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Z.) Die Inscriptionen der Staatsschuld, ihre Übertragungen und Besitz- Veränderungen, so wie die Quittungen der davon bezahlten Zinsen.
4. ) Die Rescriptionen, Anweisungen und Zahlungsbefehle auf die Staats- kaffen, ihre Endossirungen und Quittungen.
5. ) Die Quittungen der Abgaben, Gebühren, Schuldforderungen und Einkünften, die dem Staate entrichtet worden; die für Lokalauflagen und jene der von dem Staate besoldeten Beamten für den Bezug ihrer Besoldung und Amtsgebühren.
6. ) Die Befehle wegen Befreiung, Verminderung,, Erlassung, oder Mässi- gung von Auflagen, die darauf Bezug habenden Quittungen, die Steuerrollen, und die Auszüge derselben.
7. ) Die Empfangscheine, welche den Einnehmern ausgefertiget werden, und die Rechnungen über öffentliche Einnahme und Ausgabe.
8-) Die Geburts-Sterb- und Heirathsakten, welche von den Beamten de- Civilstandes aufgenommen worden, so wie auch die davon gegebene Extrakte.
9. ) Alle Akten und Protokolle (ausgenommen die der Gerichtsdiener und des Sicherheitskorps, welche nach dem vorigen 3. einregistn'rt werden müssen) und die Urtheilssprüche welche die allgemeine und Sicherheitspolizei, so wie auch die öffentliche Strafe eines Verbrechens betreffen.
10. ) Die Beglaubigungen der Unterschriften öffentlicher Beamten.
n.) Die Bestätigung von Protokollen der von dem Staate besoldeten Aufsehern und Agenten, welche sie in ihren Amtsverrichtunge« abgefaßt haben.
12.) Die Engagements und Anwerbungen zu Kriegsdiensten, die Abschiede, Attestate, Urlaube, Pässe, Quittungen über Sold und Lieferungen, und alle andere Akten der Militair-Verwaltung.
13.)

