Einleitung.
§. I. Zweck und Mehligkeit des Unterrichtes im Rechnen.
Der Unterricht im Rechnen hat in der Volksschule einen doppelten Zweck: er soll den Schüler einerseits mit der Fertigkeit ausrüsten, die im gewöhnlichen Leben vorkommenden Berechnungen einsichtsvoll, gewandt und sicher auszuführen, andererseits ihm als Mittel zur naturgemäßen Entwicklung des Geistes dienen- Daraus gehet von selbst die wichtige Stellung hervor, welche diesem Unterrichte unter den Lehrgegenständen der Volksschule eingeräumt werden muß. Als Fertigkeit, die im bürgerlichen Leben vorkommenden Rechnungsaufgaben mit Sicherheit aufzulösen, ist das Rechnen für jedermann ein unentbehrliches Bedürfnis; während viele Menschen der niederen Stände seltenere Veranlassung und Gelegenheit zum Lesen oder Schreiben erhalten, vergehet dagegen fast kein Tag, wo sich für sie nicht die Nothwendigkeit zu rechnen ergeben würde. In seinen Anwendungen bietet das Rechnen die beste Gelegenheit dar, die Kinder auf den Handel und Wandel der Menschen, auf die Preise der Dinge, welche im gewöhnlichen Verkehre Vorkommen, und auf
Methodik z. Kopfrechnen. . 1
