Zur Aufklärung jedes Mißverständnisses wird hier nachgetragen: daß
in der ersten Ausgabe des Einregistrirungsgesetzes Eeite 4 Zeile 9 — statt bürgerliche Verhandlungen — Verhandlung des Zivilstandsdeamten—zu lesen,
Seite 4 Art. io. Zeile 2 die Worten: oder sonst, auszulassen sind.
Seite 7 Buchstabe 1, statt — freiwillig — unentgeldlich,
Seite 13 — Titel IV. Zeile 1 statt Büreauxen — Büreaux, an —
Seite 22 Art. 52 Zeile 2 statt der Einregistrirungs-Einnehmer — dem Einregistri- rungs-Einnehmer,
Seite 25 Zeile 2 statt Prathie — Parthie,
Seite 30 vorletzte Zeile statt Mieth-Eigenthümer — Miteigentümer,
Seite 32 Ziffer 50 statt alle zivilgerichtliche — alle bürgerliche öffentliche, gerichtliche rc.
Seite 40 §. IV. Ziffer 2 Zeile 2 statt unbeweglichen Güter — beweglichen Güter — zu lesen sepe.

