, scheint uns das beste Mittel zu sein, ihnen die Lust an der Schule zu benehmen, ihnen Langeweile zu verursachen