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I. Allgemeine Verpflichtungen.

§. l. i) Treue dem Durchlauchtigsten Fürsten und Fur-

stenhause.5

2) Allgemeines Betragen in und außer dem Dienste 5

8) Nebendienste oder Nebenerwerb ... 5

4) Verbot der Gelderhebung.6

5) Holzankauf zu eigenem Bedarf .... 6

6) Geschenke und besondere Belohnungen . . 6

§. 2. Dienstverhältnis. 7

§. 3. Begehung des Schutzbezirks. Rapportiren an den

Vorgesetzten. Urlaub in Verhinderungsfällen . 8

§. 4. Erlaubniß zum Gewehrtragen .... 8

tz. 5. Dienstinventar und schriftliche Geschäftsführung . 9

II. Besondere Verpflichtungen für den Forst-, Jagd- und Fischereischutz und bei dem Forst- und Jagdbetrieb.

§. 6. Verbindlichkeit hinsichtlich des Forst-, Jagd- und

Fischereischutzes.9

§. 7. Kenntnisse zur Handhabung des Forst-, Jagd-

und Fischereischutzes.11

§. 8. Kenntniß und Veschützung der Grenzen . . 13

§. 9. Waldbrand. Andere schädliche Ereignisse . . n

§. 10. Betragen beim Betreten von Frevlern ... 15

») Betreten auf derThat.15

b) Wegnahme der entwendeten Gegenstände . 15

1 *