WM* fiPlÄ,# ö»'-'
Anlians?.
[Der Ritterorden des goldenen Yliesses
j-gi
IS 1 a l u.l. e.ii.. 1
Wir, Philipp, von Gottes Gnaden Herzog von Burgund, Lothringen, Brabant und Lim« bürg: Graf zu Flandern, Artois, Palatinus zu Burgund, Hannonien, Holland, Seeland und Naraür : Markgraf des heiligen Reichs: Herr zu Friesland, Salins undMecheln: wollen Jedermann kund thun, dass Wir aus vorzüglicher Neigung und besonderem Wohlwollen gegen den Ritterstand (den Wir zu zieren und mitzuehren mit derselben Gnade besonders undallein Uns bemühen, damit christliche Frömmigkeit und der Zustand und die Wohlfahrt der heiligen Kirche , unserer gemeinschaftlichen Mutter, und der Staat selbst und allgemeine Ruhe und Sicherheit aufrecht erhalten werde, und, so viel überhaupt durch Uns geschehen kann, bestehe und blühe), zum Lobe und Ruhme des höchten und allmächtigen Gottes, unsers Schöpfers und Heilandes, und zur Verehrung seiner Mutter, der heiligen Jungfrau, auch zu Ehren des göttlichen Andreas, des Apostels und berühmten Martyrs, wie zum Schutz und zur Förderung unsers christlichen Glaubens und der heiligen Kirche, zur Tugend und Erweckung und Vermehrung guter Sitten, neulich, nämlich am 10. Tage des Januarmonates im Jahre des Herrn 1429 (an welchem Tage selbst Wir die berühmte und ebenso theure Herrin Isabella, und zwar in unserer Feste Brügge, uns zur Gemahlin verbunden haben), einen gewissen Orden und ritterliche B r ü d e r s c h a f t gestiftet haben, d. i. Wir haben eine liebe Verbindung von einer bestimmten Zahl Officiere und edler Männer (welchen Orden Wir mit dem Namen des „goldenen Vliesses“ belegt haben) auf diese Weise und durch diese Unsre Schrift angeordnet: und zwar nach Art und Weise der folgenden Statuten und Bedingungen :
Cap. 1. Zuerst wollen und bestimmen Wir, dass dieser Orden aus ein und dreissig Männern des Ritterstandes bestehh, die zugleich dem Namen als Familienzeichen nach für edel und ausser allem gesetzlichen Tadel gehalten werden können. Zu der Zahl derselben werden Wir selbst gehören, so lange Wir leben, nämlich als Oberster und Fürst dieses Ordens und dieser Gesellschaft : nach Unserm Tode aber Unsere Nachfolger, die Herzoge von Burgund.
Hahn ; Adel.
II
