(Böhmische Folge.)

BiS zum Tode des GerichtS-DircctorS Lippold im Jahre 1843 schrieb daö hiesige v. Posern'sche Patrimonial-Gericht Böhmische Vollung,

was noch bis heut eine am hiesige» Teich-Damme bcfind- lichc Anschlags-Tafel bezeugt. Welcher dieser beiden Namen der wirklich richtige und von jeher gebräuchliche war, läßt sich schwer ermitteln, jedoch scheint der Name Böhmische Folge daS meiste für sich zu haben, indem derselbe schon in den ältesten Urkunden vorlommt. Auch sollen in Böhmen noch heute diejenigen Hauser, die ans den Grund und Boden eines größeren Gutes gebaut sind, die Folge genannt werden. Da nun wohl anzunchmcn ist, daß dieses Dorf, und zwar schon damals als die Obcrlausitz noch zu Böhmen gehörte, vermöge seiner Lage als seiner früher der hiesigen Herrschaft zu leisten­den, seit 1840 laut Rcccß aber mit abgclöstcn Dienste, ans den Grund und Boden der Herrschaft gebaut ist, so scheint der Name

Böhmische Folge wohl der richtigere zn sein.

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