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beschließt:
„Einziger Artikel. Der Verwaltungsrath wird zu den erforderlichen außerordentlichen Ausgaben für die bezeichneten Druckarbeiten ermächtigt. Jede Vereinsloge soll vor dem Druck einen Abzug zur Korrektur erhalten.
Die Arbeiten der Konferenz werden um halb zwei Uhr geschlossen.
Feierliche Sitzung der Zrotztoge
am 24. Oktober 1858.
Um zwei Uhr werden die zahlreichen Theiluehmer an der neunten Versammlung der schweizerischen Großloge ritualgemäß in den Tempel eingeführt. Nach ihnen nehmen die ehrwürdigen Deputationen der Vereinslogen, der vollzählige hohe Verwaltungsrath und zuletzt der sehr ehrw. Groß meister Br. A. D. Meystre auf den Kolonnen und im Orient ihren Sitz.
Der sehr ehrw Br. Oltcou von Genf und sein Adjunkt, der sehr ehrw. Br. Gaudard von Bern, fungiren als Groß-Ceremo- nienmeister.
Nach feierlicher Eröffnung der Großloge heißt der sehr ehrw. Großmeister die sehr ehrw. Abgeordneten der ger. und vollk. Bauhütten unsers Vaterlandes im fünften Tempel, den die Alpina durch ihre Gegenwart beehrt, herzlich willkommen.
Indem er hierauf die Gegenwart an die Vergangenheit anknüpft, um den Zusammenhang der Arbeiten und die geistige unauflösliche Kette, die sich durch die Zeitereignisse hindurchzieht, festzustellen, ruft der s. ehrw. Großmeister den im I. 1819 Heimgegangenen s. ehrw. Br. Gleyre iu's Gedächtniß zurück, der an der Spitze des Grand-Orient Helvvtique gestanden war. Diesen:
