Äaufm. Auch fie verschlossen gefunden, als ihr beute aufstundel?
Madch. Za.
Kaufm. Wißt ihr Beides ganz gewiß?
Mädch. Ja.
Kaufm. Mir find in dieser Nacht drittehalbtaufend Gul. den gestvhlen worden, und ihr müßt um diesen Diebstahl wissen, gesteht ihr mirs aufrichtig und gebt mir daS Gcstvhlne wieder, so soll- Niemand erfahren, und ich will euch noch ein Stück Geld geben, daß ihr leben könnt, bis ihr wieder einen Dienst habt, und zwar will ich deßwegen so gütig gegen euch bandeln, weil ihr mir so viele Jahre redlich gedient habt; wo nicht, so lasse ich euch ins Gesangn-ß setzen.
Das Mädchen sing an zu wehklagen, zu weinen, ihre Unschuld zu bekheuern, bei Allem, was heilig ist, sich zu verwünschen. Umsonst, sie wird eingezogcn und zur Folter verdammt. Die Gerichksdiener reden ihr scharf und ernst, lich zu. Sie schreit, sie bittet, fie fleht zu Gott, er möchte sie doch retten. Man zeigt ihr d.ie fürchterlichen Marter« instrumentc, bei deren Anblick ein Bösewi'cht zittern sollte, und sie fallt aus einer Ohnmacht in die andere. Aber die Justiz muß ihren kauf haben, die Folter wird vollzogen, ungeachtet der Scharfrichter selbst sein Amt nur mit Mühe verrichten kann. Unter der Marter und in der Todesangst bekennt die vermeintliche Diebin, was man will, bald, sie habe die gestohlnen Sachen in der-Statt verkauft, bald, sie habe sie versteckt. Wenn man ober sich nach diesen Umständen erkundigte, nochsuchte und nachsragte, fand sich von ihrer Aussage Nichts bestätigt, und wenn sie wieder bei sich selbst war, so wußte die arme Leidende nicht ein Mal, was sie gesagt hatte. Man führte sie also wieder ins Geiängniß, richtete die auseinander gerissenen Glieder wieder ein, so gut man kennte, und heilte sie — aber nur, wenn sie geheilet, um sic noch ein Mal zu zerreißen; denn wenn die erste Folter die Wahrheit nicht herausprcßt, so wirb's doch die zweire thun.
Als sie zum zweiten Male in die Marterkammcr ge« führt wurde, siel sie dem Henker zu Füßen, wand sich wie rin Wurm und schrie zu Gott um Beistand. Die Obrig» keil befahl dem Henker, seine Pflicht zu thun. Er ent-

