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Nerze

der von den Hakenrichtern terminmaßig einzu

Inhalt -er Derichte

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Zeit der Einsendung.

Derschlag über den Bestand (Form XXHI.)

der Dorfs - Korn - Borraths - Magazine

Am ersten Posttag im De- cember-Monat.

W. Halbjährliche.

Verschlag über die unbeendigten Untersuchungen in Betreff der Vor- fällc (Form XXIV.)

Bericht über die geschehene Besichtigung des Zustandes der Wege (ohne besondere Form).

Bericht über das Aufkommen des Winterkorns im Herbste und den Zustand der Felder im Frühjahr, wenn selbige vom Schnee befreit sind, desgl. über das Fortschreiten der Vegetation (ohne besondere Formen).

C. Viermonatlich e.

Namentliche Liste der. im Districte wohnhaften, auf unbestimmte Zeit beurlaubten Militair - Unterbeamten (Form XXV.)

Desgleichen der auf bestimmte Zeit beurlaubten Militair - Unterbeam­ten (Form XXVI. a und b).

Desgleichen der verheiratheten, auf unbestimmte Zeit beurlaubten Militair - Unterbeamten (Form XXVII.) -

Desgleichen der verabschiedeten Militair-Unterbeamten (Form XXVIII.)

Desgleichen der bei ihren Eltern oder Erziehern sich befindenden Militair- Kantonisten, mit Angabe ihres Alters und der Nummer ihres Billets, so wie des Wohnorts ihrer Eltern oder Erzieher (Form XXIX.)

Anzeige über die ausgereichten Billets zum Holzflößen aus Privatwäldern und über die ausgegebenen Bootszeugnisse (ohne besondere Formen).

D. Dreimonatlich e.

Taxe für Lebensmittel und Fourage in den Krügen (Form XXX.)

13. Monatliche.

Aufgabe der Preise von Proviant und Fourage für den nächsten Mo­nat, so wie der Preise für den Land - und Wasser-Transport) (Formen XXXI., XXXII.)

Bericht über die im Districte sich auf Urlaub oder in anderer Ver­anlassung aufhaltenden Generale - Stab - und Oberofficicre (Form XXXIII.)

Die Sachenverschläge (Form XXXIV.)

Zweiwöchentliche.

Bericht über außerordentliche Vorfälle (Form XXXV.)

Bericht über besondere Vorfälle jedes Mal ausdrücklich an den Civil- Gouverneur (nach derselben Form).

Zum 20. Decbr. u. 20. Iuny.

Im Frühjahre und im Herbste. JmH erbst u. im Frü hj., außer­dem über den Fortgang der Vegetation alle 14 Tage.

ZuAnfang eines jeden Tertials.

Zu demselben Termin.

Zu demselben Termin.

Zu demselben Termin.

Zu demselben Termin.

Zu demselben Termin.

Vierteljährlich.

Zum 1. eines jeden Monats. !

Zu Anfang eines jeden Mo- | nats.

Am ersten Posttage jeden Monats.

Zu Anfang und in der Mitte - jeden Monats. !

Ohne besondern Termin, jj

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Zur Demerkung etwaniger Abänderungen und Zusätze

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sendenden Berichte, Verschlage und Listen.

An wen die Einsendung geschieht.

An den Civil-Gouverneur.

An denselben.

An denselben.

An denselben.

An denselben.

An denselben.

An denselben.

An denselben.

An denselben.

An die Ehstländische Bezirks-Ver­waltung der Reichsdomainen.

An die Gouvernements-Regierung.

An den Civil - Gouverneur.

An denselben.

An dieGouvernements-Regierung. An den General-Gouverneur.