L. Abschnitt. Von der hakenrichterlichen Aufsicht über Wege und Brücken. § 111 121 .

K. Abschnitt. Von- der hakenrichterlichen Polizei hinsichtlich Fremder. § 122 134.

G. Abschnitt. Von den polizeilichen Maaßregeln zur Sicherheit des Di-- stricts. § 136 148.

Abschnitt. Von der hakenrichterlichen Amtsthätigkeit in Beziehung auf Criminalsachen. § 149 196.

A. ) Veranlassung und Gegenstand der hakenrichterlichen Untersuchung.

§ 149 169.

B. ) Untersuchung schwerer Verbrechen, deren Existenz und Thater bekannt

sind. § 160 171. .

C. ) Untersuchung schwerer Verbrechen, deren Existenz noch ungewiß ist

und deren Thater noch unbekannt sind. § 172 187.

D. ) Untersuchung und Entscheidung geringer Verbrechen und bloö poli­

zeilicher Vergehen. § 188 195.

E. ) Vollziehung der Aufträge und Aufforderungen anderer Behörden zur

Förderung der Criminal-Rechtspflege. § 196.

8. Abschnitt. Von der Hakenrichterlichen Amtstätigkeit in Beziehung auf Civil-Rechtssachen. § 197 209.

8. Abschnitt. Von der hakenrichterlichen Amtöthatigkeit bei Gewaltsachen, Besitz - Streitigkeiten und Pfändungen. § 210 221 .

A. ) Wenn Klagen über Vorenthaltung oder gewaltsame Störung und

Entziehung, des Besitzes geführt werden. § 2 to 215.

B. ) Bei Klagen über Pfändungen. § 216 221 .

1V. Abschnitt. Von der hakenrichterlichen Amtsthätigkeit hinsichtlich der Lieferungen und Beitreibungen für die Krone. § 222 226,.

11. Abschnitt. Von der hakenrichterlichen Amtsthätigkeit hinsichtlich des

Militairs. § 226 234.

12. Abschnitt. Von dem Kirchspiels-Polizei-Gericht und dessen Wirk­

samkeit. § 236 268.

A. ) Bei den auf Allerhöchsten Befehl angeordneten Rekruten - Aus­

hebungen. § 236 246.

B. ) Wegen Entfernung des einer Gemeinde zur Last fallenden Gemeinde­

gliedes von schlechtem Wandel aus deren Mitte. § 246 260.

C. ) Bei Klagen über die Guts- und Gemeindepolizeien und wegen

überschrittener Hauszucht. § 261 268.