Zur Aufklärung jedes Mißverständnisses wird hier nachgetragen: daß

in der ersten Ausgabe des Einregistrirungsgesetzes Eeite 4 Zeile 9 statt bür­gerliche Verhandlungen Verhandlung des Zivilstandsdeamtenzu lesen,

Seite 4 Art. io. Zeile 2 die Worten: oder sonst, auszulassen sind.

Seite 7 Buchstabe 1, statt freiwillig unentgeldlich,

Seite 13 Titel IV. Zeile 1 statt Büreauxen Büreaux, an

Seite 22 Art. 52 Zeile 2 statt der Einregistrirungs-Einnehmer dem Einregistri- rungs-Einnehmer,

Seite 25 Zeile 2 statt Prathie Parthie,

Seite 30 vorletzte Zeile statt Mieth-Eigenthümer Miteigentümer,

Seite 32 Ziffer 50 statt alle zivilgerichtliche alle bürgerliche öffentliche, gericht­liche rc.

Seite 40 §. IV. Ziffer 2 Zeile 2 statt unbeweglichen Güter beweglichen Güter zu lesen sepe.