L. Abschnitt. Von der hakenrichterlichen Aufsicht über Wege und Brücken. § 111 — 121 .
K. Abschnitt. Von- der hakenrichterlichen Polizei hinsichtlich Fremder. § 122 — 134.
G. Abschnitt. Von den polizeilichen Maaßregeln zur Sicherheit des Di-- stricts. § 136 — 148.
Abschnitt. Von der hakenrichterlichen Amtsthätigkeit in Beziehung auf Criminalsachen. § 149 — 196.
A. ) Veranlassung und Gegenstand der hakenrichterlichen Untersuchung.
§ 149 — 169.
B. ) Untersuchung schwerer Verbrechen, deren Existenz und Thater bekannt
sind. § 160 — 171. .
C. ) Untersuchung schwerer Verbrechen, deren Existenz noch ungewiß ist
und deren Thater noch unbekannt sind. § 172 — 187.
D. ) Untersuchung und Entscheidung geringer Verbrechen und bloö poli
zeilicher Vergehen. § 188 — 195.
E. ) Vollziehung der Aufträge und Aufforderungen anderer Behörden zur
Förderung der Criminal-Rechtspflege. § 196.
8. Abschnitt. Von der Hakenrichterlichen Amtstätigkeit in Beziehung auf Civil-Rechtssachen. § 197 — 209.
8. Abschnitt. Von der hakenrichterlichen Amtöthatigkeit bei Gewaltsachen, Besitz - Streitigkeiten und Pfändungen. § 210 — 221 .
A. ) Wenn Klagen über Vorenthaltung oder gewaltsame Störung und
Entziehung, des Besitzes geführt werden. § 2 to — 215.
B. ) Bei Klagen über Pfändungen. § 216 221 .
1V. Abschnitt. Von der hakenrichterlichen Amtsthätigkeit hinsichtlich der Lieferungen und Beitreibungen für die Krone. § 222 — 226,.
11. Abschnitt. Von der hakenrichterlichen Amtsthätigkeit hinsichtlich des
Militairs. § 226 — 234.
12. Abschnitt. Von dem Kirchspiels-Polizei-Gericht und dessen Wirk
samkeit. § 236 — 268.
A. ) Bei den auf Allerhöchsten Befehl angeordneten Rekruten - Aus
hebungen. § 236 — 246.
B. ) Wegen Entfernung des einer Gemeinde zur Last fallenden Gemeinde
gliedes von schlechtem Wandel aus deren Mitte. § 246 — 260.
C. ) Bei Klagen über die Guts- und Gemeindepolizeien und wegen
überschrittener Hauszucht. § 261 — 268.
