GLnleitung
§. i*
ÜOie Lehre von den Gewachsen nennt man Bota- nik im 'Allgemeinen.
§> 2 .
Wird diese Lehre auf solche Pflanzen angewendet/ die zu irgend einem besondern Zwecke dienen, oder die sich durch eine eigenthümliche Beschaffenheit auszeichnen, so erhalt die Botanik nach diesem Zwecke oder nach dieser Beschaffenheit eine besondere Benennung. So bezeichnet man die Botanik, wenn sie die in der Landwirthschaft vorkom- menden Gewächse zum Gegenstand ihrer Behandlung hat, mit dem Nahmen ökonomische Botanik, und wenn sie aus der Gesammtheit dxr Pflanzen nur jene berücksichtiget, welche in Wäldern Vorkommen und Holz enthalten, die Forstbotanik im engern S in n e, oder B o t a n i k d e r H o lz- gewächse oder Dendrologie. Dieser Zweig der -allgemeinen Botanik wird uns im Folgenden beschäftigen.
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