GLnleitung

§. i*

ÜOie Lehre von den Gewachsen nennt man Bota- nik im 'Allgemeinen.

§> 2 .

Wird diese Lehre auf solche Pflanzen ange­wendet/ die zu irgend einem besondern Zwecke dienen, oder die sich durch eine eigenthümliche Be­schaffenheit auszeichnen, so erhalt die Botanik nach diesem Zwecke oder nach dieser Beschaffenheit eine besondere Benennung. So bezeichnet man die Bo­tanik, wenn sie die in der Landwirthschaft vorkom- menden Gewächse zum Gegenstand ihrer Behand­lung hat, mit dem Nahmen ökonomische Bo­tanik, und wenn sie aus der Gesammtheit dxr Pflanzen nur jene berücksichtiget, welche in Wäldern Vorkommen und Holz enthalten, die Forstbotanik im engern S in n e, oder B o t a n i k d e r H o lz- gewächse oder Dendrologie. Dieser Zweig der -allgemeinen Botanik wird uns im Folgenden beschäftigen.

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