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I. Allgemeine Verpflichtungen.
§. l. i) Treue dem Durchlauchtigsten Fürsten und Fur-
stenhause.5
2) Allgemeines Betragen in und außer dem Dienste 5
8) Nebendienste oder Nebenerwerb ... 5
4) Verbot der Gelderhebung.6
5) Holzankauf zu eigenem Bedarf .... 6
6) Geschenke und besondere Belohnungen . . 6
§. 2. Dienstverhältnis. 7
§. 3. Begehung des Schutzbezirks. Rapportiren an den
Vorgesetzten. Urlaub in Verhinderungsfällen . 8
§. 4. Erlaubniß zum Gewehrtragen .... 8
tz. 5. Dienstinventar und schriftliche Geschäftsführung . 9
II. Besondere Verpflichtungen für den Forst-, Jagd- und Fischereischutz und bei dem Forst- und Jagdbetrieb.
§. 6. Verbindlichkeit hinsichtlich des Forst-, Jagd- und
Fischereischutzes.9
§. 7. Kenntnisse zur Handhabung des Forst-, Jagd-
und Fischereischutzes.11
§. 8. Kenntniß und Veschützung der Grenzen . . 13
§. 9. Waldbrand. Andere schädliche Ereignisse . . n
§. 10. Betragen beim Betreten von Frevlern ... 15
») Betreten auf derThat.15
b) Wegnahme der entwendeten Gegenstände . 15
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