Vorwort
Die Buchführung oder die Ordnung des Geschäftsbetriebs auf dem Papier ist ein solch' wichtiger Bestandtheil des Gewerbebetriebs, daß sich dieselbe Jeder, der seine Thätigkeit auf dem wirthschastlichen Gebiete entfaltet, zu eigen machen muß; dieses zu ermöglichen, ist Zweck dieses kleinen Schriftchens, welches neben reichlichem, belehrendem Inhalt die Wohlfeilheit verbindet, so daß es Jedem, dem es daran gelegen ist, seinen Geschäftsbetrieb in Ordnung und mit Gewissenhaftigkeit zu betreiben, die Anschaffung deffelben ermöglicht. Die im Geschäfte sich ereignenden Vorfälle dürfen nicht mehr wie früher blos an die Thüre mit Kreide oder auf die Schiefertafel und von da in den Kalender vorgemerkt, sondern müsien in dazu bestimmte Bücher verzeichnet werden, aus welchen sich der Besitz und Schuldenstand, der Aufwand des Haushalts und durch eine berechnende Zusammenstellung am Ende des Jahrs der Gewinn oder Verlust ergibt; nur durch ein solches Verfahren beurkunden die Bücher eines Geschäftsmannes seine Treue, und seinen Glauben, seine Religiosität, seine Gewissenhaftigkeit und seinen guten Ruf, im andern Fall bietet er den Gerichtsbehörden ein gewichtiges Material seines geflissentlich schlechten Geschäftsbetriebs oder seines verschwenderischen Dahinlebens.
Der Verfasser.
