In den öffentlichen Schulen find, besondere Ermäch­tigungen deS Ministeriums des Kultus und Unterrichtes ausgenommen, nur die vorgeschriebenen, mit dem Stampel deS Schulbücherverlages versehenen Bücher zu verwenden; auch dürfen diese Bücher nicht gegen höhere als die aus dem Titelblatts angegebe­nen Preise verkauft werden.